Artikel-Schlagworte: „Kopftuch“

Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Sonntag, 23. Oktober 2011

Sonntagszeitung
Eine Schweizer Konvertitin beugt sich einer Zürcher Schulpflege – Islamisten wollen das ändern.
Martin Wendelspiess, Amtschef der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, sagt, es gebe an der Zürcher Volksschule keine Kleidervorschriften. Die Schule sei der Neutralität verpflichtet; das schliesse das Tragen eines Kopftuchs nicht aus. Entscheidend sei, ob jemand aktiv missioniere. Ob ein Kopftuch ein missionarisches Symbol sei, lässt er offen. Die Frage müsse eine Rekursbehörde oder ein Gericht klären. Dazu sei es noch nie gekommen.

SonntagsZeitung Print, Kopftuch-Verbot für Zürcher Lehrerin.pdf

Die Frage wurde in Genf vor einigen Jahren gerichtlich entschieden:

2001: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof erklärt Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig

Medienmitteilungen, BJ, 27.02.2001

Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu tragen, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Entscheid vom 15. Februar 2001 die Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig erklärt.

Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Staatsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin ernannt worden. 1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam. Später trug sie drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer Behörden, weiterhin das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit zu tragen. Das Bundesgericht bestätigte 1997 diesen Entscheid.

Der Europäische Menschengerichtshof ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid zum Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen Artikel 9 (Religionsfreiheit) noch gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK verstösst. Die Beschränkung der Religionsfreiheit ist gemäss Artikel 9 nur zulässig, wenn sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt, ein legitimes Ziel verfolgt und verhältnismässig ist. Diese Voraussetzungen erachtet der Gerichtshof im vorliegenden Fall alle als erfüllt. Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar sind als ältere Schülerinnen und Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts des anderen und insbesondere der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung zu vereinbaren – einer Botschaft, die in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülern und Schülerinnen vermitteln müssten. Bezüglich des Diskriminierungsverbots unterstreicht der Gerichtshof, dass die Anordnung der Genfer Behörden nicht auf das Geschlecht der Beschwerdeführerin zielt, sondern den Respekt der Neutralität des öffentlichen Primarschulunterrichts gewährleisten will. Eine solche Massnahme könnte auch gegen einen Mann ergriffen werden, der unter den gleichen Umständen ostentativ die Kleidung einer anderen Konfession trägt.

Ein weiterer Text der FVS

SRG: Keine Richtlinie zu religiösen Symbolen

Dienstag, 1. Februar 2011

20 Minuten
“Ob Mitarbeiter der staatlichen Radio- und Fernsehsender ihre Tätigkeit mit einem Kopftuch ausüben dürfen, will die SRG nicht in einer allgemeinen Richtlinie regeln. Das sagte der neue SRG-Generaldirektor Roger de Weck in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag»: «Eine Richtlinie ist völlig unnötig, solange bei 6100 Beschäftigten alle Schaltjahre einmal ein Fall zu klären ist.» SRG-Sprecher Daniel Steiner bestätigt diese Aussage. Zwar habe die Geschäftsleitung noch nicht darüber befunden, sagt er. Doch de Wecks Ankündigung entspreche dem Schluss, zu dem der Rechtsdienst sowie das Personalmanagement gekommen seien.”

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/SRG-weicht-der-Kopftuch-Debatte-aus-19729640

Kopftuchdebatte: Pro und Contra-Argumente

Samstag, 27. November 2010

Etienne Vermeersch, emeritierter Professor für Philosophie der Universität Gent (Belgien) und Autor vieler kulturphilosophischer und -ethischer Veröffentlichungen analysiert die Pro- und Kontra-Argumente zu einem Verbot des Kopftuches in einem in Belgien sehr beachteten Artikel. Die Analyse kann mit ihren prinzipiellen Aussagen auch eine Grundlage für die Diskussion hierzulande liefern.

