Der Schweizerpsalm war zu Wochenbeginn das grosse Thema im Tessiner Kantonsparlament. Er sorgte für eine bewegte Diskussion, denn fast ein Drittel der Grossräte meldete sich zu Wort. Anschliessend folgte eine Abstimmung: Mit 48 zu 22 Stimmen wurde eher überraschend ein Minderheitsantrag der parlamentarischen Schulkommission gutgeheissen, welcher die Landeshymne zum Pflichtstoff erklärt. Die Tessiner Musiklehrer der Grund- und der Mittelstufe werden also vielleicht schon ab dem nächsten Schuljahr die Pflicht haben, allen Kindern und Jugendlichen die Worte, die Melodie und den tieferen Sinn des Schweizerpsalms beizubringen. Bisher konnte ihn die Lehrerschaft nach Gutdünken aus der Palette empfohlener Unterrichtsstoffe auswählen.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-bionda-aurorawird-pflichtstoff-1.18077861
Archiv für die Kategorie „Kt. Tessin“
Kt. TI: Schweizer Psalm neu Pflichtstoff an der Volksschule
Dienstag, 7. Mai 2013
Kt. TI: Vermummungsverbot statt Burkaverbot? Donnerstag, 18. April 2013
GV Freidenker Tessin im Zeichen der Erneuerung
Sonntag, 6. Mai 2012
Pressekommuniqué
Dieses Wochenende fand die Jahresversammlung der Freidenker-Sektion Tessin statt. Dabei wurde eine weitgehende Erneuerung des Vorstandes beschlossen, einschliesslich des Präsidiums. Der langjährige Präsident Roberto Spielhofer wird durch Giovanni Barella abgelöst, bleibt der Regionalgruppe jedoch als Ehrenpräsident erhalten. Roberto Spielhofer ist es zu verdanken, dass das Freidenkertum auch im Tessin wiederbelebt werden konnte. Sein unermüdlicher Einsatz für die Trennung von Kirche und Staat in einem nicht einfachen Umfeld wurde von den zahlreich erschienenen Mitgliedern und Sympathisanten mit einem herzlichen Applaus gewürdigt. Grazia Annen, Copräsidentin der FVS Schweiz, erinnerte ihrerseits an das grosse Engagement des scheidenden Präsidenten und zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Kräfte die gemeinsamen Ziele tatkräftig weiter voranbringen werden.
Nach dem statutarischen Teil wurden einige Sachthemen vertieft und insbesondere auf die besorgniserregenden, ja gar verfassungswidrigen Einflussnahmen religiöser Kreise auf Schule und Politik hingewiesen. So beklagte der Vertreter der Freidenker Tessin, der in der Begleitkommission einsitzt, dass das als Obligatorium geplante neue Schulfach “Religionsgeschichte” zum christentumlastigen, unkritischen Unterricht über die drei monotheistischen Weltreligionen verkomme. Hier ginge es offensichtlich weniger um Geschichte als um Glauben. Gegenwärtig läuft der Pilotversuch in ausgewählten Klassen.
Pressekommuniqué
Dieses Wochenende fand die Jahresversammlung der Freidenker-Sektion Tessin statt. Dabei wurde eine weitgehende Erneuerung des Vorstandes beschlossen, einschliesslich des Präsidiums. Der langjährige Präsident Roberto Spielhofer wird durch Giovanni Barella abgelöst, bleibt der Regionalgruppe jedoch als Ehrenpräsident erhalten. Roberto Spielhofer ist es zu verdanken, dass das Freidenkertum auch im Tessin wiederbelebt werden konnte. Sein unermüdlicher Einsatz für die Trennung von Kirche und Staat in einem nicht einfachen Umfeld wurde von den zahlreich erschienenen Mitgliedern und Sympathisanten mit einem herzlichen Applaus gewürdigt. Grazia Annen, Copräsidentin der FVS Schweiz, erinnerte ihrerseits an das grosse Engagement des scheidenden Präsidenten und zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Kräfte die gemeinsamen Ziele tatkräftig weiter voranbringen werden.
Nach dem statutarischen Teil wurden einige Sachthemen vertieft und insbesondere auf die besorgniserregenden, ja gar verfassungswidrigen Einflussnahmen religiöser Kreise auf Schule und Politik hingewiesen. So beklagte der Vertreter der Freidenker Tessin, der in der Begleitkommission einsitzt, dass das als Obligatorium geplante neue Schulfach “Religionsgeschichte” zum christentumlastigen, unkritischen Unterricht über die drei monotheistischen Weltreligionen verkomme. Hier ginge es offensichtlich weniger um Geschichte als um Glauben. Gegenwärtig läuft der Pilotversuch in ausgewählten Klassen.
Kt. TI: Reformierte – Statistik und Realität
Samstag, 12. November 2011
Gemäss Volkszählung lebten im Jahr 2000 17’730 Reformierte im Tessin. 2010 sieht die Realität anders aus: Ca. 5’600 Personen sind eingeschriebene Mitglieder in einer der drei Tessiner Kirchgemeinden.
http://epaper2.tessinerzeitung.ch/ee/teze/_main_/2011/11/04/011/
Gemäss Volkszählung lebten im Jahr 2000 17’730 Reformierte im Tessin. 2010 sieht die Realität anders aus: Ca. 5’600 Personen sind eingeschriebene Mitglieder in einer der drei Tessiner Kirchgemeinden.
http://epaper2.tessinerzeitung.ch/ee/teze/_main_/2011/11/04/011/
ASLP unterstützt Tessiner Lehrer
Mittwoch, 13. Juli 2011
Die Sektion Tessin der FVS unterstützt den Rekurs des Lehrers, der 2010 – 20 Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtes gegen das Kruzifix im Schulzimmer der Gemeinde Cadro – gegen das Anbringen des Kruzifixes im Gang des Schulhauses von Cadro beim Staatsrat des Kantons Tessin Beschwerde eingelegt hat. Der Staatsrat hat die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen abgewiesen. Der Rekurs wird beim Verwaltungsgericht Tessin eingereicht.
Kurzfassung Pressemitteilung deutsch:
Die Tessiner Freidenker äussern grosse Besorgnis darüber, dass das Neutralitätsgebot politischem Kalkül geopfert wurde. Der Staatsrat hat sich mit seiner Entscheidung gegen ein Bundesgerichtsurteil gestellt, das seinerzeit gegen die gleiche Gemeinde ausgesprochen worden war. Er stützt somit das Vorgehen der Schulbehörde, die ihrerseits auf Druck des Kirchenrates das Kreuz wieder in der Dorfschule hat aufhängen lassen.
Bedenklich mutet zudem an, dass man vordergründig die „christlichen Wurzeln des Abendlandes“ verteidigt, jedoch tatsächlich grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie die Selbstbestimmung des Einzelnen, die Freiheit des Gewissens und der Weltanschauung, aufs Spiel setzt. Diese Haltung zeigen auch die Mehrheitsverhältnisse in der Regierung: haben sich doch die zwei Vertreter der Lega und jener der CVP für das Kruzifix ausgesprochen.
Die ASLP Ticino stellt sich voll hinter den Lehrer, dessen Beschwerde eben abgelehnt wurde und wird ihm auch auf dem künftigen Weg durch die Instanzen beistehen. Gegen das Urteil des Staatsrates wurde bereits Rekurs eingelegt. Die ASLP wird auch alle weiteren politischen Bestrebungen unterstützen, um die Kreuze, die immer noch zahlreich in öffentlichen Räumen hängen, endgültig ins Private zu verbannen.
Pressemitteilung im italienischen Original:
Die Sektion Tessin der FVS unterstützt den Rekurs des Lehrers, der 2010 – 20 Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichtes gegen das Kruzifix im Schulzimmer der Gemeinde Cadro – gegen das Anbringen des Kruzifixes im Gang des Schulhauses von Cadro beim Staatsrat des Kantons Tessin Beschwerde eingelegt hat. Der Staatsrat hat die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen abgewiesen. Der Rekurs wird beim Verwaltungsgericht Tessin eingereicht.
Kurzfassung Pressemitteilung deutsch:
Die Tessiner Freidenker äussern grosse Besorgnis darüber, dass das Neutralitätsgebot politischem Kalkül geopfert wurde. Der Staatsrat hat sich mit seiner Entscheidung gegen ein Bundesgerichtsurteil gestellt, das seinerzeit gegen die gleiche Gemeinde ausgesprochen worden war. Er stützt somit das Vorgehen der Schulbehörde, die ihrerseits auf Druck des Kirchenrates das Kreuz wieder in der Dorfschule hat aufhängen lassen.
Bedenklich mutet zudem an, dass man vordergründig die „christlichen Wurzeln des Abendlandes“ verteidigt, jedoch tatsächlich grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie die Selbstbestimmung des Einzelnen, die Freiheit des Gewissens und der Weltanschauung, aufs Spiel setzt. Diese Haltung zeigen auch die Mehrheitsverhältnisse in der Regierung: haben sich doch die zwei Vertreter der Lega und jener der CVP für das Kruzifix ausgesprochen.
