Artikel-Schlagworte: „Zensur“

Nackte Nonnen – nicht in Luzern!

Freitag, 2. November 2012

Die Plakate der Luzerner Künstlerin Elena Parris sind äusserst provokant: Sie verbinden Sex mit Religion und zeigen unter anderem schwangere, rauchende und nackte Nonnen, eine Päpstin, die den Boden küsst oder eine Frau in Burka mit Dildo in der Hand. «Ich will damit auf die Rolle der Frau in der Kirche aufmerksam machen», sagt Parris. Sie wollte in der Stadt Luzern, in Emmen, in Ebikon und in Kriens ihre Kunst durch die Plakate-Firma APG anbringen lassen.

http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Nackte-Nonnen—nicht-in-Luzern–13058619

EGMR: Verbot von Plakaten der Raelianer war rechtens

Samstag, 14. Juli 2012

Die Neuenburger Regierung hat rechtmässig gehandelt, als sie der Raël-Sekte das Aufhängen von Plakaten verbot. Zu diesem Schluss kam die grosse Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Sie wertete den Schutz Dritter höher als die Meinungsäusserungsfreiheit.
Die Neuenburger Behörden hatten der Raël-Bewegung 2001 die Bewilligung für eine Plakat-Aktion verweigert. Stein des Anstosses war nicht das Plakat selber. Das Verbot erfolgte vielmehr wegen der fett aufgedruckten Adresse der Raëlianer-Website, auf der die Vereinigung ihre Ideen propagiert.
Auf eine Beschwerde der Raëlianer hin entschied die erste Abteilung des EGMR im Januar 2011, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt worden sei. Die Raëlianer zog den Fall weiter an die Grosse Kammer, die am Freitag nun mit neun zu acht Richterstimmen zum gleichen Schluss gekommen ist.

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/verbot-von-plakaten-fuer-ufo-sekte-war-rechtens-1.17351222

BVerwGer: SBB müssen israelkritisches Plakat im HB Zürich dulden

Dienstag, 12. April 2011

NZZ
Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlassten die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.

Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatten die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften «zu aussenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind».

Gemäss dem Urteil geht dieses generelle Verbot zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Passanten würden einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen darstellen. Durch die fragliche Bestimmung werde jegliche Meinungsäusserung mit Bezug zum Ausland unterbunden.

Eine mildere, aber ebenso geeignete Massnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäusserungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemässen Bahnverkehrs bewirken könnten. Das sei beim umstrittenen Plakat nicht der Fall.

Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/sbb_muss_israelkritisches_plakat_im_hb_zuerich_aufhaengen_1.10219949.html

EGMR: Raelianerplakat zu Recht verboten

Samstag, 15. Januar 2011

20 Minuten

“Stein des Anstosses war nicht das Plakat selber mit den üblichen UFOs und Ausserirdischen. Das behördliche Verbot erfolgte vielmehr wegen der fett aufgedruckten Adresse der Raëlianer-Homepage. Das Bundesgericht bestätigt 2005, dass die dort propagierten Ideen sowie ein Link zu Klon-Angeboten das Verbot rechtfertigen würden.

Bei den fraglichen Dienstleistungen der Raëlianer-Firma Clonaid, welche 2002 die Geburt des ersten Klon-Babys gemeldet hatte, handle es sich nach Schweizer Recht um widerrechtliche Tätigkeiten. Weiter könnten gewisse Passagen in den angepriesenen Büchern von Sektengründer Raël Erwachsene zum Sex mit Minderjährigen verleiten.

Zumindest als stossend wertete das Bundesgericht damals zudem das Eintreten der Sekte für die Regierungsform der «Geniokratie», bei der eine Weltregierung von Genies über den Rest der Menschheit herrschen soll. Die Raël-Bewegung gelangte nach dem Verdikt aus Lausanne an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). …”

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/28077534

Inkonsequenz?

Das Urteil fiel mit 5 zu 2 Stimmen. Die beiden unterlegenen Richter argumentierten, es sei nicht einleuchtend, dass die Raëlianer in der Schweiz einerseits legal seien und eine Webseite mit den umstrittenen Inhalten unterhalten können, andererseits aber nicht auf Plakaten darauf hinweisen dürfen sollten.

