Archiv für die Kategorie „Sterbehilfe“

«Stopp dem religiösen Fundamentalismus, 2x Nein zum Sterbehilfeverbot»

Montag, 11. April 2011

Im Kanton Zürich wird am 15. Mai 2011 über die Initiativen «Stopp der Suizidhilfe» und «Nein zum Sterbetourismus» abgestimmt, welche die Begleitung beim Freitod untersagen möchten. Regierung, Parlament und grosse Parteien empfehlen, diese Begehren religiöser Eiferer abzulehnen, auch die FVS empfiehlt: «Stopp dem religiösen Fundamentalismus, 2x Nein zum Sterbehilfeverbot»

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Postkonto: 80-7922-5 Vermerk “Kampagne Sterbehilfe”
lautend auf Sektion Zürich der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, 8000 Zürich.
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SFTV: Tod nach Plan

Donnerstag, 17. Februar 2011

«Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.» Diese Zeilen verfasst André Rieder für seine eigene Todesanzeige. Der 56-Jährige ist seit Jahren psychisch krank und möchte deshalb mithilfe einer Sterbeorganisation aus dem Leben scheiden. Akribisch bereitet er sich auf den Tod vor. Seine Freunde, hin- und hergerissen zwischen Verständnis und Verzweiflung, haben viele offene Fragen. Doch auch unter Psychiatern ist die Sterbehilfe umstritten. Hanspeter Bäni zeichnet in seinem Film die Gratwanderung der Sterbehilfe in der modernen Gesellschaft auf. Ein bewegendes Dokument über einen Menschen, dem der Tod lieber ist als ein Leben mit einer psychischen Krankheit.
André Rieder steht vor dem Grab seiner Eltern und ist sich gewiss, dass bald auch sein Name auf dem Gedenkstein eingraviert sein wird. Der 56-jährige Mann ist psychisch krank und hat sich entschieden, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Zuvor möchte er sich von seinen Freunden verabschieden und ihnen dabei seine Beweggründe für den geplanten Suizid mitteilen.

André Rieder hat ein bewegtes Leben hinter sich: Der studierte Arzt und Sozialversicherungsfachmann führte lange Zeit mit Erfolg eine Firma für Pharmamarketing. Anfang der 1990er-Jahre wurde er zum ersten Mal wegen einer manischen Phase in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es folgten weitere manische und depressive Phasen, welche zu mindestens 20 Klinikaufenthalten führten. Diese Ereignisse haben André Rieder zutiefst betroffen und verängstigt, zumal ihm die Verwahrung in einer psychiatrischen Klinik droht.

Im März 2010 meldet sich André Rieder bei der Sterbeorganisation Exit. Diese willigt nach monatelangen Abklärungen im November 2010 ein, ihn in den Freitod zu begleiten. André Rieder plant akribisch, wie er seine letzten Wochen – ja sogar seinen letzten Tag – verbringen möchte.

Reporter Hanspeter Bäni hat ihn dabei mit der Kamera begleitet. Der Filmer und André Rieders Freunde stehen oft hilflos einem Menschen gegenüber, der nur noch den Freitod als Ausweg sieht. Das löst bei allen Beteiligten Fragen aus: Wie geht man mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Fürsorge eines suizidgefährdeten Menschen und dem Respekt vor dessen Selbstbestimmung um? Gibt es Möglichkeiten, einen Lebensmüden vor der Selbsttötung abzuhalten? Und ist ein psychisch kranker Mensch mit Todessehnsucht überhaupt in der Lage, seine Situation objektiv zu beurteilen?

Video: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=4565f15b-383e-457b-9b09-ea17fad3b56d

Sterbehilfe und Palliativpflege ergänzen sich

Freitag, 26. November 2010

Ergänzen sich Sterbehilfe und Palliativpflege oder stehen sie in Konkurrenz zueinander? Das war die Frage, die am Mittwochabend im Qbus in Uster geklärt werden sollte. Und das ist gelungen. Nicht zuletzt wegen der zwei äusserst kompetenten Podiumsteilnehmern Heidi Vogt und Andreas Weber. Heidi Vogt aus Uster ist Leiterin des Vereins Freitodhilfe Exit. Der Arzt Andreas Weber aus Wetzikon ist Co-Präsident Palliative Zürich und Schaffhausen. Zum Podium eingeladen hatte die Freidenker-Sektion Zürich, ihr Vertreter Andreas Kyriacou leitete die Diskussion.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Todeswunsch-wird-respektiert-/story/18177313

Suizide in der Schweiz

Mittwoch, 15. September 2010

Die Studie der Forscher um Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern basiert auf der Schweizer Volkszählung im Jahr 2000, wie die Uni Bern am Mittwoch mitteilte. Daten von über drei Millionen Menschen im Alter von 35 bis 94 Jahren wurden erfasst und verknüpft mit den Sterbedaten bis Ende 2005.

