Archiv für die Kategorie „Kt. Zug“

Machen Steuermillionen die Kirche stumm?

Dienstag, 20. November 2012

Die Fusion des Rohstoffgiganten Glencore mit dem Minenkonzern Xstrata ist unter Dach und Fach. Die beiden Grosskonzerne haben wie viele andere Firmen ihren Hauptsitz im Kanton Zug. Davon profitieren die ansässigen Kirchen, die dank grosszügigen Kirchensteuern jährlich Millionen kassieren. Kritik gegenüber den umstrittenen Grosskonzernen überlässt die Kirche deshalb lieber anderen.

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=8b22b646-253b-4702-a084-64f991dbbd40

Die Zuger “Landeskirchen” kassieren jährlich 23 Millionen an Steuern von juristischen Personen, das sind rund die Hälfte ihrer Steuereinnahmen.
Im Beitrag von 10 vor 10 wird kritisiert, dass die Kirchen zu Menschenrechtsverletzung durch die ansässigen Grosskonzerne schweigen.

 

 

Kt. ZG: Kein Verbot von Sexualunterricht an der Primarschule

Donnerstag, 5. Juli 2012

Ein Vorstoss von zwei SVP-Kantonsräten fand bei Regierung und Parlament kein Gehör. Philip C. Brunner und Manuel Brandenberg hatten verlangt, dass vor der 5. Primarklasse in der öffentlichen Schule kein Sexualunterricht stattfinden darf. Ausserdem sollten Eltern ihre Kinder vom Unterricht dispensieren dürfen. In der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, das Schulgesetz entsprechend zu ändern. Zu früher staatlicher Sexualunterricht verletze das Recht auf geistige Unversehrtheit, argumentieren die beiden Motionäre. Sexuelle Aufklärung sei zudem Sache der Eltern.

http://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/zug/Kein-Verbot-von-Sexualunterricht-im-Kanton-Zug;art93,186406

Religiöse und Konservative argumentieren neuerdings mit der “geistigen Unversehrtheit” der Kinder. Dabei geht es aber offensichtlich um das Erziehungsrecht der Eltern. Dahinter steht die Angst vor einer frühzeitigen Sexualisierung von Kindern.
Ähnlich wie in der derzeit geführten Debatte über die Beschneidung ist auch hier die Frage nach dem Interesse des Kindes zu stellen. Es ist heute unbestritten, dass die Sexualerziehung dem Interesse des Kindes dient, weil sie ihm auch ermöglicht, sexuelle Übergriffe zu erkennen und abzuwehren.

Kt. ZG: Kreuzzug für Kruzifix im Gerichtsaal

Donnerstag, 21. Juni 2012

Zwei Zuger Kantonsräte fordern, dass im neuen Obergericht ein Kreuz aufgehängt wird.

Die Zuger SVP-Kantonsräte Manuel Brandenberg und Philip C. Brunner wünschen mit einer Motion, «dass im neuen Gerichtssaal des Zuger Obergerichts ein gut sichtbares Kreuz oder Kruzifix angebracht wird». Sie sind der Ansicht, das Zeugnis der christlich-abendländischen Kultur und Geschichte würde nach dem Vorbild des Kruzifixes hinter dem Sessel des Kantonsratspräsidenten auch den nüchternen Verhandlungsort der höchsten kantonalen Gerichtsbarkeit im ehemaligen Zeughaus bereichern.

http://www.kath.ch/index.php?PHPSESSID=cq6a1tmeqdmr1i00bmg6ueipg7&na=11,10,0,0,d,81666

Ein deutsches Urteil dazu von 1973:
Die Weigerung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, den Beschwerdeführern in dem Rechtsstreit 6 K 2494/67 eine mündliche Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kruzifix zu ermöglichen, verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html

Schweiz BGE von 1995
BGE 121 I 42 : Rechtsschutz gegen die Ausstattung der Gerichtssäle mit Kruzifixen.
Grundsätzliche Anfechtbarkeit des Entscheids, die Hauptverhandlung eines Ehescheidungsprozesses nicht in einem Saal ohne Kruzifix durchzuführen.
Das BGer trat auf die Beschwerde aus formalen Gründen nicht ein (kantonaler Beschwerdeweg nicht ausgeschöpft).

