Archiv für die Kategorie „Kt. Zürich“

Die Freidenker Zürich zu Gast bei Mondopoly

Freitag, 30. März 2012

Zum zweiten Mal führte diese Woche der Verein mondopoly einen Postenlauf für Stadtzürcher Schulkinder durch. Ziel ist, Begegnungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit unterschiedlichsten Hintergründen zu ermöglichen. Einige Dutzend Personen und Organisationen waren eingeladen worden, einen Posten anzubieten, so auch die Zürcher Freidenker. Am Montag waren Gruppen von zumeist vier oder fünf OberstufenschülerInnen unterwegs, am Donnerstag waren es solche der Mittelstufe.

Jede Gruppe erhielt zu Beginn ihres Parcours einen Stadtplan, auf dem die Standorte der einzelnen Posten aufgeführt waren, von denen sie verteilt über den Tag vier bis fünf besuchen konnten. Das Angebot war an beiden Tagen mit rund 30 Posten ausgesprochen vielfältig. Zu den Anbietern gehörten unter anderem Organisationen, die die auf Jugendarbeit spezialisiert sind, namentlich Pro Juventute oder die Jugendberatung Zürich. Kulturhäuser wie das Opernhaus, die Rote Fabrik oder das Kaufleuten boten einen Blick hinter ihre Kulissen, an der Hochschule der Künste wurde gezeigt, wie Games entstehen.

An anderen Ständen konnten die Kinder und Jugendlichen erfahren, was eine Gewerkschafterin macht, wie sich Blinde oder Rollstuhlfahrer ihr Leben organisieren oder wie der Guerillagärnter Maurice Maggi der Stadt ein paar zusätzliche Farbtupfer verleiht. Queer Amnesty, die Condomeria oder die HIV Aids Seelsorge thematisierten Aspekte der Sexualität.

Verschiedene Weltanschauungsgemeinschaften öffneten den SchülerInnen ihre Tore, etwa das Zen-Dojo, das Forum für einen kritischen Islam, die Schwamendinger Moschee oder die Mission Catholique de Langue Française de Zurich.

Die Freidenker luden dazu ein, der Frage nachzugehen, woher unsere Werte kommen. Anhand vereinfachter Versionen der Zehn Angebote des evolutionären Humanismus regten sie die Schülerinnen und Schüler an, über ethische Einstellungen zu reflektieren und der Frage nachzugehen, wie eine Gesellschaft zu ihren Wertvorstellungen kommt.

Auf einer Pinnwand konnten sich die TeilnehmerInnen ein Bild davon machen, dass ethische Leitsätze in allen Epochen und in allen Kulturräumen postuliert wurden.

An beiden Tagen entstanden angeregte Diskussionen unter den SchülerInnen und zwischen ihnen und den VertreterInnen der Freidenker.

Am Donnerstag waren insgesamt vier Posten im öffentlichen Raum positioniert. Dies gab den mondopoly-Machern (und der jeweiligen Organisation) zusätzlich Gelegenheit, mit Passanten ins Gespräch zu kommen. Die Freidenker hatten das Privileg, auf dem Hirschenplatz präsent sein zu dürfen, entsprechend zahlreich war daher auch der Austausch mit Personen, die durch die Altstadt schlenderten.

Mondopoly wurde von jungen Erwachsenen initiiert – die beiden Projektleiterinnen und viele weitere AktivistInnen sind erst Anfang 20. Ihnen gebührt ein riesiger Dank nicht nur für die tolle Idee und die Einladung mitzuwirken sondern auch für die hochprofessionelle Organisation des Anlasses, der hoffentlich noch manche Wiederholung erfährt.

Kt. ZH: Nur noch Seklehrer dürfen “Religion und Kultur” unterrichten

Dienstag, 27. März 2012

NZZ

Wer das Fach Religion und Kultur auf Sekundarstufe unterrichten will, muss ab dem Schuljahr 2013/14 zwingend über ein Sekundarlehrdiplom mit einer entsprechenden Aus- oder Weiterbildung verfügen. Der Bildungsrat hat die Zulassungsbedingungen entsprechend geändert, wie er am Dienstag mitteilte.

