Kirchenaustritt
Viele Menschen in der Schweiz sind immer noch Mitglied einer Kirche, obschon sie innerlich schon längst auf Distanz gegangen sind. Manchmal gibt ein persönliches Erlebnis den Ausschlag, die Konsequenzen zu ziehen, manchmal eine gute Gelegenheit.
Jede Person hat das – von der Schweizer Verfassung geschützte – Recht, jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der Kirche auszutreten!
Generelles
Austritt via Umzug: Durch die Abmeldung auf der Gemeindeverwaltung verlassen Sie auch die entsprechende Kirchgemeinde. Wenn Sie bei der Neuanmeldung in der neuen Wohngemeinde die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft auf dem Anmeldeformular mit konfessionsfrei o. ä. bezeichnen, werden Sie dort nicht mehr als Kirchenmitglied registriert und keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Achtung: Dieser so genannte “stille Kirchenaustritt” ist in der Schweiz mit Inkraftsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes per 1.1.2008 beim Inlandumzug praktisch verunmöglicht. Darin werden die Kantone verpflichtet dafür zu sorgen, dass u. a. die “Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft” wie alle anderen minimalen Registerdaten beim Umzug an die neue Wohngemeinde weitergemeldet werden. Das ist ein Skandal, weil die Kantone damit den “Landeskirchen” höchstpersönliche Daten liefern und damit den freien Entscheid der BürgerInnen massiv einschränken! Faktisch bedeutet dies, dass die BürgerInnen jederzeit eine Bestätigung vorweisen können müssen, dass sie ausgetreten sind.
Sofortiger Austritt per eingeschriebenen Brief an die zuständige Kirchgemeinde (Kopie an die Steuerbehörde der Wohngemeinde empfiehlt sich).
Achtung: im Kt. Wallis ist seit 2011 gemäss Weisungen des Bistums für Katholiken die Taufgemeinde zuständig.
Achtung: Im Kt. St. Gallen verlangen die Kirchen (mit dem Segen des Bundesgerichts von 1978 BGE 104 Ia 79) eine amtlich beglaubigte Unterschrift. Diese erhalten Sie auf Ihrer Einwohnergemeinde.
Wir bieten Ihnen einen Standardbrief an. Jede erwachsene Person kann damit für sich und allfällige minderjährige Kinder per sofort den Austritt erklären. In einigen Kantonen bestehen Fristen oder z.B. die Vorgabe einer beglaubigten Unterschrift (Kanton SG: Ref. Kirche Art. 24 Kirchenordnung, Kath. Kirche Art. 6 Kirchenverfassung). Diese werden von Austrittswilligen als Schikanen empfunden, wurden vom Bundesgericht jedoch – zur Vorbeugung gegen übereilte Entscheidungen – explizit zugelassen.
Wichtig für Sie: Auch bei der Vorgabe einer Bedenkfrist ist der Austritt rückwirkend per Erklärungsdatum gültig.
Austrittsschreiben in verschiedenen Sprachen
In den untenstehenden Standardschreiben sind sämtliche nötigen Angaben für den Kirchenaustritt vorgesehen.
Wenn Sie Ort und Datum Ihrer Taufe nicht kennen, schreiben Sie “unbekannt” auf die betreffende Zeile und kreuzen Sie an “Ich verzichte auf den Eintrag im Taufregister”. Die Angabe ist nicht wirklich nötig für den Austritt, sie ermöglicht lediglich einen Vermerk in den kirchlichen Taufregistern.
Ausnahme: im Kt. Wallis ist seit 2011 gemäss Weisungen des Bistums für Katholiken die Taufgemeinde zuständig.
Achtung: Bewahren Sie die Bestätigung des Kirchenaustrittes bei Ihren persönlichen Akten auf. Es kann sein, dass Sie bei einem Umzug in der neue Wohngemeinde die Beweislast tragen.
DEUTSCH: Austrittsschreiben DE.pdf Austrittsschreiben DE.doc
ENGLISCH: Declaration English/German pdf or doc. Declaration English/French pdf or doc.
