Archiv für die Kategorie „Kt. Zürich“

Islam Thema im TOP TALK

Freitag, 20. Januar 2012

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) muss seine Veranstaltung in Bülach streichen. Der Bülacher Stadtrat hat der «Islam Unity 2012» aus Sicherheitsgründen eine Absage erteilt. Über den Respekt vor dem Islam diskutierten Nicolas Blancho (IZRS) und Andreas Kyriacou (Freidenker Zürich).

Die Sendung kann hier angesehen werden:
http://streaming2.toponline.ch/news/video/Talk/20120117_talk.mov

Kt. ZH: Probleme mit «Religion und Kultur»

Mittwoch, 18. Januar 2012

ZO
Seit Sommer 2011 muss die Volksschule das Fach «Religion und Kultur» einführen. Während im Oberland die ersten Erfahrungen auf Sekundarstufe positiv sind, steht man auf Primarstufe der Einführung kritisch gegenüber.

Insbesondere wird die Qualität der Weiterbildung und die Verzögerung beim Lehrmittel kritisiert.

Ganzer Artikel: http://www.zol.ch/bezirk-uster/Probleme-mit-Religion-und-Kultur/story/23981919

Freidenker begrüssen Ausladung islamischer Scharfmacher durch Stadt Bülach

Freitag, 13. Januar 2012

Die Freidenker Sektionen Zürich und Winterthur begrüssen den Entscheid des Bülacher Stadtrats, vom Vertrag mit dem Islamischen Zentralrat zurückzutreten.

Die Freidenker halten das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung hoch. Es ist aber nicht Sache der öffentlichen Hand, Personen eine Bühne zu bieten, die Haltungen vertreten, die klar im Widerspruch zu unserer Hochachtung individueller Freiheiten und zu rechtsstaatlichen Prinzipien stehen.

Die Veranstalter haben dem Bülacher Stadtrat ganz offensichtlich eine Mogelpackung verkauft. Dieser kann deshalb den Klagedrohungen von Seiten des IZRS gelassen entgegensehen.

Bei der Referentenauswahl ist der Zentralrat vollumfänglich seiner extremistischen Linie gefolgt, wie folgende Zitate der Referenten zeigen:

Nabil al-Awadi, Kuwait:

Europäer riechen für gewöhnlich schlecht, weil sie sich nicht waschen, bis es wirklich nötig ist. Sie waschen sich nicht richtig nach dem Urinieren und sie putzen ihren Hintern nicht. Wer auch immer mit ihnen zu tun hat, bemerkt dies. Hätte Allah ihnen nicht ein kaltes Klima gegeben, wäre der Gestank unerträglich, und er würde die Vögel in die Flucht schlagen und die Vegetation verblühen lassen.

Quelle.

Abdur Rahim Green, Grossbritannien

Was ist das Problem, dass der Islam dem Kopf des Hauses eine gewisse Erlaubnis gibt, eine Art von Gewalt anzuwenden, um zu verhindern, dass seine Familie in Böses gerät? Wenn jemand sieht, dass seine Frau irregeht oder dass seine Familie irregeht: Dafür hat Allah ein System zur Verbesserung gegeben, um diese Untat zu verhindern.

Quelle

Irfan Salihu, Kosovo

Die Frau ohne Kopftuch begeht eine grössere Sünde als der Alkoholiker. Denn der Alkoholiker begeht seine Sünde nur während er trinkt, die Frau ohne Kopftuch ist jedoch wie jemand, der dauerhaft säuft. Dies ist als eine der grossen Sünden zu betrachten.

Quelle

Abdul Adhim Kamouss, Deutschland (aka Abdul-Adhim Abu Abdir-Rahman)

Es gibt einen Krieg gegen die Fundamente des Islam. Und dazu gehört die Bedeckung der Frau. Der Hidschab gehört zu den Fundamenten des Islams. Allah der Erhabene hat den Frauen als Befehl gegeben, dass sie ihre Reize bedecken müssen. Der Hidschab ist erstmal ein Schutz der Männer vor den Frauen. Wenn die Frau ihren Kopf bedeckt, ist es ein gutes Zeichen, dass sie Allah gehorcht.

Quelle (ab Minute 8:03)

Nicolas Blancho, IZRS

Steinigung ist für mich als Muslim ein Bestandteil, ein Wert meiner Religion.

Quelle

Qaasim Illi, IZRS

Ein Muslim kann sich grundsätzlich nicht von den Quellentexten entfernen, er kann sich nicht von einem Konzept distanzieren, das der Islam indigen vorsieht.

