Archiv für die Kategorie „Kt. Basel-Stadt“

Kt. BS: Neuapostolen bald “Landeskirche”?

Dienstag, 3. Januar 2012

AZ
Basel hat voraussichtlich bald eine neue kantonal anerkannte Kirche: die Neuapostolischen Christen. Diese Glaubensgemeinschaft bewirbt sich seit eineinhalb Jahren um die kantonale Anerkennung. Der Grosse Rat stimmt nun in seiner nächsten Sitzung in einer Woche über ihr Gesuch ab. Die Zeichen stehen auf Zustimmung: Die vorberatende Bildungs- und Kulturkommission (BKK) empfiehlt, dem Gesuch statt zu geben.

Damit könnte es im zweiten Anlauf mit dem kantonalen Gütesiegel für die Neuapostolische Kirche (NAK) klappen. In der ersten Runde im Februar vor einem Jahr hatte der Grosse Rat das Gesuch noch abgelehnt. Man dürfe nicht «leichtfertig» Religionsgemeinschaften anerkennen, lautete damals der Tenor – sonst würde man Tür und Tor öffnen für problematischere Gesellschaften wie die Scientologen oder die Zeugen Jehovas. Damit rügte der Rat nicht in erster Linie die Neuapostolische Kirche, sondern das zu wenig gründliche Vorgehen der Regierung.

Fortsetzung: http://www.aargauerzeitung.ch/baselland/neuapostolen-sollen-in-einem-neuen-anlauf-den-segen-erhalten-118342385

Vom unaufhaltsamen Aufstieg der Konfessionslosen in Basel

Freitag, 4. November 2011

ref.ch
Rund 44 Prozent der Basler Bevölkerung waren Ende 2010 konfessionslos. 19 Prozent sind Protestanten, 16 Prozent römisch-katholisch und knapp 10 Prozent sind Muslime. Die Zahlen veröffentlichte das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt am 4. November.

http://www.ref.ch/de/hauptseiten/news/schweiz/#c3411

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/basel-baselland/303681.konfessionslose-nehmen-weiterhin-zu.html

Kt. BS: Verwaltungsgericht stützt Busse gegen Schwimmunterrichtverweigerer

Freitag, 12. August 2011
Blick
Eltern, welche die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, sind in Basel-Stadt zu Recht gebüsst worden: Das baselstädtische Verwaltungsgericht hat den Rekurs eines muslimischen Elternpaars gegen die Bussen abgewiesen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/muslimische-maedchen-in-den-schwimmunterricht-178902

Ausstellung in Basel: Ralf König – Gottes Werk und Königs Beitrag

Freitag, 10. Juni 2011

Seit 30 Jahren schreibt und zeichnet Ralf König (*1960, D) Beziehungsgeschichten für Erwachsene. Meistens zwischen Männern, zunehmend zwischen Männern und Frauen und seit Neustem zwischen dem Mensch und seinem Schöpfer.
Die ersten Storys des heute in zahlreiche Sprachen übersetzten Comiczeichners entstehen in den 1980er-Jahren und widmen sich den Eigenheiten und Lustbarkeiten schwuler Subkultur. Dabei ist der kleinste gemeinsame Nenner seiner liebevoll stilisierten Figuren die Knollennase – nur für die Darstellung erotischer Phantasiegestalten greift König gerne auf deftigen Naturalismus zurück. 1987 wird
Ralf König mit seinem Comicroman «Der bewegte Mann» weit über die Szene hinaus bekannt, und seither finden seine Geschichten ein immer breiteres Publikum.

Mit seinem humor- und lustvollen Werk hat Ralf König viel dazu beigetragen, Vorurteile gegenüber der Homosexualität durch Einsichten zu ersetzen. Sein Einsatz für eine offene, liberale und lebensbejahende Gesellschaft hat ihn dazu bewogen, für Meinungs- und Pressefreiheit einzustehen. Die neuesten Werke «Prototyp», «Archetyp» und «Antityp» fühlen den Religionen auf den Zahn und lassen Königs Personal im Garten Eden, der Arche Noah und unter den Aposteln auftreten.  Die Ausstellung «Ralf König. Gottes Werk und Königs Beitrag» zeigt einen Überblick über das dreissigjährige Schaffen des wichtigsten deutschsprachigen Comickünstlers und würdigt einen unerschöpflichen und immer überraschenden Geschichtenerzähler.