FRANZÖSISCH: DÉCLARATION DE SORTIE.pdf DÉCLARATION DE SORTIE.doc
ITALIENISCH: DICHIARAZIONE DI USCITA.pdf DICHIARAZIONE DI USCITA.doc
SPANISCH/DEUTSCH: Carta de Solicitud SP/GE.pdf Carta de Solicitud SP/GE.doc
SPANISCH/FRANZ: Carta de Solicitud SP/FR.pdf Carta de Solicitud SP/FR.doc
PORTUG./DEUTSCH: Declaração de saída PT/DE.pdf Declaração de saída PT/DE.doc
PORTUG./FRANZ.: Declaração de saída PT/FR.pdf Declaração de saída PT/FR.doc
KROATISCH/DEUTSCH: Istupanju iz Crkve HR/DE.pdf Istupanju iz Crkve HR/DE.doc
ALBANISCH/DEUTSCH: DEKLERATË PËR DORËHEQJE AL/DE.pdf DEKLERATË PËR DORËHEQJE AL/DE.doc
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellt Fragen zum Kirchenaustritt >
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FAQ zu Beschneidung > 






Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe 2009 meinen Kirchenaustritt schriftlich (eingeschrieben) an meine Wohngemeinde gesandt. Einige Tage später wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass mein Austrittsgesuch an meine Taufgemeinde in Siders weitergeleitet wurde (gemäss Pfarrer).
Anfang 2010 habe ich ein Erinnerungsschreiben (eingeschrieben), mit sämtlichen Kopien, nochmals diekt an die Kirchengemeinde in Siders gesandt.
Ich gehe davon aus, dass mein Kirchenaustritt rechtsgültig ist, obwohl ich diesbezüglich keine Rückbestätigung erhalten habe.
Könnten sie mir dies bitte bestätigen oder mitteilen, wie ich weiter vorgehen soll.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse.
Manfred Oggier
Bei mir ging das aber ganz einfach. Ich bin an meinem Wohnort Speicher AR auf die Gemeinde gegangen und habe das an Ort und Stelle erledigt und fertig. Ich war “draussen” und Speicher ist nicht meine Tauf- oder Heimatgemeinde.
Es schein, dass sich gewisse Leute Kraft ihrer Macht auf Ihrem Sessel alles leisten können. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, die haben bei der Taufe auch nicht gefragt, ob man das will. Da entscheiden? die Eltern und die werden ja eigentlich auch nicht gefragt. Man tauft, weil es schon immer so gewesen ist. Selten hinterfragt das mal jemand.
Gruss Anita
@Manfred Oggier: Auf einer Bestätigung muss man bestehen, dann das Formular unter http://www.sinnfrei.ch/freidenker/wordpress/wp-content/uploads/2010/09/Rückforderung.pdf ausfüllen und der Steuererklärung beilegen. Und an wallis@frei-denken.ch rückmelden, falls die Steuerbehörde oder die Pfarrei Probleme bereiten oder keine Rückmeldung/Bestätigung geben.
Falls sich die Pfarrei nicht meldet, können wir auch als Vereinigung da noch mal nachfragen. Dann natülich auch dem Bistum meldung erstatten, dass einige Pfarreien sich nicht an die Regeln halten.
LG, Valentin Abgottspon, Präsident der FVS-Sektion Wallis
Sehr geehrte Damen und Herren
Es hat vieleicht nicht direkt etwas mit dem Kirchenaustritt zu tun, aber ich frage trotzdem mal.
Ich wohne im Kanton Basel-Stadt und habe dieses Jahr zum ersten Mal eine Kirchensteuerrechnung erhalten. Ich war etwas verwundert da ich dachte ich wäre gar nicht Mitglied in diesem Verein. Ich wurde nicht getauft und habe mich auch nie darum bemüht bei denen Mitglied zu werden. Meine Eltern sind meines Wissens beide Mitglied bei der Evangelisch-Reformierten Kirche welche mir auch diese Rechnung gestellt hat.
Bin ich automatisch Mitglied bei der Kirche?
Rufen Sie auf der Steuerbehörde an.
Sagen Sie, dass Sie weder getauft noch konfirmiert sind.
Die Tatsache, dass Ihre Eltern Mitglied sind, macht Sie nicht automatisch zum Kirchenmitglied.
@Werner
In einem gewissen Sinne könnten Sie tatsächlich automatisch angemeldet worden sein.
ACHTUNG: Die nachfolgende Darstellung ist Beispiel einer Berner Gemeinde. Da die Gemeinden in ihren Arbeitsabläufen autonom sind, kann es starke Abweichungen von geben. Wichtig ist nur, dass die Einwohnerkontrolle (EWK) die Personendaten der Steuerverwaltung (STV) meldet. Da die STV diese Daten nie auf Wahrheitsgehalt überprüft, führt dies in einigen Fällen zu solchen Differenzen. Ob die EWK Basel eine solche Praxis verfolgt weiss ich nicht, aber ihr Fall deutet in diese Richtung.
