Archiv für die Kategorie „Kt. Bern“

Schlachthaus-Theater Bern: «Jenseits von Gut und Böse»

Mittwoch, 1. Februar 2012

Inspiriert vom Buch «Jenseits von Gut und Böse» von Michael Schmidt-Salomon und vom dänischen Kinofilm «Adams Äpfel».
An einem Ort jenseits von Gut und Böse hat Pfarrer Gunther ein Resozialisierungs-Paradies geschaffen. Dort leben er und seine Schützlinge, der Alkoholiker Wolfgang und der Kleinkriminelle Hashem, in scheinbarer Harmonie. In diesem Asyl verlorener Seelen findet sich als Neuzugang Björn ein, ein überzeugter und gewaltbereiter Neonazi. Bricht damit das Böse ein?
Und was ist überhaupt das Böse? In welcher Form tritt es auf? Ist es vielleicht Godzilla? Marilyn Manson? Joseph Ratzinger? Kater Karlo? Und was genau ist das Gute? Existiert es überhaupt?
Pfarrer Gunthers Oase der christlichen Nächstenliebe wird zum Schauplatz existenzieller Auseinandersetzungen.

Am Sonntag, den 12. Februar um 19:30 findet im Anschluss an der Vorstellung ein Gespräch mit dem Autor von «Jenseits von Gut und Böse – Warum wir ohne Moral die besseren Menschen sind», dem Philosophen, Schriftsteller und Religionskritiker Michael Schmidt-Salomon statt. Moderation: Monika Maria Trost.

http://www.schlachthaus.ch/spielplan/detail.php?spielpunkt_id=2332

Warum der Kanton Bern den Pfarrern den Lohn zahlt

Donnerstag, 19. Januar 2012

Berner Zeitung:
“Hansruedi Spichiger, der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten in der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, erklärt, wie der Kanton überhaupt dazu kam, Pfarrerlöhne zu bezahlen.

Dazu muss er aber weit zurückblenden in der Geschichte des Kantons Bern, bis vor die Zeit der Reformation 1528: «Ursprünglich waren die meisten Kirchen gestiftet worden», sagt er. Stifter waren meist Adlige, welche nebst der Kirche jeweils auch Land und Gebäulichkeiten gestiftet hätten, damit die Pfarrer daraus einen grossen Teil ihres Lebensunterhaltes selber erwirtschaften konnten.
Zudem hatten die Pfarrer Einzugsrechte, sie konnten etwa sogenannte «Jahrzeitspenden» einziehen, erklärt Spichiger. Angehörige gaben dem Priester Geld, damit er für einen Verstorbenen jährlich eine Messe las. Mit der Reformation seien diese Einzugsrechte weggefallen, im Gegenzug habe die Bernische Obrigkeit einzelne Kirchengüter zusätzlich aufdotiert.
1804 wurde alles neu: Die Berner Kirchengüter wurden vollständig verstaatlicht. Was vorher Stiftungen waren, gehörten nun dem Kanton. Dieser verpflichtete sich im Gegenzug, für den Unterhalt der Pfarrer aufzukommen. «Wollte man Kirche und Staat gänzlich trennen, würde das zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung führen», stellt Hansruedi Spichiger deshalb fest. Zur «juristischen Schwerarbeit» würde das, weil der Staat nicht alle einstigen Kirchengüter zurückgeben könnte, da er nicht mehr über alle verfügt. Über die eingezogenen Vermögenswerte habe die damals «christliche Obrigkeit» nicht Buch geführt, sagt Spichiger und fügt an: «Damals hat man Verschiedenes noch recht pragmatisch gehandhabt.»
Wollte der Kanton Bern die Pfarrerlöhne nicht mehr bezahlen, wäre auch eine völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Jahr 1815 betroffen: Im Zusammenhang mit dem Wiener Kongress ging das ehemalige Bistum Basel in den Besitz des Kantons Bern über, wobei sich die Berner verpflichteten, die katholische Kirche gleich zu behandeln wie die reformierte. Und 1874 verlangte der Grosse Rat das Gleiche auch noch für die christkatholische Landeskirche.
Wie der Kanton Bern kam bis 2010 einzig der Kanton Zürich für die Löhne der reformierten Pfarrer auf. Doch seit 2010 leistet er Beiträge an die verschiedenen Religionsgemeinschaften, diese entlöhnen die Pfarrer nun selber.”

http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Warum-der-Kanton-Bern-den-Pfarrern-den-Lohn-zahlt/story/26568863

 

Kt. BE: Vorstoss “Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuer finanzieren”

Dienstag, 20. Dezember 2011

Grossrat Adrian Wüthrich (SP) und 7 MitunterzeichnerInnen haben am 1.12.2011 eine Motion eingereicht, die verlangt, dass der Regierungsrat die Finanzierung der Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer der Berner Landeskirchen via Kirchensteuern mittels Bericht überprüft.