Die ASLP Ticino stellt sich voll hinter den Lehrer, dessen Beschwerde eben abgelehnt wurde und wird ihm auch auf dem künftigen Weg durch die Instanzen beistehen. Gegen das Urteil des Staatsrates wurde bereits Rekurs eingelegt. Die ASLP wird auch alle weiteren politischen Bestrebungen unterstützen, um die Kreuze, die immer noch zahlreich in öffentlichen Räumen hängen, endgültig ins Private zu verbannen.
Pressemitteilung im italienischen Original:
Kt. TI: Burka kommt vors Volk
Donnerstag, 19. Mai 2011
20 Min
Im Südkanton wird zum ersten Mal in der Schweiz das Stimmvolk über ein Burkaverbot abstimmen. Die dazu nötigen 10 000 Unterschriften sind beisammen.
20 Min
Im Südkanton wird zum ersten Mal in der Schweiz das Stimmvolk über ein Burkaverbot abstimmen. Die dazu nötigen 10 000 Unterschriften sind beisammen.
NFP 58: Unterricht zum Thema Religion an der öffentlichen Sekundarschule
Freitag, 1. Oktober 2010
Situation in den Kantonen
Kanton AG
Das Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ wird an der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2005/06 unterrichtet (in den ersten beiden Jahren jeweils 1 Wochenstunde, im 3. und 4. Jahr als Wahlfach). Es wird in staatlicher Verantwortung und in den ersten beiden Jahren als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung sind eigene Module an der Pädagogischen Hochschule vorgesehen.
Die katholische und die reformierte Kirche waren bei der Umgestaltung durch Schlüsselpersonen der katechetischen Ausbildung beteiligt, die heute an der Pädagogischen Hochschule tätig sind und nicht mehr im Namen der Kirchen handeln. Anerkannte Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.
Kanton FR
Im Zusammenhang mit einer Reform des Stundenplans wurde 2005 auf der Sekundarstufe I das Fach „éthique et cultures religieuses“ eingeführt, das unter staatlicher Verantwortung steht. Es ist im letzten Schuljahr obligatorisch (dafür gibt es eigene Unterrichtsmaterialien), zuvor besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen dem kirchlichen und dem staatlichen Unterricht. Der erste offizielle Anstoss zu einem staatlich verantworteten Unterricht reicht in das Jahr 1993 zurück als der Bildungsrat des Kantons eine entsprechende Empfehlung an die Erziehungsdirektion richtete.
Die Kirchen waren zunächst an der Planung dieses Faches beteiligt, haben sich dann aber zurückgezogen. Das Schulgesetz gibt den anerkannten Kirchen das Recht, innerhalb der Stundentafel einen Religionsunterricht zu erteilen. Nach lebhaften Debatten wurde dies auch in der neuen Kantonsverfassung von 2004 festgeschrieben.
Kanton NE
Die Einführung eines Moduls „Enseignement des cultures religieuses et humanistes“ (ECRH) innerhalb der Fächer „Histoire“ und „Education citoyenne“ auf Sekundarstufe I im Schuljahr 2003/04 geht auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 1996 zurück. Für die didaktische Begleitung und Unterstützung wurde eine Kommission gegründet, die Vertreter der Kirchen, einiger ausgewählter Religionsgemeinschaften und später der „Humanisten“ enthielt. Unter ihrer Leitung wurde ein Lehrmittel für das erste Unterrichtsjahr entwickelt. Im Jahr 2006 wurde jedoch ein neues Lehrbuch für Geschichte eingeführt. Die Kommission beendete ihre Arbeit und das Lehrmittel für ECRH wurde nicht weiter verwendet. ECRH bleibt dennoch weiterhin im Programm der Geschichte integriert und einige Unterrichtsmaterialien sind für Lehrpersonen auf einer Internetplattform zugänglich.
Anerkannte Kirchen haben ein Recht darauf, ausserhalb der Stundentafel Schulräume für ihren Unterricht zu nutzen.
Kanton TI
Der Religionsunterricht auf allen Klassenstufen wird in der Verantwortung der anerkannten Kirchen erteilt. Der Staat trägt jedoch die Verantwortung für die pädagogische Ausbildung der Lehrpersonen auf Sekundarstufe I und II.
Die Reformvorschläge für einen staatlich verantworteten Religionsunterricht aus dem Jahr 2002 haben starken Widerstand der Katholischen Kirche hervorgerufen, die den Status quo verteidigt oder alternativ eine Wahl zwischen einem kirchlichen und einem staatlichen Unterricht befürwortet. Die in der zuständigen Kommission vertretenen Freidenker fordern hingegen die Abschaffung des Unterrichts. Im Sommer 2009 hat das Bildungsdepartement nach einer Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Kirchen den Willen zum Ausdruck gebracht, die Variante eines staatlichen Kurses und die Variante einer Wahlmöglichkeit im Modellversuch in einer reduzierten Anzahl Klassen testen zu lassen. Der Modellversuch beginnt ab September 2010. Das Programm wird von einer Kommission erarbeitet, der Vertreter der Kirchen, des Bildungsdepartements und weitere Experten angehören.
Kanton VD
In den ersten beiden Jahren der Sekundarstufe I (5-6) wird eine Wochenstunde „histoire biblique – cultures religieuses“ unterrichtet. In den folgenden Jahren (7-9) können auf Initiative der Lehrperson oder der Schuldirektion Projekttage mit dem Titel „culture chrétienne“ durchgeführt werden. Der Religionsunterricht steht unter der Verantwortung des Staates und wird gemäss den Empfehlungen und Materialien des Vereins ENBIRO („Enseignement Biblique et Interreligieux Romand“, bis 2002: „Engseignement Biblique Romand“) durchgeführt. Er ist in die Stundentafel integriert und es gibt die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Im Oktober 2009 wurde vom Präsidenten von ENBIRO und Abgeordneten der SP im Grossen Rat eine Motion eingebracht, in der die Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vorgeschlagen wird.
Die Kirchen haben keinen direkten Einfluss auf die Organisation des Religionsunterrichts, allerdings haben sie bei ENBIRO Stimmrecht und waren insofern an den der Erstellung der Lehrmaterialien beteiligt. Ausserdem haben die katholische und reformierte Kirche das Recht alle zwei Jahre eine Unterrichtsstunde zu erteilen, sie müssen sich dabei aber an den staatlichen Lehrplan halten.
Dieses Visitationsrecht wurde im Parlament und in der Presse breit diskutiert (Interpellation Zwahlen, 1. Juli 2008).
Kanton ZH
Das Unterrichtsfach „Religion und Kultur“ wird seit dem Schuljahr 2007/08 an der Sekundarstufe I unterrichtet (in zwei Jahren insgesamt 3 Wochenstunden). Es wird in staatlicher Verantwortung als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung der Lehrpersonen wurde ein eigenes Studienprogramm an der Pädagogischen Hochschule Zürich geschaffen. Lehrpersonen, die bereits vor Einführung des neuen Faches Religion unterrichteten, werden nur nach einer zusätzlichen Weiterbildung übernommen.
Die grossen christlichen Kirchen wurden bei der Planung des neuen Faches gleichberechtigt mit anderen Religionen in einer Begleitgruppe unter Leitung eines Pädagogen konsultiert. Die Religionsgemeinschaften waren jedoch nicht entscheidungsberechtigt.
Religionsgemeinschaften haben das Recht, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.
“Teaching about religion”
In allen Reformprozessen wurde ein Unterricht eingerichtet, der in der Verantwortung des Staates steht. Auch wenn die christlichen Kirchen in manchen Fällen Gesprächspartner der staatlichen Behörden bleiben, treten die staatlichen Erziehungsbehörden als Akteure wesentlich stärker in Erscheinung als noch vor 20 Jahren, indem sie die Entwicklung der Lehrpläne und Lehrmittel sowie die Ausbildung von Lehrpersonen übernehmen.
Sofern der Unterricht hauptverantwortlich (Zürich) oder de facto (Aargau) von den Kirchen organisiert wurde, wurde dieser Einfluss abgeschafft, begrenzt bzw. durch den Modellversuch im Tessin in Frage gestellt. Es empfiehlt sich deshalb bei den neuen Formen des Unterrichts nicht von einem „Religionsunterricht“, sondern von einem „schulischen Unterricht zum Thema Religion in der Verantwortung des Staates“ zu sprechen.
Nur in einigen Kantonen treten Religionsgemeinschaften an der Schule selbst als Akteure auf, um ein eigenes Fach “Religionsunterricht” zu erteilen (Freiburg, Tessin). In anderen Kantonen sieht das Schulrecht vor, dass bestimmte (meist die anerkannten) Religionsgemeinschaften für ihren Unterricht Schulräume nutzen können.