Ganzer Artikel: http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/nur_noch_seklehrer_duerfen_religion_und_kultur_unterrichten_1.16121183.html

Zürich: Sorry, liebe Geschiedene …

Freitag, 23. März 2012

Werbung im HB Zürich 19.-25. März 2012
  

 

 

 

 

 

 

als Reaktion auf den umstrittenenen Hirtenbrief von Bischof Huonder (Bistum Chur, zu dem auch die Katholiken von Zürich gehören), in dem er die unerbittliche Haltung von Rom den Geschiedenen gegenüber darlegt: http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/bischof_huonder_verteidigt_umstrittenen_hirtenbrief_1.15674370.html

Kirchenaustritt jetzt? Infos und Gratisformular auf http://www.frei-denken.ch/de/dienstleistungen/wegleitungen/kirchenaustritt/

«Niemand gründet ein Unternehmen, um soziale Einrichtungen zu finanzieren»

Montag, 19. März 2012

Tages Anzeiger
Die Jungfreisinnigen wollen Firmen von der Kirchensteuer befreien. Für das Anliegen bilden sich bereits jetzt überraschende Allianzen über die Parteigrenzen hinweg.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Niemand-gruendet-ein-Unternehmen-um-soziale-Einrichtungen-zu-finanzieren/story/24415243

Zürcher Freidenker begrüssen Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer, hoffen auf breit abgestützten Gegenvorschlag

Freitag, 16. März 2012

Die Zürcher Freidenker gratulieren den Jungfreisinnigen: Sie haben die Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen weitgehend aus eigener Kraft zustande gebracht.

Sie fordern mit Recht einen überfälligen Systemwechsel. Es ist nicht angebracht, dass Unternehmen unabhängig davon, ob ihre Mitarbeiter und Inhaber einen Bezug zu den Landeskirchen haben, diesen Zwangssteuern entrichten müssen. Wie unangebracht das Modell ist, ist alleine aus der Tatsache zu sehen, dass Zürcher Unternehmen fast die Hälfte der Viertelmilliarde bezahlen, welche jährlich schweizweit an Firmenkirchensteuern erhoben werden (siehe Grafik).

Die Jungfreisinnigen entschieden sich, nicht zuletzt aus juristischen Gründen, für einen kurzen, griffigen Initiativtext, der diese Steuerpflicht aus der Verfassung streicht.

Moderate Anpassung des Staatssteuersatzes für Unternehmen bei Systemwechsel kein Tabu

Die Freidenker anerkennen, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung die nötige Debatte einengt. So ist es aus Sicht der Freidenker denkbar, mit dem Systemwechsel zeitgleich einen moderaten Anstieg des Staatssteuersatzes für Unternehmen vorzunehmen. Rund 70% der kirchlichen Aufwände dienen der eigenen Verwaltung und der Missionsarbeit. Diese Ausgaben soll die Kirche über Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren. Soziales Engagement der Kirchen soll der Staat durchaus abgelten. Der Kantonsrat kann bei der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags eine Anpassung des Grundsteuersatzes für Unternehmen vorsehen, ebenso eine Übergangsfrist, um den Kirchen Zeit einzuräumen, ihre Strukturen der neuen Ausgangslage anzupassen.

Die Freidenker sind zuversichtlich, dass eine solche Vorlage von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen werden wird.

Daten aus Marti, Kraft & Walter (2010) Dienstleistungen, Nutzen und Finanzierung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Rüegger Verlag

Daten aus Marti, Kraft & Walter (2010) Dienstleistungen, Nutzen und Finanzierung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Rüegger Verlag

Kt. ZH: Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für jur. Personen steht

Mittwoch, 14. März 2012

ref.ch
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich haben genügend Unterschriften zur Einreichung der Kirchensteuerinitiative gesammelt. Am 16. März werden sie die Unterschriftenbogen der Direktion der Justiz und des Innern übergeben.

http://www.ref.ch/index.php?id=127&tx_ttnews[tt_news]=5125&tx_ttnews[backPid]=21

Kt. ZH: Ruhetagsgesetz soll säkularer werden

Montag, 5. März 2012

Der Zürcher Kantonsrat behandelte heute die Einzelinitiative der Konfessionslosen Andreas Kyriacou, Franziska Illi, Andi Koch, Christian Burger und Marianne Frehner. 61 Ratsmitglieder unterstützten das Anliegen, die Liste der Verhaltensverbote an so genannt hohen Feiertagen aus dem Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz zu streichen. Das nötige Quorum von 60 Stimmen wurde damit knapp erreicht, das Geschäft geht deshalb nun an den Regierungsrat, der nun dazu einen Bericht ausarbeiten und dem Kantonsrat einen Antrag für einen definitiven Entscheid stellen wird.

Fortsetzung: http://www.konfessionslose.ch/wp/2012/03/05/zurcher-kantonsrat-unterstutzt-initiative-der-konfessionslosen/

Kirchenaustritt auf katholisch – zwischen Schikane und Vereinnahmung

Sonntag, 4. März 2012

Das Bistum Chur publiziert – mit Blick auf die Trennung von Staat und Kirche ? – neue Richtlinien für den Kirchenaustritt.