Alsbald das Zivilstandsamt die Geburt meldet (per Anzeige) mutieren wir dies in unserem System. Dabei übernehmen wir automatisch die Konfession der Eltern für die des Kindes. Von der Kirche erhalten wir keine Informationen über eine allfällige Taufe. Tatsächlich werden die Kirchgemeinden von uns über eine Geburt sogar informiert… (nur bei Eltern mit entsprechender Konfession). Die Kirchgemeinden fordern in zeitlichem Abstand ein Auszug über die in der Gemeinde ansässigen Religionszugehörigen ein. Dies führ zu einem Abgleich im Stimmregister der Kirchgemeinde, jedoch nicht im Taufregister. Es ist deshalb unter Umständen möglich, dass Sie auch als Mitglied dieser Kirchgemeinde in deren Registern auftauchen.
Wenn Sie nun bei der ersten Veranlagung der Steuerbehörde nicht fristgerecht Einspruch erheben, wird dies als Anerkennung der Kirchensteuer gewertet (einen solchen Fall musste ich mal bei der Steuerverwaltung abklären), womit keine Rückforderung der bisher bezahlten Steuern möglich ist.
Dies führt folglich unter Umständen dazu, dass natürliche Personen Kirchensteuern bezahlen, obwohl diese gar nicht getauft wurden.
Bezüglich Datenschutz: Die Gemeinde darf Personendaten unter gewissen Umständen Dritten zugänglich machen – allerdings nicht über Personen, welche der Behörde erklärt haben, dass ihre Daten nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Ich erinnere mich nicht mehr an den genauen Wortlaut des Datenschutzreglementes, jedoch war – soweit ich das beurteilen konnte – die Zustellung von “Gläubigenlisten” und Mutationsmeldungen legitim.
@Eresh: Was geschieht Ihrer Erfahrung nach , wenn die Eltern verschiedene Konfessionen haben?
Habe eben eine Anfrage an den Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen gesandt.
Zum Datenschutz: http://www.frei-denken.ch/de/2009/03/datenschutz-in-den-kirchgemeinden/
Wichtig für Sie: Auch bei der Vorgabe einer Bedenkfrist ist der Austritt rückwirkend per Erklärungsdatum gültig.
Was bedeutet das konkret? Kann ich sagen ich habe die letzten 10 Jahre überlegt und bekomme dann meine Beiträge rückwirkend zurück ?
Wenn ein Kirchengesetz eine Bedenkfrist vorgibt zwischen Abgabe der Erklärung und einer Bestätigung, dann wird nach Ablauf dieser Frist der Austritt rückwirkend auf das Erkärungsdatum wirksam.
Wobei das Datum einer Austrittserklärung nur insofern eine Rolle spielt, ob diese vor oder nach dem 31.12 abgegeben worden ist. Bei der Steuererklärung sollte unbegingt darauf geachtet werden, ob die Behörden den Konfessionswechsel bereits mutiert haben. Spätestens bei der definitiven Veranlagungsverfügung sollte die Konfessionslosigkeit aufgeführt sein. Ansonsten ist gegen diese dringenst Einsprache zu erheben: Eine akzeptierte Veranlagungsverfügung macht eine Rückforderung über den Staat unmöglich (eher) bzw. vom Goodwill der Behörden abhängig (weniger). (Inwiefern man die Kirche belangen kann ist mir nicht bekannt.
@Frau Caspar
Der Grundsatz war, dass die Konfession der Mutter übernommen wurde.
Der Krux der Sache liegt vermutlich darin, dass viele Kirchgemeinderegister geradezu dilletantisch geführt werden. Dazu sind sie in den Abläufen auch nicht auf die hohe Mobilität der Leute vorbereitet. Kirchgemeinden holen sich deshalb die Daten der Behörden als Referenz oder sind auf deren Information angewiesen. Der Vorteil liegt natürlich darin, dass sich Behörden so niemals irren können…
NZZ online: Eine Untersuchung im Rahmen einer Diplomarbeit an der Fachhochschule St. Gallen beschäftigt sich mit der Frage, ob hohe Kirchensteuern zu mehhr Austritten führen:
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/hohe_kirchensteuern_fuehren_zu_mehr_austritten_1.8898150.html
Es ist mir offenbar gelungen mit dem obigen Link den “Rahmen” zu sprengen . Das macht mir so schnell keiner nach
Anita, probieren Sie es mit http://www.tinyurl.com. Da lassen sich ellenlange Adressen in kleine umrechnen.