http://hpd.de/node/10739

Kt. SG: Regionale Schulaufsicht hebt Kopftuchverbot auf

Mittwoch, 22. September 2010

Überraschende Wende im Kopftuchstreit in der Rheintaler Gemeinde Bad Ragaz. Die Regionale Schulaufsicht (RSA) Sarganserland hat das Kopftuchverbot an der öffentlichen Schule aufgehoben. Die schulinterne Regel, kein Kopfbedeckung zu tragen, ist kein demokratisch erlassenes Gesetz der Gemeinde oder des Kantons, heisst es in der Entscheidbegründung.

http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Schulaufsicht-kippt-Kopftuchverbot-18987942

Die grosse Verschleierung

Montag, 20. September 2010

Die grosse Verschleierung: ein Buch über die Hindernisse erfolgreicher Integrationspolitik, über die politisch-symbolische Dimension der Verschleierung muslimischer Frauen, aber auch über die Verschleierung der islamistischen Gefahr durch Kulturrelativisten in deutschen Medien.
Die Debatten über den wachsenden Einfluss islamischer Kreise nicht nur in Deutschland werden immer heftiger. Alice Schwarzer, die im Jahr 2002 mit ihrem Buch „Die Gotteskrieger” (KiWi 683) Zeichen gesetzt hat, hat sich auch in den folgenden Jahren immer wieder zur islamistischen Gefahr zu Wort gemeldet. „Die grosse Verschleierung” versammelt nun zahlreiche dieser politischen Interventionen und gibt ein genaues Bild vom heutigen Stand der kritischen Auseinandersetzungen über den Islamismus in Deutschland, in Frankreich und in islamischen Ländern (wie z.B. Algerien).
Die Themen reichen vom Schweizer Minarettverbot und der deutschen Kopftuchdebatte bis zu den französischen Diskussionen über die Rolle der Burka in der Öffentlichkeit. Ausserdem: die Unruhen in den Pariser Vorstädten, die Strategien islamistischer Agitation z.B. im Internet, die Rolle der Konvertitinnen.
Die Grenzlinie zwischen dem Islam als Religion und dem politischen Islamismus bleibt dabei immer im Blick, wenn diese auch zusehends schwerer zu ziehen ist.
Alice Schwarzers Texte werden durch Untersuchungen und Berichte zahlreicher Co-Autorinnen ergänzt, u.a. von: Elisabeth Badinter, Djemila Benhabib, Rita Breuer, Cornelia Filter, Carola Hoffmeister, Necla Kelek, Chantal Louis, Khalida Messaouidi-Toumi, Katha Pollitt, Annette Ramelsberger, Gabriele Venzky, Martina Zimmermann.

Broschiert: 272 Seiten
Verlag: Kiepenheuer & Witsch; Auflage: 1., Auflage (23. September 2010)
ISBN-10: 3462042637

Religionsfreiheit oder Freiheit?

Sonntag, 29. August 2010

Die Rassismuskommission hat das Kopftuchverbot an Schulen verurteilt.
In einer unsäglichen Pirouette erklärt sie:

“Das Kopftuch fällt in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das in unserem Land geschützt ist, solange es kein übergeordnetes Grundrecht verletzt. ”

“Dieses ist nicht nur ein Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot, es verletzt auch das Prinzip der Gleichbehandlung, weil es nicht analog für andere Religionsgemeinschaften gilt.”

Damit stellt die Rassismuskommission ein (vermeintlich) religiöses Gebot über das Gleichstellungsgebot der Verfassung und schafft damit das Gleichstellungsgebot für Schülerinnen ab, die in religiösen Familien aufwachsen.

Fall Sargans

Interessant ist im aktuellen Fall Sargans, dass hier eine 15-jährige ihre Religionsfreiheit einfordert, währenddem das geltende Gesetz die Religionsmündigkeit bie 16 Jahren ansetzt. Der Vater könnte also nach geltendem Gesetz der Tochter das Tragen des Kopftuchs verbieten – er tut es aber nicht, obwohl er öffentlich sagt, dass er es nicht wünscht.
Den Ausgang mit jungen Männern, so ist anzunehmen,  verbietet er ihr als Vater mit grösster Wahrscheinlichkeit.

