Artikel-Schlagworte: „Religionsunterricht“

Herisau: ökumenischer Religionsunterricht wegen sinkender Teilnehmerzahl

Montag, 29. November 2010

Im Hauptort von Appenzell A. Rh. werden auch die reformierten Primarschüler inskünftig den (ökumenischen) Religionsunterricht bereits ab der ersten Klasse besuchen; bisher gab es für sie erst ab der dritten Klasse Religionsunterricht. Bei den Katholiken ändert sich diesbezüglich nichts. «In der Oberstufe läuft der Unterricht weiterhin konfessionell getrennt», fahren die Kirchenvertreter in ihren Ausführungen fort; eine Ausdehnung des ökumenischen Unterrichts auf die Sekundarstufe sei «im Moment noch kein Thema».

Hauptargument für die Einführung des ökumenischen Religionsunterrichts sind laut Hartmann/Schläpfer zum einen die rückläufigen Schülerzahlen, was zu immer kleineren Klassen führe…

http://www.appenzellerzeitung.ch/lokales/appenzell/at-ap/Die-Oekumene-geht-zur-Schule;art111,1647985

NFP 58: Unterricht zum Thema Religion an der öffentlichen Sekundarschule

Freitag, 1. Oktober 2010

Situation in den Kantonen

Kanton AG

Das Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ wird an der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2005/06 unterrichtet (in den ersten beiden Jahren jeweils 1 Wochenstunde, im 3. und 4. Jahr als Wahlfach). Es wird in staatlicher Verantwortung und in den ersten beiden Jahren als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung sind eigene Module an der Pädagogischen Hochschule vorgesehen.
Die katholische und die reformierte Kirche waren bei der Umgestaltung durch Schlüsselpersonen der katechetischen Ausbildung beteiligt, die heute an der Pädagogischen Hochschule tätig sind und nicht mehr im Namen der Kirchen handeln. Anerkannte Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.

Kanton FR

Im Zusammenhang mit einer Reform des Stundenplans wurde 2005 auf der Sekundarstufe I das Fach „éthique et cultures religieuses“ eingeführt, das unter staatlicher Verantwortung steht. Es ist im letzten Schuljahr obligatorisch (dafür gibt es eigene Unterrichtsmaterialien), zuvor besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen dem kirchlichen und dem staatlichen Unterricht. Der erste offizielle Anstoss zu einem staatlich verantworteten Unterricht reicht in das Jahr 1993 zurück als der Bildungsrat des Kantons eine entsprechende Empfehlung an die Erziehungsdirektion richtete.
Die Kirchen waren zunächst an der Planung dieses Faches beteiligt, haben sich dann aber zurückgezogen. Das Schulgesetz gibt den anerkannten Kirchen das Recht, innerhalb der Stundentafel einen Religionsunterricht zu erteilen. Nach lebhaften Debatten wurde dies auch in der neuen Kantonsverfassung von 2004 festgeschrieben.

Kanton NE

Die Einführung eines Moduls „Enseignement des cultures religieuses et humanistes“ (ECRH) innerhalb der Fächer „Histoire“ und „Education citoyenne“ auf Sekundarstufe I im Schuljahr 2003/04 geht auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 1996 zurück. Für die didaktische Begleitung und Unterstützung wurde eine Kommission gegründet, die Vertreter der Kirchen, einiger ausgewählter Religionsgemeinschaften und später der „Humanisten“ enthielt. Unter ihrer Leitung wurde ein Lehrmittel für das erste Unterrichtsjahr entwickelt. Im Jahr 2006 wurde jedoch ein neues Lehrbuch für Geschichte eingeführt. Die Kommission beendete ihre Arbeit und das Lehrmittel für ECRH wurde nicht weiter verwendet. ECRH bleibt dennoch weiterhin im Programm der Geschichte integriert und einige Unterrichtsmaterialien sind für Lehrpersonen auf einer Internetplattform zugänglich.
Anerkannte Kirchen haben ein Recht darauf, ausserhalb der Stundentafel Schulräume für ihren Unterricht zu nutzen.

Kanton TI

Der Religionsunterricht auf allen Klassenstufen wird in der Verantwortung der anerkannten Kirchen erteilt. Der Staat trägt jedoch die Verantwortung für die pädagogische Ausbildung der Lehrpersonen auf Sekundarstufe I und II.
Die Reformvorschläge für einen staatlich verantworteten Religionsunterricht aus dem Jahr 2002 haben starken Widerstand der Katholischen Kirche hervorgerufen, die den Status quo verteidigt oder alternativ eine Wahl zwischen einem kirchlichen und einem staatlichen Unterricht befürwortet. Die in der zuständigen Kommission vertretenen Freidenker fordern hingegen die Abschaffung des Unterrichts. Im Sommer 2009 hat das Bildungsdepartement nach einer Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Kirchen den Willen zum Ausdruck gebracht, die Variante eines staatlichen Kurses und die Variante einer Wahlmöglichkeit im Modellversuch in einer reduzierten Anzahl Klassen testen zu lassen. Der Modellversuch beginnt ab September 2010. Das Programm wird von einer Kommission erarbeitet, der Vertreter der Kirchen, des Bildungsdepartements und weitere Experten angehören.