@Logine
Das war ein einmaliges unter dem Hag durchfressen. Normalerweise gibts einen Zeilenumbruch und er Link ist dann halt auf 2 Zeilen verteilt. Aber werde ihre Tipp einmal ausprobieren. Thanks
Austritt via Umzug: Durch die Abmeldung auf der Gemeindeverwaltung verlassen Sie auch die entsprechende Kirchgemeinde. Wenn Sie bei der Neuanmeldung in der neuen Wohngemeinde die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft auf dem Anmeldeformular mit konfessionsfrei o. ä. bezeichnen, werden Sie dort nicht mehr als Kirchenmitglied registriert und keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Funktioniert das wirklich?!
Wir werden umziehen und wollten jetzt bereits den Kirchenaustritt vollziehen… wenn das jedoch so einfach ist, würden wir die 3 Monate noch in diesem “Verein” bleiben!
Währe die einfachste Art!
Gruss und Danke für die Antwort.
@ Patrik: Wenn Sie zum Bsp. in den Kanton VD ziehen funktioniert das noch, auch in GE und TI. In und zwischen den anderen Kantonen dürfte es seit 2008 offiziell eigentlich nicht mehr funktionieren. Lediglich beim Zuzug aus dem Ausland funktioniert es immer.
Zum Thema “Kirchenaustritt” ist zu bemerken, dass dieser eine Erfindung des “liberalen Staates” ist, der ab 1798/1830 die Religion als absterbendes vorvernünftiges Geschwür betrachtete. Theologisch ist die Widerrufung eines Sakramentes ein Nonsense, weil darin sich etwas metaphysisch-absolutes und Geheimnisvolles ausdrücken soll, das eben nicht “von Menschenhand” wieder rückgängig zu machen ist. Immerhin bietet die Taufe die Grundlage zur Vereidigung von Mandatsträgern im sogenannt “säkularen Staat”: es macht ja logisch keinen Sinn, wenn ein Ungetaufter die drei Schwurfinger erhebt. Wie sehr selbst der moderne “Eidgenosse” an solchen magisch-numinosen Vorstellungen hängt wird dadurch ersichtlich, dass die neugewählten Bundesräte erst nach der vor den Kameras des Fernsehens und der Presse erfolgten feierlichen Vereidigung (die drei Schwurfinger zur gemalten Rütli-Wiese hin gereckt) als “echte Bundesräte” gelten. Erst durch die Selbstverpflichtung im Eid werden sie Mandatsträger. Das heisst ihr Mandat vollzieht sich innerhalb einer absoluten Verbindlichkeit, wie sie nur “vor Gott” denkbar ist.
Es wäre darum für die Freidenker ein Angebot zu prüfen, dass vereidigte Mandatsträger aus dieser Verpflichtung entbindet. Reta Caspar könnte das in der Wandelhalle anbieten: Entbindung vom Amtseid, damit ein Volksvertreter wieder “frei denken” darf (zum Beispiel: alles tun darf, was nicht explizit verboten ist: legalistisch).
Ähnlich skurril ist die “Enttaufung”. Sie ist eine Chimäre des säkularen Rechtsstaates, der “Gewissensfreiheit” garantiert, denjenigen, die an das Strafgesetzbuch glauben und das Geld haben mit Anwälten alles bis zur letzten Instanz durchzuziehen.
Skuril ist nicht die Enttaufung, sondern die Taufe. Da wird mit metaphysischen Geschwafel eine magische Verbindung herbeigezaubert. Als Geschwür würde ich eher den Schwur bezeichnen und Theologie ist ja schon per Definition Nonsense. Wer aber ein Menschenrecht als “absterbendes vorvernünftiges Geschwür” bezeichnet, disqualifiziert sich wohl eher selber.
Sakramente gelten nur für die Gläubigen einer bestimmten Glaubensgemeinschaft. Für Aussenstehende ist das einfach eine rituelle Handlung, der die Glaubenden eine Bedeutung zuschreiben.
Der säkulare Staat kennt längst das Geloben anstelle des Schwörens bei der Vereidigung. Die Verbindlichkeit ergibt sich durch die Bindung an die Verfassung und nicht vor “Gott”. Dass in der Präambel der Verfassung die “invocatio dei” steht, war ein Kompromiss mit den Christen, damit die Verfassungrevision nicht scheitern würde.
