Archiv für die Kategorie „Kt. Basel-Stadt“

Basel: Muslime wollen Privatschule

Donnerstag, 26. Januar 2012

20 Minuten
Der Streit um den obligatorischen Schwimmunterricht spitzt sich zu: Eine Gruppe von Muslimen aus beiden Basel plant eine eigene muslimische Privatschule von Kindergarten- bis Sekundarstufe.
Für den Baselbieter Regierungsrat Urs Wüth­rich ist aber klar: «Der Lehrplan muss auch in Privatschulen erfüllt werden.»

http://www.20min.ch/news/basel/story/16568649

Basler Religionsartikel unter Druck?

Dienstag, 24. Januar 2012

DRS
Der Basler Religionsartikel, der seit 2006 in der neuen Basler Verfassung steht, gerät unter Druck: vor allem Grossräte von SP und SVP werfen ihm vor, nicht praktikabel zu sein. Sie denken deshalb über eine mögliche Streichung des Artikels nach. Dazu wäre eine Verfassungsänderung nötig.

Voraussetzungen für die sogenannte “kleine Anerkennung” in der Basler Verfassung

§ 133. Kantonale Anerkennung anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften
1 Privatrechtlich organisierte Kirchen und Religionsgemeinschaften können mit der Verleihung besonderer Rechte vom Kanton anerkannt werden, sofern sie:
a) gesellschaftliche Bedeutung haben,
b) den Religionsfrieden und die Rechtsordnung respektieren,
c) über eine transparente Finanzverwaltung verfügen und
d) den jederzeitigen Austritt zulassen.
2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine kantonale Anerkennung.
3 Die kantonale Anerkennung erfolgt mit Beschluss des Grossen Rates. Dieser bedarf der Zustimmung von mindestens 51 Mitgliedern des Grossen Rates. Er unterliegt nicht dem Referendum.
4 Der Anerkennungsbeschluss legt die der Kirche oder Religionsgemeinschaft verliehenen Rechte und die von ihr zu erfüllenden Auflagen fest.

Kleine Anerkennung

Neuapostolen

Im Falle der Neuapostolen hatte der letzte Punkt zu reden gegeben. Die Neuapostolische Kirche (800 Mitglieder in BS, leicht rückläufig) hat am 11. Januar 2012 im zweiten Anlauf vom Basler Grossen Rat diese «Kleine Anerkennung» erhalten – mit dem vorgeschriebenen Minimum von 51 Stimmen bei 20 Nein und 16 Enthaltungen. Grundlage war ein ausführlicher Bericht des Regierungsrates.

Christengemeinschaft

Bereits im September 2011 hat das Parlament der “Christengemeinschaft” (500 Mitglieder) mit 58 gegen eine Stimme (aus der SVP) und bei sieben Enthaltungen die Anerkennung zugesprochen.
http://bazonline.ch/basel/stadt/Christengemeinschaft-als-Religionsgemeinschaft-anerkannt/story/26746434

Aleviten

Die Aleviten haben ein Gesuch zur Anerkennung gestellt. Es soll 2012 im Grossen Rat behandelt werden.
Ihre Anzahl im Kanton wird auf 5000-6000 geschätzt.
http://bazonline.ch/basel/stadt/Man-soll-als-Alevit-registriert-sein/story/30995724

Kritik

Es sei nicht Aufgabe des Parlamentes Glaubensinhalte und Dogmen einer Glaubensgemeinschaft zu prüfen, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog (SP), weil es bei den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ja auch Dinge gebe, wo man genauer hinschauen müsste. Die Erfahrung mit dem Gesuch der Neuapostolen habe aber gezeigt, dass genau das stattfinde, sagte Dominique König (SP). Etliche SPler hätten sich deshalb der Stimme enthalten und damit zum Ausdruck gebracht, dass diese Entscheidung nicht in die Hoheit des Parlaments gehöre.

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/basel-baselland/318720.der-basler-religionsartikel-geraet-unter-druck.html

Grosse Anerkennung

Öffentlich rechtliche Körperschaften     Mitgliederzahl  (VZ 2000)
Reformiert                                                                  49’892
Katholisch                                                                   46’802
Christkatholisch                                                              519
Jüdisch                                                                          1’868

Ein weiterer Text der FVS

Kt. BS: Neuapostolen bald “Landeskirche”?