Kanton VD

In den ersten beiden Jahren der Sekundarstufe I (5-6) wird eine Wochenstunde „histoire biblique – cultures religieuses“ unterrichtet. In den folgenden Jahren (7-9) können auf Initiative der Lehrperson oder der Schuldirektion Projekttage mit dem Titel „culture chrétienne“ durchgeführt werden. Der Religionsunterricht steht unter der Verantwortung des Staates und wird gemäss den Empfehlungen und Materialien des Vereins ENBIRO („Enseignement Biblique et Interreligieux Romand“, bis 2002: „Engseignement Biblique Romand“) durchgeführt. Er ist in die Stundentafel integriert und es gibt die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Im Oktober 2009 wurde vom Präsidenten von ENBIRO und Abgeordneten der SP im Grossen Rat eine Motion eingebracht, in der die Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vorgeschlagen wird.
Die Kirchen haben keinen direkten Einfluss auf die Organisation des Religionsunterrichts, allerdings haben sie bei ENBIRO Stimmrecht und waren insofern an den der Erstellung der Lehrmaterialien beteiligt. Ausserdem haben die katholische und reformierte Kirche das Recht alle zwei Jahre eine Unterrichtsstunde zu erteilen, sie müssen sich dabei aber an den staatlichen Lehrplan halten.
Dieses Visitationsrecht wurde im Parlament und in der Presse breit diskutiert (Interpellation Zwahlen, 1. Juli 2008).

Kanton ZH

Das Unterrichtsfach „Religion und Kultur“ wird seit dem Schuljahr 2007/08 an der Sekundarstufe I unterrichtet (in zwei Jahren insgesamt 3 Wochenstunden). Es wird in staatlicher Verantwortung als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung der Lehrpersonen wurde ein eigenes Studienprogramm an der Pädagogischen Hochschule Zürich geschaffen. Lehrpersonen, die bereits vor Einführung des neuen Faches Religion unterrichteten, werden nur nach einer zusätzlichen Weiterbildung übernommen.
Die grossen christlichen Kirchen wurden bei der Planung des neuen Faches gleichberechtigt mit anderen Religionen in einer Begleitgruppe unter Leitung eines Pädagogen konsultiert. Die Religionsgemeinschaften waren jedoch nicht entscheidungsberechtigt.
Religionsgemeinschaften haben das Recht, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.

“Teaching about religion”

In allen Reformprozessen wurde ein Unterricht eingerichtet, der in der Verantwortung des Staates steht. Auch wenn die christlichen Kirchen in manchen Fällen Gesprächspartner der staatlichen Behörden bleiben, treten die staatlichen Erziehungsbehörden als Akteure wesentlich stärker in Erscheinung als noch vor 20 Jahren, indem sie die Entwicklung der Lehrpläne und Lehrmittel sowie die Ausbildung von Lehrpersonen übernehmen.
Sofern der Unterricht hauptverantwortlich (Zürich) oder de facto (Aargau) von den Kirchen organisiert wurde, wurde dieser Einfluss abgeschafft, begrenzt bzw. durch den Modellversuch im Tessin in Frage gestellt. Es empfiehlt sich deshalb bei den neuen Formen des Unterrichts nicht von einem „Religionsunterricht“, sondern von einem „schulischen Unterricht zum Thema Religion in der Verantwortung des Staates“ zu sprechen.

Nur in einigen Kantonen treten Religionsgemeinschaften an der Schule selbst als Akteure auf, um ein eigenes Fach “Religionsunterricht” zu erteilen (Freiburg, Tessin). In anderen Kantonen sieht das Schulrecht vor, dass bestimmte (meist die anerkannten) Religionsgemeinschaften für ihren Unterricht Schulräume nutzen können.

Nichtreligiöse Akteure

Als neue Akteure treten zunehmend Organisationen nicht-religiöser Weltanschauungen (z.B. Freidenker) auf. Häufig erheben sie den Anspruch, die Laizität der Schule zu schützen (Tessin), indem sie jede Form eines religiösen Unterrichts (sei es mit juristischen Mitteln) bekämpfen. In einigen Lehrplänen werden auch philosophische oder humanistische Weltanschauungen behandelt (Neuenburg, vorgeschlagen: Waadt, gefordert: Zürich), die von diesen Gruppierungen vertreten werden.

Schlussbericht (606 KB)

FAQ zur Konfessionsfreiheit an der Volksschule

Freitag, 9. Juli 2010

Die Einschulung steht bevor, und viele konfessionsfreie Eltern fragen sich, wie es mit ihren Rechten an der Volksschule aussieht.
Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Christentum an der Volksschule

Viele kantonale Schulgesetze nehmen explizit Bezug auf das Christentum, auf “christliche Werte” etc.
Diese Bezüge sind als Floskeln nicht beachtlich und dürfen die Religionsfreiheit der Konfessionsfreien nicht beschneiden.

Übersicht über die Gesetze in den Kantonen:

http://www.frei-denken.ch/de/2009/10/erwahnung-des-christentums-in-den-schweizer-schulgesetzen-2/

Dispension

Religionsunterricht ist grundsätzlich ein Fakulativfach. Eine Dispension ist deshalb nicht nötig.
In den Kantonen gelten aber unterschiedliche Regelungen, was den konfessionellen Unterricht an der Volksschule betrifft.
Es gibt immer noch Gemeinden, in denen Messebesuch o. Ä. auf dem Stundenplan stehen.
Eltern haben das Recht, ihr Kind von jeglichem Unterricht mit religiösem Inhalt zu dispensieren. Dazu genügt ein einfaches Schreiben an die Lehrkraft.

