Archive for the ‘Crosses out of public schools!’ Category

“Cave man symbol” instead of crucifix?

Thursday, October 21st, 2010

The comunity of Triengen had announced last week, that the crucifixes in the classrooms of two children would be removed. Their father, member of FAS, had claimed, that the comunity should respect a sentence of the Federal Court of 1990, saying that a crucifix doesn’t go with the necessary neutrality of a public school.

Yesterday the comunity announced, that there will now be stone crosses in the classrooms.

Lukas Niederberger, theologist in nearby Lucerne, explained to the press, that crosses are not to be perceived as a “christian logo” but as an ancient symbol already used by the cave dwellers.

Details on our page in German.

After the crucifix a cross from a grave…. The strategy to save crosses/crucifxes in classrooms of public schools by giving them an secular meaning must fail: in 2009 the European Court of Human Rights did state: “The Court was unable to grasp how the display, in classrooms in State schools, of a symbol that could reasonably be associated with Catholicism (the majority religion in Italy) could serve the educational pluralism that was essential to the preservation of a „democratic society“ as that was conceived by the Convention, a pluralism that was recognised by the Italian Constitutional Court.”

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=10&portal=hbkm&action=html&highlight=30814/06&sessionid=60871787&skin=hudoc-pr-en

Crucifix in the classroom, the European Court accepts Italy’s appeal

Tuesday, March 2nd, 2010

The European Court of Human Rights has upheld a complaint that Italy has brought against the ruling which established that the presence of the crucifix in classrooms was a violation of freedom of religion. The case will now investigated by the Grand Chamber of the Court.

Jesus hängt nun im Flur

Sunday, February 7th, 2010

Anfangs Februar beschloss der Gemeinderat von Cadro, einem beschaulichen Ort nahe Lugano, dass das Symbol der Christenheit in die Volksschule gehört. Nicht in die Klassenzimmer, aber zumindest in den Korridor.
Diese Präzisierung ist deshalb von Bedeutung, weil damit der Bundesgerichtsentscheid vom 27.9.1990 (BGE 116 IA 252) umgangen, bzw. frei interpretiert wird. Darin wurde letztinstanzlich entschieden, dass das Kruzifix das Prinzip der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schule verletze.
Vom Korridor sei da aber nicht die Rede, befand die Dorfregierung einhellig. Wie jetzt bekannt wurde, sollen Kirchenvertreter zuvor angekündigt haben, mit einer Unterschriftensammlung für die Rückkehr des Kreuzes in die Schule Druck von unten aufbauen zu wollen. Wollte die Exekutive dem „Volksbegehren“ vorgreifen? Die Verantwortlichen erklären, die Entscheidung sei nach gründlicher Prüfung gefallen – pikanterweise waren weder Eltern noch Lehrkörper darüber informiert.
Die Reaktionen haben nicht auf sich warten lassen. Viel Zustimmung sei in der Bevölkerung auszumachen, berichteten die Lokalmedien. Es tobe ein Krieg unter Christen, titelte Ticino online etwas reisserisch, ganz im Gegensatz zu den Muslimen, die absolut keine Mühe mit dem Kreuz bekunden. Im Interview meinte der Imam Sheikh Samir Jelassi Radouan gar, die Kontroverse sei Ausdruck einer gewissen „Brüchigkeit der modernen Gesellschaft“ und er möchte die Eltern der betroffenen Schüler demokratisch darüber abstimmen lassen. Eine Ablehnung des Kreuzes wäre ein „Zeichen der Schwäche“, so der Imam, der mehr Respekt für die islamische Kultur anmahnt und gleichzeitig die christlichen Wurzeln des Tessins beschwört.
Cadro zum Zweiten
Als offene Provokation bezeichnen die Freidenker Tessin den Vorfall, als Kniefall der Gemeinde vor der Geistlichkeit. Für Roberto Spielhofer, Präsident der regionalen FVS-Sektion, sind Timing und Wahl des „Tatortes“ kein Zufall. Schliesslich geht das Bundesgerichtsurteil auf die Klage eines Lehrers von Cadro zurück. In einem Statement warnen die Freidenker vor den neuen Einmischungsversuchen religiöser Gruppierungen, wie sie sich zum Beispiel im Vorstoss, die Kosten des Schwangerschaftsabbruches zu privatisieren zeigen oder in der geplanten, restriktiven Neureglementierung der liberalen Sterbehilfepraxis in der Schweiz. Damit würden zentralste Selbstbestimmungsrechte beschnitten.
Die Massnahme habe eine Flut von irritierten Mails an die Gemeindekanzlei ausgelöst. Darunter finde sich die Beschwerde eines Betroffenen, der die zuständigen Stellen unter Androhung rechtlicher Schritte auffordere, das „Corpus Delicti“ umgehend zu entfernen. Die dornige Angelegenheit wird die Behörden weiter beschäftigen, auch auf europäischer Ebene. Erst kürzlich hat Italien gegen den Kruzifix-Entscheid des EGMR Rekurs eingelegt.

Grazia Annen
ZV FVS
Präsidentin FVS-Sektion Zentralschweiz

Crucifix: Provocation in Cadro

Thursday, February 4th, 2010

Swiss Freethinkers are protesting against the decision of the comunity counsel of Cadro to hang a crucifix in the hall of the local primary school – 10 years after the Federal Court has stated that crucifixes in public schools are not compatible with the secular state.

Pressemitteilung Freidenker-Vereinigung der Schweiz

Mit Befremden hat die Tessiner Freidenker-Sektion aus der Lokalpresse erfahren, dass an der Wand der Primarschule in Cadro plötzlich wieder ein Kreuz hängt. Weder der Lehrkörper noch die Eltern wurden vorgängig über diesen Entscheid informiert. Gemäss dem Giornale del Popolo habe sich der Gemeinderat widerstandslos der Aufforderung der örtlichen Kirchgemeinde gefügt.

