Der Bundesrat hat entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde. Die Landesregierung will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern. Das gesamte Massnahmenpaket soll zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen.
Archiv für die Kategorie „Sterbehilfe“
Suizidhilfe: Stärkung des Selbstbestimmungsrechts
Mittwoch, 29. Juni 2011
Klares Bekenntnis zur Sterbehilfe muss Vorgabe für EJPD sein
Sonntag, 15. Mai 2011
Die Zürcher Freidenker sind erfreut über das klare Votum zu den beiden Sterbevorbotsvorlagen der EDU. Nur jeder siebte Urnengänger stimmte einem Stopp der Sterbehilfe zu. Die Vorlagen hatten in keiner einzigen Gemeinde auch nur den Hauch einer Chance.
Die Ausgangslage ist nun auch auf Bundesebene klar: Die Schweizerinnen und Schweizer stehen zur bewährten liberalen Lösung. Falls der Bund ein (im Grunde unnötiges) Rahmengesetz erlässt, muss es auf der heutigen Praxis aufsetzen.
Die Zürcher Freidenker hatten sich mit Online- und E-Boards-Werbung für ein zweifaches Nein eingesetzt. (Bildmaterial siehe hier).
Medienauskünfte: Andreas Kyriacou, Präsident Freidenker Zürich (076 479 62 96)
Die Ausgangslage ist nun auch auf Bundesebene klar: Die Schweizerinnen und Schweizer stehen zur bewährten liberalen Lösung. Falls der Bund ein (im Grunde unnötiges) Rahmengesetz erlässt, muss es auf der heutigen Praxis aufsetzen.
Medienauskünfte: Andreas Kyriacou, Präsident Freidenker Zürich (076 479 62 96)
TV-Tipp: ARD 21:45: Ist Selbstmord besser als Demenz?
Mittwoch, 11. Mai 2011
Der Freitod von Gunter Sachs hat Deutschland schockiert. Nach einem rasanten Leben ein selbstbestimmtes Ende. Aber: Ist ein Wegdämmern in Alzheimer oder Demenz wirklich so menschenunwürdig? Oder ist am Ende der Mensch mutiger, der sich auch solchen Krankheiten stellt?
http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2011/20110511.php5?akt=1
Der Freitod von Gunter Sachs hat Deutschland schockiert. Nach einem rasanten Leben ein selbstbestimmtes Ende. Aber: Ist ein Wegdämmern in Alzheimer oder Demenz wirklich so menschenunwürdig? Oder ist am Ende der Mensch mutiger, der sich auch solchen Krankheiten stellt?
http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2011/20110511.php5?akt=1
Kanton Zürich: Stopp dem religiösen Fundamentalismus 2x Nein zum Verbot der Sterbehilfe
Freitag, 29. April 2011
Das Schweizer Strafrecht stellt Beihilfe zu Suizid unter Strafe, wenn diese aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. In der Praxis müssen Sterbehilfeorganisationen deshalb nachweisen, dass eine Person, die sie begleiten, ihren Sterbewillen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat und dieser auch nicht lediglich Ergebnis eines momentanen Stimmungstiefs war.
Mit dieser liberalen Regelung stellt die Schweiz das Selbstbestimmungsrecht von Personen an ihrem Lebensende in den Vordergrund. Gleichzeitig schützt die Gesetzgebung vor Missbrauch.
Die FreidenkerInnen stehen zur heutigen Regelung, ein Verbot der Sterbehilfe ist aus ihrer Sicht ethisch nicht zu verantworten.
Unverantwortliche Initiativen der Zürcher EDU
Die Anhänger der evangelikalen EDU stören sich an der etablierten Gesetzgebung: Für sie haben Individuen kein Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben, sie betrachten dieses vielmehr als göttliches Geschenk, welches dieser imaginäre Freund den Betroffenen jederzeit wieder entziehen kann. Ihre «Argumentation» basiert somit auf religiösen Prinzipien, die klar im Widerspruch zu aufgeklärten Wertvorstellungen und zu übergeordnetem Recht stehen.