Blockzeiten

Immer wieder kommt es vor, dass Religionsstunden zwar fakultativ sind, aber innerhalb des Stundeplans so angesetzt werden, dass Blockzeitenregelungen verletzt werden.

Im Kanton SZ ist z.B. klar geregelt, dass die Schule für die Erstellung des Stundenplans verantwortlich ist und auch für die Betreuung von Kinder, falls der Religionsunterricht die Blockzeiten verletzt: http://www.sz.ch/documents/fragen_zu_blockzeiten_09.pdf

Trotzdem kann es  nicht angehen, dass nicht obligatorische Stunden die Blockzeiten verletzen und den Kindern faktisch eine längere Verweildauer an den Schulen aufgenötigt wird.
Wehren Sie sich, wenn an Ihrer Schule die Blockzeiten (vormittags 8-12) mit Religionsunterricht belastet werden. Die Morgenstunden sollen für den Pflichtunterricht vorbehalten sein!
Die Geschäftsstelle der FVS ist Ihnen bei den nötigen juristischen Abklärungen gerne behilflich.

Erfahrungsaustausch für Eltern

In Basel und Zürich sind derzeit Elterngruppen im Aufbau, die sich mit Fragen rund um die konfessionsfreie Kindererziehung befassen.

Kontaktpersonen: 
Basel

Zürich

Evolutionstheorie

Die Evolutionstheorie ist in vielen Kantonen im Lehrplan nicht explizit erwähnt. Sie kommt – wenn überhaupt – in der Sekundarstufe vor.

http://www.frei-denken.ch/de/2006/12/evolution-in-schweizer-volksschul-lehrplanen/

Eltern sollten hellhörig sein und einschreiten, wenn Lehrpersonen erklären, dass den Kindern sowohl die Evolutionstheorie wie die Schöpfungsgeschichte im Biologieunterricht präsentiert werden mit dem Argument, die Kinder müssten selber entscheiden, was sie für richtig halten. Damit wird der Wissenschaftsbegriff pervertiert.

Eine Webseite von Schweizer Lehrern zum Thema: http://www.schule-und-evolution.ch

Fromme Lehrperson

Wir wissen, dass die Lehrerin unserer Tochter einer Freikirche angehört. Wie können wir unser Kind vor Missionierung schützen?

Fromme LehrerInnen  sind ein potentielles Problem:  die FVS hat 2009 eine Stellungnahme dazu verfasst:  Fromme LehrerInnen – ein potentielles Problem.

 

Spätestens seit dem hochinteressanten SF-Bericht der Rundschau wissen wir, dass evangelikale Lehrer systematisch durch die Vereinigten Bibelgruppen VBG darin unterstützt werden, ihr Gedankengut in die regulären Unterrichtsfächer einfliessen zu lassen.

Zur Mission via Kinderlieder und Musicals siehe unten unter dem Stichwort “Musik”.

Kruzifix

In der städtischen Schule (Kt. LU) muss meine Tochter einen leidenden Jesus am Kreuz im Klassenzimmer ertragen: wie kann ich das ändern?

Die Schweizer Rechtslage ist klar, sie muss aber von verantwortungsvollen BürgerInnen lokal eingefordert werden.

1990 hat das Bundesgericht im Fall Cadro (BGE 116 Ia 252) entschieden, dass das Kreuz nicht vereinbar ist mit mit dem spezifischen Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen. Klage gegen Cadro hatte ein Lehrer, Mitglied der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, geführt.

Die FVS hat im Zusammenhang mit dem Rekurs Italiens gegen den Kruzifixentscheid von Strassburg eine Pressemitteilung herausgegeben und bietet seither einen Musterbrief für Eltern an: http://www.frei-denken.ch/de/2009/11/musterbrief-gegen-kruzifix-im-schulzimmer/

Wir sind sehr interessiert an den Reaktionen der zuständigen Behörden auf das Schreiben.

Am 18. März 2011 hat die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Meneschenrecht das einstimmige Urteil der kleinen Kammer von 2009 aufgehoben.  Das Gericht verweist die Frage in den Beurteilungsspielraum der Staaten. In der Schweiz hat das Bundesgericht 1990 entschieden, dass der Staat an öffentlichen Schulen konfessionsneutral zu sein habe. In der Schweiz hat das Bundesgericht 1990 entschieden, dass sich das Kruzifix im Schulzimmer nicht mit der gebotenen Neutralität des Staates verträgt. Es ist zu erwarten, dass das Bundesgericht dabei bleibt.  Mehr zum Strassburger Urteil >>

Achtung Lehrmittel!