Bundesrat Koller in der Debatte im Nationalrat 1998: “Der Bundesrat schlägt Ihnen wie schon in der geltenden Verfassung eine Anrufung Gottes und eine sogenannte Erzählung vor. Mit der Anrufung Gottes führen wir eine alte Tradition fort, die bis zu den ersten Bündnissen unter den alten Eidgenossen zurückreicht. Ihre Aufnahme in die neue Bundesverfassung stellt einen wichtigen Traditionsanschluss dar, der auch in den Vernehmlassungen ganz deutlich unterstützt wurde. Von den genannten Privaten haben sich fast 6000 für die Beibehaltung der Anrufung Gottes ausgesprochen und nur 189 dagegen.
Die Anrufung Gottes soll daran erinnern, dass über den Menschen und dem Staat eine höhere Macht existiert. Der deutsche Verfassungsrechtler Böckenförde hat diesen Gedanken einmal treffend formuliert: “Der freiheitlich säkulare Staat lebt eben von Voraussetzungen, die er selber nicht garantieren kann.” In diesem Zusammenhang ist auch an das Wort von Dostojewski zu erinnern, der einmal gesagt hat: “Wenn es Gott nicht gäbe, wäre alles erlaubt.” Ich weiss, Herr Ziegler, moderne Existentialisten werden diesem Gedanken von Dostojewski nicht ohne weiteres folgen. Aber ich glaube, die geschichtliche Erfahrung lehrt, dass Menschen auf jeden Fall nicht besser werden, wenn sie sich vom Schöpfer lossagen.
Der Gott, der hier angerufen wird, ist allerdings nicht für jedermann derselbe. Jede Person kann gemäss ihrer eigenen Religion und Weltanschauung Gott dem Allmächtigen einen persönlichen Sinn geben. Die Anrufung Gottes deutet zwar auf ein christlich-abendländisches Verständnis von Staat und Gesellschaft hin, kann aber heute auch als Gemeingut säkularisierter Humanität verstanden werden.”
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4512/168868/d_n_4512_168868_168916.htm
Bei andern Religionen hinterlässt eine Mitgliedschaft bleibende Zeichen. Man denke an die rituellen Beschneidungen von Buben (und Mädchen, wobei hier die Praxis ja nicht oder nicht ausschliesslich religiös begründet ist). Dagegen sind Taufen schon einiges einfacher abzustreifen.
@ Herr Girardet:
In einem Rechtsstaat mit echter Gewaltentrennung ist es Aufgabe der Gerichte, auch dem Kleinbuerger und Kleinkonsumenten zu seinem gesetzlichen Recht zu verhelfen, statt dieses mit Futierung um Recht und Gesetz bibeltheokratisch zugunsten von politisch und finanziell maechtigen Kleptokratien zu biegen und zu brechen….
Die Widerrufung eines Sakraments wird vor allem von “C”VP-Politikerinnen betrieben, die trotz kanonischer Ehe “bis der Tod scheidet” nach Herzens- und anderer Lust saeckular scheiden und gar mit anderen Maennern konkubieren. Ewig ist da nur noch die Unterhaltspflicht der Abscheider und Steuerzahler, aber nicht mehr alle ehelichen Pflichten der Frau….
Uebrigens, in saeckularen Rechtsstaaten herrscht Familienfreiheit ohne Apartheid aufgrund artgerechter weltlicher Gesetze. Gerichte haben sich nur einzumischen, wenn sie angerufen werden, und nur im Rahmen der Antraege der Parteien und der Gesetze! Und dann immer ohne Verzug, und nicht nur dann sofort, wenn eine Ehemuede schnell Geld will.
Die kleptokratische bibeltheokratische Familiengestapo, die nicht mehr nur in Verdingkindsklaverei versenkt, sondern sich bei bald allen Familienangelegenheiten auf Megakosten ihrer Opfer und von Steuerzahlern ungebeten einmengelt, und gar Zivilstandsanerkennungen suveraener Gaststaaten von Auslandschweizern mit Erbschlich und anderen Begehren laengst abgeschiedener HExen und deren Kinder und Kuckucke vermengelt, ist einer der dicksten Naegel im Sarg des Rechtsstaates Schweiz….
@ Frau Caspar:
Koller ist wie Furgler, Cotti und der Borerkeuler (sein Name ist mir entfallen) ein Typ, der die Bibel ueber Grundrechte, Verfassung, Gesetz und daraus fliessende Amtspflicht und Amtstreue setzt….
Ich habe bei Euch gelesen, dass es soetwas wie einen stillen Kirchenaustritt gibt. Dies aber seit 2008 für Inlandsumzüge nicht mehr möglich ist.