Nichtreligiöse Akteure
Als neue Akteure treten zunehmend Organisationen nicht-religiöser Weltanschauungen (z.B. Freidenker) auf. Häufig erheben sie den Anspruch, die Laizität der Schule zu schützen (Tessin), indem sie jede Form eines religiösen Unterrichts (sei es mit juristischen Mitteln) bekämpfen. In einigen Lehrplänen werden auch philosophische oder humanistische Weltanschauungen behandelt (Neuenburg, vorgeschlagen: Waadt, gefordert: Zürich), die von diesen Gruppierungen vertreten werden.
Situation in den Kantonen
Kanton AG
Das Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ wird an der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2005/06 unterrichtet (in den ersten beiden Jahren jeweils 1 Wochenstunde, im 3. und 4. Jahr als Wahlfach). Es wird in staatlicher Verantwortung und in den ersten beiden Jahren als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung sind eigene Module an der Pädagogischen Hochschule vorgesehen.
Die katholische und die reformierte Kirche waren bei der Umgestaltung durch Schlüsselpersonen der katechetischen Ausbildung beteiligt, die heute an der Pädagogischen Hochschule tätig sind und nicht mehr im Namen der Kirchen handeln. Anerkannte Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.
Kanton FR
Im Zusammenhang mit einer Reform des Stundenplans wurde 2005 auf der Sekundarstufe I das Fach „éthique et cultures religieuses“ eingeführt, das unter staatlicher Verantwortung steht. Es ist im letzten Schuljahr obligatorisch (dafür gibt es eigene Unterrichtsmaterialien), zuvor besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen dem kirchlichen und dem staatlichen Unterricht. Der erste offizielle Anstoss zu einem staatlich verantworteten Unterricht reicht in das Jahr 1993 zurück als der Bildungsrat des Kantons eine entsprechende Empfehlung an die Erziehungsdirektion richtete.
Die Kirchen waren zunächst an der Planung dieses Faches beteiligt, haben sich dann aber zurückgezogen. Das Schulgesetz gibt den anerkannten Kirchen das Recht, innerhalb der Stundentafel einen Religionsunterricht zu erteilen. Nach lebhaften Debatten wurde dies auch in der neuen Kantonsverfassung von 2004 festgeschrieben.
Kanton NE
Die Einführung eines Moduls „Enseignement des cultures religieuses et humanistes“ (ECRH) innerhalb der Fächer „Histoire“ und „Education citoyenne“ auf Sekundarstufe I im Schuljahr 2003/04 geht auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 1996 zurück. Für die didaktische Begleitung und Unterstützung wurde eine Kommission gegründet, die Vertreter der Kirchen, einiger ausgewählter Religionsgemeinschaften und später der „Humanisten“ enthielt. Unter ihrer Leitung wurde ein Lehrmittel für das erste Unterrichtsjahr entwickelt. Im Jahr 2006 wurde jedoch ein neues Lehrbuch für Geschichte eingeführt. Die Kommission beendete ihre Arbeit und das Lehrmittel für ECRH wurde nicht weiter verwendet. ECRH bleibt dennoch weiterhin im Programm der Geschichte integriert und einige Unterrichtsmaterialien sind für Lehrpersonen auf einer Internetplattform zugänglich.
Anerkannte Kirchen haben ein Recht darauf, ausserhalb der Stundentafel Schulräume für ihren Unterricht zu nutzen.
Kanton TI
Der Religionsunterricht auf allen Klassenstufen wird in der Verantwortung der anerkannten Kirchen erteilt. Der Staat trägt jedoch die Verantwortung für die pädagogische Ausbildung der Lehrpersonen auf Sekundarstufe I und II.
Die Reformvorschläge für einen staatlich verantworteten Religionsunterricht aus dem Jahr 2002 haben starken Widerstand der Katholischen Kirche hervorgerufen, die den Status quo verteidigt oder alternativ eine Wahl zwischen einem kirchlichen und einem staatlichen Unterricht befürwortet. Die in der zuständigen Kommission vertretenen Freidenker fordern hingegen die Abschaffung des Unterrichts. Im Sommer 2009 hat das Bildungsdepartement nach einer Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Kirchen den Willen zum Ausdruck gebracht, die Variante eines staatlichen Kurses und die Variante einer Wahlmöglichkeit im Modellversuch in einer reduzierten Anzahl Klassen testen zu lassen. Der Modellversuch beginnt ab September 2010. Das Programm wird von einer Kommission erarbeitet, der Vertreter der Kirchen, des Bildungsdepartements und weitere Experten angehören.
Kanton VD
In den ersten beiden Jahren der Sekundarstufe I (5-6) wird eine Wochenstunde „histoire biblique – cultures religieuses“ unterrichtet. In den folgenden Jahren (7-9) können auf Initiative der Lehrperson oder der Schuldirektion Projekttage mit dem Titel „culture chrétienne“ durchgeführt werden. Der Religionsunterricht steht unter der Verantwortung des Staates und wird gemäss den Empfehlungen und Materialien des Vereins ENBIRO („Enseignement Biblique et Interreligieux Romand“, bis 2002: „Engseignement Biblique Romand“) durchgeführt. Er ist in die Stundentafel integriert und es gibt die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Im Oktober 2009 wurde vom Präsidenten von ENBIRO und Abgeordneten der SP im Grossen Rat eine Motion eingebracht, in der die Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vorgeschlagen wird.
Die Kirchen haben keinen direkten Einfluss auf die Organisation des Religionsunterrichts, allerdings haben sie bei ENBIRO Stimmrecht und waren insofern an den der Erstellung der Lehrmaterialien beteiligt. Ausserdem haben die katholische und reformierte Kirche das Recht alle zwei Jahre eine Unterrichtsstunde zu erteilen, sie müssen sich dabei aber an den staatlichen Lehrplan halten.
Dieses Visitationsrecht wurde im Parlament und in der Presse breit diskutiert (Interpellation Zwahlen, 1. Juli 2008).
Kanton ZH
Das Unterrichtsfach „Religion und Kultur“ wird seit dem Schuljahr 2007/08 an der Sekundarstufe I unterrichtet (in zwei Jahren insgesamt 3 Wochenstunden). Es wird in staatlicher Verantwortung als obligatorischer Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit durchgeführt. Für die Ausbildung der Lehrpersonen wurde ein eigenes Studienprogramm an der Pädagogischen Hochschule Zürich geschaffen. Lehrpersonen, die bereits vor Einführung des neuen Faches Religion unterrichteten, werden nur nach einer zusätzlichen Weiterbildung übernommen.
Die grossen christlichen Kirchen wurden bei der Planung des neuen Faches gleichberechtigt mit anderen Religionen in einer Begleitgruppe unter Leitung eines Pädagogen konsultiert. Die Religionsgemeinschaften waren jedoch nicht entscheidungsberechtigt.
Religionsgemeinschaften haben das Recht, Schulräume für ihren Unterricht zu benutzen.
“Teaching about religion”
In allen Reformprozessen wurde ein Unterricht eingerichtet, der in der Verantwortung des Staates steht. Auch wenn die christlichen Kirchen in manchen Fällen Gesprächspartner der staatlichen Behörden bleiben, treten die staatlichen Erziehungsbehörden als Akteure wesentlich stärker in Erscheinung als noch vor 20 Jahren, indem sie die Entwicklung der Lehrpläne und Lehrmittel sowie die Ausbildung von Lehrpersonen übernehmen.
Sofern der Unterricht hauptverantwortlich (Zürich) oder de facto (Aargau) von den Kirchen organisiert wurde, wurde dieser Einfluss abgeschafft, begrenzt bzw. durch den Modellversuch im Tessin in Frage gestellt. Es empfiehlt sich deshalb bei den neuen Formen des Unterrichts nicht von einem „Religionsunterricht“, sondern von einem „schulischen Unterricht zum Thema Religion in der Verantwortung des Staates“ zu sprechen.
Nur in einigen Kantonen treten Religionsgemeinschaften an der Schule selbst als Akteure auf, um ein eigenes Fach “Religionsunterricht” zu erteilen (Freiburg, Tessin). In anderen Kantonen sieht das Schulrecht vor, dass bestimmte (meist die anerkannten) Religionsgemeinschaften für ihren Unterricht Schulräume nutzen können.
Nichtreligiöse Akteure
Als neue Akteure treten zunehmend Organisationen nicht-religiöser Weltanschauungen (z.B. Freidenker) auf. Häufig erheben sie den Anspruch, die Laizität der Schule zu schützen (Tessin), indem sie jede Form eines religiösen Unterrichts (sei es mit juristischen Mitteln) bekämpfen. In einigen Lehrplänen werden auch philosophische oder humanistische Weltanschauungen behandelt (Neuenburg, vorgeschlagen: Waadt, gefordert: Zürich), die von diesen Gruppierungen vertreten werden.