Italien
Richter Tosti hat sich geweigert, unter dem Kruzifx zu arbeiten. Sein Fall lässt sich nachlesen auf: http://www.frei-denken.ch/de/2010/01/italien-richter-tosti-ausgeschlossen/

Kirchenaustritt auf katholisch – zwischen Schikane und Vereinnahmung

Sonntag, 4. März 2012

Das Bistum Chur publiziert – mit Blick auf die Trennung von Staat und Kirche ? – neue Richtlinien für den Kirchenaustritt.

Während die katholische Kirche Austrittswillige in der Regel mit dem Hinweis auf den Verlust des Rechts auf eine kirchliche Hochzeit oder Bestattung von ihrem Vorhaben abzuhalten versucht und das Bistum Sitten Austretende neu an die Taufgemeinde verweist, gelten nun im Bistum Chur, zu dem auch der Kanton Zürich gehört, neue Richtlinien. Sie weisen darauf hin, dass der Kirchenaustritt lediglich den Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinde bedeutet, ansonsten gelte “einmal getauft – immer getauft”.

Bei den Reformierten bedeutet die Taufe schlicht die Aufnahme in die Gemeinschaft und ist ein Austritt ein Austritt. Sie erlassen deshalb vermehrt Gebührenordnungen für Dienstleistungen an Ausgetretene.

Die Katholiken hingegen bewirtschaften die Indoktrination der ungefragt Getauften weiterhin mit theologischer Vereinnahmung, «Barmherzigkeit» und  mehr oder weniger subtilem Druck zu «freiwilligen» Beiträgen.

Wer aus Überzeugung austritt, muss sich von solchen Deutungen nicht beeindrucken lassen. Junge Eltern sollten sich diese Sachverhalte aber bewusst machen, bevor sie ihre Kinder aus reiner Tradition zur katholischen Taufe bringen.

 

Bistum Chur

In den Richtlinien steht: “Die Kirchgemeinde schickt der Person ein Schreiben, in dem sie dieser gegenüber ihr Bedauern zum Ausdruck bringt und
sie bittet, ein beigelegtes Austrittformular auszufüllen und eingeschrieben zurückzusenden. In diesem Formular wird die Angabe der Taufpfarrei der Person nicht verlangt.
Ziel ist, den Wiedereintritt zu erleichtern, oder wenigstens die Austretenden als SpenderInnen zu erhalten.
“Nur in den Fällen, in denen aufgrund der Eindeutigkeit der vorhandenen Unterlagen oder des geführten Gespräches sicher ist, dass es sich um einen bewussten Glaubensabfall (Häresie, Apostasie, Schisma) handelt, wird seitens des Pfarramtes anhand des Formulars des Ordinariates (http://www.bistum-chur.ch/personenstand.pdf) bei diesem um Erlaubnis für eine Meldung an die Taufpfarrei gebeten. Es handelt sich hier bei einzelnen Fällen um einen  5. Schritt. In allen anderen Fällen, in denen die Absicht der austretenden Person nicht 100% eindeutig ist, ist es pastoral besser, die Frage offen zu lassen.”

Leitlinien Kirchenaustritt Bistum Chur.pdf

Bistum Sitten

Im Wallis gibt es keine funktionalen Kirchgemeinden. 2010 hat das Bistum festgelegt, dass Kirchenaustrittsgesuche an die Taufgemeinde zu stellen seien.

Gemäss Seite 9 der Weisungen Bistum Sitten.pdf

Bistum Basel

Das Bistum weist deutlich auf die Vereinnahmung durch die Sakramenterteilung an Ausgetretenen hin:

“Grundsätzlich hört die Heilssorge der Kirche für einen Getauften mit dessen Kirchenaustritt nicht auf. Das sollen die Ausgetretenen – ohne Aufdringlichkeit, mit Klugheit – auch spüren können. Ziel dieser Heilssorge ist es, jemanden, der aus der Kirche ausgetreten ist, zur vollen Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen. Von diesem Grundsatz her sind die Fragen anzugehen, die sich im Zusammenhang mit der Sakramentenspendung und mit Beerdigungen stellen.”