Während die katholische Kirche Austrittswillige in der Regel mit dem Hinweis auf den Verlust des Rechts auf eine kirchliche Hochzeit oder Bestattung von ihrem Vorhaben abzuhalten versucht und das Bistum Sitten Austretende neu an die Taufgemeinde verweist, gelten nun im Bistum Chur, zu dem auch der Kanton Zürich gehört, neue Richtlinien. Sie weisen darauf hin, dass der Kirchenaustritt lediglich den Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinde bedeutet, ansonsten gelte “einmal getauft – immer getauft”.

Bei den Reformierten bedeutet die Taufe schlicht die Aufnahme in die Gemeinschaft und ist ein Austritt ein Austritt. Sie erlassen deshalb vermehrt Gebührenordnungen für Dienstleistungen an Ausgetretene.

Die Katholiken hingegen bewirtschaften die Indoktrination der ungefragt Getauften weiterhin mit theologischer Vereinnahmung, «Barmherzigkeit» und  mehr oder weniger subtilem Druck zu «freiwilligen» Beiträgen.

Wer aus Überzeugung austritt, muss sich von solchen Deutungen nicht beeindrucken lassen. Junge Eltern sollten sich diese Sachverhalte aber bewusst machen, bevor sie ihre Kinder aus reiner Tradition zur katholischen Taufe bringen.

 

Bistum Chur

In den Richtlinien steht: “Die Kirchgemeinde schickt der Person ein Schreiben, in dem sie dieser gegenüber ihr Bedauern zum Ausdruck bringt und
sie bittet, ein beigelegtes Austrittformular auszufüllen und eingeschrieben zurückzusenden. In diesem Formular wird die Angabe der Taufpfarrei der Person nicht verlangt.
Ziel ist, den Wiedereintritt zu erleichtern, oder wenigstens die Austretenden als SpenderInnen zu erhalten.
“Nur in den Fällen, in denen aufgrund der Eindeutigkeit der vorhandenen Unterlagen oder des geführten Gespräches sicher ist, dass es sich um einen bewussten Glaubensabfall (Häresie, Apostasie, Schisma) handelt, wird seitens des Pfarramtes anhand des Formulars des Ordinariates (http://www.bistum-chur.ch/personenstand.pdf) bei diesem um Erlaubnis für eine Meldung an die Taufpfarrei gebeten. Es handelt sich hier bei einzelnen Fällen um einen  5. Schritt. In allen anderen Fällen, in denen die Absicht der austretenden Person nicht 100% eindeutig ist, ist es pastoral besser, die Frage offen zu lassen.”

Leitlinien Kirchenaustritt Bistum Chur.pdf

Bistum Sitten

Im Wallis gibt es keine funktionalen Kirchgemeinden. 2010 hat das Bistum festgelegt, dass Kirchenaustrittsgesuche an die Taufgemeinde zu stellen seien.

Gemäss Seite 9 der Weisungen Bistum Sitten.pdf

Bistum Basel

Das Bistum weist deutlich auf die Vereinnahmung durch die Sakramenterteilung an Ausgetretenen hin:

“Grundsätzlich hört die Heilssorge der Kirche für einen Getauften mit dessen Kirchenaustritt nicht auf. Das sollen die Ausgetretenen – ohne Aufdringlichkeit, mit Klugheit – auch spüren können. Ziel dieser Heilssorge ist es, jemanden, der aus der Kirche ausgetreten ist, zur vollen Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen. Von diesem Grundsatz her sind die Fragen anzugehen, die sich im Zusammenhang mit der Sakramentenspendung und mit Beerdigungen stellen.”

Bistum Basel Kirchenaustritte.pdf

Bistum St. Gallen

Hier erfordert der Kirchenaustritt eine “amtlich beglaubigte” Unterschrift – ganz im Gegensatz zum Beitritt. Eine vom Bundesgericht abgesegnete Schikane.
Das Papier des Bistums St. Gallen zum Kirchenaustritt ist 12 Seiten das lang. Auf Seite 8 geht es dann zur Sache:
Teilt ein Katholik schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift den „Austritt“ aus der römisch- katholischen Kirche dem Kirchenverwaltungsrat mit, erlischt mit Datum des Eingangs der Erklärung die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde. Damit enden Rechte und Pflichten in der Kirchgemeinde und im Konfessionsteil. Ein solcher Schritt kann eine Abkehr von der Kirche überhaupt bedeuten und ist in jedem Fall ein schwerwiegender Verstoss gegen die Kirche als Gemeinschaft.
Die Seelsorgenden machen den „Ausgetretenen“ aufmerksam auf die in der Formulierung enthaltene Tragweite seiner Erklärung: Aufkündigung der Glaubensgemeinschaft, Verzicht auf die Sakramente der Kirche, Verzicht auf die Dienste der Kirche, Verlust des Mitspracherechts in der Kirche, Schwierigkeit in der Übernahme einer Patenschaft, Verzicht auf den Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Falls die Hinterbliebenen doch eine kirchliche Abdankung wünschen würden, solle ihnen nahegelegt werden, nach Möglichkeit aus dem Nachlass des Verstorbenen einen angemessenen Beitrag an die Kirchgemeinde zu leisten als Kompensation für die aufgekündigte Solidarität mit der Kirche.