Es gibt in der Schweiz keine Stelle, welche die Lehrmittel zertifiziert. So konnte es geschehen, dass 2007 das Berner NMM-Lehrmittel NaturWert zur Evolution mit Ausschnitten aus einem evangelikalen Lehrbuch, welches die Evolution kritisiert und das Intelligent Design propagiert. Mehr zum Fall: http://www.schule-und-evolution.ch

Die FVS stellt eine Liste zusammen von Lehrmitteln, die nicht empfohlen werden und stellt Alternativen vor.
http://www.frei-denken.ch/de/2009/08/achtung-lehrmittel/
Wir fordern Eltern und Lehrkräfte auf, uns Lehrmittel zur Überprüfung zu melden.

Musik

Heute war ich bei meinem 6 jährigen Jungen auf Schulbesuch (Kt BE). Zum Abschluss der “Deutschstunde”, sangen sie folgende Liedzeile: “Mängisch dänksch vilecht, das cha nid sy, dä Wäg da düre isch viel z schwär für mi. Doch Gott är hilft dir und begleitet di, isch immer da, egal wohi du geisch, är isch derby”.  Auf Nachfrage bei Benjamin, meinte dieser, dass er ein “Büchli mit Lieder habe und sie ein Musical machen”- basierend auf den “frommen” Texten.
Meine Frage wie viel an frommer Gottesdidaktik muss ich mir an einer öffentlichen Schule gefallen lassen? Was kann ich dagegen unternehmen?

Spätestens seit dem hochinteressanten SF-Bericht der Rundschau wissen wir, dass evangelikale Lehrer systematisch durch die Vereinigten Bibelgruppen VBG darin unterstützt werden, ihr Gedankengut in die regulären Unterrichtsfächer einfliessen zu lassen.
Als erster Schritt sollten Sie das Gespräch suchen mit der Lehrperson und sich das Liederbüchlein zeigen lassen.
Erklären Sie im Gespräch ruhig, dass religiöse Lieder oder gar Musicals in der Volksschule nichts zu suchen haben.
Verweisen Sie auf Art. 15 der Bundesverfassung. 4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Auch im Artikel 14 der Berner Verfassung steht:
2 In keinem Fall ist es zulässig, jemanden zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis zu zwingen.

Wenn die Antworten Sie nicht befriedigen, wäre die nächste Instanz die Schulleitung.
Falls Sie weitere Unterstützung brauchen, melden Sie sich bei uns.  Allenfalls können wir Ihnen auch jemanden als Begleitung anbieten.

Musicals und Kinderlieder als Missionsstrategie der Evangelikalen

Beim beschriebenen Lied / Musical handelt es sich um Werke von Christoph Fankhauser. Auf CD-Titeln wie “Angsthase-Boogie” verbreitet er seine religiösen Kinderlieder.
Seine CDs werden vom christlichen Verlag Adonia herausgegeben. Er gehört zu Adonia, einer musikbetonten Jugendorganisation der Evangelischen Allianz, der sich auf  “Schulmusicals”, Kinderkonzerte etc. als Missionsstrategie spezialisiert hat.
Die betreffenden Eltern aus der obigen Zuschrift haben nach dem Besuch des Musicals das Gespräch mit den Lehrkräften gesucht und hat dabei festgestellt, dass die Lehrerschaft einer Freikirche angehört und das Vermitteln von Religion als ihre Aufgabe und Mission versteht. Darauf haben die Eltern das Kind von der Schule genommen.

Obligatorische Fächer

Unser Kind besucht im Kanton Zürich das Fach Religion und Kultur. Ist dieses Fach religionsneutral?

Die FVS kritisiert das Fach seit seiner Einführung. Zwar wurde sie in den Beirat zur Lermittelevaluation einbezogen, tatsächlich kommt aber im Lehrstoff des Faches eine religionsfreie Weltanschauung in keiner Weise vor.
Das Fach, welches obligatorisch ist, darf nicht dazu führen, dass sich Kinder, die sich nicht in einem religiösen Umfeld bewegen, unter Druck gesetzt fühlen. Doch genau das ist zu befürchten mit dieser einseitigen Gewichtung. So zu tun als hätte unser Kulturraum nie eine Aufklärung durchgemacht, ist fahrlässig und unerhört.

Die FVS unterstützt Eltern, die sich aus diesem Grund weigern, ihre Kinder an diesem Unterricht teilnehmen zu lassen.

Rechtliche Fragen

Das Verhältnis von Staat und Kirchen/Religionen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Im konkreten Fall müssen deshalb die kantonalen Gesetze berücksichtigt werden. Auf der FVS-Geschäftsstelle arbeitet eine Juristin. Sie bietet Ihnen kostenlose Abklärung und Beratung an.

Religionsfreiheit

Es gibt ein  Bundesgerichtsurteil von 1897 (eines der ältesten!):
“Da der Inhaber der väterlichen Gewalt über die religiöse Erziehung seiner Kinder bestimmen kann, darf er diese auch dem in den öffentlichen Schulen erteilten “religiösen Unterricht” entziehen. Ein biblischer Geschichtsunterricht, der im Lehrprogramm speziell die Bibel und das neue Testament vorgesehen hat, kann nicht als historischer Unterricht im Sinne von Geschichte angesehen werden. Deshalb darf er auch nicht als obligatorisches Schulfach erklärt werden.”

100 Jahre später bestätigt:
1997: 2P.420/1997 “Religionsunterricht”:
dort heisst es, “die verfassungsrechtlichen Garantien schützen vielmehr vor staatlichem Zwang zum Besuch von (konfessionellem) Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, indem dieser ausschliesslich als fakultatives Fach auf freiwilliger Basis angeboten werden darf (E. 5).”