Bistum Basel Kirchenaustritte.pdf

Bistum St. Gallen

Hier erfordert der Kirchenaustritt eine “amtlich beglaubigte” Unterschrift – ganz im Gegensatz zum Beitritt. Eine vom Bundesgericht abgesegnete Schikane.
Das Papier des Bistums St. Gallen zum Kirchenaustritt ist 12 Seiten das lang. Auf Seite 8 geht es dann zur Sache:
Teilt ein Katholik schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift den „Austritt“ aus der römisch- katholischen Kirche dem Kirchenverwaltungsrat mit, erlischt mit Datum des Eingangs der Erklärung die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde. Damit enden Rechte und Pflichten in der Kirchgemeinde und im Konfessionsteil. Ein solcher Schritt kann eine Abkehr von der Kirche überhaupt bedeuten und ist in jedem Fall ein schwerwiegender Verstoss gegen die Kirche als Gemeinschaft.
Die Seelsorgenden machen den „Ausgetretenen“ aufmerksam auf die in der Formulierung enthaltene Tragweite seiner Erklärung: Aufkündigung der Glaubensgemeinschaft, Verzicht auf die Sakramente der Kirche, Verzicht auf die Dienste der Kirche, Verlust des Mitspracherechts in der Kirche, Schwierigkeit in der Übernahme einer Patenschaft, Verzicht auf den Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Falls die Hinterbliebenen doch eine kirchliche Abdankung wünschen würden, solle ihnen nahegelegt werden, nach Möglichkeit aus dem Nachlass des Verstorbenen einen angemessenen Beitrag an die Kirchgemeinde zu leisten als Kompensation für die aufgekündigte Solidarität mit der Kirche.

Kirche und „Kirchenaustritt“.pdf

Bistum FR/VD/GE

“Die Austrittserklärung lässt sich im Sinne des Kirchenrechts am ehesten als Tatsache verstehen, die einer Apostasie oder einem Schisma gleich kommt. Das aber müsste durch ein seelsorgerliches Gespräch geklärt werden. Der Tatbestand der Apostasie/des Schismas zieht die Exkommunikation nach sich (Can. 1364 § 1). Eine exkommunizierte Person darf keine Sakramente empfangen. Der Exkommunizierte bleibt aber passives Mitglied der Kirche. Er ist nicht aus der Kirche ausgeschlossen, sondern nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgesondert. Wenn in unserem kantonalen Kirchenstatut von «Austritt aus der römisch-katholischen Kirche» gesprochen wird, so kann von kirchlicher Seite damit nur der Ausschluss aus der aktiven Kirchengemeinschaft gemeint sein.”

Aus: Richtlinien zum Austritt aus der römisch-katholischen Kirche im Kanton Freiburg vom 1. Juli 2004

Ein weiterer Text der FVS

 

 

 

Jeder fünfte Stadtzuger ist konfessionslos

Mittwoch, 25. Januar 2012

Immer mehr Menschen ohne Konfession leben im Kanton Zug. In der Stadt Zug ist es beispielsweise jeder Fünfte, der keiner der beiden Landeskirchen angehört. Das hat diverse Gründe: Einerseits ziehen viele Leute von ausserhalb zu, die weder katholisch noch reformiert sind. Auf der anderen Seite sei auch die Zahl der Kirchenaustritte spürbar, wie Andreas Wissmiller, Dekan der Katholischen Kirche Kanton Zug, bestätigt. Im Durchschnitt treten hier pro Jahr 300 Personen aus der Kirche aus

http://www.kath.ch/index.php?&na=11,10,0,0,d,75366

3. Oktober 2010: Wahlen im Kanton Zug

Sonntag, 3. Oktober 2010

Die FVS hat Anfang August 2010 alle Kantonalparteien angeschrieben und auf diese Seite aufmerksam gemacht:
“Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz setzt sich für die vollständige Trennung von Staat und Kirche ein, d.h. die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Status der “Landeskirchen”, die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen, die Aufhebung des Verweises auf die Kirche im Bildungsauftrag im Schulgesetz etc. Die FVS fordert die Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen durch den Staat und deren Unabhängigkeit vom Staat. Wenn Sie dieses Anliegen unterstützen und eine Wahlempfehlung begrüssen, bitten wir Sie um Rücksendung dieser Mail mit den folgenden Angaben zu Ihrer Person.”

