Das Bundesgericht hat in einem neuesten Urteil erklärt, es sei religiösen Eltern zuzumuten, «von ihren Idealvorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Schwimmunterrichts abzurücken und die hiesigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren». Den Kindern wird das kaum nützen, weil die Eltern wohl einfach umziehen werden. Der Staat muss Kinderrechte stärken, wenn er etwas für Kinder tun will: http://www.news.ch/Grenzen+der+elterlichen+Religionsfreiheit/586729/detail.htm
Archiv für die Kategorie „Religionsfreiheit“
Grenzen der elterlichen Religionsfreiheit
Donnerstag, 16. Mai 2013
Kt. BS: Initiative für ein Vermummungsverbot kommt nicht vors Volk
Donnerstag, 16. Mai 2013
Die kantonale Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP ist rechtlich unzulässig, wie der baselstädtische Grosse Rat am Mittwoch beschlossen hat. Er folgte der Regierung, die kein öffentliches Interesse sah für eine solche Einschränkung der Grundrechte:
http://www.aargauerzeitung.ch/basel/basel-stadt/initiative-der-basler-svp-fuer-vermummungsverbot-ist-rechtlich-nicht-zulaessig-126567035
Die kantonale Vermummungsverbots-Initiative der Jungen SVP ist rechtlich unzulässig, wie der baselstädtische Grosse Rat am Mittwoch beschlossen hat. Er folgte der Regierung, die kein öffentliches Interesse sah für eine solche Einschränkung der Grundrechte:
http://www.aargauerzeitung.ch/basel/basel-stadt/initiative-der-basler-svp-fuer-vermummungsverbot-ist-rechtlich-nicht-zulaessig-126567035
F: Entlassung von Kindergärtnerin war rechtswidrig
Dienstag, 19. März 2013
Paris – Frankreichs oberstes Gericht hat die Entlassung einer Kopftuch tragenden Angestellten einer privaten Kinderkrippe für rechtswidrig erklärt. Die Entlassung der muslimischen Frau stelle eine Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen dar, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris am Dienstag. Die Frau war 2008 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, bei der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen.
http://diestandard.at/1363705418149/Frankreich-Entlassung-von-Kindergaertnerin-rechtswidrig
Paris – Frankreichs oberstes Gericht hat die Entlassung einer Kopftuch tragenden Angestellten einer privaten Kinderkrippe für rechtswidrig erklärt. Die Entlassung der muslimischen Frau stelle eine Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen dar, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris am Dienstag. Die Frau war 2008 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, bei der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen.
http://diestandard.at/1363705418149/Frankreich-Entlassung-von-Kindergaertnerin-rechtswidrig
Weltmissionsindex: Christen führen
Freitag, 18. Januar 2013
Es war in allen Tagesmedien zu lesen: Christen seien weltweit die am meisten verfolgten Menschen. Den sogenannten «Weltverfolgungsindex» publiziert das «christliche Hilfswerk» Open Doors. Als Missionswerk ist Open Doors aber selber Teil des Problems, welches es zu messen vorgibt: Evangelikale und Katholiken stehen ganze vorne auf dem «Weltmissionsindex» und fundamentalistische Muslime werden ihnen nacheifern. http://www.news.ch/Weltmissionsindex+Christen+fuehren/571870/detail.htm#mehr
Es war in allen Tagesmedien zu lesen: Christen seien weltweit die am meisten verfolgten Menschen. Den sogenannten «Weltverfolgungsindex» publiziert das «christliche Hilfswerk» Open Doors. Als Missionswerk ist Open Doors aber selber Teil des Problems, welches es zu messen vorgibt: Evangelikale und Katholiken stehen ganze vorne auf dem «Weltmissionsindex» und fundamentalistische Muslime werden ihnen nacheifern. http://www.news.ch/Weltmissionsindex+Christen+fuehren/571870/detail.htm#mehr
EGMR: Kruzifixtragen ist Menschenrecht
Dienstag, 15. Januar 2013
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Allerdings gibt es Einschränkungen beispielsweise bei der Arbeit von Pflegenden in Spitälern oder in Heimen.