Wie das Team im Fachmagazin «International Journal of Epidemiology» berichtet, war bei Menschen ohne Religionszugehörigkeit das Suizidrisiko deutlich erhöht. Im Untersuchungszeitraum wurden bei ihnen auf 100 000 Einwohner 39 Selbsttötungen registriert. Bei den Protestanten waren es 29 Suizide, bei den Katholiken 20.

Mehr lesen: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Religionslose-begehen-doppelt-so-haeufig-Suizid-13283937

Umfrage: SchweizerInnen wollen aktive Sterbehilfe

Donnerstag, 2. September 2010

Die Mehrheit der Schweizer befürworten laut einer repräsentativen Studie der Universität Zürich mit 1500 Berfragten die Möglichkeit von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Eine Mehrheit würde sogar die heute verbotene «direkte aktive Sterbehilfe» erlauben, wie sie mit der Verabreichung einer tödlichen Spritze gegeben wäre.

«Diese Einstellungen korrespondieren mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität», wird Studienleiter Schwarzenegger in einer Mitteilung zitiert.

Ganzer Artikel: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Schweizer-wollen-aktive-Sterbehilfe-12914483

Sterbehilfeverbot vom Tisch

Sonntag, 8. August 2010

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf denkt um in der Suizidhilfepolitik. Bisher wollte der Bundesrat die Suizidhilfe ganz verbieten oder sehr restriktiv regeln. Jetzt kündigt die BDP-Bundesrätin gegenüber der SonntagsZeitung eine liberalere Regelung an.

Die meisten Parteien – SVP, FDP, SP und Grüne – halten die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend und wollen diese beibehalten. Diese verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.

Einzig die Kirchen, kirchennahe Kreise und die christlichen Parteien CVP und EVP hatten die bundesrätlichen Pläne unterstützt. Allerdings setzt sich neben den Kirchen nur die EVP für ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ein; der CVP würden strengere Regeln genügen – vor allem um den Sterbetourismus aus dem Ausland zu unterbinden.

http://www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/?newsid=143112

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/bundesrat_will_bei_sterbehilfe_ueber_die_buecher_1.7132011.html

Auch die FVS hatte sich in ihrer Stellungnahme dezidiert gegen die Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen und für eine Beibehaltung des status quo plädiert.

Kt. ZH: EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus» kommt vors Volk

Donnerstag, 29. Juli 2010

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative «Nein zum Sterbetourismus» abgewiesen. Ob das Volksbegehren inhaltlich überhaupt zulässig ist, bleibt nach dem höchstrichterlichen Entscheid allerdings weiterhin offen.

Im vergangenen Januar erklärte der Zürcher Kantonsrat die EDU-Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus»für gültig. Mit dem Volksbegehren wird der Erlass einer Regelung gefordert; sie soll die Beihilfe zum Selbstmord an Personen verbieten, die nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton Zürich gelebt haben.Der Regierungsrat beantragte in der Folge dem Kantonsparlament eine Ungültigkerklärung, weil die Initiative gegen Bundesrecht verstosse. Gleich argumentierte auch eine Privatperson, die eine entsprechende Beschwerde ans Bundesgericht erhob. Dieses hat nun die Beschwerde gegen die Gültigerklärung abgewiesen.

Ob die Initiative vor Bundesrecht überhaupt standhält oder nicht, ist damit allerdings noch nicht geklärt. Die Richter in Lausanne mussten diese Frage unbeantwortet lassen, da dem Zürcher Stimmvolk auch allenfalls rechtswidrige Initiativen zur Abstimmung unterbreitet werden können. Ein möglicher Verstoss gegen Bundesrecht könne daher erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative geltend gemacht werden. Der Zürcher Kantonsrat hatte zwar mit 98 gegen 69 Stimmen für die Ungültigkeit der Initiative votiert. Die Ungültigkeits-Erklärung hätte indessen eine Zweidrittelsmehrheit erfordert.

http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/sterbehilfe_initiative_edu_1.6989294.html

Im Juni 2010 hat das Bundesgericht die Vereinbarumg über die organisierte Sterbehilfe zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und Exit für nichtig erklärt.