Quelle (ab Min. 49:25):

Die Freidenker fordern den IZRS auf, für derlei Veranstaltungen private Gastgeber zu suchen – oder noch viel besser, von ihrem extremistischen und isolationistischen Kurs Abstand zu nehmen.

Kt. ZH: Obligatorische Religionsstunden: Auch Pfarrer unterrichten wieder

Montag, 9. Januar 2012

Tages-Anzeiger
Seit den Sommerferien gibts fast überall obligatorischen Religionsunterricht. Das neue Fach gefällt. Doch unter den Lehrpersonen für das konfessionell neutrale Fach sind auch christliche Geistliche. Um die Neutralität zu gewährleisten, hatte der Bildungsrat ursprünglich geplant, «Religion und Kultur» ausschliesslich durch diplomierte Lehrpersonen erteilen zu lassen, die für dieses Fach speziell ausgebildet wurden.
http://epaper3.tagesanzeiger.ch/ee/taz/ges/2012/01/09/015/

Begeistert zeigten sich in einer Diskussion auf dem Fernsehsender ZüriPlus der ehemalige Bildungsrat und Pädagogikprofessor Jürgen Oelkers und der ehemalige CVP-Präsident und Theologe Markus Arnold. Oelkers war massgeblich an der Einführung des Faches beteiligt, Arnold erteilte an Zürcher Schulen Religionsunterricht. Arnold sprach von einem «Quantensprung», was den konfessionell neutralen Religionsunterricht angeht, und Oelkers lobte die Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften vor der Einführung des Faches. Noch nie habe er eine so lösungsorientierte Arbeit gemacht.

http://www.zueriplus.tv/konkret.htm:

19.12.11 zu Gast:

Jürgen Oelkers und Markus Arnold zum Thema neues Bildungsfach “Kultur und Religion”

Kritik der Zürcher Freidenker am Fach “Religion und Kultur”

Die Zürcher Freidenker haben ein Faltblatt* zu «Religion und Kultur» erstellt, auf dem für Lehrpersonen, SchulleiterInnen, SchulpflegerInnen, Eltern und SchülerInnen ein paar Tipps zum Umgang mit dem neuen Fach aufgeführt sind. Das Faltblatt erläutert zudem die Position der Freidenker zum Fach.
Es wurde 2011 den rund 150 Teilnehmenden einer Informationstagung zum Fach ausgehändigt.

* am besten doppelseitig ausdrucken mit Bindung am schmalen Blattrand

Position der FVS zum Schulfach “Ethik” in verschiedenen Kantonen

http://www.frei-denken.ch/de/2011/11/schulfach-ethik-welche-ethik/

Ein weiterer Text der FVS

Kloten wirft Freikirchen aus dem Jugendtreff

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Tages-Anzeiger
Der Klotener Stadtrat hat dem Jugendtreff Jambo nach zehn Jahren das Nutzungsrecht im städtischen Zentrum Schluefweg gekündigt. Dies, weil drei lokal ansässigen Freikirchen unter dem Namen Jambo ein entgegen den Abmachungen religiös geprägtes Jugendprogramm angeboten haben.

Ganzer Artikel: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Kloten-wirft-Freikirchen-aus-dem-Jugendtreff/story/18581521

Kt. ZH: Schulfach “Religion und Kultur”

Mittwoch, 26. Oktober 2011

ref.ch
Der im Kanton Zürich neu eingeführte überkonfessionelle, dafür obligatorische Unterricht in Religion und Kultur erntet Kritik, aber auch Lob: In einer Beilage der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Oktober wird von freidenkerischer Seite das Fehlen von Lehrmitteln und ein Zurückfallen in traditionellen Konfessionsunterricht beklagt.

Fortsetzung: http://www.ref.ch/index.php?id=127&tx_ttnews[tt_news]=4464&tx_ttnews[backPid]=21

Zwei Artikel, die online sind:

http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/dossiers/bildung_im_umbruch_dossier/hintergrundartikel/religion_gehoert_zur_allgemeinbildung_1.13122087.html

http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/dossiers/bildung_im_umbruch_dossier/hintergrundartikel/von_der_thematisierung_des_eigenen_zur_begegnung_mit_dem_fremden_1.13122075.html

Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Sonntag, 23. Oktober 2011

Sonntagszeitung
Eine Schweizer Konvertitin beugt sich einer Zürcher Schulpflege – Islamisten wollen das ändern.
Martin Wendelspiess, Amtschef der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, sagt, es gebe an der Zürcher Volksschule keine Kleidervorschriften. Die Schule sei der Neutralität verpflichtet; das schliesse das Tragen eines Kopftuchs nicht aus. Entscheidend sei, ob jemand aktiv missioniere. Ob ein Kopftuch ein missionarisches Symbol sei, lässt er offen. Die Frage müsse eine Rekursbehörde oder ein Gericht klären. Dazu sei es noch nie gekommen.