Die Zürcher EDU versucht dennoch mit zwei Initiativen, Sterbehilfe zu verbieten. Diese kommen am 15. Mai zur Abstimmung. Die erste Initiative will den Kanton dazu zwingen, sich beim Bund für ein nationales Verbot der Sterbehilfe einzusetzen. Mit der zweiten Vorlage sollen im Kanton Zürich keine Sterbebegleitungen mehr für Personen durchgeführt werden dürfen, die nicht während mindestens einem Jahr Wohnsitz im Kanton haben.
Der Zürcher Regierungsrat schlug beide Initiativen zur Ablehnung vor und wollte die zweite «unter Hinweis auf deren Unvereinbarkeit mit übergeordnetem Recht» für ungültig erklären. Der Kantonsrat stimmte diesen Anträgen mit klarer Mehrheit zu, das für die Ungültigkeitserklärung nötige Quorum von zwei Drittel der anwesenden Kantonsräte wurde aber verfehlt, deshalb wird am 15. Mai doch über beide Vorlagen abgestimmt (siehe Protokoll).
5 Gründe, zweimal «nein» zu stimmen
- Der existierende Strafgesetzartikel genügt, um vor Missbrauch zu schützen.
- Das Recht auf Würde und auf persönliche Freiheit ist durch die Bundesverfassung geschützt. Die Initiativen stehen dazu im klaren Widerspruch.
- Die Initiativen widersprechen auch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass dazu auch das Recht, sein Leben zu beenden, zählt.
- Die Initiative gegen den «Sterbetourismus» verstösst zusätzlich gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgebot – von der Initiative wären nicht nur Ausländer sondern auch Auslandschweizer und alle in der Schweiz ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften Personen betroffen. Diese Ungleichbehandlung wäre klar rechtswidrig und könnte nie durchgesetzt werden.
- Der religiöse Fundamentalismus der Initianten ist Gift für friedliches Zusammenleben. Er verdient keine politische Unterstützung. Zum Vergleich: Die CVP lehnte im Kantonsrat die beiden Initiativen geschlossen ab. Und auch die CSP empfiehlt ein Nein. Die Mitglieder dieser beiden christlich ausgerichteten Parteien haben bei diesen Vorlagen zwischen persönlichem Glauben und dem Zuständigkeitsbereich des Staates trennen können. Das verdient Respekt, der verblendete Dogmatismus der EDU nicht.
Das empfehlen die Parteien:
2xNein: AL, SP, CSP, Grüne, Piraten, CVP, BDP, GLP, FDP, SVP, SD
2xJa: EVP, EDU.
Die FreidenkerInnen setzen sich für die Rechte von Konfessionslosen und für eine klare Trennung von Staat und Kirchen ein. Jetzt Mitglied werden
Kampagne
Derzeit wirbt die Sektion Zürich auf dem E-Board im HB Zürich und auf verschiedenen Online-Portalen für 2x Nein.
Diese Aktion kostet mehrere Tausend Franken. Spenden nehmen wir dankend entgegen auf:
Postkonto: 80-7922-5
Sektion Zürich der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, 8000 Zürich.
IBAN: CH92 0900 0000 8000 7922 5
Vermerk: “Sterbehilfe”
Das Schweizer Strafrecht stellt Beihilfe zu Suizid unter Strafe, wenn diese aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. In der Praxis müssen Sterbehilfeorganisationen deshalb nachweisen, dass eine Person, die sie begleiten, ihren Sterbewillen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat und dieser auch nicht lediglich Ergebnis eines momentanen Stimmungstiefs war.
Mit dieser liberalen Regelung stellt die Schweiz das Selbstbestimmungsrecht von Personen an ihrem Lebensende in den Vordergrund. Gleichzeitig schützt die Gesetzgebung vor Missbrauch.
Die FreidenkerInnen stehen zur heutigen Regelung, ein Verbot der Sterbehilfe ist aus ihrer Sicht ethisch nicht zu verantworten.
Unverantwortliche Initiativen der Zürcher EDU
Die Anhänger der evangelikalen EDU stören sich an der etablierten Gesetzgebung: Für sie haben Individuen kein Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben, sie betrachten dieses vielmehr als göttliches Geschenk, welches dieser imaginäre Freund den Betroffenen jederzeit wieder entziehen kann. Ihre «Argumentation» basiert somit auf religiösen Prinzipien, die klar im Widerspruch zu aufgeklärten Wertvorstellungen und zu übergeordnetem Recht stehen.