Wie sieht das den mit Zuzügen aus Deutschland aus? Ist das denn auch legal, einfach bei der Anmeldung in der Schweiz die Religionsfrage mit “keine” zu beantworten, oder mache ich mich dadurch strafbar?
Danke für Eure Hilfe
Strafbar machen Sie sich nicht. Der stille Austritt ist einfach möglich, weil kein grenzüberschreitender Personen-Datenaustausch besteht. Konsequenz ist einfach, dass Sie keinen Anspruch auf eine kirchliche Dienstleistung haben. Aber wenn Sie nach Deutschland zurückkehren, kann es sein, dass von Ihnen dort der Nachweis verlangt wird, dass Sie ausgetreten sind.
@Helen: Für Deutschland gelten wohl ganz besondere REgelungen, insbesondere braucht man eine Bescheinigung über den erfolgten Austritt, ohne den es bei Neuanmeldungen zu happigen Nachforderungen kommen kann: http://tinyurl.com/64qr6wy
Meine Familie und ich (gemischt kath. und ref.) haben per Ende August den Austritt aus der Kirche eingeschrieben veranlasst, mit Kopie an die Steuerbehörde unserer Kirche. Während die Pfarrei der ref. Kirche direkt ohne Ausschweife auf unseren Austritt eingegangen ist, gestaltet es sich bei der kath. Kirche etwas schwieriger. Wir erhielten ein Schreiben, wo wir unsere Gründe bekannt geben sollten. Haben dies mit “Personlichen Gründen” auch sofort beantwortet. Nun erreichte uns ein erneutes Schreiben mit: Die Angabe “Persönliche Gründe” akzeptieren wir nicht, bitte erläutern Sie Ihre Gründe für den Austritt.
Wie sollen wir reagieren? Theoretisch sollte doch der Austritt bereits rechtsgültig sein, auch wenn wir noch kein Bestätigungsschreiben erhalten haben? Zudem hat sich die Pfarrei unserer Gemeinde auch vorher nie interessiert, nun sollen wir jedoch unsere Gründe explizit darlegen? komisch, kurios….
Danke für Eure Meldungen und Antorten!
@Sibylle: Die Kirche hat nicht das Recht ihren Austritt nicht zu akzeptieren. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen austreten. Sie können sich auf bei den Freidenkern melden oder bei mir direkt (smauerhofer@androsoft.ch).
@Sybille
Es wird ja immer dreister. Die haben Sie doch bei ihrer Taufe auch nicht nach ihren persönlichen Gründen gefragt. Ich sag’s immer wieder: Gewalt hat viele Gesichter.
Ich bin damals gleich persönlich ins Gemeindehaus (Speicher AR) gegangen. Das war in ein paar Minuten erledigt.
Guten Morgen
Hier der Link zum St. Galler Tagblatt. Schlechter hätte man den Titel nicht wählen können. Ein besonderes Fressen auf die Mühlen jener Leute, die nur Titel lesen. Ich höre schon: aha habs doch immer gewusst……. Im Bericht wird das nirgends klargestellt, dass Hitler eben kein Atheist war. Viele einfach gestrickte Leute werden Freidenken mit Hitler in Verbindung bringen
Fazit: Ein Mix-Bericht über verschiedene Veranstaltungen. Bin eigentlich enttäuscht. Ich finde den Bericht nicht gerate eine Glanzleistung. Macht euch selber eine Meinung und lasst hören. Wie seht ihr das?
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/stadtstgallen/tb-st/-Hitler-war-auch-Atheist;art186,2669545
Daniel Strickers Kommentar bringt die nötige Richtigstellung souverän und entspannt auf den Punkt.
@Grazia
Ja, stimmt. Aber jemand der sowieso voreingenommen ist, wird beim Lesen des Titels schon sagen: Hesch gseh, i ha’ jo scho immer gseit…….. Viele werden nicht über den Titel hinauskommen, weil sie damit schon reichlich “bedient” sind. Und diesen Titel bemängle ich hauptsächlich.
@Anita: Ja, der Titel ist sehr schlecht gewählt und wird im Text nicht berichtigt. Ich habe den Leserbrief schon geschrieben:
Der Titel “Hitler war auch Atheist” ist zwar nur als Zitat geführt, aber irreführend weil nicht erwähnt wird, dass Hitler Katholik war bis zu seinem Lebensende. Weder Konfession noch Atheismus machen jemanden zu einem besseren Menschen. Aber mit der Forderung nach einer agnostischen Gesellschaft wurde noch nie ein Krieg angezettelt.