SonntagsZeitung Print, Kopftuch-Verbot für Zürcher Lehrerin.pdf

Die Frage wurde in Genf vor einigen Jahren gerichtlich entschieden:

2001: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof erklärt Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig

Medienmitteilungen, BJ, 27.02.2001

Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu tragen, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Entscheid vom 15. Februar 2001 die Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig erklärt.

Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Staatsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin ernannt worden. 1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam. Später trug sie drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer Behörden, weiterhin das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit zu tragen. Das Bundesgericht bestätigte 1997 diesen Entscheid.

Der Europäische Menschengerichtshof ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid zum Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen Artikel 9 (Religionsfreiheit) noch gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK verstösst. Die Beschränkung der Religionsfreiheit ist gemäss Artikel 9 nur zulässig, wenn sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt, ein legitimes Ziel verfolgt und verhältnismässig ist. Diese Voraussetzungen erachtet der Gerichtshof im vorliegenden Fall alle als erfüllt. Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar sind als ältere Schülerinnen und Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts des anderen und insbesondere der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung zu vereinbaren – einer Botschaft, die in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülern und Schülerinnen vermitteln müssten. Bezüglich des Diskriminierungsverbots unterstreicht der Gerichtshof, dass die Anordnung der Genfer Behörden nicht auf das Geschlecht der Beschwerdeführerin zielt, sondern den Respekt der Neutralität des öffentlichen Primarschulunterrichts gewährleisten will. Eine solche Massnahme könnte auch gegen einen Mann ergriffen werden, der unter den gleichen Umständen ostentativ die Kleidung einer anderen Konfession trägt.

Ein weiterer Text der FVS

Winterthur: kein Konsens im Glockenstreit

Samstag, 22. Oktober 2011

Landbote
Der Versuch, mit den Kirchen eine stadtweit gültige Läut- ordnung zu vereinbaren, ist am Widerstand der Kirchgemeinden gescheitert. Damit liegt der Ball endgültig beim Stadtrat: Er muss über eine Lärmklage aus dem Eisweiherquartier entscheiden.

http://www.landbote.ch/detail/article/kein-konsens-im-glockenstreit/gnews/99166631/

Lernhilfe – Mission inklusive

Dienstag, 11. Oktober 2011

“Der Cevi, Christlicher Verein junger Frauen und Männer, ist eine weltweit tätige, interkonfessionelle Organisation mit dem Ziel, jungen Menschen den christlichen Glauben näher zu bringen.”

Und wie kommt man mit diesem Ziel an die Jugendlichen? Durch Lernhilfe.

“Lernhilfe ist ein Sozialprojekt des Cevi Zürich. Sie will zu einer guten Ausbildung von Kindern und Jugendlichen beitragen, indem sie sie kostengünstig in schulischen Fächern fördert.”

http://www.cevilernhilfe.ch/seiten/index.html

Die Nachhilfe kostet Fr. 37.– pro Lektion – christliche Glaubensvermittlung inklusive.

Zürich: erste muslimische Kindergartenkoranschule

Dienstag, 11. Oktober 2011

KIPA
In Zürich soll der erste islamische Kindergarten der Deutschschweiz eröffnet werden. Er wird “El Houda” (etwa: Der rechte Weg) heissen. In den nächsten Wochen wird bei der Bildungsdirektion des Kantons ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Melanie Muhaxheri, Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrates Schweiz, bestätigte am Montag gegenüber Kipa entsprechende Medienberichte.

Prophetengeschichten statt Märchen

Der erste islamische Kindergarten der Deutschschweiz soll maximal 25 Kinder aufnehmen können. Der Kindergarten werde selbstverständlich den kantonalen Lehrplan einhalten, aber zusätzlich auch den Islam lehren, sagte Muhaxheri. Statt Märchen würden Prophetengeschichten erzählt, es würden die islamischen Speiseregeln eingehalten, und die Kinder würden mit den Pflichten eines Islamgläubigen vertraut gemacht.

Das Volksschulamt des Kantons Zürich signalisierte auf Anfrage der Zeitung keine Einwände gegen den geplanten Kindergarten. Wichtig sei, dass ausgebildetes Personal im Kindergarten arbeite und der kantonale Lehrplan eingehalten werde. Die religiöse Ausrichtung spiele bei der Bewilligung keine Rolle.

http://www.kipa-apic.ch/index.php?na=0,0,0,0,d&ki=224606