Kirche und „Kirchenaustritt“.pdf

Bistum FR/VD/GE

“Die Austrittserklärung lässt sich im Sinne des Kirchenrechts am ehesten als Tatsache verstehen, die einer Apostasie oder einem Schisma gleich kommt. Das aber müsste durch ein seelsorgerliches Gespräch geklärt werden. Der Tatbestand der Apostasie/des Schismas zieht die Exkommunikation nach sich (Can. 1364 § 1). Eine exkommunizierte Person darf keine Sakramente empfangen. Der Exkommunizierte bleibt aber passives Mitglied der Kirche. Er ist nicht aus der Kirche ausgeschlossen, sondern nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgesondert. Wenn in unserem kantonalen Kirchenstatut von «Austritt aus der römisch-katholischen Kirche» gesprochen wird, so kann von kirchlicher Seite damit nur der Ausschluss aus der aktiven Kirchengemeinschaft gemeint sein.”

Aus: Richtlinien zum Austritt aus der römisch-katholischen Kirche im Kanton Freiburg vom 1. Juli 2004

Ein weiterer Text der FVS

 

 

 

Alfred Escher zu Staat und Kirche

Mittwoch, 29. Februar 2012

Alfred Escher, der Zürcher “Staatsheilige” hat sich 1844 auch an der Diskussion über das Verhältnis Staat-Kirche beteiligt:
“Zürich, wo der Wegweiser zum rechten Wege zum Weltstaate, dem Gipfel der Entwickelung des Menschengeschlechtes, steht, wo die weltbewegende Frage des Verhältnisses von Staat & Kirche durch die großartige Erfindung, daß der Staat die Kirche heirathen müsse, gelöst wurde, die Vorkämpferin von ganz Europa, der gesammten Menschheit auf dem Gebiete der Cultur ist.”

http://www.briefedition.alfred-escher.ch/brief/B0322

Mit Verweis auf Johann Caspar Bluntschlis “Psychologische Studien über Staat und Kirche” (1844), wo es u.a. heisst:

“Staat und Kirche bilden beide den Organismus der Menschehit nach, aber wiederum in verschiedener Art und Richtung; der Staat die Mannheit die Kirche die Weibheit.” (PA 39)
“Dieses Ideal wird sich darstellen in der Ehe de Staates und der Kirche (…) wird das wahre Verhältnis beider hergestellt werden.” (PA 86)

http://books.google.ch/ebooks/reader?id=PBwOAAAAIAAJ&hl=de&printsec=frontcover&output=reader&pg=GBS.PA39

Im Kanton ZH ist mittlerweile diese Ehe geschieden – der Staat zahlt weiter Alimente:
http://www.frei-denken.ch/de/2011/01/kt-zh-neue-kirchenfinanzierung/

Kt. ZH: Zahl der Reformierten schrumpft weiter

Donnerstag, 16. Februar 2012

Die Bevölkerungserhebung des Statistischen Amts erfasst die Einwohnerinnen und Einwohner auch nach der Konfessionszugehörigkeit. Ende 2011 war die Bevölkerung zu 34 Prozent evangelisch-reformiert und zu 28 Prozent römisch-katholisch. 38 Prozent bekannten sich zu einer anderen oder gar keiner Konfession, und je 0,1 Prozent gehörten zur christ-katholischen Kirche oder einer der beiden anerkannten jüdischen Gemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr hat die evangelisch-reformierte Landeskirche insgesamt 5‘600 Mitglieder verloren, die römisch-katholische Kirche hingegen 1‘500 gewonnen. Ebenfalls zugelegt hat – wie bereits in den letzten Jahren – die Gruppe der Personen anderer oder ohne Konfession: Sie ist um knapp 4‘100 gewachsen. Interessant ist ein Blick auf die Regionen: Die Evangelisch-Reformierten haben in sämtlichen Regionen Mitglieder verloren, die Römisch-Katholischen hingegen in fast allen Regionen zugelegt – ausser in der Stadt Zürich und am Pfannenstiel.

Die Zahlen dienen nicht nur der Berechnung des kantonalen Finanzausgleichs, sondern auch als Schlüssel für die Verteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlbezirke sowie für die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften. Seit 2010 werden nicht mehr nur die Mitglieder der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirche erfasst, sondern auch jene der beiden anerkannten jüdischen Gemeinden, der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich sowie der Jüdischen Liberalen Gemeinde.

Quelle: Pressemitteilung  http://www.bildungsdirektion.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2012/042_bevoelkerungswachstum.html