Praktisch wird das in den Kantonen mit einem Dispensationsrecht gehandhabt.

“Teaching about religion” im Sinne des Faktenwissens über die Religion als Phänomen kann als religionswissenschaftlich bezeichnet und akzeptiert werden. Es kann in der Allgemeinbildung als Kulturphänomen einen Platz haben.
Allerdings versuchen die Kirchen überall, dieses Wissenschaftsverständnis zu verdrehen. Unter dem Namen “Religion und Kultur” wird heute in vielen Kantonen deshalb Religion in neuen Schläuchen verkauft.

http://www.frei-denken.ch/de/2010/02/religionsunterricht-und-religionsfreiheit/

http://www.frei-denken.ch/de/2009/04/religionsfreiheit-von-kindern/

Religionsmündigkeit

Bis zum 16. Geburtstag eines Kindes können die Eltern über dessen religiöse Erziehung bestimmen. Sie unterschreiben deshalb z. B. auch Dispense.
Ab dem 16. Geburtstag gelten die jungen Menschen als religionsmündig und können selbstständig über ihre Teilnahme an religiösem Unterricht bestimmen.

Mehr zur Religionsfreiheit von Kindern.

Religionsunterricht

Wir sind konfessionsfrei. Trotzdem würden wir unser Kind gerne am Religionsunterricht teilnehmen lassen.

Wo Religionsunterricht angeboten wird, wird er in der Regel von den Kirchen angeboten. Sie müssen sich also mit den Verantwortlichen für den jeweiligen Unterricht in Verbindung setzen. Die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung kann Ihnen sagen, wer das ist.
In der Regel sind die Verantwortlichen bereit, auch konfessionsfreie Kinder zum Unterricht zuzulassen.
NEU:  im Kanton Zug verlangt die Kirche ab 2010 von den Eltern einen Kostenbeitrag von Fr. 100.- bis 400.-: http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/Keine-gratis-Religionsstunden-mehr-14388906

Schöpfungsgeschichte

Meine Tochter geht in die 4. Klasse der Primarschule (Kt. SO). Sie ist nicht getauft und vom Religionsunterricht dispensiert. Heute erzählt sie mir, dass die Lehrerin ein neues Geschichtsthema eingeführt hat: «Wie die Erde entstanden ist». Sie begann offenbar mit einer Klassen-Umfrage, wer an den Urknall glaube und wer an Gott (Mehrheit war für Urknall). Darauf informierte die Lehrerin, dass sie nun diese beiden Modelle ‘durchnehmen’ würden. Meine Frage an sie: Gibt es eine Weisung an staatliche Primarschulen, dass solche Inhalte (bzw. die biblische Schöpfungsgeschichte) ausschliesslich in den Religions-, nicht aber in den regulären Unterricht gehören?

Lehrpläne und Weisungen sind kantonal äusserst unterschiedlich und in der Regel nicht so detailliert. Es kommt deshalb sehr auf die Lehrperson an, wie sie mit dem Thema umgeht. So können in der gleichen Gemeinde bereits Mittelstufen-Kinder detailliert in Darwins Evolutionslehre eingeführt werden, während Gleichaltrigen dieses Thema komplett vorenthalten wird.

Wir empfehlen Eltern, das Gespräch mit der Lehrperson zu führen oder auch die Frage am Elternabend ganz allgemein in den Raum zu stellen. Es ist wichtig, dass Eltern der Schule vertrauen können. Die FVS unterstützt Sie gerne.

Kt. TI: Pilotversuch mit Obligatorium für “Geschichte der Religionen”

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die Einführung des neuen Tessiner Schulgesetzes am 1. Februar 1990 war ein Meilenstein auf dem schwierigen Weg zur Erreichung der Trennung von Staat und Kirche im Tessin, da nach Art 23 jene SchülerInnen, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich nicht mehr abmelden, sondern jene, die an einem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich anmelden müssen. Eine historische Änderung, die jetzt mit dem einem Pilotversuch, zur grossen Freude der Devoten, wieder gekippt werden soll.

Religiöses Picknick

Laut der Legende stand am Anfang eine Schulreise einer Klasse nach Mailand, wo das “Letzte Abendmahl” von Leonardo da Vinci besucht wurde. Eine zufällige Begleiterin der Schulklasse, (Mitglied der “Associazione per la scuola pubblica del Cantone e dei Comuni in Ticino) fragte die SchülerInnen, was das Werk darstelle. Wahrscheinlich einen Picknick, antwortete ein Schüler. Die gute Dame war so entsetzt, dass sie umgehend die Ausarbeitung der Publikation „L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ in Gang setzte.

Zwei parlamentarische Initiativen

Darauf folgte am 2. Dezember 2002 die parlamentarische Initiative von Laura Sadis, damals Nationalrätin und heute Regierungsrätin des Kantons Tessin, Leiterin des Finanzdepartements. Sie ist Mitglied des Partito Liberale Radicale Ticinese PLRT , die liberale Partei, welche die Thesen von “L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ fast wörtlich übernahm.
Vorausgegangen war noch eine gegnerische Initiative von Paolo Dedini vom 25. März 2002, der die Abschaffung des Art. 23, und die Einführung eines Faches Religionsgeschichte, Ethik und Philosophie anstrebte.