Veranstaltungen

Vernissage
Freitag, 10.6.2011, 18.30 Uhr
Begrüssung durch Anette Gehrig, Kuratorin/Leiterin Cartoonmuseum Basel.
Einführung mit Andreas C. Knigge, Comic-Experte und Performance von Ralf König.
Anschliessend Apéro.

mittwoch-matinee
Der König der Geschichtenerzähler
Mittwoch, 7.9.2011, 10–12 Uhr
Ralf König im Gespräch mit der Kuratorin Anette Gehrig

Comiclesung mit Ralf König
Donnerstag, 20.10.2011, 20 Uhr, Vorstadttheater Basel
Ralf König bringt seine Highlights aus 30 Jahren Knollennasen auf die Bühne – solo!
Eine Kooperation mit dem Vorstadttheater Basel

Sonntagsführungen
Sonntag, 7.8., 4.9., 9.10.2011, 14–15 Uhr

Weitere Veranstaltungen/Führungen
www.cartoonmuseum.ch

Führungen für Schulklassen, Betriebsausflüge und sonstige Gruppenbesuche.

Kirchliche Präsenz an Kantonsschulen

Donnerstag, 9. Juni 2011

In den Kantonen Aargau und Zürich betreiben die “Landeskirchen” ausgedehnte Lobbyarbeit an den Kantonsschulen. Aber auch in anderen Kantonen bestehen “Schulseelsorge”-Projekte.

Kt. ZH

“Ökumenische Mittelschularbeit”
Die Schule leistet mit dem Religionsunterricht Bildungsarbeit – auch zugunsten der Kirchen; die Kirchen leisten Seelsorgearbeit – die auch den Schulen zugute kommt: Mit diesem Grundgedanken wird die Aufgabenteilung zwischen Kirchen und und Staat unterstrichen. Folglich wird der Religionsunterricht durch den Staat finanziert (Kompetenzbereich der Schulen), die Finanzierung der Seelsorgearbeit leisten die Kirchen (Interessenbereich der Kirchen).”

Beispiel: Foyer Rämibühl – katholische Mittelschulseelsorge

Angebote: offene “Foyers”, Treffpunktarbeit, Projekt- und Gruppenarbeit, Weekends und Reisen.
Ziel: “Reich-Gottes-Botschaft Jesu, welche wir in der Lebenswelt Schule als Deutungshilfe und Bezugspunkt für eine gelingende Lebensgestaltung sichtbar machen wollen.”

http://www.foyer-raemibuehl.ch/file/pdf/Leitbild%20Mittelschulseelsorge.pdf

Rechtliche Grundlagen

Im Mittelschulgesetz finden sich keiner der folgenden drei Begriffe: Kirche, Religion, Seelsorge.

Im Kirchengesetz heisst es:
§ 14 Die Kirchgemeinden haben gegenüber den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden Anspruch auf die unentgeltliche Benützung von öffentlichen Schulräumen für den kirchlichen Jugendunterricht.

In Kirchenordnung der reformierten Kirche postuliert diese:
Art. 72    Die Landeskirche setzt sich dafür ein, dass das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Begegnung mit dem biblischen Erbe
und der christlichen Überlieferung
an der Schule gewahrt bleibt.

Seelsorger

http://www.rolanddiethelm.ch/pfarrer/engagement/lehrer_und_mittelschulseelsorger : “Als Mittelschulseelsorger und Lehrer für Religion setze ich mich zusammen mit meinem katholischen Kollegen und dem ganzen Lehrkonvent für das seelische und integrale Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und aller Angestellten an der Schule und für eine menschenfreundliche Schul- und Lernkultur ein.”

Kt. AG

Religionsunterricht und kirchliche Arbeit an kantonalen Schulen (ökumenisch)
“Die kirchliche Arbeit an kantonalen Schulen wird in ökumenischer Verantwortung durchgeführt. Die Beauftragten unterrichten zusätzlich zu ihrem kirchlichen Auftrag, das Erteilen des Freifachs Religion, das vom Kanton finanzierte Ergänzungsfach Religion.
Als Seelsorgende sind die Beauftragten zudem Ansprechpersonen für Schüler und Schülerinnen und Lehrpersonen, die in einer schwierigen Situation das persönliche Gespräch suchen. In Baden und Wettingen gibt es ein Foyer, das den Jugendlichen als Treffpunkt und Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Zusätzlich engagieren sich die Beauftragten in Projekten, die meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen durchgeführt werden und organisieren Veranstaltungen.
An der Kantonsschule Baden, der Alten Kanti Aarau sowie an der Kantonsschule Wohlen sind katholische Beauftragte im ökumenischen Auftrag tätig. ”

Neueste Entwicklung:

“Die römisch-katholische und die reformierte Kirche sind mit je einem Beauftragten an den Kantonsschulen präsent. Die Lehrbeauftragten erteilen gemäss der Mitteilung nicht nur Religionsunterricht, sondern leisten zudem fachliche Beratung, Foyerarbeit und Seelsorge. In den vergangenen Jahren seien die an die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken, so dass für eine umfassende Seelsorge kaum mehr Zeit übrig geblieben sei. Nun sollen die Pensen an den Kantonsschulen von Baden, Aarau und Wohlen von derzeit 65 auf 155 Prozent aufgestockt werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Umfang von 10 Prozent wird weiter eine Fachstellenleitung geschaffen. Neu werden die Lehrbeauftragten durch eine Fachkommission begleitet.  http://www.kipa-apic.ch/index.php?&pw=&na=0,0,0,0,d&ki=220914

Rechtliche Grundlagen

In den kirchlichen Papieren ist lediglich von der Kirchenordnung die Rede, nicht etwa vom Schulgesetz.