Dienstag, 3. Januar 2012

AZ
Basel hat voraussichtlich bald eine neue kantonal anerkannte Kirche: die Neuapostolischen Christen. Diese Glaubensgemeinschaft bewirbt sich seit eineinhalb Jahren um die kantonale Anerkennung. Der Grosse Rat stimmt nun in seiner nächsten Sitzung in einer Woche über ihr Gesuch ab. Die Zeichen stehen auf Zustimmung: Die vorberatende Bildungs- und Kulturkommission (BKK) empfiehlt, dem Gesuch statt zu geben.

Damit könnte es im zweiten Anlauf mit dem kantonalen Gütesiegel für die Neuapostolische Kirche (NAK) klappen. In der ersten Runde im Februar vor einem Jahr hatte der Grosse Rat das Gesuch noch abgelehnt. Man dürfe nicht «leichtfertig» Religionsgemeinschaften anerkennen, lautete damals der Tenor – sonst würde man Tür und Tor öffnen für problematischere Gesellschaften wie die Scientologen oder die Zeugen Jehovas. Damit rügte der Rat nicht in erster Linie die Neuapostolische Kirche, sondern das zu wenig gründliche Vorgehen der Regierung.

Fortsetzung: http://www.aargauerzeitung.ch/baselland/neuapostolen-sollen-in-einem-neuen-anlauf-den-segen-erhalten-118342385

Vom unaufhaltsamen Aufstieg der Konfessionslosen in Basel

Freitag, 4. November 2011

ref.ch
Rund 44 Prozent der Basler Bevölkerung waren Ende 2010 konfessionslos. 19 Prozent sind Protestanten, 16 Prozent römisch-katholisch und knapp 10 Prozent sind Muslime. Die Zahlen veröffentlichte das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt am 4. November.

http://www.ref.ch/de/hauptseiten/news/schweiz/#c3411

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/basel-baselland/303681.konfessionslose-nehmen-weiterhin-zu.html

Kt. BS: Verwaltungsgericht stützt Busse gegen Schwimmunterrichtverweigerer

Freitag, 12. August 2011
Blick
Eltern, welche die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, sind in Basel-Stadt zu Recht gebüsst worden: Das baselstädtische Verwaltungsgericht hat den Rekurs eines muslimischen Elternpaars gegen die Bussen abgewiesen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/muslimische-maedchen-in-den-schwimmunterricht-178902

Ausstellung in Basel: Ralf König – Gottes Werk und Königs Beitrag

Freitag, 10. Juni 2011

Seit 30 Jahren schreibt und zeichnet Ralf König (*1960, D) Beziehungsgeschichten für Erwachsene. Meistens zwischen Männern, zunehmend zwischen Männern und Frauen und seit Neustem zwischen dem Mensch und seinem Schöpfer.
Die ersten Storys des heute in zahlreiche Sprachen übersetzten Comiczeichners entstehen in den 1980er-Jahren und widmen sich den Eigenheiten und Lustbarkeiten schwuler Subkultur. Dabei ist der kleinste gemeinsame Nenner seiner liebevoll stilisierten Figuren die Knollennase – nur für die Darstellung erotischer Phantasiegestalten greift König gerne auf deftigen Naturalismus zurück. 1987 wird
Ralf König mit seinem Comicroman «Der bewegte Mann» weit über die Szene hinaus bekannt, und seither finden seine Geschichten ein immer breiteres Publikum.

Mit seinem humor- und lustvollen Werk hat Ralf König viel dazu beigetragen, Vorurteile gegenüber der Homosexualität durch Einsichten zu ersetzen. Sein Einsatz für eine offene, liberale und lebensbejahende Gesellschaft hat ihn dazu bewogen, für Meinungs- und Pressefreiheit einzustehen. Die neuesten Werke «Prototyp», «Archetyp» und «Antityp» fühlen den Religionen auf den Zahn und lassen Königs Personal im Garten Eden, der Arche Noah und unter den Aposteln auftreten.  Die Ausstellung «Ralf König. Gottes Werk und Königs Beitrag» zeigt einen Überblick über das dreissigjährige Schaffen des wichtigsten deutschsprachigen Comickünstlers und würdigt einen unerschöpflichen und immer überraschenden Geschichtenerzähler.