KandidatInnen für den Kantonsrat Zug, die sich in dieser Umfrage für die vollständige Trennung von Staat und Kirche im Kanton Zug aussprachen:

Zug
Partei
I
Oberägeri
Partei
I
Unterägeri
Partei
I
Menzingen
Partei
I
Baar
Partei
I
Cham
Partei
Aeschbacher Manuel SVP Zusammen mit meinem Kantonsratskollegen Thomas Villiger (SVP Hünenberg) habe ich 2004 mittels einer Motion die Befreiung der juristischen Personen von der Kirchensteuer gefordert – sie wurde von der Mehrheit des Kantonsrates leider abgelehnt. In diesem Sinne trete ich für die (Teil-)Trennung von Kirche und Staat ein und bin noch heute von der Richtigkeit unseres damaligen Vorstosses überzeugt.
Kandidat für Kantons- und Regierungsrat. Gewählt als Kantonsrat.
Hünenberg Partei
Furrer Caroline SVP Ja, ich trete für die Trennung von Kirche und Staat im Kanton Zug in folgender Angelegenheit ein: Die Befreiung juristischer Personen von der Kirchensteuer ist eine absolute Notwendigkeit, die überfällig ist und gewerbeunfreundlicher gar nicht sein könnte. Sie sollte zuallererst angepackt werden.
Nicht gewählt, erster Ersatzplatz.
Steinhausen
Partei
I
Risch
Partei
I
Walchwil
Partei
I
Neuheim
Partei
I

Kt. ZG: Wie steht es um die Gemeinnützigkeit der Kirchen?

Mittwoch, 4. August 2010

Die Landeskirchen streichen gerne ihre Gemeinnützigkeit hervor, wenn es um die Verteidigung ihrer angestammten Privilegien geht. Es mag erstaunen, dass konfessionslose Eltern ihre Kinder in derart grosser Zahl in den reformierten Religionsunterricht schicken: Im Kanton Zug lebten im Jahr 2000 offiziell 10 Prozent Konfessionslose, in der Stadt Zug waren es 2004 gar 14 Prozent, heute dürften es noch mehr sein. Aber: Im Kanton Zug bezahlen nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, also Firmen, Steuern an die Landeskirchen, unabhängig davon, welcher Glaubensrichtung Inhaber, Angestellte und Besitzer angehören.

Keine Zaungäste
Gemäss Statistik betrug ihr Anteil bereits 2003 rund 40 Prozent am gesamten Kirchensteuerertrag. Zudem sponsert die Allgemeinheit die Institution Kirche durch gewichtige Steuerbefreiungen, Zuschüsse an Gebäudesanierungen, Kostenbeteiligungen bei Veranstaltungen etc. Das Argument, Konfessionslose profitierten von Dienstleistungen, die sie nicht mitfinanzierten, ist daher schlicht nicht statthaft. Das Problem der Zaungäste im reformierten Religionsunterricht könnte sich ab 2012/13 entschärfen: Bis dann soll in allen Primarklassen des Kantons das neue obligatorische Fach Ethik und Religion eingeführt sein. Es bleibt zu hoffen, dass der Stoff der vielfältigen, zunehmend säkular geprägten Erfahrungswelt der Kinder Rechnung trägt und die weltanschauliche Neutralität der öffentlichen Schule gewahrt wird.

Grazia Annen,
Arth am See

Leserbrief auf «Reformierte fordern Solidarität», Ausgabe vom 18. Juli 2010. Publiziert in Zisch  am 4. August 2010.
Vorgeschichte: http://www.frei-denken.ch/de/2010/07/kt-zg-reformierte-verlangen-kostenbeitrag-fur-religionsunterricht-von-konfessionsfreien/

Kt. ZG: Reformierte verlangen Kostenbeitrag für Religionsunterricht von Konfessionsfreien

Montag, 19. Juli 2010

Die reformierte Kirche ­des Kantons Zug verlangt ab dem neuen Schuljahr einen ­Solidaritätsbeitrag zwischen 100 und 400 Franken pro Familie und Jahr. Das sei eine Reaktion darauf, dass «tendenziell immer mehr konfessionslose Kinder den Religionsunterricht besuchen», sagt Kirchenrätin Susan Staub gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag».

Mit dieser Massnahme sollen keine Kinder aus dem Religionsunterricht verbannt werden, sondern soll nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieser von der Kirche ­finanziert wird. In der Schweiz treten ­jedes Jahr rund 20 000 Evangelische aus der Kirche aus.

http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/Keine-gratis-Religionsstunden-mehr-14388906

http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=338725

Wo für Konfessionsfreie Unterrichtsgebühren verlangt werden, ist die Kirche nicht mehr gemeinnützig!