Abgewiesen wurden die Klagen einer Standesbeamtin und eines Sexualtherapeuten. Sie hatten es aus Glaubensgründen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen beziehungsweise zu beraten. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Allerdings gibt es Einschränkungen beispielsweise bei der Arbeit von Pflegenden in Spitälern oder in Heimen.
Abgewiesen wurden die Klagen einer Standesbeamtin und eines Sexualtherapeuten. Sie hatten es aus Glaubensgründen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen beziehungsweise zu beraten. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.
Pflegekinder bei Strenggläubigen platziert
Donnerstag, 10. Januar 2013
Kinder werden von den Vormundschaftsbehörden ungeachtet ihrer religiösen oder nicht religiösen Erziehung in Institutionen von Mennoniten oder Katholiken oder bei religiösen Pflegeltern (Neuapostolen) platziert, wo sie u. U. zu religiösem Bekenntnis gezwungen werden.
Mit staatlicher Autorität und mit staatlichen Mitteln werden so religiöse Gruppierungen unterstützt.
Datenbank der anerkannten sozialen Einrichtungen: http://sodk.ch/ueber-die-sodk/ivse-datenbank/suchmaske/#c771
Evangelikale stellen einen grossen Teil der Pflegekinderplätze in der Schweiz:
http://www.frei-denken.ch/de/2011/03/evangelikale-stellen-einen-grossen-teil-der-pflegeplatze/
Kinder werden von den Vormundschaftsbehörden ungeachtet ihrer religiösen oder nicht religiösen Erziehung in Institutionen von Mennoniten oder Katholiken oder bei religiösen Pflegeltern (Neuapostolen) platziert, wo sie u. U. zu religiösem Bekenntnis gezwungen werden.
Mit staatlicher Autorität und mit staatlichen Mitteln werden so religiöse Gruppierungen unterstützt.
Datenbank der anerkannten sozialen Einrichtungen: http://sodk.ch/ueber-die-sodk/ivse-datenbank/suchmaske/#c771
Evangelikale stellen einen grossen Teil der Pflegekinderplätze in der Schweiz:
http://www.frei-denken.ch/de/2011/03/evangelikale-stellen-einen-grossen-teil-der-pflegeplatze/
Religiöse Paralleljustiz
Mittwoch, 10. Oktober 2012
In einem Vortrag im Rahmen des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster referierte der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck über religiöse Paralleljustiz in Deutschland. Sein Tenor: u. a. „Muslimische Friedensrichter lassen sich nicht verbieten“. Zudem müsse man auch die Rechtsprechung der christlichen Kirchen in Deutschland betrachten.
http://hpd.de/node/14115
In einem Vortrag im Rahmen des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster referierte der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck über religiöse Paralleljustiz in Deutschland. Sein Tenor: u. a. „Muslimische Friedensrichter lassen sich nicht verbieten“. Zudem müsse man auch die Rechtsprechung der christlichen Kirchen in Deutschland betrachten.
http://hpd.de/node/14115
Gute Argumente?
Sonntag, 16. September 2012
Jüdische Stimmen hätten nicht die guten Argumente gebracht in der Beschneidungsdebatte. Es hätte die Reflexion gefehlt, sowohl über die Beschneidung als Phänomen der jüdischen Geschichte wie auch über die Argumente der Gegner. Darin mag man dem Autor ohne Weiteres beipflichten, wenn man die Auftritte der Vertreter der jüdischen Gemeinschaft Deutschlands in den letzten Wochen am Fernsehen mitverfolgt hat.
Bodenheimer will diese Reflexion in seinem Essay leisten.