Veranstaltungen

Vernissage
Freitag, 10.6.2011, 18.30 Uhr
Begrüssung durch Anette Gehrig, Kuratorin/Leiterin Cartoonmuseum Basel.
Einführung mit Andreas C. Knigge, Comic-Experte und Performance von Ralf König.
Anschliessend Apéro.

mittwoch-matinee
Der König der Geschichtenerzähler
Mittwoch, 7.9.2011, 10–12 Uhr
Ralf König im Gespräch mit der Kuratorin Anette Gehrig

Comiclesung mit Ralf König
Donnerstag, 20.10.2011, 20 Uhr, Vorstadttheater Basel
Ralf König bringt seine Highlights aus 30 Jahren Knollennasen auf die Bühne – solo!
Eine Kooperation mit dem Vorstadttheater Basel

Sonntagsführungen
Sonntag, 7.8., 4.9., 9.10.2011, 14–15 Uhr

Weitere Veranstaltungen/Führungen
www.cartoonmuseum.ch

Führungen für Schulklassen, Betriebsausflüge und sonstige Gruppenbesuche.

Kirchliche Präsenz an Kantonsschulen

Donnerstag, 9. Juni 2011

In den Kantonen Aargau und Zürich betreiben die “Landeskirchen” ausgedehnte Lobbyarbeit an den Kantonsschulen. Aber auch in anderen Kantonen bestehen “Schulseelsorge”-Projekte.

Kt. ZH

“Ökumenische Mittelschularbeit”
Die Schule leistet mit dem Religionsunterricht Bildungsarbeit – auch zugunsten der Kirchen; die Kirchen leisten Seelsorgearbeit – die auch den Schulen zugute kommt: Mit diesem Grundgedanken wird die Aufgabenteilung zwischen Kirchen und und Staat unterstrichen. Folglich wird der Religionsunterricht durch den Staat finanziert (Kompetenzbereich der Schulen), die Finanzierung der Seelsorgearbeit leisten die Kirchen (Interessenbereich der Kirchen).”

Beispiel: Foyer Rämibühl – katholische Mittelschulseelsorge

Angebote: offene “Foyers”, Treffpunktarbeit, Projekt- und Gruppenarbeit, Weekends und Reisen.
Ziel: “Reich-Gottes-Botschaft Jesu, welche wir in der Lebenswelt Schule als Deutungshilfe und Bezugspunkt für eine gelingende Lebensgestaltung sichtbar machen wollen.”

http://www.foyer-raemibuehl.ch/file/pdf/Leitbild%20Mittelschulseelsorge.pdf

Rechtliche Grundlagen

Im Mittelschulgesetz finden sich keiner der folgenden drei Begriffe: Kirche, Religion, Seelsorge.

Im Kirchengesetz heisst es:
§ 14 Die Kirchgemeinden haben gegenüber den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden Anspruch auf die unentgeltliche Benützung von öffentlichen Schulräumen für den kirchlichen Jugendunterricht.

In Kirchenordnung der reformierten Kirche postuliert diese:
Art. 72    Die Landeskirche setzt sich dafür ein, dass das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Begegnung mit dem biblischen Erbe
und der christlichen Überlieferung
an der Schule gewahrt bleibt.

Seelsorger

http://www.rolanddiethelm.ch/pfarrer/engagement/lehrer_und_mittelschulseelsorger : “Als Mittelschulseelsorger und Lehrer für Religion setze ich mich zusammen mit meinem katholischen Kollegen und dem ganzen Lehrkonvent für das seelische und integrale Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und aller Angestellten an der Schule und für eine menschenfreundliche Schul- und Lernkultur ein.”

Kt. AG

Religionsunterricht und kirchliche Arbeit an kantonalen Schulen (ökumenisch)
“Die kirchliche Arbeit an kantonalen Schulen wird in ökumenischer Verantwortung durchgeführt. Die Beauftragten unterrichten zusätzlich zu ihrem kirchlichen Auftrag, das Erteilen des Freifachs Religion, das vom Kanton finanzierte Ergänzungsfach Religion.
Als Seelsorgende sind die Beauftragten zudem Ansprechpersonen für Schüler und Schülerinnen und Lehrpersonen, die in einer schwierigen Situation das persönliche Gespräch suchen. In Baden und Wettingen gibt es ein Foyer, das den Jugendlichen als Treffpunkt und Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Zusätzlich engagieren sich die Beauftragten in Projekten, die meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen durchgeführt werden und organisieren Veranstaltungen.
An der Kantonsschule Baden, der Alten Kanti Aarau sowie an der Kantonsschule Wohlen sind katholische Beauftragte im ökumenischen Auftrag tätig. ”

Neueste Entwicklung:

“Die römisch-katholische und die reformierte Kirche sind mit je einem Beauftragten an den Kantonsschulen präsent. Die Lehrbeauftragten erteilen gemäss der Mitteilung nicht nur Religionsunterricht, sondern leisten zudem fachliche Beratung, Foyerarbeit und Seelsorge. In den vergangenen Jahren seien die an die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken, so dass für eine umfassende Seelsorge kaum mehr Zeit übrig geblieben sei. Nun sollen die Pensen an den Kantonsschulen von Baden, Aarau und Wohlen von derzeit 65 auf 155 Prozent aufgestockt werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Umfang von 10 Prozent wird weiter eine Fachstellenleitung geschaffen. Neu werden die Lehrbeauftragten durch eine Fachkommission begleitet.  http://www.kipa-apic.ch/index.php?&pw=&na=0,0,0,0,d&ki=220914

Rechtliche Grundlagen

In den kirchlichen Papieren ist lediglich von der Kirchenordnung die Rede, nicht etwa vom Schulgesetz.

“GRUNDLAGENPAPIER DER KIRCHLICHEN ARBEIT AN KANTONALEN SCHULEN
Präambel
Bindend für die Beauftragten der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau ist Art. 131 der Kirchenordnung, sowie die Beschlüsse der Synode des Jahres 1988 und der Bericht des Kirchenrates an die Synode aus dem Jahr 1993 und 1998. Bindend für die Be-
auftragten der Römisch-Katholischen Landeskirche sind die landeskirchlichen Beschlüsse in Absprache mit dem Bischofsvikariats.”
http://www.religion-aargau.ch/download/kas-grundlagen_08.pdf

Im Dekret über die Mittelschulen steht lediglich

Religionsunterricht
Den Landeskirchen werden zur Erteilung des Religionsunterrichts an den Mittelschulen innerhalb der ordentlichen Schulzeit bis zwei Stunden pro Woche und Abteilung eingeräumt und geeignete Unterrichtszimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten dieses Unterrichts tragen die Landeskirchen.

Kanton FR

Die Mittelschulseelsorge ist organisiert. Auf deren Webseite finden sich aber lediglich interne Veranstaltungen: http://www.fri-soul.ch
Kantonsübergreifende Angebote wie z.B. eine Studienreise nach Rom: http://www.ref-ag.ch/kas/nksa/aktuell_berichte/download/flyerromaarau.pdf

Kanton BS

Katholische Schulseelsorge
“Zusätzlich zum Religionsunterricht wird durch geschulte Fachpersonen an zwei Schulstandorten der Orientierungsschule das Projekt „Betreuung und Mediation“ angeboten. Das Projekt will mithelfen Kommunikation zu üben, zur gewaltfreien Konfliktlösung zu befähigen und Schülerinnen und Schüler individuell einzeln, in kleinen Gruppen oder auf Klassenebene zu begleiten. Das Projekt wird durch Stiftungen und Spenden finanziert.” http://www.rkk-bs.ch/content.cfm?nav=1&content=88

“OASE” an der Orientierungsschule Dreirosen
“Die Fünft- bis Siebtklässler der Orientierungsschule Dreirosen in Kleinbasel haben mit Stephan Schmidt einen Schulseelsorger, der ihnen zuhört, Trost spendet und ganz praktische Lösungshilfen anbietet. Sie wissen, dass man ihm vertrauen kann, er aber nicht einfach alles durchgehen lässt. Einen kleinen Ladendieb begleitet er beispielsweise zum Besitzer. Über die Entschuldigung hinaus erwartet der Seelsorger von dem Jungen jedoch, dass er die Schadensumme in Raten zurückzahlt.
Am Anfang kommen die Kinder meist mit eher harmlosen Problemen in die «Oase», wie die Anlaufstelle genannt wird. Ist ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, kommen manchmal Einzelschicksale mit Gewalt in der Familie oder sexuellen Übergriffen zum Vorschein. Im Durchschnitt wird die Schul- seelsorge mindestens von der Hälfte der rund 240 Schüler einmal in Anspruch genommen.