FVS protestiert gegen das Verteilen von Gideon-Bibeln an und um Volksschulen
Montag, 20. September 2010
Aktuell
Die Kantone Schaffhausen und Thurgau stehen gemäss einer Umfrage der FVS alleine da mit ihren Empfehlungen für die Bibelverteiler.
Medienmitteilung
24.8.2010
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz protestiert gegen die Verteilung von Gideon Bibeln an Schaffhauser Schulen mit Genehmigung der Schaffhauser Kantonsregierung.
Auch in Berner Schulen gibt es gemäss ueli.duerst@erz.be.ch eine Abmachung mit den Gideons:
“Die Gideons sind unsererseits dazu verpflichtet, die Bibeln in Absprache mit den Lehrpersonen und den Schulbehörden abzugeben. ” (Mail vom 11. Mai 2010)
Auf http://www.gideons.ch/ heisst es:
“Die Gideons sind der verlängerte Missionsarm der Kirchen und Gemeinden: Ihr einziges Ziel ist, Männer, Frauen und Jugendliche für Jesus Christus zu gewinnen durch Zusammenarbeit, persönliches Zeugnis und durch das Verteilen der Bibel – Gottes Wort- dort, wo sich die Ströme des menschlichen Lebens begegnen.”
Gideon nutzt gezielt Abhängigkeitsverhältnisse an Schulen, Pflegeinstitutionen und Gefängnissen aus. Die dortigen Hausverantwortlichen machen sich mit einer Zulassung zu Handlangern der Mission.
Schulen sind Bildungsinstitutionen. Sie haben einen Bildungsauftrag, d.h. sie vermitteln nicht Traditionen sondern sollen die jungen Menschen dazu befähigen, selbstbestimmt mit Traditionen umzugehen.
Die FVS verlangt, dass die Erziehungsdirektionen und Regierungen ihre Verantwortung wahrnehmen und das Verteilen solcher und ähnlicher Schriften an den Schulen und um die Schulen strikt unterbinden, weil es sich nicht mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität der Volksschule verträgt.
Tätigkeit von Gideon
“Ziel der Gideons ist es, Menschen für Jesus Christus zu gewinnen. Dies versuchen sie durch das Auslegen von Bibeln und Teilen davon in Hotels und Pensionen, Spitälern, Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie durch die kostenlose Weitergabe von Taschenausgaben der Heiligen Schrift an Schüler und Studenten, Polizisten und Gendarmen, Armeeangehörige und Pflegepersonal in Spitälern zu erreichen.”
Finanzierung von Gideon
Das Interview mit dem Gideon-Leiter (2003) zeigt, mit welcher Penetranz diese Leute auftreten und, dass ihre Bibeln auch von den Landeskirchen mitfinanziert werden – wer weiss, vielleicht auch mit Steuergeldern von Firmen, von Konfessionsfreien von Andersgläubigen.
Kollekten/Vergabungen der Landeskirchen zu Gunsten von Gideon, soweit im Internet zu finden:
Ref. Kirchgemeinde Lindau Mai 2009: 206.-, 10.5.2010 www.kirche-lindau.ch/
Ref. Kirchgemeinde Murgenthal: 29.08.2010 www.ref-kirche-murgenthal.ch
Ref. Kirchgemeinde Sennwald-Lienz-Rüthi (SG): 29.1.2006
Ref. Kirchgemeinde Frauenfeld: 28.6.2009: 565.-
Ref. Kirchgemeinde Oberuzwil-Jonschwil: 2009: Fr. 200.-
Übersicht über die Kantone
Die FVS hat am 31. August 2010 die kantonalen Erziehungsdirektionen angefragt, ob von ihrer Seite ein Empfehlung abgegeben wurden. Ergebnis (wird laufend ergänzt):
Keine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone
AG, AR, BL, BS, FR, GR, LU, SG, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH.
BS: “Das ED BS wurde nicht angefragt. Wir würden eine solche Empfehlung auch nicht abgeben.”
SO: “Im Kanton Solothurn gibt es eine Trennung von Kirche und Staat, der Religionsunterricht ist in der Verantwortung der Kirchgemeinden. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich aus diesem Grund für die staatliche Schule nicht.”
BL: “Gemäss Bundesverfassung sind Schule und Religion zu trennen, weshalb seitens der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft keine solche Empfehlungen abgegeben werden.”
Eine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone
SH
BE: “Es gibt ein entsprechendes Schreiben an die Gideons aus dem Jahre 1970, das aber aufgrund seines Alters und dem Wertewandel in seinen Aussagen momentan direktionsintern hinterfragt wird.” Mail von der Erziehungsdirektion vom 1.9.2010
TG: Die Empfehlung wurde im Februar 2010 erneuert. TG Empfehlung.pdf
Aargau
Aargauer Zeitung 2011
Vertreter von Gideon International haben vor dem Schulareal in Kaisten Bibeln verteilt. Dass ihre Kinder auf dem Schulweg von Fremden angesprochen werden, passt einigen Eltern gar nicht. Die Schulleitung in Kaisten war angefragt worden, hatte die Verteilungen auf dem Areal aber untersagt.
Ganzer Artikel: http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/eltern-empoert-christliche-gemeinschaft-missioniert-vor-schule-115966880
Basel
“Benjamin holt die Bibel hervor und zeigt die Unterschrift und das Datum: 25. Oktober 2000. Er erinnerte sich, dass an jenem Tag die Gideons vor seinem Schulhaus diese Bibeln verteilt haben.” www.gellertkirche.ch/attachments/179_3,2006.pdf
Bern
6.11.2012 Stadt Bern: Gemäss Radio Capital FM verteilen die Gideons vor Berner Primarschulen ihre Bibeln. Schulbehörden und Kantonale Behörden empfinden als gewöhnliche Promotion, mit welcher 10-Jährige umgehen könnten.
2010 Schwarzenburg (BE), Mitteilung der Gemeinde www.wahlern.ch/fileadmin/media/pdf/…/schwarzenburg_06_07-2010.pdf:
“Bibelverteilaktion 2010
Ende Mai 2010 wurden den Kindern in der Nähe verschiedener Schulhäuser im Dorf und ausserhalb Bibeln verteilt. Leute von der Gideon-Gruppe Bern-West sprachen die Kinder an und gaben ihnen die Bücher mit.
Den Schulen und der Bildungskommission ist es wichtig mitzuteilen, dass wir diese Aktion in keiner Weise gutheissen.
Vor einigen Jahren haben wir der Gruppe The Gideon einen Brief geschrieben und die Leitung gebeten, in Zukunft von solchen Verteilaktionen abzusehen, da wir es nicht richtig finden, Kinder zu solchen Zwecken zu instrumentalisieren.
Leider haben wir keine Möglichkeit die Verteilung zu verbieten, da sich die Gideon-Leute auf öffentlichem Grund aufhalten. Wir finden es gut, den Kindern mitzuteilen, dass sie die Bibeln auch ablehnen dürfen.”
Tessin
Gideons unerwünscht: beim Schriften-Verteilen von Schularealen fortgejagt Radio Fiume Ticino, 9. Oktober 2009
“Mitglieder der “The Gideons International” von Savosa wurden von drei Schulen weggewiesen, weil sie Schülern Kopien des Neuen Testamentes verteilten. Marco Burkard, Präsident der kantonalen SVP sowie Sekretär der Tessiner Gideons wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf der Missionierung. Die Schriften würden nur an Interessierte auf öffentlichem Grund abgeben. Eine Kantonsverordnung verbietet es, Propagandamaterial in und an öffentlichen Schulen zu verteilen. Paolo Martini, Leiter der Gemeindeschulen in Bellizona bestätigt den Hergang. Ein Lehrer hätte den Mann ausserhalb des Tores gesehen und befürchtet, er könne in den Garten gelangen. Er hätte ihn daraufhin persönlich zum Weggehen aufgefordert.
Die Gideons sind auch an der Oberstufe 1 in Locarno aufgefallen. Direktor Daniele Bianchetti fühlt sich durch deren Vorgehen belästigt. Die Gideons hätten blitzschnell gehandelt, einigen Schülern ihre Schriften abgegeben und hätten sich dann wieder davongemacht. Er halte dies für über alle Massen unkorrekt und erwarte von religiösen Kreisen, dass sie sich gebührend zu benehmen wissen. Nicht nur die Schule sei zur Wachsamkeit aufgerufen, auch die Eltern sollen ähnliche Vorkommnisse melden, so Paolo Martini.