Kampagne „Leben ohne Dogma: Ich bin konfessionsfrei!“

Samstag, 25. Oktober 2008

2008 feierte die FVS – trotz Medienmitteilungen von der Öffentlichkeit praktisch unbeachtet – ihr 100-jährigens Jubiläum. Im Oktober dieses Jubiläumsjahres lief die Werbekampagne “konfessionsfrei” in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region Bern, in Biel, Solothurn, Grenchen, Basel, Winterthur und Zürich. Die Plakate trugen die Aufschrift:

Der Mensch ist frei geboren!“

Jean-Jacques Rousseau

www.konfessionsfrei.ch

und machten auf die entsprechende Webseite aufmerksam, auf der sich Konfessionsfreie outen können.

Ablehnung bei BERNMOBIL, den Thuner und St. Galler Verkehrsbetrieben

Die BERNMOBIL, die Thuner und die St. Galler Verkehrsbetriebe haben das Plakat
abgelehnt mit der Begründung, das Sujet sei polemisch und der Inhalt der 
Webseite www.konfessionsfrei.ch könnte die Gefühle von religiösen Menschen verletzen.

Tatsächlich machen jene, die sich als Konfessionsfreie auf dieser Webseite zu 
erkennen geben nicht besonders schmeichelhafte Aussagen zu den Religionen – 
aber der Respekt und Anstand werden gewahrt. Nach längerer Diskussion war 
BERNMOBIL schliesslich bereit, das Plakat zu akzeptieren – mittlerweile waren 
aber die Termine ausgebucht… In der Region Bern hingen die Plakate deshalb 
nur in der Regionalbahn RBS. In St. Gallen erschienen anstelle der 
Busplakate Inserate mit dem gleichen Text.

Medienreaktionen

St. Galler Tagblatt 21.10.2008

Stadt24.ch 21.10.2008

20 Minuten Bern 22.10.2008

20 Minuten St. Gallen 22.10.2008

St. Galler Tagblatt 22.10.2008 Sektenspezialist gibt VBSG Support

St. Galler Tagblatt 29.10.2008 SP kritisiert Plakat-Verbot für Freidenker

St. Galer Tagblatt 23.12.2008 Zur Antwort des St.Galler Stadtrates

St. Galler Tagblatt 18.2.2009 Diskussion im Parlament

18.2.2009 20.50 SF1
Aufstand der Atheisten: Die Gegenkampagne zur Christenoffensive

Politreaktion in St. Gallen

Interpellation im St. Galler Stadtrat pdf Beat Weber: Gottlose oder Gottgläubige oder gewöhnlich Sterbliche – wer darf werben im St.Gallerbus? Klare Kriterien, faires Verfahren.

23.12.2008 Antwort des St. Galler Stadtrates pdf Schriftliche Antwort.

St. Galler Tagblatt 18.2.2009 Diskussion im Parlament

Spenden

Die Kampagne soll fortgesetzt werden.
Mit einer Spende helfen Sie mit, dass die Kampagne auch bald an weiteren Orten laufen kann.

Spenden auf

Postkonto 84-4452-6

Freidenker-Vereinigung der Schweiz
3001 Bern

Vermerk “konfessionsfrei”

Buswerbung in  London: “Es gibt wahrscheinlich keinen Gott …”

Am Tag nach dem Start der “konfessionsfrei”-Kampagne in der Schweiz hat in England die Spendensammlung für die Buskampagne begonnen und innert Tagen einen sensationellen Erfolg gehabt.

BBC News 21.10.2008

Atheist bus: Fundraising für Buswerbung in England 22.10.2008

Die Kampagne weitet sich aus: Der Spiegel 24.1.2009 Die Religiösen ziehen nach: Guardian 5.2.2009

Buskampagne weltweit

Anfangs 2009 läuft die Buskampagne in England und wird in vielen Ländern übernommen. Aufgrund der vielen Anfragen aus der Schweiz entscheidet der Zentralvorstand der FVS am 14. Februar 2009 unter den Augen eines Kamerateams von SFTV (Rundschau) , die Kampagne auch in der Schweiz zu lancieren.
Am 16. Februar 2009 ging www.geniess-das-leben.ch online.