«Weil es ein kirchliches Projekt ist, kann ich mich ohne äusseren Druck auf die Kinder konzentrieren», so Stephan Schmidt. Aber: Erfolgreich könne die Oase nur bleiben, wenn sie den Kindern konstant offenstehe. Denn Vertrauen aufzubauen, brauche Zeit. Leider merke er von Jahr zu Jahr, wie das Projekt um das finanzielle Überleben kämpfe.

http://www.kath.ch/upload/20090819153543.pdf

Integration durch Religion

http://www.livenet.ch/neuigkeiten/religioeses/108263-auszeichnung_fuer_vermittlung_christlicher_werte_an_schulen.html

Kt. UR

“will sich Bruno Durrer künftig vermehrt dem Seelsorgeraum Seedorf–Isenthal–Bauen widmen. Ein Fernziel des Religionspädagogen aus Obwalden ist es, an den Kreisschulen von Seedorf die Schulseelsorge umzusetzen. «Ich möchte den Jugendlichen Gott und die Religion näherbringen und so den Glauben im Alltag einbinden», umschreibt Bruno Durrer seine Ziele.”

http://www.urnerwochenblatt.ch/aktuelle_ausgabe/nachrichten_details.asp?id=7629

Kommentar

Die Kirchen stocken also auf, obwohl – oder gerade weil? – “die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken” ist.

Unklar ist, wer die ganze Geschichte wirklich finanziert. Klar ist aber, dass die “Landeskirchen” mit diesem Exklusivangebot ihre Gemeinnützigkeit untermauern und dass – mindestens im Kanton Zürich – diese Angebote ohne die Kirchensteuern für juristische Personen und staatliche Beiträge nicht bestehen würden.

Unklar ist weiter, auf welcher Rechtsgrundlage das Wirken der Kirchen an den Kantonsschulen ausserhalb des Religionsunterrichts basiert.

Namentlich konnte in keiner der gesetzlichen Grundlagen etwas über die “Seelsorge” an den Mittelschulen gefunden werden.

Es stellt sich die Frage, ob Mittelschulen deshalb besonders bewirtschaftet werden, weil die Kirchen sich dort ihren Nachwuchs für die Theologie und die Pfarrstellen sichern können.

Die Kirche postulieren ein “Recht der Kinder und Jugendlichen auf Begegnung mit dem biblischen Erbe und der christlichen Überlieferung” das es – im Gegensatz etwa zum Grundgesetz  in Deutschland – in der Schweiz nicht gibt.

Mit ihrer Präsenz an den Mittelschulen schaffen die “Landeskirchen” sich einen exklusiven Raum der Begegnung mit den Jugendlichen, wo sie sich konkurrenzlos der Bewirtschaftung der “Sinnfragen” widmen können und die Jugendlichen für die Religionsfrage und entsprechende Maturaarbeiten gewinnen – damit legitimieren sie wiederum ihre Präsenz und die Präsenz ihres Faches an den Schulen und Universitäten.

Ein weiterer Text der FVS

Bussen gegen Basler Muslime sind wirkungslos

Dienstag, 8. März 2011

Tages Anzeiger
Der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann hat im August 2010 auf der Basis des Schulgesetzes fünf muslimische Familien gebüsst, weil diese ihre Töchter trotz allem Entgegenkommen der Primarschulen nicht in den normalen geschlechtergemischten Schwimmunterricht schicken wollten. Insgesamt erhielten beide Elternteile der betreffenden fünf Familien eine Busse von je 350 Franken.

Nun zeigt sich, dass diese Repressionsmassnahme nichts genützt hat, wie Pierre Felder, Leiter Volksschulen Basel-Stadt, feststellt. «Die bereits gebüssten Familien haben jüngere Töchter, bei denen sich nun dasselbe Problem stellt: Sie wollen auch diese nicht am regulären Schwimmunterricht teilnehmen lassen», sagt Felder.

Auch neue Bussen gesponsert

Damit bahnt sich eine erneute Erteilung von Bussen durch den Erziehungsdirektor an. Denn vier der fünf gebüssten Familien sind bereits letztes Jahr auf Konfrontationskurs mit den Behörden gegangen und haben gegen die Bussen Rekurs eingereicht. Einer der Rekurse ist auf Stufe Verwaltungsgericht noch immer hängig.

Unterstützt werden die muslimischen Familien vom Riehener Unternehmensberater Johannes Czwalina, der eine Busse aus dem letzten Jahr bereits bezahlt hat, die drei ausstehenden «wie versprochen bezahlen wird» und den vierten noch hängigen Rekurs «auf eigene Kosten und, wenn nötig, bis an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg» weiterziehen lassen will.