Im Tessin zählt die Organisation um die zehn Mitglieder. Normalerweise zeigten sie sich sehr medienscheu, so auch der Präsident des lokalen Ablegers Alvaro Puglisi, der nicht für eine Stellungnahme verfügbar war. Nach einer erfolglosen Bewerbung an Tessiner Schulen unterrichtet dieser gemäss Behördenauskunft gegenwärtig an einem Gymnasium in der Region Varese. Gerade bei jüngeren, sehr leicht beeinflussbaren Kindern seien solche Aktionen von Evangelikalen problematisch: “Gerade weil sie in einem heiklen Alter sind sollten die Kinder und Jugendlichen mit den Bibeltexten vertraut gemacht werden, die von Friede, Harmonie, Liebe unter den Menschen handeln und jede Gewalt ablehnen”, widerspricht Burkhard. Für ihn besteht kein Konflikt zwischen Bibelverkündung und der säkularen Ausrichtung der Volksschulen. Die Gideons seien eine überkonfessionelle Vereinigung und das Neue Testament richte sich schliesslich an alle.” (Quelle: http://www.marcojeitziner.ch/091009, Übersetzung FVS)
Dübendorf : Busse aufgehoben
30. September 2009: Andreas Lutz verteilt zusammen mit fünf Mitarbeitern der Gideons von 11.30 bis 12.15 Uhr auf dem Trottoir neben dem «Stägenbuck»-Schulhaus kleine Gideon-Bibeln an Schüler der Oberstufe. Solche Aktionen sind seit Jahrzehnten Teil der Arbeit der Gideons, und Andreas Lutz hat selbst viele solcher Einsätze hinter sich, ohne dafür belangt worden zu sein. Doch an diesem Tag wird Lutz von einem Vater, dessen Sohn ebenfalls eine Bibel erhalten hatte, deswegen zur Rede gestellt. Er wurde schliesslich verzeigt und vom Statthalteramt Uster zu einer Busse von 190 Franken verknurrt mit der Begründung der «über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch das Verteilen von Bibeln auf dem Areal einer öffentlichen Schulanlage.»
Am 26. August 2010 entschied das Bezirksgericht Uster, das Verteilen von Bibeln im öffentlichen Raum sei eine „nicht über den Gemeingebrauch hinausgehende“ Handlung. Dabei betonte der Richter offenbar, dass dieses Urteil nur für den vorliegenden Fall gelte und ermahnte die Bibelverteiler, sich jeweils gut zu überlegen, wie sie ihre Verteilorte auswählen. Noch ist offen, ob das Statthalteramt Dübendorf den Entscheid vors Obergericht weiterziehen will.
Quelle: http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_08_26_Gideon_freigesprochen.php
Schaffhausen
im Interview mit dem Schaffhauser Bock sagt der Regierungsrat, der diesen Bock geschossen hat: «Was die Schüler dann mit ihnen <den Bibeln> tun, ist ihnen überlassen – sie können sie auch in den Kübel werfen». So weit sind die Freidenker noch nie gegangen!
27.8.2010 Radio Munot: Gideon-Bibeln: Freidenker-Vereinigung kritisiert Empfehlung von Christian Amsler
Regierungsrat Amsler verteidigt seine Empfehlung mit der Aussage: “Wir leben in einem christlichen Land”.
10.9.2010 Schaffhauser Nachrichten: Nachgefragt
Thurgau
Die Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (SP) hat den Gideons ebenfalls 2010 eine Empfehlung.pdf ausgestellt.
Darin beruft sie sich auf eine Empfehlung ihres Vorgängers Jakob Stark (SVP), der 2006 seinem Namensvetter aus dem gleiche Ort, Rudolf Stark (ehemaliger Bezirksstatthalter SVP?), eine Empfehlung ausgestellt hatte.
Erlebnisberichte
“Ich wurde in der Volksschule selbst damit konfrontiert. Die Bibeln wurden uns WÄHREND des Unterrichts verteilt!!! Und zwar von zwei autoritären Herren, die sich und ihre Organisation kurz vorstellten und dann mit einer grossen Kiste voller …Bibeln durch das Klassenzimmer marschierten. Natürlich wagte von uns Schülern niemand das Angebot abzulehen. ” J.S. Heimberg BE
War bei mir das selbe. Ist nun 10+ Jahre her, aber bei uns sind die Gideons ins Schulzimmer gehüpft als wär’s das normalste auf der Welt. :/ M.S. Thun
Bei uns im Gymi hatten die Gideons auch einmal Bibeln auf dem Schulhausplatz verteilt – an bester Lage genau zwischen den Schulhäusern, wo alle Schüler durchkamen, und mit Billigung der Schulleitung. Einige Eltern haben dann allerdings auch offiziell dagegen protestiert, das hat glaub einen gewissen Eindruck hinterlassen. C.H. Zürich
Ich war Mitglied der Gideons International Gruppe (…), kenne die Organisation, war im Hauptquartier in den USA.
Ich habe die Interne Prüfung als Sprecher für den “Kirchenzeugnisdienst” abgelegt, und war an vielen Verteilaktionen beteiligt.
Die Gideons aufzuhalten ist ein schwieriges Unterfangen. Einfach nur die Bibeln in den Hotels oder Spitälern zu bemalen, bekleben oder Seiten herauszureissen, oder zu entwenden ist nutzlos, da die Gideons regelmässig überprüfen und die Bibeln ersetzen. Auch helfen dabei Gläubige z. B. in den Spitälern mit. (Name und Adresse der FVS bekannt.)
Aktuell
Die Kantone Schaffhausen und Thurgau stehen gemäss einer Umfrage der FVS alleine da mit ihren Empfehlungen für die Bibelverteiler.
Medienmitteilung
24.8.2010
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz protestiert gegen die Verteilung von Gideon Bibeln an Schaffhauser Schulen mit Genehmigung der Schaffhauser Kantonsregierung.
Auch in Berner Schulen gibt es gemäss ueli.duerst@erz.be.ch eine Abmachung mit den Gideons:
“Die Gideons sind unsererseits dazu verpflichtet, die Bibeln in Absprache mit den Lehrpersonen und den Schulbehörden abzugeben. ” (Mail vom 11. Mai 2010)
Auf http://www.gideons.ch/ heisst es:
“Die Gideons sind der verlängerte Missionsarm der Kirchen und Gemeinden: Ihr einziges Ziel ist, Männer, Frauen und Jugendliche für Jesus Christus zu gewinnen durch Zusammenarbeit, persönliches Zeugnis und durch das Verteilen der Bibel – Gottes Wort- dort, wo sich die Ströme des menschlichen Lebens begegnen.”
Gideon nutzt gezielt Abhängigkeitsverhältnisse an Schulen, Pflegeinstitutionen und Gefängnissen aus. Die dortigen Hausverantwortlichen machen sich mit einer Zulassung zu Handlangern der Mission.
Schulen sind Bildungsinstitutionen. Sie haben einen Bildungsauftrag, d.h. sie vermitteln nicht Traditionen sondern sollen die jungen Menschen dazu befähigen, selbstbestimmt mit Traditionen umzugehen.
Die FVS verlangt, dass die Erziehungsdirektionen und Regierungen ihre Verantwortung wahrnehmen und das Verteilen solcher und ähnlicher Schriften an den Schulen und um die Schulen strikt unterbinden, weil es sich nicht mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität der Volksschule verträgt.
Tätigkeit von Gideon
“Ziel der Gideons ist es, Menschen für Jesus Christus zu gewinnen. Dies versuchen sie durch das Auslegen von Bibeln und Teilen davon in Hotels und Pensionen, Spitälern, Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie durch die kostenlose Weitergabe von Taschenausgaben der Heiligen Schrift an Schüler und Studenten, Polizisten und Gendarmen, Armeeangehörige und Pflegepersonal in Spitälern zu erreichen.”
Finanzierung von Gideon
Das Interview mit dem Gideon-Leiter (2003) zeigt, mit welcher Penetranz diese Leute auftreten und, dass ihre Bibeln auch von den Landeskirchen mitfinanziert werden – wer weiss, vielleicht auch mit Steuergeldern von Firmen, von Konfessionsfreien von Andersgläubigen.
Kollekten/Vergabungen der Landeskirchen zu Gunsten von Gideon, soweit im Internet zu finden:
Ref. Kirchgemeinde Lindau Mai 2009: 206.-, 10.5.2010 www.kirche-lindau.ch/
Ref. Kirchgemeinde Murgenthal: 29.08.2010 www.ref-kirche-murgenthal.ch
Ref. Kirchgemeinde Sennwald-Lienz-Rüthi (SG): 29.1.2006
Ref. Kirchgemeinde Frauenfeld: 28.6.2009: 565.-
Ref. Kirchgemeinde Oberuzwil-Jonschwil: 2009: Fr. 200.-
Übersicht über die Kantone
Die FVS hat am 31. August 2010 die kantonalen Erziehungsdirektionen angefragt, ob von ihrer Seite ein Empfehlung abgegeben wurden. Ergebnis (wird laufend ergänzt):
Keine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone
AG, AR, BL, BS, FR, GR, LU, SG, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH.
BS: “Das ED BS wurde nicht angefragt. Wir würden eine solche Empfehlung auch nicht abgeben.”
SO: “Im Kanton Solothurn gibt es eine Trennung von Kirche und Staat, der Religionsunterricht ist in der Verantwortung der Kirchgemeinden. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich aus diesem Grund für die staatliche Schule nicht.”
