Archiv für die Kategorie „Medien“

Hugo Stamm: Obskuranten als Quotenrenner

Freitag, 27. Januar 2012

Spirituelle und übersinnliche Themen stossen bei einer breiten Öffentlichkeit meist auf ein grosses Interesse. Unvergessen sind die Auftritte von Uriella bei Frank Baumann, Viktor Giacobbo und Roger Schawinsky. Das „Sprachrohr Gottes“ sorgte regelmässig für Spitzenplätze in der Hitliste der Einschaltquoten. Kein Wunder, war sie regelmässig Gast selbst bei renommierten Talk-Mastern.

Ganzer Artikel: http://newsnetz-blog.ch/hugostamm/blog/2012/01/27/obskuranten-als-quotenrenner/

RTR baut den “Service public religieux” aus

Freitag, 27. Januar 2012

«Wenn sich nicht Kirchen und Religionen für Moral in unserer Gesellschaft engagieren – wer dann?» sagt Mariano Tschuor, seit 2009 Direktor von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha, und baut die wöchentliche Sendung «Vita e cretta» auf Radio Rumantsch auf eine Stunde aus, obwohl ihm bewusst ist, dass “Religion als Quotenkiller gilt”. Die Sendung wird jeweils sonntags von 8 bis 9 Uhr ausgestrahlt.

Die gesamte Reichweite von Radio Rumantsch betrug 2010 bei 15-24-Jährigen gerade mal 1%,  bei den über 60-Jährigen ebenfalls nur 5.1%. Bei der Religionssendung dürfte sie wohl kaum mehr messbar sein.

Mariano Tschuor (*1958) besuchte die Klosterschule Disentis und schloss danach die Ausbildung für Theater und Dramaturgie am «Theater Hof» in Bayern ab. Die journalistische Ausbildung erfolgte intern bei der SRG SSR.
Er ist mit Norbert Bischofberger (Theologe und seit 2002 stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung Sternstunde) der zweite Katholik, der sich den “Service public religieux” auf die Fahnen geschrieben hat:

http://www.frei-denken.ch/de/2011/06/srf-service-public-der-kirchen-auch-wenn-keiner-hinschaut/

Die zweimalige Nachfrage der FVS bei Roger de Weck in Sachen “Wort zum Sonntag” blieb übrigens unbeantwortet.

KommAustria verurteilt ORF wegen pro-christlicher Sprachregelung

Freitag, 13. Januar 2012

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gab heute der von der Initiative Religion ist Privatsache gesponserten Beschwerde des Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer gegen die versuchte pro christliche Sprachregelung des NÖ ORF-Landesstudio im Wesentlichen recht. Das „Christenrundmail“ Robert Zieglers als NÖ ORF- Vizechefredakteur und ORF-Stiftungsratmitglied wurde somit seitens der Regulierungsbehörde des ORF als klare Intervention in der freien Berichtserstattung verurteilt.

Pressemitteilung: http://www.religion-ist-privatsache.at/news/news-detail/archive/kommaustria-verurteilt-orf-wegen-pro-christliche-sprachregelung/

“Die Verharmlosung des Kreationismus oder Der Niedergang der NZZ”

Donnerstag, 12. Januar 2012

http://crazyprocesses.blog.de/2012/01/09/verharmlosung-kreationismus-niedergang-nzz-12417910/

Buskampagne.de – der Film

Dienstag, 6. Dezember 2011

Kruzifix, Kopftuch & Co. – Gehören religiöse Symbole von der Schule verbannt?

Samstag, 5. November 2011

SF1 So, 06.11.2011  | 13:10 – 14:10 Uhr

BaslerZeitung Standpunkte – Journalisten im Gespräch mit Gästen
Kündigungen, Verbote, Streit: Das Verhältnis zwischen Schule und Religion ist angespannt. Wie haben sich Schulen bei Kopftüchern und Kruzifixen zu verhalten? Sind sie als staatliche Institutionen zur Neutralität verpflichtet? Müssen somit jegliche religiöse Symbole und Rituale aus dem Schulalltag verschwinden? Oder gehört das Christentum zur Kultur der Schweiz, die gerade die Schule zu vermitteln hat? Wie soll mit Symbolen anderer Religionen umgegangen werden?