“GRUNDLAGENPAPIER DER KIRCHLICHEN ARBEIT AN KANTONALEN SCHULEN
Präambel
Bindend für die Beauftragten der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau ist Art. 131 der Kirchenordnung, sowie die Beschlüsse der Synode des Jahres 1988 und der Bericht des Kirchenrates an die Synode aus dem Jahr 1993 und 1998. Bindend für die Be-
auftragten der Römisch-Katholischen Landeskirche sind die landeskirchlichen Beschlüsse in Absprache mit dem Bischofsvikariats.”
http://www.religion-aargau.ch/download/kas-grundlagen_08.pdf

Im Dekret über die Mittelschulen steht lediglich

Religionsunterricht
Den Landeskirchen werden zur Erteilung des Religionsunterrichts an den Mittelschulen innerhalb der ordentlichen Schulzeit bis zwei Stunden pro Woche und Abteilung eingeräumt und geeignete Unterrichtszimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten dieses Unterrichts tragen die Landeskirchen.

Kanton FR

Die Mittelschulseelsorge ist organisiert. Auf deren Webseite finden sich aber lediglich interne Veranstaltungen: http://www.fri-soul.ch
Kantonsübergreifende Angebote wie z.B. eine Studienreise nach Rom: http://www.ref-ag.ch/kas/nksa/aktuell_berichte/download/flyerromaarau.pdf

Kanton BS

Katholische Schulseelsorge
“Zusätzlich zum Religionsunterricht wird durch geschulte Fachpersonen an zwei Schulstandorten der Orientierungsschule das Projekt „Betreuung und Mediation“ angeboten. Das Projekt will mithelfen Kommunikation zu üben, zur gewaltfreien Konfliktlösung zu befähigen und Schülerinnen und Schüler individuell einzeln, in kleinen Gruppen oder auf Klassenebene zu begleiten. Das Projekt wird durch Stiftungen und Spenden finanziert.” http://www.rkk-bs.ch/content.cfm?nav=1&content=88

“OASE” an der Orientierungsschule Dreirosen
“Die Fünft- bis Siebtklässler der Orientierungsschule Dreirosen in Kleinbasel haben mit Stephan Schmidt einen Schulseelsorger, der ihnen zuhört, Trost spendet und ganz praktische Lösungshilfen anbietet. Sie wissen, dass man ihm vertrauen kann, er aber nicht einfach alles durchgehen lässt. Einen kleinen Ladendieb begleitet er beispielsweise zum Besitzer. Über die Entschuldigung hinaus erwartet der Seelsorger von dem Jungen jedoch, dass er die Schadensumme in Raten zurückzahlt.
Am Anfang kommen die Kinder meist mit eher harmlosen Problemen in die «Oase», wie die Anlaufstelle genannt wird. Ist ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, kommen manchmal Einzelschicksale mit Gewalt in der Familie oder sexuellen Übergriffen zum Vorschein. Im Durchschnitt wird die Schul- seelsorge mindestens von der Hälfte der rund 240 Schüler einmal in Anspruch genommen.

«Weil es ein kirchliches Projekt ist, kann ich mich ohne äusseren Druck auf die Kinder konzentrieren», so Stephan Schmidt. Aber: Erfolgreich könne die Oase nur bleiben, wenn sie den Kindern konstant offenstehe. Denn Vertrauen aufzubauen, brauche Zeit. Leider merke er von Jahr zu Jahr, wie das Projekt um das finanzielle Überleben kämpfe.

http://www.kath.ch/upload/20090819153543.pdf

Integration durch Religion

http://www.livenet.ch/neuigkeiten/religioeses/108263-auszeichnung_fuer_vermittlung_christlicher_werte_an_schulen.html

Kt. UR

“will sich Bruno Durrer künftig vermehrt dem Seelsorgeraum Seedorf–Isenthal–Bauen widmen. Ein Fernziel des Religionspädagogen aus Obwalden ist es, an den Kreisschulen von Seedorf die Schulseelsorge umzusetzen. «Ich möchte den Jugendlichen Gott und die Religion näherbringen und so den Glauben im Alltag einbinden», umschreibt Bruno Durrer seine Ziele.”

http://www.urnerwochenblatt.ch/aktuelle_ausgabe/nachrichten_details.asp?id=7629

Kommentar

Die Kirchen stocken also auf, obwohl – oder gerade weil? – “die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken” ist.