In fast allen Kantonen leisten Konfessionsfreie mit ihren allgemeinen Steuern Beiträge an die “Landeskirchen”. Im Kanton Zug bezahlen auch juristische Personen Kirchensteuern. Gerade in der Diskussion um die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen werden von den Kirchen jeweils ihre Leistungen für die Allgemeinheit herausgestrichen. Verlangt die Kirche aber Gebühren, ist sie nicht mehr gemeinnützig.

Damit steht der Kanton Zug nicht allein da: auch in den Kantonen AI und AR werden Kostenbeiträge verlangt:
Reformierte Kirche Kte AI/AR: Unter- und Mittelstufe Fr. 500.- pro Kind und Jahr
, Oberstufe und Konfirmandenunterricht Fr. 600.- pro Kind und Jahr
. Für Lager und Ausflüge sind zusätzlich die effektiven Kosten pro Kind zu entrichten.

Falscher Hase

Dienstag, 6. April 2010

Ostern liegt hinter uns. Während das breite Publikum mit der Matrix-Trilogie und Harry Potter, Exorzist und Apocalypse Now an die Bildschirme gelockt wurde, hievten TV-Sender in einem Anflug missionarischen Eifers Filme wie Ben Hur, Quo Vadis und Die Passion Christi ins Programm. Beim “Kleinen Bibel-Quiz” des NDR konnten Reisemeilen bis ins “heilige Land” gewonnen werden. Angesichts der geballten Frömmigkeit geht gerne vergessen, dass wir Jahr um Jahr Fruchtbarkeitsrituale aus grauer Vorzeit feiern. Die Schoko-Eier versteckt schliesslich der Hase, das Lieblingstier der Göttinnen Ostara und Aphrodite. Kirchenväter unterwanderten die heidnischen Frühjahrsbräuche und machten daraus das Auferstehungsfest Jesu. Manche vermissen bei dieser kulturgeschichtlichen Deutung die Dramatik des Überirdischen, finden den Gedanken unerträglich, dass der Mensch “nur” Mensch ist, eine Spezies unter Millionen: ein Zufallsprodukt, den Gesetzen der Natur unterworfen.

Die momentane Krise der römisch-katholischen Kirche zeigt, dass Systeme scheitern, wenn sie die Realität verleugnen. Auch diese Organisation basiert auf absoluten Ideen, die früher oder später zwangsläufig an den Tatsachen getestet werden. Was immer in ihrem Schoss geschieht muss nach geltendem Recht beurteilt und gegebenenfalls sanktioniert werden. In der jetzigen, allgemeinen Empörung und medialen Schelte an die Adresse der Würdenträger verkennen viele, dass das eigentliche Problem im Kern aller Religionen und Ideologien liegt: Im Anspruch, dass die eigene Gemeinschaft anders, besser, glaubwürdiger, sittlicher als der Rest der Welt sei. Ob in Talaren, Arztkitteln oder Paradeuniformen, unter Kleidern und Titeln sind wir alle gleich – nackte Affen, wie sie schon Desmond Morris in seinem Klassiker so treffend beschrieben hat.

Grazia Annen, Freidenker Zentralschweiz

Zuger Muslime wollen Gleichberechtigung

Montag, 21. September 2009

Auch Zuger Muslime streben die öffentlich-rechtliche Anerkennung ihrer Religion an. Noch fehlt allerdings eine wichtige Voraussetzung.

Nicht nur im Kanton Luzern strebt die Islamische Gemeinschaft eine öffentlich-rechtliche Anerkennung an. Auch die Zuger Muslime möchten die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie die bestehenden Landeskirchen. Ahmet Erol, der Vizepräsident der Türkisch-Islamischen Vereinigung in Zug, glaubt, dass die rund 4000 Zuger Muslime damit schlagartig zu einem Teil der Gesellschaft würden.

Der Idee steht allerdings noch eine grosse Hürde im Weg: Luzern hat seine Verfassung bereits im Jahr 2007 entsprechend abgeändert. Zug müsste, sofern ein solcher Antrag eingereicht wird, das zuerst an die Hand nehmen, weil Bestimmungen zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften fehlen.

Im Kanton Zug leben rund 4000 Muslime aus verschiedenen Ländern. Der Hauptanteil kommt aus Ex-Jugoslawien und der Türkei.

http://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/zug/Muslime-wollen-auch-in-Zug-Anerkennung;art93,34510