Im Abriss der Geschichte nennt der Autor zwar Beispiele für die Flexibilität jüdischer Gesetze. Das Festhalten an der Beschneidung beschreibt er dann aber als bewussten Akt der Differenz: Sie sei die Selbstkennzeichnung eines Kollektivs. Dieser Rückzug auf das Eigene stehe aber für Pluralität und friedliche Koexistenz, weil die eigene, defensive Religion niemandem aufgedrängt werde. Und zudem sei sie auf den Mann beschränkt – für Juden ein kategorieller Unterschied: Unversehrtheit sei das Merkmal der Frau.
Zuzustimmen ist ihm, wenn er die Rede vom «christlich-jüdischen Erbe» als Formel der Konservativen zur Abgrenzung gegen den Islam bezeichnet, und zweifellos relevant sind Fragen, die er stellt: Was ist die Beziehung zwischen Gesellschaft und Individuum? Was bedeutet Religionsfreiheit? Wie viel Parallelkultur verträgt eine Gesellschaft? Gibt es ein Gewohnheitsrecht für überkommene kulturelle Bräuche?
Aber Bodenheimer ist der Meinung, die christliche Prägung der Debatte sei stärker als es die Beschneidungsgegner selbst wahrnehmen würden, die Ablehnung der Beschneidung diene der Selbstbestätigung der Mehrheit, wie schon seit dem frühen Christentum.
«Haut ab» soll bedeuten: Juden empfinden die Debatte selbst bereits als Ablehnung, die Christen andererseits würden das Judentum auf die Beschneidung reduzieren.
Hier dürfte der Autor allerdings schräg liegen. Der Konflikt besteht nicht mehr zwischen christlicher Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten, sondern als Auseinandersetzung in einer säkularen Gesellschaft, in der sich eine Mehrheit von Religionen distanziert. Da ging nicht plötzlich die Toleranz der Christen verloren – die Kirchen haben sich ja umgehend solidarisiert –, sondern es kam die bestehende Distanz der parallelen Kulturen ans Licht, die mangels Kontakt kaum wahrgenommen worden ist. Auch der Schreibenden ist durch die Lektüre des Essays die Fremdheit bewusster geworden, und sie vermutet, dass das auch vielen Juden so ergehen dürfte. Ein möglicher Anfang für eine Debatte? Für Bodenheimer scheint sie bereits gelaufen zu sein. Das Büchlein scheint er vor allem für Juden geschrieben zu haben – ihnen will er Argumente liefern: Rückzugsargumente?
Reta Caspar
Alfred Bodenheimer
Haut ab! Die Juden in der Beschneidungsdebatte
Verlag Wallstein, 2012, ISBN 978-3835312449
Jüdische Stimmen hätten nicht die guten Argumente gebracht in der Beschneidungsdebatte. Es hätte die Reflexion gefehlt, sowohl über die Beschneidung als Phänomen der jüdischen Geschichte wie auch über die Argumente der Gegner. Darin mag man dem Autor ohne Weiteres beipflichten, wenn man die Auftritte der Vertreter der jüdischen Gemeinschaft Deutschlands in den letzten Wochen am Fernsehen mitverfolgt hat.
Bodenheimer will diese Reflexion in seinem Essay leisten.
Im Abriss der Geschichte nennt der Autor zwar Beispiele für die Flexibilität jüdischer Gesetze. Das Festhalten an der Beschneidung beschreibt er dann aber als bewussten Akt der Differenz: Sie sei die Selbstkennzeichnung eines Kollektivs. Dieser Rückzug auf das Eigene stehe aber für Pluralität und friedliche Koexistenz, weil die eigene, defensive Religion niemandem aufgedrängt werde. Und zudem sei sie auf den Mann beschränkt – für Juden ein kategorieller Unterschied: Unversehrtheit sei das Merkmal der Frau.