Die Zürcher EDU versucht dennoch mit zwei Initiativen, Sterbehilfe zu verbieten. Diese kommen am 15. Mai zur Abstimmung. Die erste Initiative will den Kanton dazu zwingen, sich beim Bund für ein nationales Verbot der Sterbehilfe einzusetzen. Mit der zweiten Vorlage sollen im Kanton Zürich keine Sterbebegleitungen mehr für Personen durchgeführt werden dürfen, die nicht während mindestens einem Jahr Wohnsitz im Kanton haben.
Der Zürcher Regierungsrat schlug beide Initiativen zur Ablehnung vor und wollte die zweite «unter Hinweis auf deren Unvereinbarkeit mit übergeordnetem Recht» für ungültig erklären. Der Kantonsrat stimmte diesen Anträgen mit klarer Mehrheit zu, das für die Ungültigkeitserklärung nötige Quorum von zwei Drittel der anwesenden Kantonsräte wurde aber verfehlt, deshalb wird am 15. Mai doch über beide Vorlagen abgestimmt (siehe Protokoll).
5 Gründe, zweimal «nein» zu stimmen
- Der existierende Strafgesetzartikel genügt, um vor Missbrauch zu schützen.
- Das Recht auf Würde und auf persönliche Freiheit ist durch die Bundesverfassung geschützt. Die Initiativen stehen dazu im klaren Widerspruch.
- Die Initiativen widersprechen auch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass dazu auch das Recht, sein Leben zu beenden, zählt.
- Die Initiative gegen den «Sterbetourismus» verstösst zusätzlich gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgebot – von der Initiative wären nicht nur Ausländer sondern auch Auslandschweizer und alle in der Schweiz ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften Personen betroffen. Diese Ungleichbehandlung wäre klar rechtswidrig und könnte nie durchgesetzt werden.
- Der religiöse Fundamentalismus der Initianten ist Gift für friedliches Zusammenleben. Er verdient keine politische Unterstützung. Zum Vergleich: Die CVP lehnte im Kantonsrat die beiden Initiativen geschlossen ab. Und auch die CSP empfiehlt ein Nein. Die Mitglieder dieser beiden christlich ausgerichteten Parteien haben bei diesen Vorlagen zwischen persönlichem Glauben und dem Zuständigkeitsbereich des Staates trennen können. Das verdient Respekt, der verblendete Dogmatismus der EDU nicht.
Das empfehlen die Parteien:
2xNein: AL, SP, CSP, Grüne, Piraten, CVP, BDP, GLP, FDP, SVP, SD
2xJa: EVP, EDU.
Die FreidenkerInnen setzen sich für die Rechte von Konfessionslosen und für eine klare Trennung von Staat und Kirchen ein. Jetzt Mitglied werden
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Derzeit wirbt die Sektion Zürich auf dem E-Board im HB Zürich und auf verschiedenen Online-Portalen für 2x Nein.
Diese Aktion kostet mehrere Tausend Franken. Spenden nehmen wir dankend entgegen auf:
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Vermerk: “Sterbehilfe”
«Stopp dem religiösen Fundamentalismus, 2x Nein zum Sterbehilfeverbot»
Montag, 11. April 2011
Im Kanton Zürich wird am 15. Mai 2011 über die Initiativen «Stopp der Suizidhilfe» und «Nein zum Sterbetourismus» abgestimmt, welche die Begleitung beim Freitod untersagen möchten. Regierung, Parlament und grosse Parteien empfehlen, diese Begehren religiöser Eiferer abzulehnen, auch die FVS empfiehlt: «Stopp dem religiösen Fundamentalismus, 2x Nein zum Sterbehilfeverbot»
Unterstützen Sie unsere Abstimmungskampagne mit einer Spende auf
Postkonto: 80-7922-5 Vermerk “Kampagne Sterbehilfe”
lautend auf Sektion Zürich der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, 8000 Zürich.