In Wil (SG) werden Ausnahmen vom Kopfbedeckungsverbot nur für jene Muslimas gemacht, die auch die religiöse Hauptpflicht des Betens (5x täglich) an der Schule erfüllen:

http://www.tagblatt.ch/aktuell/ostschweiz/tb-os/Das-Kreuz-mit-dem-Kopftuch;art138,1598498

Um der Freiheit willen!

Immer wieder ist festzustellen, dass in der Diskussion der Freiheitsrechte die Religionsfreiheit zum höchsten Freiheitsrecht erhoben wird. Tatsache ist, dass die Religionsfreiheit in der Geburtsstunde der Schweiz und auch anderswo in Europa als historisch aktueller Sonderfall der Meinungsäusserungsfreiheit explizit in den Katalog der Freiheitsrechte aufgenommen worden ist aus der Erfahrung, dass es nicht gut kommt, wenn der Staat den BürgerInnen vorschreibt, was sie zu glauben haben und was nicht.

Daran kann festgehalten werden. Der Staat darf den BürgerInnen nicht vorschreiben, was sie zu glauben haben. Er muss aber Grenzen setzen dort, wo dieser Glaube die Öffentlichkeit tangiert und die Freiheit der Glaubensunterworfenen in nicht tolerierbarer Weise beeinträchtigt. Der gleiche Staat hat nämlich auch die Pflicht, die anderen Freiheitsrechte seiner BürgerInnen zu schützen: das Recht auf freie Entfaltung, auf Bildung, auf Gleichberechtigung von Mann und Frau… In der Schweiz hat das Bundesgericht Ende 2008 im Schaffhauser Schwimmunterrichtsfall erstmals entschieden, das das Recht auf Integration des Kindes der Religionsfreiheit (der Eltern) vorangeht. Das ist ein Meilenstein: der Staat muss den Mut haben, für die höhere Summe der Freiheit einzustehen und darf die Freiheit auf Selbstbeschränkung (oder das Erziehungsrecht der Eltern) im Namen der Religion nicht schützen – um der Freiheit willen!
Das Recht tut das auch anderswo: Es schützt die BürgerInnen im Privatrecht vor “Knebelungsverträgen”, im Strafrecht z.B. vor der Einwilligung in die Verstümmelung etc. – alles um der Freiheit willen!
Reta Caspar 1.4.2010 >

Religionsfreiheit von Kindern

Mehr zur Religionsfreiheit von Kindern >

Andere Kommentare

29.8.2010 Kommentar von F. A. Meyer:

“Wie ist es zu erklären, dass irgendjemand vor diesem absolut unbestreitbar brutalen und auch blutigen Hintergrund behaupten kann: Kopftuch und Verschleierung bis hin zur Burka seien legitimiert durch die Religionsfreiheit? Ja sie seien geradezu ein Freiheitsrecht der Frau?

Es ist zu erklären durch die zynische Umwertung unserer Werte: Die Freiheit der Frau wird der Freiheit der islamischen Religion untergeordnet. So erscheint die Unterdrückung der Frau plötzlich als religiöses Freiheitsrecht. Und so wird im Namen der Freiheit die Unfreiheit gerechtfertigt.”