Diese Massnahme ist eine eklatante Provokation, die darauf abzielt, einmal mehr die weltanschauliche Neutralität öffentlicher Institutionen wie der Schule aufzuweichen und die Trennung von Kirche und Staat, auf der ein moderner Rechtsstaat gründet, in Frage zu stellen. Es zeugt von einem Mangel an Respekt gegenüber andersgläubigen Kindern, die die besagte Schule besuchen und verletzt die Rechte der konfessionslosen Schweizer Bürger. Die Provokation ist umso offensichtlicher, als das Kreuz ausgerechnet in der Schule von Cadro aufgehängt wird, jener Gemeinde, gegen die sich ein diesbezüglicher Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1990 richtet. Damals hatte das oberste Gericht der Schweiz befunden, dass das religiöse Symbol aus den Klassenzimmern der Dorfschule zu entfernen sei. Mit seinem Vorgehen nutzt der Gemeinderat nun prompt die Kontroverse aus, die der gleichlautende Kruzifix-Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegenüber Italien ausgelöst hat.

Cadro ist ein weiteres Kapitel im Feldzug, den die religiösen Kräfte seit einiger Zeit auf kantonaler und nationaler Ebene führen, um ihren Einfluss auf die Zivilgesellschaft zu verstärken. Man denke nur an den Vorstoss, die Kosten des Schwangerschaftsabbruches aus der allgemeinen Krankenversicherung zu streichen, oder die Bestrebungen, fundamentalste Selbstbestimmungsrechte einzuschränken, indem die Freitodbegleitung kriminalisiert werden soll.

Aus diesen Überlegungen ersuchen die Freidenker die zuständigen Stellen, raschmöglichst einzugreifen und dafür zu sorgen, dass in der Schule von Cadro die gesetzeskonforme Ordnung wiederhergestellt wird.

Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Sektion Tessin
Roberto Spielhofer, Präsident

Kruzifix-Urteile

Thursday, November 5th, 2009

3.11.2009  EGMR: Kruzifixe in Italien
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellten auf Klage einer Italienerin fest, dass das Kreuz ein rein religiöses Symbol sei, das auf Kinder ohne Konfessionen oder anderer Glaubensbekenntnisse „verstörend“ wirken könnte.

12.11.1997  BGer: Kopftuchverbot für Lehrerin

Das Schweizerische Bundesgericht heisst das Kopftuchverbot für eine Genfer Lehrerin gut, weil es einem überwiegenden öffentlichen Interesse entspricht (insbesondere der konfessionellen Neutralität und dem Religionsfrieden in der Schule) und verhältnismässig ist.
Das Urteil wird 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geschützt. (BGE 123 I 296)

27.09.1990  BGer: Kruzifixverbot
Das Schweizerische Bundesgericht weist die Gemeinde Cadro an, die Kruzifixe aus den Klassenzimmern der Grundschule zu entfernen. (BGE 116 IA 252 )
Das Kreuz wird nicht als unvereinbar mit dem allgemeinen Prinzip der Neutralität in Glaubensfragen beurteilt, sondern mit dem spezifischen Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen.
Klage gegen Cadro hatte ein Lehrer, Mitglied der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, geführt.

Musterbrief gegen Kruzifix im Schulzimmer

Thursday, November 5th, 2009

Die Rechtslage in der Schweiz ist klar.  Zur Durchsetzung des Rechtes braucht es mutige Menschen, die an Ort und Stelle die Entfernung des Kruzifixes aus den Schulzimmern verlangen.

Wenn Sie auf Schwierigkeiten stossen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Musterbrief an die Lehrkraft.

Sehr geehrte/r Frau/Herr …..

mein Kind ………………………………..   besucht an der ………………………………. Schule die Klasse …… .

Mit Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtes vom 26. September 1990 (BGE 116 Ia 252) ersuche ich Sie, das Kruzifix aus diesem Klassenzimmer zu entfernen.

Diese Geste ist nicht nur ein Akt der Toleranz gegenüber all jenen weltanschaulichen Minderheiten, die nie das Vorrecht besessen haben, ihre Symbole in staatlichen Räumen aufzuhängen. Sie bringt vor allem zum Ausdruck, dass Staat und Religion in einer demokratischen Gesellschaft getrennt sein müssen.

Ich möchte meinem Kind jedenfalls nicht zumuten, unter dem Kreuz, das auch Zeichen christlicher Missionierung ist, zu lernen.
Kindern muss zudem bestätigt werden, dass sie mit ihrer Weltanschauung frei und gleichberechtigt sind (Art. 15 der Bundesverfassung). Das lässt sich mit einem weltanschaulich neutral gehaltenen Klassenraum am besten bewerkstelligen.

Mit freundlichen Grüssen

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Schulen

Thursday, November 5th, 2009

Pressemitteilung

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz protestiert gegen die Darstellung der Schweizer Problemlage nach dem Kruzifix-Entscheid des EGMR durch Professoren der katholischen Universitäten Fribourg und Luzern im heutigen Tages-Anzeiger.

Der Staat (auch vertreten als Lehrperson) hat kein Recht, in seinen Schulräumlichkeiten ein religiöses Symbol anzubringen. Das hat das Bundesgericht im Fall Cadro klar entschieden: Das Anbringen eines Kruzifixes in den Schulzimmern einer Primarschule entspricht der in der  BV gewährleisteten Religionsneutralität nicht. (BGE 116 Ia 252)

Private haben in den staatlichen Schulräumlichkeiten schon gar keine religiösen Symbole anzubringen.