Fast alle Werte der Aufklärung (Menschenrechte, Demokratie, Gleichberechtigung, Sterbehilfe, Entdiskriminierung von Minderheiten) waren kein Geschenk der Amtskirchen sondern mussten oft gegen erbitterten klerikalen Widerstand durchgesetzt werden. Dass der Staat aufhört, das Milliarden-Inkasso für die Amtskirchen zu machen, wäre ein weiterer Schritt hin zu einer säkularen, noch schöneren Schweiz. Und mit begrenzten finanziellen Mitteln versuchen wir Freidenker unseren Teil beizutragen, dass der Job möglichst bald erledigt ist.
Dennoch finde ich den Bericht okay. Denn das Ziel ist erreicht. Sehr viele Ostschweizer wurden daran erinnert, dass es eine Organisation gibt, der es nicht egal ist, dass Staat und Kirche immer noch miteinander im Bett liegen.
Die FVS fordert keine “agnostische Gesellschaft” sondern einen säkularen, d.h. gegenüber religiösen Bekenntnissen neutralen Staat.
Nicht nur wer aus der Kirche austreten will, sondern auch Auslandschweizer ohne Computer, die fuer primitivsten zivilstandsrechtliche Bagatellen tausende von km bis zum naechsten Generalkonsulat pilgern muessen, waehrend der von der Wirtschaft bezahlte Honorarkonsul im Nachbarhaus nur besoffenen auslaendischen Koechen von Schweizer Schiffern in Ausnuechterungshaft beispringt, muss einen Computer haben, um Restgrundrechte geltend machen zu koennen….
Der thuembere Teil der Masse liest nur die Schlagzeilen (fuer mehr reicht neben der ausufernden Lohnsklaverei auch schon die Zeit nicht mehr). Bis zu den Kommentaren dringen nur die Interessiertesten vor….
Merkwuerdig, dass der angebliche “Atheist” Hitler – von den Schwatzbudern zu Allem ermaechtigt – Millionen Wehrpflichtige mit der Praegung “Gott mit uns” auf dem Koppelschloss das vorletzte europaeische Imperium erobern liess…
Das gibt es ja sonst Nirgendwo: man wird als unmündiger Säugling (Taufe) ungefragt und automatisch in einem Verein (Kirche) aufgenommen und muss dann später als Erwachsener – schriftlich – aus diesem Verein austreten und dies nach jahrelanger Hirnwäsche (Religionsunterricht). Dass dieser Austritt vielen Angst macht, ist verständlich. Ich habe diesen Schritt mit 23 Jahren getan – dies war vor 41 Jahren. Mit einem eingeschriebenen Brief an die Kirchgemeinde meines Kantons. Diesen Schritt habe ich keine Sekunde bereut. Nur Mut!
@Angelo Rizzi
Bei mir war das eine Sache von 10 Munuten: ein Gang aufs nahe Gemeindehaus in Speicher, das wars dann. Ich hätte mir so eine Schikane nicht gefallen lassen. Kein eingeschriebener Brief, keine Erklärung nichts. Lediglich meine Willensausserung und dann musste ich ein Papier unerschreiben.
Ich kenne mein Taufdatum (evangelisch) nicht. Die sollten mich ja auch ohne finden und löschen?
Danke für die Antwort
Für Reformierte haben Taufdatum und Taufort keine weitere Bedeutung beim Austritt.
Bei den Katholiken wird grossen Wert auf den Eintrag des Austrittes ins Taufregister gelegt. Trotzdem darf das Fehlen dieser Angaben nicht zu einer Ablehnung des Austrittes führen.
Guten Tag, ich trete nun zur Kirche aus. Ich hab eine 6 jährigen “unehelichen” Sohn, für welchen ich mit seinem reformierten Vater das Sorgerecht teile. Ich weiss, dass für den Vater die Taufe seines Sohnes sehr wichtig ist. Ich nehme an, dass er ihn doch noch taufen könnte? Wie steht es mit der Konfession meines Sohnes? Hat es diese geerbt, oder erwirbt er sie erst mit der Taufe? Muss ich für meinen Sohn nach meinem Austritt aus der Kirche noch Kirchensteuer zahlen (Kanton Zürich) und “darf” er dann unentgeltlich in den Religionsunterricht? Ich habe seinen Austritt nicht mit meinem beantragt.
Danke für die Antworten!
Guten Tag
Das Recht auf religiöse Erziehung eines Kindes steht beiden sorgeberechtigten Eltern gleichermassen zu. Eltern müssen sich also darüber einigen.