IBAN: CH92 0900 0000 8000 7922 5
Im Kanton Zürich wird am 15. Mai 2011 über die Initiativen «Stopp der Suizidhilfe» und «Nein zum Sterbetourismus» abgestimmt, welche die Begleitung beim Freitod untersagen möchten. Regierung, Parlament und grosse Parteien empfehlen, diese Begehren religiöser Eiferer abzulehnen, auch die FVS empfiehlt: «Stopp dem religiösen Fundamentalismus, 2x Nein zum Sterbehilfeverbot»
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SFTV: Tod nach Plan
Donnerstag, 17. Februar 2011
«Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.» Diese Zeilen verfasst André Rieder für seine eigene Todesanzeige. Der 56-Jährige ist seit Jahren psychisch krank und möchte deshalb mithilfe einer Sterbeorganisation aus dem Leben scheiden. Akribisch bereitet er sich auf den Tod vor. Seine Freunde, hin- und hergerissen zwischen Verständnis und Verzweiflung, haben viele offene Fragen. Doch auch unter Psychiatern ist die Sterbehilfe umstritten. Hanspeter Bäni zeichnet in seinem Film die Gratwanderung der Sterbehilfe in der modernen Gesellschaft auf. Ein bewegendes Dokument über einen Menschen, dem der Tod lieber ist als ein Leben mit einer psychischen Krankheit.
André Rieder steht vor dem Grab seiner Eltern und ist sich gewiss, dass bald auch sein Name auf dem Gedenkstein eingraviert sein wird. Der 56-jährige Mann ist psychisch krank und hat sich entschieden, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Zuvor möchte er sich von seinen Freunden verabschieden und ihnen dabei seine Beweggründe für den geplanten Suizid mitteilen.
André Rieder hat ein bewegtes Leben hinter sich: Der studierte Arzt und Sozialversicherungsfachmann führte lange Zeit mit Erfolg eine Firma für Pharmamarketing. Anfang der 1990er-Jahre wurde er zum ersten Mal wegen einer manischen Phase in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es folgten weitere manische und depressive Phasen, welche zu mindestens 20 Klinikaufenthalten führten. Diese Ereignisse haben André Rieder zutiefst betroffen und verängstigt, zumal ihm die Verwahrung in einer psychiatrischen Klinik droht.
Im März 2010 meldet sich André Rieder bei der Sterbeorganisation Exit. Diese willigt nach monatelangen Abklärungen im November 2010 ein, ihn in den Freitod zu begleiten. André Rieder plant akribisch, wie er seine letzten Wochen – ja sogar seinen letzten Tag – verbringen möchte.
Reporter Hanspeter Bäni hat ihn dabei mit der Kamera begleitet. Der Filmer und André Rieders Freunde stehen oft hilflos einem Menschen gegenüber, der nur noch den Freitod als Ausweg sieht. Das löst bei allen Beteiligten Fragen aus: Wie geht man mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Fürsorge eines suizidgefährdeten Menschen und dem Respekt vor dessen Selbstbestimmung um? Gibt es Möglichkeiten, einen Lebensmüden vor der Selbsttötung abzuhalten? Und ist ein psychisch kranker Mensch mit Todessehnsucht überhaupt in der Lage, seine Situation objektiv zu beurteilen?
Video: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=4565f15b-383e-457b-9b09-ea17fad3b56d
«Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.» Diese Zeilen verfasst André Rieder für seine eigene Todesanzeige. Der 56-Jährige ist seit Jahren psychisch krank und möchte deshalb mithilfe einer Sterbeorganisation aus dem Leben scheiden. Akribisch bereitet er sich auf den Tod vor. Seine Freunde, hin- und hergerissen zwischen Verständnis und Verzweiflung, haben viele offene Fragen. Doch auch unter Psychiatern ist die Sterbehilfe umstritten. Hanspeter Bäni zeichnet in seinem Film die Gratwanderung der Sterbehilfe in der modernen Gesellschaft auf. Ein bewegendes Dokument über einen Menschen, dem der Tod lieber ist als ein Leben mit einer psychischen Krankheit.