Privater Schwimmunterricht

Bis die Frage nach der «Diskriminierung der Muslime in Sachen Schwimmen» höchstinstanzlich geklärt sei, werden den fünf muslimischen Familien laut Czwalina keine weiteren Kosten entstehen. «Ich werde auch die Bussen für die nächstjüngeren Töchter übernehmen», sagt Czwalina, der die Kosten von 700 Franken für die Familien mit «im Schnitt vier Kindern und sowieso schon an der Armutsgrenze lebend» für ungerecht hält. Laut Volksschulleiter Felder besuchen alle Töchter der betreffenden Familien privaten Schwimmunterricht.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bussen-gegen-Basler-Muslime-sind-wirkungslos/story/30314059

Kt. BS: Anerkennung der Neuapostolen zurückgewiesen

Mittwoch, 9. Februar 2011

BAZ
Die Neuapostolische Kirche Basel wird noch nicht kantonal anerkannt: Der Grosse Rat hat am Mittwoch die Vorlage dazu auf Antrag der SP an die Regierung zurückgewiesen.

Die Vorlage zur Anerkennung der Neuapostolische Kirche (NAK) wurde am Ende mit 46 gegen 34 Stimmen bei drei Enthaltungen zurückgewiesen. Die Regierung hatte demgegenüber grünes Licht geben wollen: Aus seiner Sicht erfüllt die NAK die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, Religionsinhalte würden nicht überprüft.

Zu reden gab ein Passus in den NAK-Schriften, wonach zwar das weltliche Recht einzuhalten sei, ausser jedoch bei Widerspruch gegen göttliche Regelungen. Laut Finanzdirektorin Eva Herzog meint die NAK damit nur allfällige Konflikte mit Menschenrechten und der Religionsfreiheit, was man gelten lassen könne.

Türe nicht Allen öffnen

Die SP vermisste indes eine profunde inhaltliche Prüfung der Lehre der NAK. Ohne solche könnten auch weit problematischere Gruppen anklopfen wie etwa Scientology. Auch die EVP äusserte Skepsis. Die LDP beantragte, die NAK zu einem jährlichen Tätigkeitsbericht mit Jahresrechnung zuhanden der Regierung zu verpflichten – die Rückweisung erübrigte dann aber dazu eine Abstimmung.

Die SP monierte überdies einen Exklusivitätsanspruch der Neuapostolischen Kirche. Das bewegte die LDP zur Bemerkung, eine solche habe ja auch die römisch-katholische Kirche, und zwar ganz ausgeprägt, und diese sei eine anerkannte Landeskirche.

Angesichts des Unbehagens im Ratsaal plädierte aber schliesslich auch Herzog für die Rückweisung, weil eine Anerkennung trotz Zweifeln «kein guter Start» wäre für die Neuapostolische Kirche. Sie versprach eine umfangreichere Vorlage, damit die Anerkennung dann glatt erfolgen könne. Die NAK Basel zählt gemäss eigener Webpage 571 Mitglieder, darunter 23 Kinder. Ihr neulich renovierter einziger Gemeindesaal steht im Kleinbasel an der Breisacherstrasse.

http://bazonline.ch/basel/stadt/Neuapostolische-Kirche-noch-nicht-anerkannt/story/14044336

Basel: Rekurs gegen “Schwimm-Bussen”

Dienstag, 21. Dezember 2010

Die Anwältin von Eltern, die ihre Tochter aus religiösen Gründen nicht in den gemischten Schwimmunterricht schicken wollen, strebt einen “Musterprozess” an. Sie will die Religionsfreiheit als Grundrecht durch die Gerichte neu überprüfen lassen. Nötigenfalls wird sie für die Rechtsklärung bis zum Menschengerichtshof nach Strassburg gehen, erklärte sie am Freitag gegenüber der Presseagentur Kipa aus.

Der Fall führte zu zwei Rekursen. Das Basler Erziehungsdepartement büsste im Sommer fünf muslimische Familien, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht fernhielten. Das Basler Verwaltungsgericht beendete vor kurzem dieses Rekursverfahren vorzeitig, weil die Rekurrenten keinen Kostenvorschuss leisteten.

Der zweite Rekurs ist noch hängig. Es geht wiederum um diese Busse. Die Anwältin eines Elternpaares, Sandra Sutter-Jeker, geht davon aus, dass der Rekurs gegen die Schwimmbussen intakte Erfolgschancen habe.

2008 stellte das Bundesgericht die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es entschied, dass die Kantone nicht mehr verpflichtet seien. Kinder aus religiösen Gründen vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zu dispensieren.

http://www.kipa-apic.ch/index.php?pw=kineupa&na=0,0,0,0,d&ki=215183