Wenn Sie einverstanden sind, kann der Vater das Kind taufen lassen.
Wenn nicht, wird es juristisch. Es gibt da nur wenige Gerichtsurteile und m. W. noch keine für den Fall des noch neuen geteilten Sorgerechtes.
Für die Kirchen kommt es in der Regel darauf an, dass wenigstens ein Elternteil Mitglied der Kirche ist.
Die Mitgliedschaft bestimmt sich nach der Kirchenordnung der reformierten Kirche Kt. ZH. Das ist tatsächlich eine Art Erbe:
4. Abschnitt: Mitgliedschaft
Grundsatz Art. 24
1 Mitglied der Landeskirche ist jede Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die
a. das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat und deren Eltern der Landeskirche angehören,
b. das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat und deren Eltern dies so bestimmen, ohne selber der Landeskirche anzugehören,
c. als Mitglied der Landeskirche nach Vollendung des 16. Altersjahres nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt hat.
Kirchensteuer: Der Kt. ZH kennt keine Kirchensteuer pro Kopf. Wenn Sie selber nicht steuerpflichtig sind, wird keine Kirchensteuer erhoben.
Die Frage des Religionsunterrichtes ist in der Zuständigkeit der Kirchgemeinde. Die Zürcher Kantonalkirche empfiehlt eine kulante Haltung:
http://www.zh.ref.ch/handlungsfelder/gl/kommunikation/grundlagen/communiques/medienmitteilungen-bis-20-12-2010/kirchliche-dienste-fuer-nichtmitglieder-neue-handreichung
Heute wieder ein Thema im “Blick”: die administrative Hilfe beim Kirchenaustritt. Der Anbieter verweist darauf, dass Kirchgemeinden sich manchmal schwertun mit Austrittsgesuchen, der Kirchenbeauftragte rezitiert das Mantra des “wichtigen Beitrages an die Gesellschaft” und prangert die Dienstleistung als “mieses Geschäft” an. Pragmatisch gesehen: Gratis-PR für den Säkularisierunghelfer; der laut ref.ch “Geld auf dem Buckel der Kirche” mache. Komik pur. (http://www.blick.ch/news/schweiz/fieses-geschaeft-mit-kirchenaustritten-192333)
Schützenhilfe von ungeahnter Seite: Die Pius-Brüder raten zum Kirchenaustritt! http://www.kath.net/detail.php?id=35529
Guten Tag!
Ich bin in Deutschland aufgewachsen, römisch Katholisch getauft, nie ausgetreten und vor vier Jahren in die Schweiz gezogen. Bei der Anmeldung habe ich keine Religion angegeben. Bin ich damit bereits ausgetreten? Kann die Kirche Auf Grund meiner Zugehörigkeit in Deutschland Kirchensteuer fordern? Sollte ich versuchen ‘sauber’, mit einem Schreiben auszutreten?
Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es keinen Datenaustausch der Einwohnerämter. Sie sind in der Schweiz in Ihrer Wohngemeinde als konfessionslos registriert, deshalb können Sie hier eigentlich nicht austreten. Das müssten Sie wohl in Deutschland tun. Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren sollten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine Bestätigungsschreiben über Ihren Austritt vorlegen müssen. Ob Sie in Deutschland ohne aktuellen Wohnsitz austreten können, ist aber wohl fraglich.
@ Florian: Zudem scheint man mit happigen Nachforderungen rechnen zu müssen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte bald aus der Kirche austretten, jedoch in meinem Heimatland (Italien)
weiterhin in der Kirche bleiben. Wie soll ich am besten vorgehen?
Danke für ihre Antwort.
Gruss
Jessi
Grundsätzlich können Sie mit einer einfachen Erklärung aus der katholischen Kirchgemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz austreten.
In Italien gibt es diese Struktur nicht.
In der Austrittserklärung sollten Sie allerdings die Taufgemeinde nicht angeben, wenn Sie keine Meldung und keine Registrierung des Austritts in der Taufgemeinde wünschen.
Ihr Austrittswunsch ist möglicherweise nur finanziell begründet. Das ist Ihr Recht, aber Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie damit offiziell keinen Anspruch auf die Dienste der katholischen Kirche in der Schweiz mehr haben. In der Praxis sind die Kirchen allerdings in der Regel relativ kulant und weisen einfach auf eine moralische Pflicht für eine Spende als Entgelt hin.
http://14mb.de/u/kirchenaustrittschweiz