André Rieder steht vor dem Grab seiner Eltern und ist sich gewiss, dass bald auch sein Name auf dem Gedenkstein eingraviert sein wird. Der 56-jährige Mann ist psychisch krank und hat sich entschieden, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Zuvor möchte er sich von seinen Freunden verabschieden und ihnen dabei seine Beweggründe für den geplanten Suizid mitteilen.
André Rieder hat ein bewegtes Leben hinter sich: Der studierte Arzt und Sozialversicherungsfachmann führte lange Zeit mit Erfolg eine Firma für Pharmamarketing. Anfang der 1990er-Jahre wurde er zum ersten Mal wegen einer manischen Phase in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es folgten weitere manische und depressive Phasen, welche zu mindestens 20 Klinikaufenthalten führten. Diese Ereignisse haben André Rieder zutiefst betroffen und verängstigt, zumal ihm die Verwahrung in einer psychiatrischen Klinik droht.
Im März 2010 meldet sich André Rieder bei der Sterbeorganisation Exit. Diese willigt nach monatelangen Abklärungen im November 2010 ein, ihn in den Freitod zu begleiten. André Rieder plant akribisch, wie er seine letzten Wochen – ja sogar seinen letzten Tag – verbringen möchte.
Reporter Hanspeter Bäni hat ihn dabei mit der Kamera begleitet. Der Filmer und André Rieders Freunde stehen oft hilflos einem Menschen gegenüber, der nur noch den Freitod als Ausweg sieht. Das löst bei allen Beteiligten Fragen aus: Wie geht man mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Fürsorge eines suizidgefährdeten Menschen und dem Respekt vor dessen Selbstbestimmung um? Gibt es Möglichkeiten, einen Lebensmüden vor der Selbsttötung abzuhalten? Und ist ein psychisch kranker Mensch mit Todessehnsucht überhaupt in der Lage, seine Situation objektiv zu beurteilen?
Video: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=4565f15b-383e-457b-9b09-ea17fad3b56d
Sterbehilfe und Palliativpflege ergänzen sich
Freitag, 26. November 2010
Ergänzen sich Sterbehilfe und Palliativpflege oder stehen sie in Konkurrenz zueinander? Das war die Frage, die am Mittwochabend im Qbus in Uster geklärt werden sollte. Und das ist gelungen. Nicht zuletzt wegen der zwei äusserst kompetenten Podiumsteilnehmern Heidi Vogt und Andreas Weber. Heidi Vogt aus Uster ist Leiterin des Vereins Freitodhilfe Exit. Der Arzt Andreas Weber aus Wetzikon ist Co-Präsident Palliative Zürich und Schaffhausen. Zum Podium eingeladen hatte die Freidenker-Sektion Zürich, ihr Vertreter Andreas Kyriacou leitete die Diskussion.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Todeswunsch-wird-respektiert-/story/18177313
Ergänzen sich Sterbehilfe und Palliativpflege oder stehen sie in Konkurrenz zueinander? Das war die Frage, die am Mittwochabend im Qbus in Uster geklärt werden sollte. Und das ist gelungen. Nicht zuletzt wegen der zwei äusserst kompetenten Podiumsteilnehmern Heidi Vogt und Andreas Weber. Heidi Vogt aus Uster ist Leiterin des Vereins Freitodhilfe Exit. Der Arzt Andreas Weber aus Wetzikon ist Co-Präsident Palliative Zürich und Schaffhausen. Zum Podium eingeladen hatte die Freidenker-Sektion Zürich, ihr Vertreter Andreas Kyriacou leitete die Diskussion.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Todeswunsch-wird-respektiert-/story/18177313
Suizide in der Schweiz
Mittwoch, 15. September 2010
Die Studie der Forscher um Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern basiert auf der Schweizer Volkszählung im Jahr 2000, wie die Uni Bern am Mittwoch mitteilte. Daten von über drei Millionen Menschen im Alter von 35 bis 94 Jahren wurden erfasst und verknüpft mit den Sterbedaten bis Ende 2005.
Wie das Team im Fachmagazin «International Journal of Epidemiology» berichtet, war bei Menschen ohne Religionszugehörigkeit das Suizidrisiko deutlich erhöht. Im Untersuchungszeitraum wurden bei ihnen auf 100 000 Einwohner 39 Selbsttötungen registriert. Bei den Protestanten waren es 29 Suizide, bei den Katholiken 20.