Über das Verhältnis von Schule und Religion debattieren in der Sendung «Basler Zeitung Standpunkte» der Walliser Lehrer und Freidenker Valentin Abgottspon, der Präsident des Islamischen Zentralrates Nicolas Blancho, CVP-Vize-Präsidentin Ida Glanzmann-Hunkeler sowie Markus Somm, Chefredaktor der «Basler Zeitung». Moderation: Patrick Rohr.

Video: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=c9afb8cf-683d-48a4-b4a5-fadf72f458bb

Presserat heisst FVS-Beschwerde teilweise gut

Dienstag, 21. Juni 2011

Der «Tages-Anzeiger» hat mit der Veröffentlichung des Berichts «Eine andere Aktion vor dem Bundeshaus» am 4. November 2010 die Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheitssuche) verletzt.

Aus der Stellungnahme des Presserates:

Der gegenüber Valentin Abgottspon erhobene Vorwurf, eine öffentliche Bibel- und Koran-Verbrennung mitgeplant zu haben, wiegt schwer. Zudem hat sich Simone Rau zwar bei Abgottspon persönlich, nicht aber öffentlich für den Fehler entschuldigt. Und im Gegensatz zum Sachverhalt, der in Stellungnahme 51/2009 zu beurteilen war, ist im aktuellen Fall zwischen den Parteien strittig, ob der «Tages-Anzeiger» verpflichtet gewesen wäre, Abgottspon bereits vor der Veröffentlichung des ersten Berichts zu kontaktieren und ob die Zeitung – wie dies der «Bund» getan hat – die Korrektur für die Leserschaft als solche hätte erkennbar machen müssen. Aus diesen Gründen tritt der Presserat auf die Beschwerde ein.

Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheitspflicht) und die zugehörige Richtlinie 1.1 stellen die Wahrheitssuche an den Ausgangspunkt der Recherche. «Sie setzt die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten, die Achtung der Integrität von Dokumenten (Text, Ton und Bild), die Überprüfung und die allfällige Berichtigung voraus.»

Für den Presserat ist angesichts der Schwere des Vorwurfs unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitssuche unverständlich, weshalb sich die Autorin vor der Veröffentlichung des Berichts vom 4. November 2010 allein auf die Behauptungen ihrer Informanten verliess, wonach Abgottspon die Aktion auf dem Bundesplatz mittrage. Zumal diverse Online-Medien bereits am Vortag (so die «Aargauer Zeitung» am 3. November 2010, um 11.24 Uhr) gemeldet hatten, die Walliser Freidenker distanzierten sich von der geplanten «Bibel- und Koran-Verbrennung».

Wäre der «Tages-Anzeiger» darüber hinaus verpflichtet gewesen, seine Leserschaft deutlich darauf hinzuweisen, dass er mit dem Bericht vom 6. November 2010 die Falschmeldung vom Vortag korrigiert hat? Richtlinie 3.1 zu Ziffer 3 des deutschen Pressekodexes schreibt bei einer Richtigstellung vor: «Für den Leser muss erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung bei der Wiedergabe des korrekten Sachverhalts auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug.»

Demgegenüber verlangt der Schweizer Presserat bei Berichtigungen bisher keine bestimmte Form (Stellungnahme 50/2008). Journalistinnen und Journalisten sollten jedoch mit Reaktionen auf eigene Medienberichte – selbst wenn diese die Redaktion scharf kritisieren -möglichst grosszügig umgehen und auch offensiv zu Fehlern stehen (Stellungnahme 11/1999). In diesem Sinne wäre es dem «Tages-Anzeiger» gut angestanden – beispielweise mit einer ähnlichen Formulierung, wie sie «Der Bund» verwendet hat – die Korrektur gegenüber den Leserinnen und Lesern transparent zu machen.

Nach kontroverser Diskussion hat es die 1. Kammer hingegen abgelehnt, dies zwingend zu fordern. Der Presserat überlässt es damit weiterhin dem Ermessen der Redaktionen, wie sie die Berichtigungspflicht im Einzelfall konkret umsetzen. Dies auch aus der Überlegung, dass ein Nachzieher je nach Platzierung und Aufmachung eine grössere Wirkung erzielt als eine kurze formale Berichtigung. Entscheidend ist weiterhin, dass das Publikum in die Lage versetzt wird, den Sachverhalt korrekt zu würdigen. Deshalb weist der Presserat die Beschwerde in diesem Punkt ab.