Unklar ist, wer die ganze Geschichte wirklich finanziert. Klar ist aber, dass die “Landeskirchen” mit diesem Exklusivangebot ihre Gemeinnützigkeit untermauern und dass – mindestens im Kanton Zürich – diese Angebote ohne die Kirchensteuern für juristische Personen und staatliche Beiträge nicht bestehen würden.

Unklar ist weiter, auf welcher Rechtsgrundlage das Wirken der Kirchen an den Kantonsschulen ausserhalb des Religionsunterrichts basiert.

Namentlich konnte in keiner der gesetzlichen Grundlagen etwas über die “Seelsorge” an den Mittelschulen gefunden werden.

Es stellt sich die Frage, ob Mittelschulen deshalb besonders bewirtschaftet werden, weil die Kirchen sich dort ihren Nachwuchs für die Theologie und die Pfarrstellen sichern können.

Die Kirche postulieren ein “Recht der Kinder und Jugendlichen auf Begegnung mit dem biblischen Erbe und der christlichen Überlieferung” das es – im Gegensatz etwa zum Grundgesetz  in Deutschland – in der Schweiz nicht gibt.

Mit ihrer Präsenz an den Mittelschulen schaffen die “Landeskirchen” sich einen exklusiven Raum der Begegnung mit den Jugendlichen, wo sie sich konkurrenzlos der Bewirtschaftung der “Sinnfragen” widmen können und die Jugendlichen für die Religionsfrage und entsprechende Maturaarbeiten gewinnen – damit legitimieren sie wiederum ihre Präsenz und die Präsenz ihres Faches an den Schulen und Universitäten.

Ein weiterer Text der FVS

Bussen gegen Basler Muslime sind wirkungslos

Dienstag, 8. März 2011

Tages Anzeiger
Der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann hat im August 2010 auf der Basis des Schulgesetzes fünf muslimische Familien gebüsst, weil diese ihre Töchter trotz allem Entgegenkommen der Primarschulen nicht in den normalen geschlechtergemischten Schwimmunterricht schicken wollten. Insgesamt erhielten beide Elternteile der betreffenden fünf Familien eine Busse von je 350 Franken.

Nun zeigt sich, dass diese Repressionsmassnahme nichts genützt hat, wie Pierre Felder, Leiter Volksschulen Basel-Stadt, feststellt. «Die bereits gebüssten Familien haben jüngere Töchter, bei denen sich nun dasselbe Problem stellt: Sie wollen auch diese nicht am regulären Schwimmunterricht teilnehmen lassen», sagt Felder.

Auch neue Bussen gesponsert

Damit bahnt sich eine erneute Erteilung von Bussen durch den Erziehungsdirektor an. Denn vier der fünf gebüssten Familien sind bereits letztes Jahr auf Konfrontationskurs mit den Behörden gegangen und haben gegen die Bussen Rekurs eingereicht. Einer der Rekurse ist auf Stufe Verwaltungsgericht noch immer hängig.

Unterstützt werden die muslimischen Familien vom Riehener Unternehmensberater Johannes Czwalina, der eine Busse aus dem letzten Jahr bereits bezahlt hat, die drei ausstehenden «wie versprochen bezahlen wird» und den vierten noch hängigen Rekurs «auf eigene Kosten und, wenn nötig, bis an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg» weiterziehen lassen will.

Privater Schwimmunterricht

Bis die Frage nach der «Diskriminierung der Muslime in Sachen Schwimmen» höchstinstanzlich geklärt sei, werden den fünf muslimischen Familien laut Czwalina keine weiteren Kosten entstehen. «Ich werde auch die Bussen für die nächstjüngeren Töchter übernehmen», sagt Czwalina, der die Kosten von 700 Franken für die Familien mit «im Schnitt vier Kindern und sowieso schon an der Armutsgrenze lebend» für ungerecht hält. Laut Volksschulleiter Felder besuchen alle Töchter der betreffenden Familien privaten Schwimmunterricht.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bussen-gegen-Basler-Muslime-sind-wirkungslos/story/30314059

Kt. BS: Anerkennung der Neuapostolen zurückgewiesen

Mittwoch, 9. Februar 2011

BAZ
Die Neuapostolische Kirche Basel wird noch nicht kantonal anerkannt: Der Grosse Rat hat am Mittwoch die Vorlage dazu auf Antrag der SP an die Regierung zurückgewiesen.

Die Vorlage zur Anerkennung der Neuapostolische Kirche (NAK) wurde am Ende mit 46 gegen 34 Stimmen bei drei Enthaltungen zurückgewiesen. Die Regierung hatte demgegenüber grünes Licht geben wollen: Aus seiner Sicht erfüllt die NAK die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, Religionsinhalte würden nicht überprüft.