Mehr lesen: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Religionslose-begehen-doppelt-so-haeufig-Suizid-13283937
Die Studie der Forscher um Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern basiert auf der Schweizer Volkszählung im Jahr 2000, wie die Uni Bern am Mittwoch mitteilte. Daten von über drei Millionen Menschen im Alter von 35 bis 94 Jahren wurden erfasst und verknüpft mit den Sterbedaten bis Ende 2005.
Wie das Team im Fachmagazin «International Journal of Epidemiology» berichtet, war bei Menschen ohne Religionszugehörigkeit das Suizidrisiko deutlich erhöht. Im Untersuchungszeitraum wurden bei ihnen auf 100 000 Einwohner 39 Selbsttötungen registriert. Bei den Protestanten waren es 29 Suizide, bei den Katholiken 20.
Mehr lesen: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Religionslose-begehen-doppelt-so-haeufig-Suizid-13283937
Umfrage: SchweizerInnen wollen aktive Sterbehilfe
Donnerstag, 2. September 2010
Die Mehrheit der Schweizer befürworten laut einer repräsentativen Studie der Universität Zürich mit 1500 Berfragten die Möglichkeit von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Eine Mehrheit würde sogar die heute verbotene «direkte aktive Sterbehilfe» erlauben, wie sie mit der Verabreichung einer tödlichen Spritze gegeben wäre.
«Diese Einstellungen korrespondieren mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität», wird Studienleiter Schwarzenegger in einer Mitteilung zitiert.
Ganzer Artikel: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Schweizer-wollen-aktive-Sterbehilfe-12914483
Die Mehrheit der Schweizer befürworten laut einer repräsentativen Studie der Universität Zürich mit 1500 Berfragten die Möglichkeit von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Eine Mehrheit würde sogar die heute verbotene «direkte aktive Sterbehilfe» erlauben, wie sie mit der Verabreichung einer tödlichen Spritze gegeben wäre.
«Diese Einstellungen korrespondieren mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität», wird Studienleiter Schwarzenegger in einer Mitteilung zitiert.
Ganzer Artikel: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Schweizer-wollen-aktive-Sterbehilfe-12914483
Sterbehilfeverbot vom Tisch
Sonntag, 8. August 2010
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf denkt um in der Suizidhilfepolitik. Bisher wollte der Bundesrat die Suizidhilfe ganz verbieten oder sehr restriktiv regeln. Jetzt kündigt die BDP-Bundesrätin gegenüber der SonntagsZeitung eine liberalere Regelung an.
Die meisten Parteien – SVP, FDP, SP und Grüne – halten die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend und wollen diese beibehalten. Diese verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.
Einzig die Kirchen, kirchennahe Kreise und die christlichen Parteien CVP und EVP hatten die bundesrätlichen Pläne unterstützt. Allerdings setzt sich neben den Kirchen nur die EVP für ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ein; der CVP würden strengere Regeln genügen – vor allem um den Sterbetourismus aus dem Ausland zu unterbinden.
http://www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/?newsid=143112
Auch die FVS hatte sich in ihrer Stellungnahme dezidiert gegen die Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen und für eine Beibehaltung des status quo plädiert.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf denkt um in der Suizidhilfepolitik. Bisher wollte der Bundesrat die Suizidhilfe ganz verbieten oder sehr restriktiv regeln. Jetzt kündigt die BDP-Bundesrätin gegenüber der SonntagsZeitung eine liberalere Regelung an.
Die meisten Parteien – SVP, FDP, SP und Grüne – halten die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend und wollen diese beibehalten. Diese verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.
Einzig die Kirchen, kirchennahe Kreise und die christlichen Parteien CVP und EVP hatten die bundesrätlichen Pläne unterstützt. Allerdings setzt sich neben den Kirchen nur die EVP für ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ein; der CVP würden strengere Regeln genügen – vor allem um den Sterbetourismus aus dem Ausland zu unterbinden.
http://www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/?newsid=143112
Auch die FVS hatte sich in ihrer Stellungnahme dezidiert gegen die Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen und für eine Beibehaltung des status quo plädiert.