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/19551375

Ein Urteil im Sinne der Menschenwürde

Freitag, 25. Juni 2010

Deutschland: Entscheidung zur Sterbehilfe

Es war der letzte, konsequente Akt in einem Trauerspiel um Heimpflege und Strafjustiz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe ist wegweisend. Die Tragödie ist zu Ende: Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs sprach am Freitag den für Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wolfgang Putz frei. Er hob damit eine Verurteilung des Anwalts durch das Landgericht Fulda vom 30. April 2009 wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000 Euro auf.

Weiterlesen in der Zeit.

Staatliche Sterbebewilligung?

Dienstag, 8. Juni 2010

Harry Tresch schrieb in der NLZ vom 7. Juni 2010, www.zisch.ch  e-paper

Sterbehilfe: Der Tod als letzter Wille
In der Zentralschweiz wählen jedes Jahr bis zu 34 Personen den begleiteten Freitod. Doch dies könnte schon bald verboten werden.

Leserbrief

Staatliche  Sterbebewilligung?
Die heutige, pragmatische Regelung der Freitodhilfe gemäss § 115 StGB geniesst einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Das Bundesgericht hat am 3. November 2006 ausdrücklich erklärt, das Recht eines Menschen, selber entscheiden zu dürfen, wann und wie er sterben wolle, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesrates will nun eine bewährte Schweizer Praxis unterbinden, um den sogenannten “Sterbetourismus” aus dem Ausland zu bekämpfen. Tatsächlich aber werden damit die eigenen Bürger auf willkürliche und kaum nachvollziehbare Weise bevormundet. Soll der Staat urteilen, welche Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben beanspruchen dürfen und welche unter allen Umständen weiterzuleben haben? Zudem werden den Betroffenen unnötige Schickanen auferlegt. Im schlimmsten Fall sollen die existierenden Organisationen,  und damit eine über Jahrzehnte gewachsene Selbsthilfe-Bewegung, gar ganz verboten werden. Die Vorlagen sind rückständig und verantwortungslos, drängen sie die Suizidwilligen doch faktisch auf den Weg des Selbstmordes, der in der Regel mit Gewalt und grossem Leid für die Beteiligten und auch Dritte verbunden ist. Die Palliativmedizin soll weiterentwickelt und bei der Sterbebegleitung als Option, nicht jedoch als Zwang, angeboten werden. Der Bundesrat will hier das Rad zurückdrehen, während der Trend in anderen europäischen Ländern eindeutig in Richtung Liberalisierung zeigt.
Grazia Annen, Arth a/See
Freidenker Schweiz

spiegel.de: Ethik-Debatte

Montag, 19. April 2010

In fast allen bioethischen Debatten wird auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde verwiesen. Ein genauerer Blick zeigt, dass der Begriff viel zu beliebig verwendet werden kann. Am besten sollte man sich überhaupt nicht auf ihn berufen, argumentiert Edgar Dahl.

Ob das Klonen von Lebewesen, die Erzeugung genetischer Chimären oder neuerdings gar das so genannte Neurodoping (die Verstärkung von Hirnleistungen per Pille) – nahezu alle neuen biomedizinischen Technologien werden zumeist mit dem Hinweis auf die “Menschenwürde” abgelehnt. Der Appell an die vermeintlich unantastbare Würde des Menschen ist inzwischen so inflationär geworden, dass es höchste Zeit wird, ihn etwas genauer zu betrachten.

Wohl nirgends sieht man die Notwendigkeit einer solchen Analyse deutlicher als in der Debatte um die Sterbehilfe. Denn hier berufen sich bekanntlich sowohl Verächter als auch Verfechter gern auf die Menschenwürde. Für die einen verbietet es die Würde des Menschen, dass man das Leben eines unter schrecklichen Qualen leidenden Patienten auf dessen Wunsch hin einfach beendet. Für die anderen dagegen gebietet sie es, dass man den selbstbestimmten Wunsch eines Sterbenden gefälligst zu respektieren habe.
Angesichts der Beliebigkeit, mit der man die Idee der Menschenwürde also verwenden kann, wird er denn auch immer häufiger als eine bloße Leerformel abgetan. So hat etwa Wolfgang Wickler kürzlich die Frage “Was ist Würde?” bissig beantwortet: “Würde ist ein Konjunktiv!”

Weiter lesen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,685376,00.html