Zuzustimmen ist ihm, wenn er die Rede vom «christlich-jüdischen Erbe» als Formel der Konservativen zur Abgrenzung gegen den Islam bezeichnet, und zweifellos relevant sind Fragen, die er stellt: Was ist die Beziehung zwischen Gesellschaft und Individuum? Was bedeutet Religionsfreiheit? Wie viel Parallelkultur verträgt eine Gesellschaft? Gibt es ein Gewohnheitsrecht für überkommene kulturelle Bräuche?
Aber Bodenheimer ist der Meinung, die christliche Prägung der Debatte sei stärker als es die Beschneidungsgegner selbst wahrnehmen würden, die Ablehnung der Beschneidung diene der Selbstbestätigung der Mehrheit, wie schon seit dem frühen Christentum.
«Haut ab» soll bedeuten: Juden empfinden die Debatte selbst bereits als Ablehnung, die Christen andererseits würden das Judentum auf die Beschneidung reduzieren.
Hier dürfte der Autor allerdings schräg liegen. Der Konflikt besteht nicht mehr zwischen christlicher Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten, sondern als Auseinandersetzung in einer säkularen Gesellschaft, in der sich eine Mehrheit von Religionen distanziert. Da ging nicht plötzlich die Toleranz der Christen verloren – die Kirchen haben sich ja umgehend solidarisiert –, sondern es kam die bestehende Distanz der parallelen Kulturen ans Licht, die mangels Kontakt kaum wahrgenommen worden ist. Auch der Schreibenden ist durch die Lektüre des Essays die Fremdheit bewusster geworden, und sie vermutet, dass das auch vielen Juden so ergehen dürfte. Ein möglicher Anfang für eine Debatte? Für Bodenheimer scheint sie bereits gelaufen zu sein. Das Büchlein scheint er vor allem für Juden geschrieben zu haben – ihnen will er Argumente liefern: Rückzugsargumente?
Reta Caspar
Alfred Bodenheimer
Haut ab! Die Juden in der Beschneidungsdebatte
Verlag Wallstein, 2012, ISBN 978-3835312449
EuGH: Verfolgung wegen religiöser Handlungen ist Fluchtgrund
Mittwoch, 5. September 2012
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in das Recht auf Religionsfreiheit stellen Verfolgungshandlungen dar, welche die zuständigen Behörden verpflichten, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Das hat der EuGH mit Urteil vom Mittwoch festgestellt.
Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung darstellen können, gehören auch solche in die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu leben. Ob eine Verletzung des Rechts auf Glaubensfreiheit als Verfolgung anzusehen ist, richtet sich danach, wie gravierend die Maßnahmen und Sanktionen sind, die gegenüber dem Betroffenen ergriffen werden oder ergriffen werden können, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 5. September 2012 (Az. C 71/11 und C 99/11).
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in das Recht auf Religionsfreiheit stellen Verfolgungshandlungen dar, welche die zuständigen Behörden verpflichten, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Das hat der EuGH mit Urteil vom Mittwoch festgestellt.
Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung darstellen können, gehören auch solche in die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu leben. Ob eine Verletzung des Rechts auf Glaubensfreiheit als Verfolgung anzusehen ist, richtet sich danach, wie gravierend die Maßnahmen und Sanktionen sind, die gegenüber dem Betroffenen ergriffen werden oder ergriffen werden können, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 5. September 2012 (Az. C 71/11 und C 99/11).
“Ein Freiheitsrecht, in den Körper anderer einzugreifen, ist nicht denkbar.”
Freitag, 31. August 2012
Wenn es um die Beschneidung geht, führen die Religionsfreiheit von Eltern und das Integritätsrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu einem Grundrechtskonflikt. Doch kein Freiheitsrecht gestattet einen Eingriff in den Körper eines Menschen. Von Reinhard Merkel
http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055
Wenn es um die Beschneidung geht, führen die Religionsfreiheit von Eltern und das Integritätsrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu einem Grundrechtskonflikt. Doch kein Freiheitsrecht gestattet einen Eingriff in den Körper eines Menschen. Von Reinhard Merkel
http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055





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