Zu reden gab ein Passus in den NAK-Schriften, wonach zwar das weltliche Recht einzuhalten sei, ausser jedoch bei Widerspruch gegen göttliche Regelungen. Laut Finanzdirektorin Eva Herzog meint die NAK damit nur allfällige Konflikte mit Menschenrechten und der Religionsfreiheit, was man gelten lassen könne.

Türe nicht Allen öffnen

Die SP vermisste indes eine profunde inhaltliche Prüfung der Lehre der NAK. Ohne solche könnten auch weit problematischere Gruppen anklopfen wie etwa Scientology. Auch die EVP äusserte Skepsis. Die LDP beantragte, die NAK zu einem jährlichen Tätigkeitsbericht mit Jahresrechnung zuhanden der Regierung zu verpflichten – die Rückweisung erübrigte dann aber dazu eine Abstimmung.

Die SP monierte überdies einen Exklusivitätsanspruch der Neuapostolischen Kirche. Das bewegte die LDP zur Bemerkung, eine solche habe ja auch die römisch-katholische Kirche, und zwar ganz ausgeprägt, und diese sei eine anerkannte Landeskirche.

Angesichts des Unbehagens im Ratsaal plädierte aber schliesslich auch Herzog für die Rückweisung, weil eine Anerkennung trotz Zweifeln «kein guter Start» wäre für die Neuapostolische Kirche. Sie versprach eine umfangreichere Vorlage, damit die Anerkennung dann glatt erfolgen könne. Die NAK Basel zählt gemäss eigener Webpage 571 Mitglieder, darunter 23 Kinder. Ihr neulich renovierter einziger Gemeindesaal steht im Kleinbasel an der Breisacherstrasse.

http://bazonline.ch/basel/stadt/Neuapostolische-Kirche-noch-nicht-anerkannt/story/14044336

Basel: Rekurs gegen “Schwimm-Bussen”

Dienstag, 21. Dezember 2010

Die Anwältin von Eltern, die ihre Tochter aus religiösen Gründen nicht in den gemischten Schwimmunterricht schicken wollen, strebt einen “Musterprozess” an. Sie will die Religionsfreiheit als Grundrecht durch die Gerichte neu überprüfen lassen. Nötigenfalls wird sie für die Rechtsklärung bis zum Menschengerichtshof nach Strassburg gehen, erklärte sie am Freitag gegenüber der Presseagentur Kipa aus.

Der Fall führte zu zwei Rekursen. Das Basler Erziehungsdepartement büsste im Sommer fünf muslimische Familien, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht fernhielten. Das Basler Verwaltungsgericht beendete vor kurzem dieses Rekursverfahren vorzeitig, weil die Rekurrenten keinen Kostenvorschuss leisteten.

Der zweite Rekurs ist noch hängig. Es geht wiederum um diese Busse. Die Anwältin eines Elternpaares, Sandra Sutter-Jeker, geht davon aus, dass der Rekurs gegen die Schwimmbussen intakte Erfolgschancen habe.

2008 stellte das Bundesgericht die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es entschied, dass die Kantone nicht mehr verpflichtet seien. Kinder aus religiösen Gründen vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zu dispensieren.

http://www.kipa-apic.ch/index.php?pw=kineupa&na=0,0,0,0,d&ki=215183

FVS protestiert gegen das Verteilen von Gideon-Bibeln an und um Volksschulen

Montag, 20. September 2010

Aktuell

Die Kantone Schaffhausen und Thurgau stehen gemäss einer Umfrage der FVS alleine da mit ihren Empfehlungen für die Bibelverteiler.

Ein weiterer Text der FVS

Medienmitteilung

24.8.2010
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz protestiert gegen die Verteilung von Gideon Bibeln an Schaffhauser Schulen mit Genehmigung der Schaffhauser Kantonsregierung.

Auch in Berner Schulen gibt es gemäss ueli.duerst@erz.be.ch eine Abmachung mit den Gideons:
“Die Gideons sind unsererseits dazu verpflichtet, die Bibeln in Absprache mit den Lehrpersonen und den Schulbehörden abzugeben. ” (Mail vom 11. Mai 2010)

Auf  http://www.gideons.ch/ heisst es:
“Die Gideons sind der verlängerte Missionsarm der Kirchen und Gemeinden: Ihr einziges Ziel ist, Männer, Frauen und Jugendliche für Jesus Christus zu gewinnen durch Zusammenarbeit, persönliches Zeugnis und durch das Verteilen der Bibel – Gottes Wort- dort, wo sich die Ströme des menschlichen Lebens begegnen.”