Zur Prüfung werden ein rechtliches Gutachten und ein Bericht des Regierungsrates benötigt, der als Basis für die politische Diskussion und die Mitbestimmung durch die berni-
schen Landeskirchen dient (KV Art. 122 Abs. 3).

Zum Motionstext: Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuer finanzieren

Ende November hatte das Bundesgericht die Klage einer Berner Atheistin gegen die Besoldung der Pfarrer aus allgemeinen Steuermitteln abgewiesen: http://www.frei-denken.ch/de/2011/12/bundesgericht-schutzt-zwangsfinanzierung-der-landeskirchen-durch-nichtmitglieder/

Uni Bern: Gideons auf (erlaubter?) Mission

Dienstag, 13. Dezember 2011

Studierende der Uni Bern melden eine Aktion der Gideons in den Räumlichkeiten der Uni. Die FVS hat wiederholt Bildungsinstitutionen aufgefordert, den Gideons keine Bewilligung für ihre Aktionen zu erteilen.

Bild zugesandt von Studentin N.M. 13.12.2011

Die Sektion Bern hat folgende Mitteilng an die Uni-Leitung und die Presse versandt:

Protest zu heutiger religiöser Aktion an Berner Uni

Die Freidenker-Vereinigung Region Bern protestiert vehement gegen die religiöse Plakataktion, welche heute in den Räumlichkeiten der Universität Bern stattfindet.
Die heutige Plakataktion ist ein aufdringlich einseitiges, christliches Bekenntnis und somit ein Affront für alle andersdenkenden StudentInnen und Mitarbeitende.
Eine staatliche Universität ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.

FVS Freidenker-Vereinigung der Schweiz
Region Bern
Daniel Aellig

Mehr zum Thema: http://www.frei-denken.ch/de/2010/09/fvs-protestiert-gegen-das-verteilen-von-bibeln-an-den-volksschulen/

Bundesgericht: Atheisten müssen Pfarrerlöhne mitfinanzieren

Freitag, 9. Dezember 2011

NZZ
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde einer Freidenkerin abgewiesen, die die Bezahlung der Pfarrerlöhne mittels der Kantonssteuer ablehnt.

Atheisten müssen sich damit abfinden, wenn mit ihren allgemeinen Kantonssteuern auch Pfarrerlöhne bezahlt werden. Laut Bundesgericht ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit dadurch nicht verletzt. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde einer Bernerin abgewiesen.

Die Frau ist bereits 1991 aus der evangelisch-reformierten Landeskirche ausgetreten und zahlt seither keine Kirchensteuer mehr. 2006 verlangte sie, dass ihre allgemeine Kantonssteuer um den Anteil von 0,813 Prozent reduziert wird, den der Kanton Bern von seinem Gesamtbudget für Pfarrerlöhne ausgibt.

Von der Erhebung der allgemeinen Kantonssteuern gehe kein religiöser Zwang aus und die Verwendung der Steuererträge sei grundsätzlich nicht zweckgebunden. Die Steuerpflicht könne daher nicht mit Argumenten bestritten werden, welche die Verwendung der finanziellen Mittel durch den Staat betreffen würden.

Bei Mittelverwendung frei

Die Beschwerdeführerin hatte beklagt, dass sie als Freidenkerin das Salär der 445 Berner Pfarrer mittragen müsse, das sei inakzeptabel und verletze ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die kantonalen Instanzen gaben dem Begehren nicht statt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun ebenfalls abgewiesen.

Laut Gericht ist es zwar verständlich, wenn sie als Atheistin nicht indirekt an die Besoldung der Pfarrer beitragen möchte. Wenn der Kanton Bern im Unterschied zu anderen Kantonen die Pfarrer selber besolde, ändere dies aber nichts daran, dass die Bezahlung der Kantonssteuer ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletze.

Steuern auch für Waffen

Dass die Erfüllung öffentlicher Abgabepflichten nicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abgelehnt werden könne, decke sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.

So könne etwas die Zahlung von Steuern nicht unter Berufung auf Gewissengründe verweigert werden, weil 40 Prozent davon für Rüstungsgüter ausgegeben würden. Ebenso wenig sei es zulässig, Sozialversicherungsbeiträge nicht zu leisten, weil damit zum Teil Abtreibungen finanziert würden.

Angesichts des verschwindend kleinen Anteils von 0,8 Prozent des Gesamtbudgets und der Anzahl Steuerpflichtiger im Kanton Bern könne im übrigen nicht die Rede davon sein, dass die Betroffene mit ihren Steuern in einem auch nur ansatzweise feststellbaren Umfang an die finanzielle Unterstützung einer Religionsgemeinschaft beitrage.

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/bundesgericht_atheisten_pfarrerloehne_1.13574037.html

Diesen Donnerstag in Bern: Irena Brezna

Montag, 14. November 2011

«Gott sei dank haben wir statt Gott die Proletarier, die uns beistehen. Ohne Gott und ohne die Proletarier wären wir mutter-seelenallein und wüssten nicht, was tun.»