Spezialkommission

Anschliessend wurde am 5. Oktober 2004 vom Staatsrat eine Kommission eingesetzt, die Kommission Ghiringhelli, mit der Aufgabe, zur Initiative Stellung zu nehmen und Vorschläge auszuarbeiten. Die Sektion Tessin der FVS war darin mit einem Mitglied vertreten.
Am 5. Februar 2007 wurde der Endbericht veröffentlicht und zur Vernehmlassung ausgeschrieben.
Die FVS publizierte einen Minderheitsbericht. Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin

Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin

Details der Vorgeschichte

http://www.frei-denken.ch/de/2007/02/religion-an-der-volksschule-des-kantons-tessin/

Vernehmlassung

Die Positionen hatten sich durch die Vernehmlassung offenbar sich geändert und man hörte nichts mehr davon. Man nahm an dass, wie so oft in der Politik, die Angelegenheit „schubladisiert“ und auf die griechischen Kalenden verschoben worden war. Mit dieser Lage konnten wir zufrieden sein.

Nacht- und Nebelaktion “Pilotversuch”

Anfangs Juli 2009 es dann wie ein Blitz aus heiterem Himmel:  Aus der Presse erfuhr die Öffentlichkeit, dass das Erziehungsdepartement DECS klamm heimlich mit den Tessiner  Vorstehern der Katholischen- und der Evangelisch reformierten Kirchen ein Abkommen unterschrieben hatten zur Einführung eines experimentellen, für alle obligatorischen Kurses “Geschichte der Religionen”. Die Tessiner Freidenker reagierten umgehend mit einer Pressemitteilung:

L’ASLP, sezione Ticino, dissente dalla soluzione concordata ieri fra il DECS sulla “storia delle religioni”

Präsentation statt Mitsprache

Auf ein Mitsprachebegehren der Tessiner Freidenker hin wurde zugesichert, dass – sobald die Unterlagenentwürfe des neuen Kurses vorliegen – sie Einsicht erhalten und ihre Vorbehalte einbringen können. Am 21. Mai 2010 lud das DECS die interessierten Parteien zur Vorstellung des neuen Faches ein. Die FVS-Ticino nahm mit einer Delegation teil.

Lehrplan

Programma del corso sperimentale di storia delle religioni

Wie Weiter?

Das Fach wird bereits ab dem neuen Schuljahr als Pilotversuch an ausgewählten Tessiner Schulen als obligatorisches Fach gelehrt: Bellinzona (2), Riva San Vitale, Tesserete, Biasca, Lugano Besso und Minusio.

Die Sektion Tessin prüft nun ob

a) der Inhalt des Kursprogrammes die Religions- und Gewissensfreiheit (Art. 15 Abs. 4 der Bundesverfassung) nicht
verletzt wird (siehe auch BGE 23 1361 vom 30. Dezember 1897) und das Obligatorium nicht verfassungswidrig ist.

b) sie deshalb eine einstweilige Verfügung über das Obligatorium anstreben will, bis die zuständigen Gerichte über dessen Verfassungsmässigkeit
entschieden haben.

c) oder ob sie das Obligatorium akzeptiert und Einfluss auf den Inhalt des Faches zu nehmen sucht, damit erkennbar wird, dass alle Religionen nur vom menschlichen Gehirn stammen und demzufolge Märchen und Instrumente der Machterhaltung sind.

Polen: Strassburg rügt fehlende Alternative zum Religionsunterricht

Samstag, 19. Juni 2010

Der Streit um den Ethikunterricht in den Schulen ist entschieden Seit 2002 haben die Eheleute Grzelak prozessiert. Ihr Sohn hatte nicht am Religionsunterricht teilgenommen. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass es in der Stadt, in der er wohnte, keine einzige Schule gab, die alternativen Ethikunterricht angeboten hätte. Der Junge verbrachte die Stunden auf dem Korridor oder in der Bibliothek. Aufgrund physischer und psychischer Diskriminierung wechselte er zweimal die Schule. Die Eltern beschwerten sich bei allen möglichen Institutionen in Polen, blieben aber erfolglos.

Am 15. Juni 2010 hat der Europäische Gerichtshofes fmit 6 zu 1 Stimme entschieden, dass Polen damit die EMRK verletzt hat und zwar sowohl deren Art. 14 (Diskriminierungsverbot)  wie Art. 9. (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit).
Es bestätigt damit, dass das Recht auf Ethikunterricht in polnischen Schulen fiktiv ist.

Eine andere Sache ist, dass das für die Grzelaks keine praktische Bedeutung mehr haben wird. Ihr Sohn wird in Kürze das Abitur abschließen. „Wir haben das zwar hinter uns, aber trotzdem ist die Sache für mich sinnvoll“, erklärt Czesław Grzelak. „Andere Kinder sind in der gleichen Situation, vielleicht werden meine Enkel auch in diese Situation kommen. Ausserdem geht es mir darum, dass die Konstitution nicht mit Füssen getreten wird.“

Samichlausunterricht an Schulen einführen?