Gideon nutzt gezielt Abhängigkeitsverhältnisse an Schulen, Pflegeinstitutionen und Gefängnissen aus. Die dortigen Hausverantwortlichen machen sich mit einer Zulassung zu Handlangern der Mission.

Schulen sind Bildungsinstitutionen. Sie haben einen Bildungsauftrag, d.h. sie vermitteln nicht Traditionen sondern sollen die jungen Menschen dazu befähigen, selbstbestimmt mit Traditionen umzugehen.

Die FVS verlangt, dass die Erziehungsdirektionen und Regierungen ihre Verantwortung wahrnehmen und das Verteilen solcher und ähnlicher Schriften an den Schulen und um die Schulen strikt unterbinden, weil es sich nicht mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität der Volksschule verträgt.

Tätigkeit von Gideon

“Ziel der Gideons ist es, Menschen für Jesus Christus zu gewinnen. Dies versuchen sie durch das Auslegen von Bibeln und Teilen davon in Hotels und Pensionen, Spitälern, Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie durch die kostenlose Weitergabe von Taschenausgaben der Heiligen Schrift an Schüler und Studenten, Polizisten und Gendarmen, Armeeangehörige und Pflegepersonal in Spitälern zu erreichen.”

Finanzierung von Gideon

Das Interview mit dem Gideon-Leiter (2003) zeigt, mit welcher Penetranz diese Leute auftreten und, dass ihre Bibeln auch von den Landeskirchen mitfinanziert werden – wer weiss, vielleicht auch mit Steuergeldern von Firmen, von Konfessionsfreien von Andersgläubigen.

Kollekten/Vergabungen der Landeskirchen zu Gunsten von Gideon, soweit im Internet zu finden:

Ref. Kirchgemeinde Lindau Mai 2009: 206.-, 10.5.2010   www.kirche-lindau.ch/
Ref. Kirchgemeinde Murgenthal: 29.08.2010   www.ref-kirche-murgenthal.ch
Ref. Kirchgemeinde Sennwald-Lienz-Rüthi (SG): 29.1.2006
Ref. Kirchgemeinde Frauenfeld: 28.6.2009: 565.-
Ref. Kirchgemeinde Oberuzwil-Jonschwil: 2009: Fr. 200.-

Übersicht über die Kantone

Die FVS hat am 31. August 2010 die kantonalen Erziehungsdirektionen angefragt, ob von ihrer Seite ein Empfehlung abgegeben wurden. Ergebnis (wird laufend ergänzt):

Keine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone

AG, AR, BL, BS, FR, GR, LU, SG, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH.

BS: “Das ED BS wurde nicht angefragt. Wir würden eine solche Empfehlung auch nicht abgeben.”

SO: “Im Kanton Solothurn gibt es eine Trennung von Kirche und Staat, der Religionsunterricht ist in der Verantwortung der Kirchgemeinden. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich aus diesem Grund für die staatliche Schule nicht.”

BL: “Gemäss Bundesverfassung sind Schule und Religion zu trennen, weshalb seitens der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft keine solche Empfehlungen abgegeben werden.”

Eine Empfehlung zu Gunsten der Gideons abgegeben haben die Kantone

SH
BE: “Es gibt ein entsprechendes Schreiben an die Gideons aus dem Jahre 1970, das aber aufgrund seines Alters und dem Wertewandel in seinen Aussagen momentan direktionsintern hinterfragt wird.
TG: Die Empfehlung wurde im Februar 2010 erneuert. TG Empfehlung.pdf

Aargau

Aargauer Zeitung 2011
Vertreter von Gideon International haben vor dem Schulareal in Kaisten Bibeln verteilt. Dass ihre Kinder auf dem Schulweg von Fremden angesprochen werden, passt einigen Eltern gar nicht. Die Schulleitung in Kaisten war angefragt worden, hatte die Verteilungen auf dem Areal aber untersagt.

Ganzer Artikel: http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/eltern-empoert-christliche-gemeinschaft-missioniert-vor-schule-115966880

Basel

“Benjamin holt die Bibel hervor und zeigt die Unterschrift und das Datum: 25. Oktober 2000. Er erinnerte sich, dass an jenem Tag die Gideons vor seinem Schulhaus diese Bibeln verteilt haben.” www.gellertkirche.ch/attachments/179_3,2006.pdf

Schwarzenburg BE

Bsp. Kirchgemeinde Schwarzenburg (BE),  Mitteilung der Gemeinde www.wahlern.ch/fileadmin/media/pdf/…/schwarzenburg_06_07-2010.pdf:

“Bibelverteilaktion 2010
Ende Mai 2010 wurden den Kindern in der Nähe verschiedener Schulhäuser im Dorf und ausserhalb Bibeln verteilt. Leute von der Gideon-Gruppe Bern-West sprachen die Kinder an und gaben ihnen die Bücher mit.
Den Schulen und der Bildungskommission ist es wichtig mitzuteilen, dass wir diese Aktion in keiner Weise gutheissen.
Vor einigen Jahren haben wir der Gruppe The Gideon einen Brief geschrieben und die Leitung gebeten, in Zukunft von solchen Verteilaktionen abzusehen, da wir es nicht richtig finden, Kinder zu solchen Zwecken zu instrumentalisieren.
 