BL: “Gemäss Bundesverfassung sind Schule und Religion zu trennen, weshalb seitens der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft keine solche Empfehlungen abgegeben werden.”
Eine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone
SH
BE: “Es gibt ein entsprechendes Schreiben an die Gideons aus dem Jahre 1970, das aber aufgrund seines Alters und dem Wertewandel in seinen Aussagen momentan direktionsintern hinterfragt wird.” Mail von der Erziehungsdirektion vom 1.9.2010
TG: Die Empfehlung wurde im Februar 2010 erneuert. TG Empfehlung.pdf
Aargau
Aargauer Zeitung 2011
Vertreter von Gideon International haben vor dem Schulareal in Kaisten Bibeln verteilt. Dass ihre Kinder auf dem Schulweg von Fremden angesprochen werden, passt einigen Eltern gar nicht. Die Schulleitung in Kaisten war angefragt worden, hatte die Verteilungen auf dem Areal aber untersagt.
Ganzer Artikel: http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/eltern-empoert-christliche-gemeinschaft-missioniert-vor-schule-115966880
Basel
“Benjamin holt die Bibel hervor und zeigt die Unterschrift und das Datum: 25. Oktober 2000. Er erinnerte sich, dass an jenem Tag die Gideons vor seinem Schulhaus diese Bibeln verteilt haben.” www.gellertkirche.ch/attachments/179_3,2006.pdf
Bern
6.11.2012 Stadt Bern: Gemäss Radio Capital FM verteilen die Gideons vor Berner Primarschulen ihre Bibeln. Schulbehörden und Kantonale Behörden empfinden als gewöhnliche Promotion, mit welcher 10-Jährige umgehen könnten.
2010 Schwarzenburg (BE), Mitteilung der Gemeinde www.wahlern.ch/fileadmin/media/pdf/…/schwarzenburg_06_07-2010.pdf:
“Bibelverteilaktion 2010 Ende Mai 2010 wurden den Kindern in der Nähe verschiedener Schulhäuser im Dorf und ausserhalb Bibeln verteilt. Leute von der Gideon-Gruppe Bern-West sprachen die Kinder an und gaben ihnen die Bücher mit. Den Schulen und der Bildungskommission ist es wichtig mitzuteilen, dass wir diese Aktion in keiner Weise gutheissen. Vor einigen Jahren haben wir der Gruppe The Gideon einen Brief geschrieben und die Leitung gebeten, in Zukunft von solchen Verteilaktionen abzusehen, da wir es nicht richtig finden, Kinder zu solchen Zwecken zu instrumentalisieren. Leider haben wir keine Möglichkeit die Verteilung zu verbieten, da sich die Gideon-Leute auf öffentlichem Grund aufhalten. Wir finden es gut, den Kindern mitzuteilen, dass sie die Bibeln auch ablehnen dürfen.”Tessin
Gideons unerwünscht: beim Schriften-Verteilen von Schularealen fortgejagt Radio Fiume Ticino, 9. Oktober 2009
“Mitglieder der “The Gideons International” von Savosa wurden von drei Schulen weggewiesen, weil sie Schülern Kopien des Neuen Testamentes verteilten. Marco Burkard, Präsident der kantonalen SVP sowie Sekretär der Tessiner Gideons wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf der Missionierung. Die Schriften würden nur an Interessierte auf öffentlichem Grund abgeben. Eine Kantonsverordnung verbietet es, Propagandamaterial in und an öffentlichen Schulen zu verteilen. Paolo Martini, Leiter der Gemeindeschulen in Bellizona bestätigt den Hergang. Ein Lehrer hätte den Mann ausserhalb des Tores gesehen und befürchtet, er könne in den Garten gelangen. Er hätte ihn daraufhin persönlich zum Weggehen aufgefordert.
Die Gideons sind auch an der Oberstufe 1 in Locarno aufgefallen. Direktor Daniele Bianchetti fühlt sich durch deren Vorgehen belästigt. Die Gideons hätten blitzschnell gehandelt, einigen Schülern ihre Schriften abgegeben und hätten sich dann wieder davongemacht. Er halte dies für über alle Massen unkorrekt und erwarte von religiösen Kreisen, dass sie sich gebührend zu benehmen wissen. Nicht nur die Schule sei zur Wachsamkeit aufgerufen, auch die Eltern sollen ähnliche Vorkommnisse melden, so Paolo Martini.
Im Tessin zählt die Organisation um die zehn Mitglieder. Normalerweise zeigten sie sich sehr medienscheu, so auch der Präsident des lokalen Ablegers Alvaro Puglisi, der nicht für eine Stellungnahme verfügbar war. Nach einer erfolglosen Bewerbung an Tessiner Schulen unterrichtet dieser gemäss Behördenauskunft gegenwärtig an einem Gymnasium in der Region Varese. Gerade bei jüngeren, sehr leicht beeinflussbaren Kindern seien solche Aktionen von Evangelikalen problematisch: “Gerade weil sie in einem heiklen Alter sind sollten die Kinder und Jugendlichen mit den Bibeltexten vertraut gemacht werden, die von Friede, Harmonie, Liebe unter den Menschen handeln und jede Gewalt ablehnen”, widerspricht Burkhard. Für ihn besteht kein Konflikt zwischen Bibelverkündung und der säkularen Ausrichtung der Volksschulen. Die Gideons seien eine überkonfessionelle Vereinigung und das Neue Testament richte sich schliesslich an alle.” (Quelle: http://www.marcojeitziner.ch/091009, Übersetzung FVS)
Dübendorf : Busse aufgehoben
30. September 2009: Andreas Lutz verteilt zusammen mit fünf Mitarbeitern der Gideons von 11.30 bis 12.15 Uhr auf dem Trottoir neben dem «Stägenbuck»-Schulhaus kleine Gideon-Bibeln an Schüler der Oberstufe. Solche Aktionen sind seit Jahrzehnten Teil der Arbeit der Gideons, und Andreas Lutz hat selbst viele solcher Einsätze hinter sich, ohne dafür belangt worden zu sein. Doch an diesem Tag wird Lutz von einem Vater, dessen Sohn ebenfalls eine Bibel erhalten hatte, deswegen zur Rede gestellt. Er wurde schliesslich verzeigt und vom Statthalteramt Uster zu einer Busse von 190 Franken verknurrt mit der Begründung der «über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch das Verteilen von Bibeln auf dem Areal einer öffentlichen Schulanlage.»
Am 26. August 2010 entschied das Bezirksgericht Uster, das Verteilen von Bibeln im öffentlichen Raum sei eine „nicht über den Gemeingebrauch hinausgehende“ Handlung. Dabei betonte der Richter offenbar, dass dieses Urteil nur für den vorliegenden Fall gelte und ermahnte die Bibelverteiler, sich jeweils gut zu überlegen, wie sie ihre Verteilorte auswählen. Noch ist offen, ob das Statthalteramt Dübendorf den Entscheid vors Obergericht weiterziehen will.
Quelle: http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_08_26_Gideon_freigesprochen.php
Schaffhausen
im Interview mit dem Schaffhauser Bock sagt der Regierungsrat, der diesen Bock geschossen hat: «Was die Schüler dann mit ihnen <den Bibeln> tun, ist ihnen überlassen – sie können sie auch in den Kübel werfen». So weit sind die Freidenker noch nie gegangen!
27.8.2010 Radio Munot: Gideon-Bibeln: Freidenker-Vereinigung kritisiert Empfehlung von Christian Amsler
Regierungsrat Amsler verteidigt seine Empfehlung mit der Aussage: “Wir leben in einem christlichen Land”.
10.9.2010 Schaffhauser Nachrichten: Nachgefragt
Thurgau
Die Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (SP) hat den Gideons ebenfalls 2010 eine Empfehlung.pdf ausgestellt.
Darin beruft sie sich auf eine Empfehlung ihres Vorgängers Jakob Stark (SVP), der 2006 seinem Namensvetter aus dem gleiche Ort, Rudolf Stark (ehemaliger Bezirksstatthalter SVP?), eine Empfehlung ausgestellt hatte.
Erlebnisberichte
“Ich wurde in der Volksschule selbst damit konfrontiert. Die Bibeln wurden uns WÄHREND des Unterrichts verteilt!!! Und zwar von zwei autoritären Herren, die sich und ihre Organisation kurz vorstellten und dann mit einer grossen Kiste voller …Bibeln durch das Klassenzimmer marschierten. Natürlich wagte von uns Schülern niemand das Angebot abzulehen. ” J.S. Heimberg BE
War bei mir das selbe. Ist nun 10+ Jahre her, aber bei uns sind die Gideons ins Schulzimmer gehüpft als wär’s das normalste auf der Welt. :/ M.S. Thun
Bei uns im Gymi hatten die Gideons auch einmal Bibeln auf dem Schulhausplatz verteilt – an bester Lage genau zwischen den Schulhäusern, wo alle Schüler durchkamen, und mit Billigung der Schulleitung. Einige Eltern haben dann allerdings auch offiziell dagegen protestiert, das hat glaub einen gewissen Eindruck hinterlassen. C.H. Zürich
Ich war Mitglied der Gideons International Gruppe (…), kenne die Organisation, war im Hauptquartier in den USA.