Ganzer Kommentar auf: http://www.blick.ch/news/fam/im-namen-der-freiheit-154286

Der Islamistische Zentralrat hat F. A. Meyer in der Folge wegen Rassismus angeklagt:

http://www.izrs.ch/index.php/de/medienmitteilungen/346-strafanzeige-gegen-ringier-publizisten-frank-a-meyer-wegen-verdachts-auf-widerhandlung-gegen-art-261bis-stgb.html

Fribourg kürzt Sozialleistungen für Musliminnen mit Kopftuch

Sonntag, 9. Mai 2010

Die Stadt Fribourg hat mehreren Musliminnen die Sozialleistungen für drei Monate um 15 Prozent gekürzt, weil die Frauen bei der Arbeit das Kopftuch nicht ablegen wollten. Das berichtet die «SonntagsZeitung». «Es darf nicht sein, dass Frauen wegen dem Kopftuch keine Arbeit finden und deshalb jahrelang in der Sozialhilfe bleiben», sagt die zuständige Sozialdirektorin Marie-Thérèse Maradan (SP) gegenüber der «SonntagsZeitung». Gegen die Kürzungen ist ein Rekurs hängig.

Weiter lesen: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Weniger-Geld-wegen-Kopftuch-28773294

Radio DRS: http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/90293.bt10135734.html

2009

Die Stadtfreiburger Sozialdirektorin Marie-Thérèse Maradan muss im Zusammenhang mit einem Schleierverbot für eine Somalierin nicht vor einen Richter.

http://www.20min.ch/news/bern/story/25461984

Auseinandersetzung mit dem Kopftuch

Donnerstag, 4. März 2010

Eine aktuelle Dissertation nimmt sich dem Reizthema an

Wann und wo sollen und dürfen Musliminnen ein Kopftuch tragen? Sind Verbote sinnvoll? Diese Fragen beschäftigen auch in der Schweiz. Die Juristin Claudia Lazzarini hat dazu eine Dissertation vorgelegt, in der sie sich mit der Bedeutung des Kopftuchs in Geschichte und Gegenwart auseinandersetzt.

Interview: http://www.nzz.ch/magazin/campus/podcasts/auseinandersetzung_mit_dem_kopftuch_1.5142802.html

Klappentext:

Bei der Auslegung von offenen Verfassungsnormen spielt auch das subjektive Rechtsempfinden eine Rolle. Die Arbeit befasst sich deshalb mit dem prä-rechtlichen Vorverständnis, also mit der persönlichen Sicht, die der Jurist mitbringt, bevor er sich mit einem rechtlichen Problem auseinandersetzt. Am Beispiel des Kopftuchstreits wird untersucht, welche Einflüsse unser Islambild prägen und welche Diskurse unsere Wahrnehmung der muslimischen Geschlechterordnung beeinflussen. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen verarbeitet. Die Frage ist, ob eine transdisziplinäre Auseinandersetzung das Selbst- und Fremdbild der Juristen verändert und eventuell Wege öffnet, für einen konstruktiven Umgang mit interkulturellen Rechtsfragen. Das Buch soll die Grundlagen für eine solche Auseinandersetzung schaffen.
Lazzarini Claudia
Schulthess Verlag 2009, Zürich
Preis: CHF 74.00
ISBN/ISSN: 978-3-7255-5934-3
Seiten: 312
Zürcher Studien zum öffentlichen Recht Band 188

Frankreich: Kopftuchdebatte

Freitag, 19. Februar 2010

Frankreichs Diskussion um die Vollverschleierung muslimischer Frauen muss in der geistigen Tradition von «1789» gesehen werden. Die Nation besteht aus freien Bürgern. Das kommt im Kontakt mit dem Staat in offenen Gesichtern zum Ausdruck.

Weiterlesen:

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/frankreichs_offenes_gesicht_1.5012317.html

SF: Reporterin mit Kopftuch im TV

Sonntag, 24. Januar 2010

Neu ist bei SF auch eine Reporterin mit Kopftuch zu sehen: Die Schweiz-Marokkanerin Raschida Bouhouch stellt im Rahmen der Sendung «Bilder zum Feiertag» Feste und Bräuche anderer Religionen vor.

http://www.20min.ch/life/tv/story/12742719

http://www.sonntagonline.ch/index.php?show=news&type=aktuell&id=825