Leider haben wir keine Möglichkeit die Verteilung zu verbieten, da sich die Gideon-Leute auf öffentlichem Grund aufhalten. Wir finden es gut, den Kindern mitzuteilen, dass sie die Bibeln auch ablehnen dürfen.”

Tessin

Gideons unerwünscht: beim Schriften-Verteilen von Schularealen fortgejagt   Radio Fiume Ticino, 9. Oktober 2009

“Mitglieder der “The Gideons International” von Savosa wurden von drei Schulen weggewiesen, weil sie Schülern Kopien des Neuen Testamentes verteilten. Marco Burkard, Präsident der kantonalen SVP sowie Sekretär der Tessiner Gideons wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf der Missionierung. Die Schriften würden nur an Interessierte auf öffentlichem Grund abgeben. Eine Kantonsverordnung verbietet es, Propagandamaterial in und an öffentlichen Schulen zu verteilen. Paolo Martini, Leiter der Gemeindeschulen in Bellizona bestätigt den Hergang. Ein Lehrer hätte den Mann ausserhalb des Tores gesehen und befürchtet, er könne in den Garten gelangen. Er hätte ihn daraufhin persönlich zum Weggehen aufgefordert.

Die Gideons sind auch an der Oberstufe 1 in Locarno aufgefallen. Direktor Daniele Bianchetti fühlt sich durch deren Vorgehen belästigt. Die Gideons hätten blitzschnell gehandelt, einigen Schülern ihre Schriften abgegeben und hätten sich dann wieder davongemacht. Er halte dies für über alle Massen unkorrekt und erwarte von religiösen Kreisen, dass sie sich gebührend zu benehmen wissen. Nicht nur die Schule sei zur Wachsamkeit aufgerufen, auch die Eltern sollen ähnliche Vorkommnisse melden, so Paolo Martini.

Im Tessin zählt die Organisation um die zehn Mitglieder. Normalerweise zeigten sie sich sehr medienscheu, so auch der Präsident des lokalen Ablegers Alvaro Puglisi, der nicht für eine Stellungnahme verfügbar war. Nach einer erfolglosen Bewerbung an Tessiner Schulen unterrichtet dieser gemäss Behördenauskunft gegenwärtig an einem Gymnasium in der Region Varese. Gerade bei jüngeren, sehr leicht beeinflussbaren Kindern seien solche Aktionen von Evangelikalen problematisch: “Gerade weil sie in einem heiklen Alter sind sollten die Kinder und Jugendlichen mit den Bibeltexten vertraut gemacht werden, die von Friede, Harmonie, Liebe unter den Menschen handeln und jede Gewalt ablehnen”, widerspricht Burkhard. Für ihn besteht kein Konflikt zwischen Bibelverkündung und der säkularen Ausrichtung der Volksschulen. Die Gideons seien eine überkonfessionelle Vereinigung und das Neue Testament richte sich schliesslich an alle.” (Quelle: http://www.marcojeitziner.ch/091009, Übersetzung FVS)

Dübendorf : Busse aufgehoben

30. September 2009: Andreas Lutz verteilt zusammen mit fünf Mitarbeitern der Gideons von 11.30 bis 12.15 Uhr auf dem Trottoir neben dem «Stägenbuck»-Schulhaus kleine Gideon-Bibeln an Schüler der Oberstufe. Solche Aktionen sind seit Jahrzehnten Teil der Arbeit der Gideons, und Andreas Lutz hat selbst viele solcher Einsätze hinter sich, ohne dafür belangt worden zu sein. Doch an diesem Tag wird Lutz von einem Vater, dessen Sohn ebenfalls eine Bibel erhalten hatte, deswegen zur Rede gestellt. Er wurde schliesslich verzeigt und vom Statthalteramt Uster zu einer Busse von 190 Franken verknurrt mit der Begründung der «über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch das Verteilen von Bibeln auf dem Areal einer öffentlichen Schulanlage.»
Am 26. August 2010 entschied das Bezirksgericht Uster, das Verteilen von Bibeln im öffentlichen Raum sei eine „nicht über den Gemeingebrauch hinausgehende“ Handlung. Dabei betonte der Richter offenbar, dass dieses Urteil nur für den vorliegenden Fall gelte und ermahnte die Bibelverteiler, sich jeweils gut zu überlegen, wie sie ihre Verteilorte auswählen. Noch ist offen, ob das Statthalteramt Dübendorf den Entscheid vors Obergericht weiterziehen will.
Quelle: http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_08_26_Gideon_freigesprochen.php

Schaffhausen

im Interview mit dem Schaffhauser Bock sagt der Regierungsrat, der diesen Bock geschossen hat: «Was die Schüler dann mit ihnen <den Bibeln> tun, ist ihnen überlassen – sie können sie auch in den Kübel werfen». So weit sind die Freidenker noch nie gegangen!