Entwicklung der Kampagne

30. Juli 2009:  500 Einträge auf www.konfessionsfrei.ch

Meinungsfreiheit auch für Religionskritiker

Mittwoch, 6. Februar 2008

Säkulare Verbände fordern Meinungsfreiheit auch für Religionskritiker

Gemeinsame Erklärung zum Indizierungsantrag gegen ‘Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel’

Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
Bund für Geistesfreiheit Bayern,
Bund für Geistesfreiheit Fürth,
Bund für Geistesfreiheit Regensburg,
Bund für Geistesfreiheit Rhein-Neckar,
Bund für Geistesfreiheit München,
Deutscher Freidenker-Verband,
DFV Landesverband Nord,
Forum Kritische Psychologie,
freidenker.at,
Freidenkerbund Österreichs,
Freidenker-Vereinigung der Schweiz,
Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen, Gesellschaft für kritische Philosophie, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, JungdemokratInnen / Junge Linke Nordrhein-Westfalen, Die Laizisten – Hochschulinitiative, Ludwig-Feuerbach-Gesellschaft, unitates – Unitarische Stiftung, Deutsche Unitarier Religionsgemeinschaft, Landesgemeinde Hamburg Verband freier Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg, Zentralrat der Ex-Muslime

erklären:

“Mit dem Indizierungsantrag gegen das Kinderbuch ‘Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel’ verstößt das Familienministerium erneut gegen die ihm als staatliche Institution gebotene Neutralität.
Der Antrag gegen das Buch ist ein Versuch der weltanschaulichen Zensur.
Das Ministerium versucht, religionskritische Kinderliteratur aus den Buchläden zu verbannen.

Der Staat darf sich nur bei objektiver Gefährdung von Kindern und Jugendlichen einschalten, hier liegt aber keine Gefährdung vor. Das Buch erfüllt kein einziges Kriterium für Indizierungen nach § 18 Jugendschutzgesetz. Der Antisemitismusvorwurf ist offenbar ein Vorwand für die Durchsetzung christlicher Erziehung seitens des Familienministeriums. Areligiöse Beeinflussung ist genauso wenig wie eine vermeintlich oder tatsächlich mangelnde Qualität eine legitime Begründung für eine Indizierung.

Meinungsfreiheit muss für alle gelten, auch für Religionskritiker. Wir fordern von der Bundesprüfstelle die Ablehnung des Antrages und vom Familienministerium eine öffentliche Zurücknahme der darin enthaltenen unberechtigten und rufschädigenden Vorwürfe gegenüber den Verantwortlichen für das Kinderbuch.”

Hintergrund:

Das Familienministerium unter Ministerin Ursula von der Leyen hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beantragt, das Kinderbuch ‘Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel’ von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke zu indizieren. Zur Begründung dessen wurde behauptet, das Kinderbuch mache die drei monotheistischen Weltreligionen verächtlich und weise hinsichtlich des Judentums angeblich antisemitische Tendenzen auf. Dagegen wendet sich nun eine gemeinsame Erklärung säkularer Verbände.

Familienministerin von der Leyen schuf 2006 ein ‚Bündnis für Erziehung’, dass staatliche Förderung von Kinderziehung auf Basis ‘christlicher Werte’ stellt. Außerdem übernahm sie die Schirmherrschaft des evangelikalen Kongress ‘Christival 2008′ in Bremen, wo auch eine Art ‘Homosexuellenheilungsseminar’ angeboten werden sollte.

Das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität als Verbot der Parteinahme des Staates in religiös-weltanschaulichen Angelegenheiten wurde durch den Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von
1995 (BverfGE 93, 1) bekräftigt  und ist mittlerweile allgemein anerkannter Grundsatz staatlichen Handelns in religionsrechtlichen Fragen, zugleich aber das am meisten missachtete Gebot des Grundgesetzes.

Grundlage für die Kriterien bei Indizierungsverfahren ist § 18 Absatz1
Jugendschutzgesetz: “Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.”

Dokumente

Der Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums als PDF-Dokument http://www.schmidt-salomon.de/indizierungsantrag.pdf

Kampagnenwebseite des betroffenen Verlages und der Autoren http://www.ferkelbuch.de/