Mittwoch, 12. Mai 2010

Wenn es um den Erhalt überkommener Strukturen geht, kommt in den Medien etwa auch Islamwissenschaftler und Politiologen zu Wort wie der Deutsche Thorsten Gerald Schneiders, der behauptet:

“Ein konfessioneller Unterricht würde ihnen einen fundierten Zugang zu ihrer Religion ermöglichen, ihnen deutsche Begrifflichkeiten wie etwa “Pilgerfahrt”, die manche nicht mal kennen, klar machen. Es geht also auch um Bewusstmachung und Artikulation. Die Schüler können sich selbst besser kennenlernen und sich leichter zu Wort melden – was wiederum zum Dialog mit Nicht-Muslimen und zum gegenseitigen Verständnis beiträgt. Daher plädiere ich für konfessionellen Unterricht in den unteren Jahrgangsstufen und für Ethik oder Philosophie in den höheren, wenn die Schüler ihren Glauben bereits kennen.”

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32582/1.html

Konfessioneller Unterricht an den Staatschulen, damit die SchülerInnen lernen, was sie glauben, bevor sie lernen zu denken – auf Basis dieses Arguments müsste man in der Schule wohl auch Samichlausunterricht erteilen oder Unterricht über Ausserirdische etc.

Kt. BE: Staatlicher Religionsunterricht?

Mittwoch, 5. Mai 2010

Die Reformierten behaupten in der aktuellen Nummer von “reformiert.” in Bern gebe es „staatlichen Religionsunterricht“:

„Das entsprechende Fach heisst Natur-Mensch-Mitwelt (NMM), umfasst, je nach Schulstufe, zwischen sechs und neun Lektionen pro Woche und beinhaltet neben Geschichte, Biologie und Hauswirtschaft auch Religion. Laut Lehrplan wird diese von rund einem Viertel aller NMM-Themen berührt: Im Unterricht sollen etwa verschiedene Gottesbilder diskutiert oder friedensfördernde Elemente in den Weltreligionen gesucht werden. Das Christentum steht nicht mehr im Mittelpunkt.“ (…) „Der Staat hat richtig auf die wachsende Zahl von Andersgläubigen wie Muslime und Hindu reagiert. Und er zeigt mit seinem Engagement, dass ihm die Religion wichtig ist.“ In der Praxis hapere es allerdings: „Das Allerweltsfach NMM lässt den Lehrerinnen und Lehrern alle Freiheiten, um jene Themen einen Bogen zu machen, die ihnen fernliegen. und meist trifft es die Religion“, sechzig Prozent des nach Lehrplan vorgesehenen Religionsstoffs werden gar nicht erteilt.“ (…) „So kommt ab 2011 erstmalig ein Joint Venture zustande: Kirche und Kanton werden gemeinsam eine Weiterbildung anbieten, die Lehrkräften ihre Berührungsängste mit dem Fach Religion nehmen möchte – eine sachte Annäherung zwischen Kirche und Staat in Sachen Religionsunterricht. Wenn es nach Kurt Schori ginge, würden Kirche und Schule beim Religionsunterricht ganz zusammenspannen: Inhaltlich sei man sich nämlich sehr nahe. Doch 175 Jahre nach der Trennung von Kirche und Schule hat dieses Ansinnen politisch keine Chance.“

Teaching about religion ist kein Religionsunterricht!

Die Reformierten deuten damit einen informativen Unterricht über Religionen um in eine Vorbereitung auf ihren konfessionellen Unterricht. Diese Strategie der Reformierten, die gesamte Gesellschaft zu vereinnahmen, hat System. So “beglücken” sie im Kanton Bern auch ungefragt in den meisten Gemeinden alle Haushalte mit ihrer Zeitung.

Jetzt sollen die LehrerInnen also auch noch von Staat und reformierter Kirche weitergebildet werden – “Annäherung zwischen Kirche und Staat”, anstatt die längst fällige klare Trennung von Kirche und Staat!

Die Praxis sieht zwar (noch) anders aus. Die meisten LehrerInnen sind vernünftig und geben der Religion kein besonderes Gewicht im Unterricht. Trotzdem: religiöse Lehrkräfte können sich bei solcher Gemengelage und “Joint ventures” weiter ermutigt fühlen, ihre religiöse Mission in die Schule zu tragen.

Die Berner FreidenkerInnen wurden beim Berner Regierungsrat Bernhard Pulver vorstellig werden und sich gegen diese reformierte Vereinnahmung verwahren.

Antwort von Regierungsrat

Bernhard Pulver vom 11. Juni 2010

“Das in der Zeitung reformiert. erwähnte Joint Venture zwischen Kirche und Kanton ist mir nicht bekannt.

Kt. VS: Religion und Kultur?

Freitag, 5. Februar 2010

Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesenvom 4. Juli 1962:
Art. 28 Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist Teil des Programms der öffentlichen Schulen. Die Schüler werden auf Grund eines schriftlichen Gesuches seitens der Eltern oder des Vormundes durch den Klassenlehrer von der Verpflichtung befreit, diesen Unterricht zu besuchen.

Pflichtwahlfach: “Religionswissenschaft”

Im Wallis gibt es das  “Pflichtwahlfach: Religionswissenschaft” das bei Abwahl des christlichen Religionsunterrichtes besucht werden muss.