27.8.2010 Radio Munot: Gideon-Bibeln: Freidenker-Vereinigung kritisiert Empfehlung von Christian Amsler
Regierungsrat Amsler verteidigt seine Empfehlung mit der Aussage: “Wir leben in einem christlichen Land”.

10.9.2010 Schaffhauser Nachrichten: Nachgefragt

Thurgau

Die Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (SP) hat den Gideons ebenfalls 2010 eine Empfehlung.pdf ausgestellt.
Darin beruft sie sich auf eine Empfehlung ihres Vorgängers Jakob Stark (SVP), der 2006 seinem Namensvetter aus dem gleiche Ort, Rudolf Stark (ehemaliger Bezirksstatthalter SVP?), eine Empfehlung ausgestellt hatte.

Erlebnisberichte

“Ich wurde in der Volksschule selbst damit konfrontiert. Die Bibeln wurden uns WÄHREND des Unterrichts verteilt!!! Und zwar von zwei autoritären Herren, die sich und ihre Organisation kurz vorstellten und dann mit einer grossen Kiste voller …Bibeln durch das Klassenzimmer marschierten. Natürlich wagte von uns Schülern niemand das Angebot abzulehen. ” J.S. Heimberg BE

War bei mir das selbe. Ist nun 10+ Jahre her, aber bei uns sind die Gideons ins Schulzimmer gehüpft als wär’s das normalste auf der Welt. :/ M.S. Thun

Bei uns im Gymi hatten die Gideons auch einmal Bibeln auf dem Schulhausplatz verteilt – an bester Lage genau zwischen den Schulhäusern, wo alle Schüler durchkamen, und mit Billigung der Schulleitung. Einige Eltern haben dann allerdings auch offiziell dagegen protestiert, das hat glaub einen gewissen Eindruck hinterlassen. C.H. Zürich

Ich war Mitglied der Gideons International Gruppe (…), kenne die Organisation, war im Hauptquartier in den USA.
Ich habe die Interne Prüfung als Sprecher für den “Kirchenzeugnisdienst” abgelegt, und war an vielen Verteilaktionen beteiligt.
Die Gideons aufzuhalten ist ein schwieriges Unterfangen. Einfach nur die Bibeln in den Hotels oder Spitälern zu bemalen, bekleben oder Seiten herauszureissen, oder zu entwenden ist nutzlos, da die Gideons regelmässig überprüfen und die Bibeln ersetzen. Auch helfen dabei Gläubige z. B. in den Spitälern mit.
(Name und Adresse der FVS bekannt.)

Freispruch für Sekretär der Basler Muslimgemeinde

Freitag, 10. September 2010

Der Sekretär der Basler Muslimgemeinde kommt mit seinen umstrittenen Äusserungen vorläufig ungeschoren davon. Er hatte in einer Fernsehreportage das Schlagen von Ehefrauen als gerechtfertigt bezeichnet.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/basel_gericht_prozess_sekretaer_muslimgemeinde_freispruch_1.7515908.html#comment_article

Vor Gericht machte der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geltend, er sei mit der Veröffentlichung der Aussagen nicht einverstanden gewesen. Sie seien überdies aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Gerichtspräsident schloss sich dieser Sichtweise nicht an, verneinte aber dennoch die Strafbarkeit.

Durch Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt

Die Äusserungen des Angeklagten im Gespräch mit der TV-Journalistin seien durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt, hielt der Gerichtspräsident mit Nachdruck fest. Von einer Aufforderung im Sinne von Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches könne nicht die Rede sein. Der Angeklagte habe niemanden zur Umsetzung aufgefordert, sondern bloss einen Wunsch ausgedrückt.

Dies hat er aber nach Meinung des Gerichts unmissverständlich getan und mit seinen Aussagen im Gerichtssaal bestätigt. Er habe drakonische Strafen wie Handabhacken als sinnvoll bezeichnet und die Einführung der Scharia in der Schweiz befürwortet, anders könne man das nicht verstehen, sagte der Gerichtspräsident.

Die Staatsanwältin hatte wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit einen Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken verlangt. Ob sie gegen das Urteil des Strafgerichts appellieren wird, hat sie noch nicht entschieden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

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