Das sagt die elfjährige Heldin im Buch «Die beste aller Welten». Sie wächst in einem kommunistischen Land in den 50-er Jahren auf, zerrissen zwischen christlichem Glauben und dem neuen Menschen ohne Gott. Doch auch das revolutionäre Pathos trägt religiöse Züge. Und das Mädchen strickt sich aus den widersprüchlichen Einflüssen einen eigenen Humanismus.

Die slowakisch-schweizerische Schriftstellerin Irena Brežná hinterfragt Dogmen, ob christliche oder sozialistische, auf eine scharfe und humorvolle Weise. Es ist ein literarischer und analytischer Blick auf die Mechanismen von Utopien, amüsant und mit Tiefgang.

Download: Flyer.pdf

Bern: Albert-Einstein-Vorlesungen zu “Religion without God”

Montag, 24. Oktober 2011

Prof. Ronald Dworkin New York, University, USA hält drei Vorträge zum Thema: «Religion without God»

Einstein’s Worship
Montag, 12. Dezember 2011, 19.30 Uhr,  Aula der Universität Bern

Faith and Physics
Dienstag, 13. Dezember 2011, 17.15 Uhr, Hörsaal 120 im Hauptgebäude der Universität Bern

Religion without God
Mittwoch, 14. Dezember 2011, 19.30 Uhr, Aula der Universität Bern

Alle Vorträge sind öffentlich, Eintritt frei

Die Albert Einstein Gesellschaft (AEG) hat 2009, gemeinsam mit der Universität Bern, einen neuen Vortragszyklus, die Albert-Einstein-Vorlesungen, lanciert. Im Rahmen dieser neuen Serie sollen jedes Jahr innerhalb einer Woche drei öffentliche Vorträge stattfinden. Im Andenken an das Werk von Albert Einstein werden die Vorträge abwechslungsweise Themen aus den Bereichen Physik und Astronomie, Mathematik, sowie Philosophie gewidmet sein. Angesehene Forscherpersönlichkeiten werden eingeladen, im Verlaufe des Herbstsemesters zu ausgewählten Themen von allgemeinem Interesse für ein breites Publikum zu sprechen.

http://www.einsteinlectures.ch/

Bern: Nachtruhe für Kirchenglocken

Dienstag, 11. Oktober 2011

Bund
Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern hat entschieden, dass die Glocken im Turm des reformierten Gotteshauses zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ruhen müssen. Damit gibt die Behörde einer Gruppe von 68 Anwohnern recht, welche sich gegen das Geläut zur Wehr setzten. Im Länggassquartier werde nun «schon bald wieder ruhig geschlafen werden können», schreibt die Gruppe in einer Mitteilung.

In Bern stellte 1996 die Petruskirche im Kirchenfeldquartier nach einem sechsjährigen Nachbarschaftsdisput das nächtliche Läuten ein. In Köniz reduzierte die reformierte Kirche 2004 das Läuten zu später Stunde vom Viertelstunden- auf den Stundentakt. In der Stadt Bern zog letztes Jahr die Markuskirche im Breitenrainquartier nach.

http://www.derbund.ch/bern/Nachtruhe-fuer-Kirchenglocken-in-der-Laenggasse/story/23909676

Leben ohne Glauben

Montag, 5. September 2011

Migros Magazin
Andreas Lamanda (42) ist sich nicht 100-prozentig sicher, dass es keinen Gott gibt. «Er müsste sich einfach auf eine objektiv erfahrbare Weise zeigen. Wenn zum Beispiel vor der Uno in New York ein brennender Busch auftauchen und sprechen würde …» Offenbarte sich Gott auf diese Weise, könnte er ihn nicht ableugnen, sagt Lamanda, der sich als Agnostiker bezeichnet – als jemanden, der die Frage nach der Existenz Gottes für nicht beantwortbar hält, im Gegensatz zum Atheisten, der davon überzeugt ist, dass es keinen Gott gibt.

Ganzer Artikel: http://www.migrosmagazin.ch/index.cfm?id=45999

Kt. BE: Katholiken sprechen eine Million für “Haus der Religionen”

Donnerstag, 5. Mai 2011

Auch nach dieser Zusage der Katholischen Kirche Region Bern fehlen der Stiftung noch rund 1,7 Millionen Franken bis zum Ziel 10 Millionen Franken.
Auf 8,3 Millionen Franken vorhandenes Kapital kommt die Stiftung allerdings nur, wenn die evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern im Juni und der bernische Grosse Rat zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt Beträge von 1 und 2,4 Millionen Franken sprechen. Der bernische Grosse Rat soll Mittel aus dem Lotteriefonds bewilligen. Die Stiftung geht aber davon aus, dass diese 3,4 Millionen Franken fliessen.

http://www.derbund.ch/bern/Katholiken-sprechen-eine-Million-fuer-Haus-der-Religionen/story/22792504