Im “Programm Fachmittelschule” heisst es dann “Religion und Kultur”
Dort heisst es dann etwa:

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Die Schüler

  • betrachten die Grundfragen der menschlichen Existenz aus verschiedenen Blickwinkeln und bekommen auf diesem Weg eine vielfältige Perspektive vermittelt
  • richten ihre Haltung auf die Suche nach Lösungen aus, die im gegenseitigen Einvernehmen gefunden werden und eine friedliche Koexistenz aller Lebewesen anstreben
  • sind sich darüber bewusst, dass die Religionen für das Leben jedes Einzelnen sowie  für das Leben in der Gesellschaft einen positiven Beitrag leisten.

Der  letzte Punkt zeigt, dass auch in diesem “bekenntnsneutralen” Fach Religionspropaganda betrieben wird.

http://www.vs.ch/NavigData/DS_13/M20084/de/Programme%20Fachmittelschule.pdf

Religionsunterricht und Religionsfreiheit

Freitag, 5. Februar 2010

Es gibt ein  Bundesgerichtsurteil von 1897 (eines der ältesten!):

“Da der Inhaber der väterlichen Gewalt über die religiöse Erziehung seiner Kinder bestimmen kann, darf er diese auch dem in den öffentlichen Schulen erteilten “religiösen Unterricht” entziehen. Ein biblischer Geschichtsunterricht, der im Lehrprogramm speziell die Bibel und das neue Testament vorgesehen hat, kann nicht als historischer Unterricht im Sinne von Geschichte angesehen werden. Deshalb darf er auch nicht als obligatorisches Schulfach erklärt werden.”

100 Jahre später bestätigt:
1997: 2P.420/1997 “Religionsunterricht”
dort heisst es “die verfassungsrechtlichen Garantien schützen vielmehr vor staatlichem Zwang zum Besuch von (konfessionellem) Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, indem dieser ausschliesslich als fakultatives Fach auf freiwilliger Basis angeboten werden darf (E. 5).”

Praktisch wird das in den Kantonen mit einem Dispensationsrecht gehandhabt.

“Teaching about religion” im Sinne des Faktenwissens über die Religion als Phänomen kann als religionswissenschaftlich bezeichnet und akzeptiert werden. Es kann in der Allgemeinbildung als Kulturphänomen einen Platz haben.

Allerdings versuchen die Kirchen überall, dieses Wissenschaftsverständnis zu verdrehen. Unter dem Namen “Religion und Kultur” wird heute in vielen Kantonen deshalb Religion in neuen Schläuchen verkauft.

Nachdem in vielen Kantonen der Religionsunterricht an der Volksschule in ein Fach “Natur – Mensch – Mitwelt” o. ä. aufgegangen und darin – wenn überhaupt – als Religionskunde betrieben worden ist, beobachten wir in den letzten 10-15 Jahren tatsächlich, dass die Kirchen versuchen, über ein neues, verbindliches Fach wieder Einfluss zu gewinnen.
Die Zentralschweiz gilt vielerorts als vorbildlich. Formal sieht das auch nicht schlecht aus. Aber es ist klar, dass da alter Wein in neuen Schläuchen serviert wird.
Im Kanton Zürich sind wir derzeit im Clinch mit dem Fach “Religion und Kultur” das  – entgegen den Versprechungen der Regierung – faktisch nun ebenfalls als Religionspropaganda daherkommt. Unsere Androhung von rechtlichen Schritten gegen das Obligatorium hat dort  in letzter Minute etwas Hektik bewirkt.

In Deutschland haben 2010 Michael Schmidt-Salomon und Elke Held ihren Sohn vom obligatorischen Ethikunterricht abgemeldet, weil er feststellen musste, dass die Unterrichtsmaterialien die gleichen waren wie im katholischen Religionsunterricht: http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2010/01/24/michael-schmidt-salomon-und-elke-held-melden-ihren-gemeinsamen-sohn-vom-ethikunterricht-ab.

Muslimischer Religionsunterricht

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die Forderung der Muslime nach Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen ist ein Anachronismus.

Der christliche Religionsunterricht ist bereits ein Auslaufmodell. Immer mehr Kantone entscheiden sich für ein bekenntnisfreies “Teaching about Religion” und verlagern die Wertediskussion in einen Ethik-Unterricht.

Dass die Landeskirchen die Forderungen der Muslime unterstützen erstaunt nicht: die monotheistischen Religionen bauen seit einigen Jahren an einer Allianz der Religiösen gegen die säkulare Gesellschaft.

Die NF-Studie hat „Experten“ befragt: 100 Exponenten der islamischen Gemeinde, 40 Vertreter anderer Religionsgemeinschaften, Behörden, Parteien, Hochschulen, sowie Rechtsexperten. Dass da eine Mehrheit für eine Institutionalisierung herauskommt, dürfte nicht erstaunen.

Und auch die Umsetzung verläuft offenbar bereits:

„Diesen Herbst sollen an der Universität Freiburg und an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur Lehrveranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von islamischen Religionsvertretern angeboten werden.”

Tages Anzeiger 21.07.2009 Muslime wollen “Schweizer” Imame Bund 22.07.2009 Kommentar: Der Ball liegt bei den Muslimen