Ich habe die Interne Prüfung als Sprecher für den “Kirchenzeugnisdienst” abgelegt, und war an vielen Verteilaktionen beteiligt.
Die Gideons aufzuhalten ist ein schwieriges Unterfangen. Einfach nur die Bibeln in den Hotels oder Spitälern zu bemalen, bekleben oder Seiten herauszureissen, oder zu entwenden ist nutzlos, da die Gideons regelmässig überprüfen und die Bibeln ersetzen. Auch helfen dabei Gläubige z. B. in den Spitälern mit. (Name und Adresse der FVS bekannt.)
Kt. TI: Freidenker kritisieren intransparente Einführung des Schulfaches “Religionsgeschichte”
Freitag, 6. August 2010
Kommuniqué vom 5.8.2010
Die Tessiner Sektion der Freidenker-Vereinigung bekräftigt ihre Kritik an der Art und Weise, wie das neue Unterrichtsfach “Religionsgeschichte” in einigen Abteilungen der Sekundarschule eingeführt wurde. Ganz offensichtlich reagieren die Verantwortlichen der Volksschule einerseits auf den Druck aus den Führungsriegen der Glaubensgemeinschaften und andererseits auf die stetig sinkende Zahl der Kinder, die den konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Die vorgesehene “Reform” ist ein Versuch, mit bewusster oder unbewusster Hilfestellung durch die Bildungsverantwortlichen, die Glaubensunterweisung unter dem Deckmantel eines “Geschichtsunterrichtes” gegen alle Vernunft und in eklatanter Missachtung des säkularen Charakters der öffentlichen Schule, wieder für alle verbindlich im Lehrplan zu verankern.
Inhaltlich wird sich das neue Fach – gegen dessen Einführung die FVS Tessin schon im Vorfeld gemahnt hatte – in der Lektüre der “heiligen Schriften” erschöpfen.
Die Befürworter des noch als Pilotversuch deklarierten Faches verstehen den Unterricht durchaus bewusst als Religions- und nicht als Geschichtsunterricht (d.h. als teaching IN religion statt teaching ABOUT religion.). Das zeigt sich darin, dass der eine Teil der betroffenen Kinder sich obligatorisch entweder für den herkömmlichen Religionsunterricht oder das neue Fach Religionsgeschichte entscheiden muss, womit beiden Fächern faktisch der gleiche Stellenwert zugebilligt wird. Ginge es um die Vermittlung historischer Inhalte, wären die Kinder, die sich für den Katechismus entscheiden, nicht vom Besuch des andern Wahlpflichtfaches befreit.
Die Tessiner Freidenker behalten sich daher vor, die Entwicklung genaustens mitzuverfolgen und ggf. beim Bundesgericht wegen Verfassungswidrikeit zu klagen.
Auch die Lehrerauswahl erfolgte nicht mit der gebotenen Neutralität: Entgegen den Versicherungen des kantonalen Bildungsamtes sind nun die Absolventen der theologischen Fakultät von Lugano mit ihrer erklärt christkatholischen Ausrichtung auch qualifiziert, oder besser gesagt prädestiniert, das Fach zu unterrichten.
Die Freidenker waren immer gegen die Einführung eines weiteren Schulfaches. Das religiöse Phänomen kann, wie alle anderen Ausdrucksformen menschlichen Wirkens bestens innerhalb der bereits existierenden Fächer abgehandelt werden (Geschichte, Literatur, Kunstgeschichte, Philosophie, etc.).
Die vielen offenen Fragen erfordern die Bildung einer Begleitgruppe, die das Experiment von Anfang an beobachtet und evaluiert. Das Panel soll gemischt sein und auch nichtreligiöse Vertreter umfassen. Gemäss neusten Zahlen des Observatoriums der Religionen sind mittlerweile rund 10% der Schweizer Bevölkerung konfessionlos und somit nach den Reformierten und Katholiken landesweit die 3.grösse weltanschauliche Gruppe (noch vor den 5% Muslimen). Ein entsprechendes Gesuch ans Amt für Bildung, Kultur und Sport ist geplant.
Für die Freidenker-Vereinigung Sektion Tessin
Der Präsident: Roberto Spielhofer
Der Sekretär: Giovanni Barella
Kommuniqué vom 5.8.2010
Die Tessiner Sektion der Freidenker-Vereinigung bekräftigt ihre Kritik an der Art und Weise, wie das neue Unterrichtsfach “Religionsgeschichte” in einigen Abteilungen der Sekundarschule eingeführt wurde. Ganz offensichtlich reagieren die Verantwortlichen der Volksschule einerseits auf den Druck aus den Führungsriegen der Glaubensgemeinschaften und andererseits auf die stetig sinkende Zahl der Kinder, die den konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Die vorgesehene “Reform” ist ein Versuch, mit bewusster oder unbewusster Hilfestellung durch die Bildungsverantwortlichen, die Glaubensunterweisung unter dem Deckmantel eines “Geschichtsunterrichtes” gegen alle Vernunft und in eklatanter Missachtung des säkularen Charakters der öffentlichen Schule, wieder für alle verbindlich im Lehrplan zu verankern.
Inhaltlich wird sich das neue Fach – gegen dessen Einführung die FVS Tessin schon im Vorfeld gemahnt hatte – in der Lektüre der “heiligen Schriften” erschöpfen.
Die Befürworter des noch als Pilotversuch deklarierten Faches verstehen den Unterricht durchaus bewusst als Religions- und nicht als Geschichtsunterricht (d.h. als teaching IN religion statt teaching ABOUT religion.). Das zeigt sich darin, dass der eine Teil der betroffenen Kinder sich obligatorisch entweder für den herkömmlichen Religionsunterricht oder das neue Fach Religionsgeschichte entscheiden muss, womit beiden Fächern faktisch der gleiche Stellenwert zugebilligt wird. Ginge es um die Vermittlung historischer Inhalte, wären die Kinder, die sich für den Katechismus entscheiden, nicht vom Besuch des andern Wahlpflichtfaches befreit.
Die Tessiner Freidenker behalten sich daher vor, die Entwicklung genaustens mitzuverfolgen und ggf. beim Bundesgericht wegen Verfassungswidrikeit zu klagen.
Auch die Lehrerauswahl erfolgte nicht mit der gebotenen Neutralität: Entgegen den Versicherungen des kantonalen Bildungsamtes sind nun die Absolventen der theologischen Fakultät von Lugano mit ihrer erklärt christkatholischen Ausrichtung auch qualifiziert, oder besser gesagt prädestiniert, das Fach zu unterrichten.
Die Freidenker waren immer gegen die Einführung eines weiteren Schulfaches. Das religiöse Phänomen kann, wie alle anderen Ausdrucksformen menschlichen Wirkens bestens innerhalb der bereits existierenden Fächer abgehandelt werden (Geschichte, Literatur, Kunstgeschichte, Philosophie, etc.).
Die vielen offenen Fragen erfordern die Bildung einer Begleitgruppe, die das Experiment von Anfang an beobachtet und evaluiert. Das Panel soll gemischt sein und auch nichtreligiöse Vertreter umfassen. Gemäss neusten Zahlen des Observatoriums der Religionen sind mittlerweile rund 10% der Schweizer Bevölkerung konfessionlos und somit nach den Reformierten und Katholiken landesweit die 3.grösse weltanschauliche Gruppe (noch vor den 5% Muslimen). Ein entsprechendes Gesuch ans Amt für Bildung, Kultur und Sport ist geplant.
Für die Freidenker-Vereinigung Sektion Tessin
Der Präsident: Roberto Spielhofer
Der Sekretär: Giovanni Barella
Kt. TI: Pilotversuch mit Obligatorium für “Geschichte der Religionen”
Mittwoch, 23. Juni 2010
Die Einführung des neuen Tessiner Schulgesetzes am 1. Februar 1990 war ein Meilenstein auf dem schwierigen Weg zur Erreichung der Trennung von Staat und Kirche im Tessin, da nach Art 23 jene SchülerInnen, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich nicht mehr abmelden, sondern jene, die an einem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich anmelden müssen. Eine historische Änderung, die jetzt mit dem einem Pilotversuch, zur grossen Freude der Devoten, wieder gekippt werden soll.
Religiöses Picknick
Laut der Legende stand am Anfang eine Schulreise einer Klasse nach Mailand, wo das “Letzte Abendmahl” von Leonardo da Vinci besucht wurde. Eine zufällige Begleiterin der Schulklasse, (Mitglied der “Associazione per la scuola pubblica del Cantone e dei Comuni in Ticino) fragte die SchülerInnen, was das Werk darstelle. Wahrscheinlich einen Picknick, antwortete ein Schüler. Die gute Dame war so entsetzt, dass sie umgehend die Ausarbeitung der Publikation „L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ in Gang setzte.