Volltext: http://www.presserat.ch/29400.htm

SRF: Service public der Kirchen – auch wenn keiner hinschaut?

Donnerstag, 2. Juni 2011

KIPA
“Fernsehgottesdienste verzeichnen rückläufige Zuschauerzahlen. Die Zuschauerresonanz bei den Gottesdienstübertragungen ist in den letzten Jahren stark rückläufig, sie liege markant unter den redaktionellen Angeboten.”
“Das von den Landeskirchen mitverantwortete “Wort zum Sonntag” soll nach Ansicht von Norbert Bischofberger “Profil” zeigen. Dafür nehme das Fernsehen “Beschwerden gerne in Kauf”. Das “Wort zum Sonntag ist für die Ewigkeit gemacht”, so der TV-Mann. An den Gottesdiensten lohne es sich, intensiv zu arbeiten, meinte er weiter. Möglichkeiten würden mit den kirchlichen Mediendiensten und den Radio- und Fernsehbeauftragten ausgelotet. Das Fernsehen prüfe zudem neue Formate wie “Unterwegs mit…” für den Sonntagmorgen.”

http://www.kipa-apic.ch/index.php?na=0,0,0,0,d&ki=220664

Norbert Bischofberger ist Theologe und seit 2002 stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung Sternstunde.

Die SRG hütet sich offenbar, die entsprechenden Zahlen zu publizieren. In den Medien ist selten etwas für die Ewigkeit gemacht, aber solange die Kirchen solche Anwälte in den Medien haben, wird das noch etwas länger dauern. Die SRG dürfte die Zahlen bewusst nicht publizieren: Zu jenen, die zu bester Sendezeit am Samstag wegklicken, kommen wohl noch viele, die das WzS dazu benutzen, auf Toilette zu gehen oder Getränke zu holen. Es ist befremdlich, dass das gebührenfinanzierte Fernsehen sich offenbar für die Ewigkeit in den Dienst der Kirchen stellt und die Nutzungszahlen religiöser Sendungen nicht publiziert. Eine entsprechende Mail an SRG-Chef de Weck wurde abgeschickt.

Köppels Aussagen über Muslime kein Rassismus

Freitag, 25. Februar 2011

20 Min
Muslime hätten eine «unerfüllte Sehnsucht nach politischer Machtergreifung» und der heutige Islam sei eine «politreligiöse Eroberungsideologie». Mit diesen und ähnlichen Aussagen in der «Weltwoche» und auf Tele Züri hatte Köppel vor und nach der Minarettabstimmung für Aufregung gesorgt. Die Juso erstattete Anzeige wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Begründung: Köppel schüre gezielt diffuse Ängste und stigmatisiere Muslime.

Die Zürcher Staats­anwaltschaft hat das Verfahren Ende Januar eingestellt. Köppel spreche erstens den Muslimen die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit als menschliche Wesen nicht ab, heisst es in der Begründung. Zweitens werde nicht behauptet, alle Muslime seien Islamisten und daher für die von Islamisten verübten Gräueltaten mitverantwortlich.

Köppels Kommentar: «Die Juso-Anzeige war verrückt. Immerhin wenden unsere Gerichte den verfehlten Antirassismus-Paragrafen massvoll an. Trotzdem gehört er abgeschafft. Er behindert die freie Meinungsäusserung.»

Ob die Juso Beschwerde beim Obergericht einlegt, ist noch offen.

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/19050426

RTS: JournalistInnen ohne religiöse Symbole

Samstag, 5. Februar 2011

JournalistInnen, die vor Ort für das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichten, dürfen persönliche Überzeugungen nicht mit ihrer Kleidung zeigen. Die RTS hat nach der Bewerbung einer Frau, die mit Kopftuch beim Radio arbeiten wollte, Regeln erlassen.

http://www.letemps.ch/Page/Uuid/d7820968-3068-11e0-b498-e6f91d31c496/RTS_pas_de_symboles_religieux_sur_le_terrain_ou_%C3%A0_lantenne