Zwei parlamentarische Initiativen
Darauf folgte am 2. Dezember 2002 die parlamentarische Initiative von Laura Sadis, damals Nationalrätin und heute Regierungsrätin des Kantons Tessin, Leiterin des Finanzdepartements. Sie ist Mitglied des Partito Liberale Radicale Ticinese PLRT , die liberale Partei, welche die Thesen von “L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ fast wörtlich übernahm.
Vorausgegangen war noch eine gegnerische Initiative von Paolo Dedini vom 25. März 2002, der die Abschaffung des Art. 23, und die Einführung eines Faches Religionsgeschichte, Ethik und Philosophie anstrebte.
Spezialkommission
Anschliessend wurde am 5. Oktober 2004 vom Staatsrat eine Kommission eingesetzt, die Kommission Ghiringhelli, mit der Aufgabe, zur Initiative Stellung zu nehmen und Vorschläge auszuarbeiten. Die Sektion Tessin der FVS war darin mit einem Mitglied vertreten.
Am 5. Februar 2007 wurde der Endbericht veröffentlicht und zur Vernehmlassung ausgeschrieben.
Die FVS publizierte einen Minderheitsbericht. Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin
Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin
Details der Vorgeschichte
http://www.frei-denken.ch/de/2007/02/religion-an-der-volksschule-des-kantons-tessin/
Vernehmlassung
Die Positionen hatten sich durch die Vernehmlassung offenbar sich geändert und man hörte nichts mehr davon. Man nahm an dass, wie so oft in der Politik, die Angelegenheit „schubladisiert“ und auf die griechischen Kalenden verschoben worden war. Mit dieser Lage konnten wir zufrieden sein.
Nacht- und Nebelaktion “Pilotversuch”
Anfangs Juli 2009 es dann wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Aus der Presse erfuhr die Öffentlichkeit, dass das Erziehungsdepartement DECS klamm heimlich mit den Tessiner Vorstehern der Katholischen- und der Evangelisch reformierten Kirchen ein Abkommen unterschrieben hatten zur Einführung eines experimentellen, für alle obligatorischen Kurses “Geschichte der Religionen”. Die Tessiner Freidenker reagierten umgehend mit einer Pressemitteilung:
Präsentation statt Mitsprache
Auf ein Mitsprachebegehren der Tessiner Freidenker hin wurde zugesichert, dass – sobald die Unterlagenentwürfe des neuen Kurses vorliegen – sie Einsicht erhalten und ihre Vorbehalte einbringen können. Am 21. Mai 2010 lud das DECS die interessierten Parteien zur Vorstellung des neuen Faches ein. Die FVS-Ticino nahm mit einer Delegation teil.
Lehrplan
Programma del corso sperimentale di storia delle religioni
Wie Weiter?
Das Fach wird bereits ab dem neuen Schuljahr als Pilotversuch an ausgewählten Tessiner Schulen als obligatorisches Fach gelehrt: Bellinzona (2), Riva San Vitale, Tesserete, Biasca, Lugano Besso und Minusio.
Die Sektion Tessin prüft nun ob
a) der Inhalt des Kursprogrammes die Religions- und Gewissensfreiheit (Art. 15 Abs. 4 der Bundesverfassung) nicht
verletzt wird (siehe auch BGE 23 1361 vom 30. Dezember 1897) und das Obligatorium nicht verfassungswidrig ist.
b) sie deshalb eine einstweilige Verfügung über das Obligatorium anstreben will, bis die zuständigen Gerichte über dessen Verfassungsmässigkeit
entschieden haben.
c) oder ob sie das Obligatorium akzeptiert und Einfluss auf den Inhalt des Faches zu nehmen sucht, damit erkennbar wird, dass alle Religionen nur vom menschlichen Gehirn stammen und demzufolge Märchen und Instrumente der Machterhaltung sind.
Die Einführung des neuen Tessiner Schulgesetzes am 1. Februar 1990 war ein Meilenstein auf dem schwierigen Weg zur Erreichung der Trennung von Staat und Kirche im Tessin, da nach Art 23 jene SchülerInnen, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich nicht mehr abmelden, sondern jene, die an einem Religionsunterricht teilnehmen wollen, sich anmelden müssen. Eine historische Änderung, die jetzt mit dem einem Pilotversuch, zur grossen Freude der Devoten, wieder gekippt werden soll.
Religiöses Picknick
Laut der Legende stand am Anfang eine Schulreise einer Klasse nach Mailand, wo das “Letzte Abendmahl” von Leonardo da Vinci besucht wurde. Eine zufällige Begleiterin der Schulklasse, (Mitglied der “Associazione per la scuola pubblica del Cantone e dei Comuni in Ticino) fragte die SchülerInnen, was das Werk darstelle. Wahrscheinlich einen Picknick, antwortete ein Schüler. Die gute Dame war so entsetzt, dass sie umgehend die Ausarbeitung der Publikation „L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ in Gang setzte.
Zwei parlamentarische Initiativen
Darauf folgte am 2. Dezember 2002 die parlamentarische Initiative von Laura Sadis, damals Nationalrätin und heute Regierungsrätin des Kantons Tessin, Leiterin des Finanzdepartements. Sie ist Mitglied des Partito Liberale Radicale Ticinese PLRT , die liberale Partei, welche die Thesen von “L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica“ fast wörtlich übernahm.
Vorausgegangen war noch eine gegnerische Initiative von Paolo Dedini vom 25. März 2002, der die Abschaffung des Art. 23, und die Einführung eines Faches Religionsgeschichte, Ethik und Philosophie anstrebte.
Spezialkommission
Anschliessend wurde am 5. Oktober 2004 vom Staatsrat eine Kommission eingesetzt, die Kommission Ghiringhelli, mit der Aufgabe, zur Initiative Stellung zu nehmen und Vorschläge auszuarbeiten. Die Sektion Tessin der FVS war darin mit einem Mitglied vertreten.
Am 5. Februar 2007 wurde der Endbericht veröffentlicht und zur Vernehmlassung ausgeschrieben.
Die FVS publizierte einen Minderheitsbericht. Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin
Bericht der Vertreter der FVS-Sektion Tessin
Details der Vorgeschichte
http://www.frei-denken.ch/de/2007/02/religion-an-der-volksschule-des-kantons-tessin/
Vernehmlassung
Die Positionen hatten sich durch die Vernehmlassung offenbar sich geändert und man hörte nichts mehr davon. Man nahm an dass, wie so oft in der Politik, die Angelegenheit „schubladisiert“ und auf die griechischen Kalenden verschoben worden war. Mit dieser Lage konnten wir zufrieden sein.
Nacht- und Nebelaktion “Pilotversuch”
Anfangs Juli 2009 es dann wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Aus der Presse erfuhr die Öffentlichkeit, dass das Erziehungsdepartement DECS klamm heimlich mit den Tessiner Vorstehern der Katholischen- und der Evangelisch reformierten Kirchen ein Abkommen unterschrieben hatten zur Einführung eines experimentellen, für alle obligatorischen Kurses “Geschichte der Religionen”. Die Tessiner Freidenker reagierten umgehend mit einer Pressemitteilung:
Präsentation statt Mitsprache
Auf ein Mitsprachebegehren der Tessiner Freidenker hin wurde zugesichert, dass – sobald die Unterlagenentwürfe des neuen Kurses vorliegen – sie Einsicht erhalten und ihre Vorbehalte einbringen können. Am 21. Mai 2010 lud das DECS die interessierten Parteien zur Vorstellung des neuen Faches ein. Die FVS-Ticino nahm mit einer Delegation teil.
Lehrplan
Programma del corso sperimentale di storia delle religioni
Wie Weiter?
Das Fach wird bereits ab dem neuen Schuljahr als Pilotversuch an ausgewählten Tessiner Schulen als obligatorisches Fach gelehrt: Bellinzona (2), Riva San Vitale, Tesserete, Biasca, Lugano Besso und Minusio.
Die Sektion Tessin prüft nun ob
a) der Inhalt des Kursprogrammes die Religions- und Gewissensfreiheit (Art. 15 Abs. 4 der Bundesverfassung) nicht
verletzt wird (siehe auch BGE 23 1361 vom 30. Dezember 1897) und das Obligatorium nicht verfassungswidrig ist.
b) sie deshalb eine einstweilige Verfügung über das Obligatorium anstreben will, bis die zuständigen Gerichte über dessen Verfassungsmässigkeit
entschieden haben.
c) oder ob sie das Obligatorium akzeptiert und Einfluss auf den Inhalt des Faches zu nehmen sucht, damit erkennbar wird, dass alle Religionen nur vom menschlichen Gehirn stammen und demzufolge Märchen und Instrumente der Machterhaltung sind.





FAQ zu Beschneidung > 





