Archiv für die Kategorie „Kirchensteuer“

Mythos “Soziale Kirche”?

Mittwoch, 18. Januar 2012

Bedroht von einer Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen im Kanton Graubünden, werden in den Medien unwidersprochen Mythen zelebriert:

“Im Jahr 2010 gingen von den rund zehn Millionen Franken 54 Prozent an die Römischkatholische und 46 Prozent an die Evangelisch- reformierte Landeskirche. Wenn dieses Geld fehlen würde, könnte dies bei den Katholiken etwa die Jugendarbeit, die Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen sowie Kirchenrenovationen gefährden. Ähnlich sieht es bei den Reformierten aus: Auch sie nutzen das Geld zur Unterstützung von sozialen und karitativen Einrichtungen sowie für die Renovation ihrer Kirchgebäude. Deshalb steht für die beiden Kirchen viel auf dem Spiel, und den Jungfreisinnigen sei offenbar nicht klar, was sie mit ihrer Abschaffungsinitiative anrichten könnten, meinte Claudia Kleis, Präsidentin der katholischen Verwaltungskommission, in der «Südostschweiz»”.

http://v2.suedostschweiz.ch/epaper/pdf/blaettern_detail_fs.cfm?page=01_wzbw_01_2012-01-18

Mythos

“Die Kirchen leisten Reparaturarbeit im Sozialbereich, sie flicken in der Jugendarbeit und Sozialfürsorge mit den Kirchensteuern der juristischen Personen das, was die Firmen in der Gesellschaft an Schaden anrichten. Zudem verschönern die Kirchgemeinden mit ihren Kirchen die Landschaft und erbringen so Standortvorteile für die Unternehmen.”

Tatsache

Die Einahmen aus den Zwangsabgaben der Firmen sind eine “Kultussteuer”, d.h. sie sind nicht etwa für soziale Aktivitäten reserviert, sondern kommen in den grossen Topf der Kirchgemeinden. Fallen diese Einnahmen weg, haben die Kirchen weniger Geld zur Verfügung. In welchen Bereichen sie da Einsparungen vornehmen, ist ihr eigener Entscheid – dort wird sich zeigen, ob sie wirklich sozial sind, oder sich bisher soziale Einrichtungen einfach nur aus den übervollen Kassen geleistet haben.
Der “Standortvorteil” ist ein unfeines Argument – erklärt sich die Kirche damit etwa zur wohlfeilen Kulisse des Kapitalismus?

Kt. FR: Staatsrat lehnt Freiwilligkeit der Kirchensteuer für jurist. Personen ab

Donnerstag, 12. Januar 2012

Freiburger Nachrichten

Der Staatsrat lehnt eine Volksmotion der Jungfreisinnigen ab, die verlangt, dass die Bezahlung der Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll.
(…)
Er begründet dies unter anderem mit den vielen Aufgaben, die die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche neben der liturgischen und kultischen Funktion übernähmen. «Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei der Betreuung Jugendlicher, der Beratung junger Eltern, der Unterstützung betagter Personen, der Sterbebegleitung, der Seelsorge in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen und Strafanstalten, der Integration von Migranten sowie bei der Unterstützung von Personen in schwierigen Situationen», schreibt die Freiburger Regierung. Auch der kulturelle Beitrag der Kirchen, zum Beispiel durch die Förderung des Chorgesangs, sei bedeutend.
Der Staatsrat befürchtet mit der Aufhebung der obligatorischen Kirchensteuer für juristische Personen zudem eine Übertragung der Steuerlast auf die natürlichen Personen.
(…)
Der Ertrag der bei juristischen Personen erhobenen Kirchensteuern für die katholische und die reformierte Kirche hat sich im Jahr 2010 auf rund 10,8 Millionen Franken belaufen.

http://193.247.189.70/fn/smifrontendprod/artikel.cfm?id=129464

Kt. VS: Kirchenfinanzierung

Freitag, 7. Oktober 2011

Kipa
Während die meisten Kantonalkirchen mit Einkünften aus einer obligatorischen Kirchensteuer rechnen können, sind andere Kirchen vor allem in der Westschweiz in einer deutlich weniger komfortablen Lage. Im Bistum Sitten ist die bischöfliche Verwaltung weitgehend auf die Kirchenkollekte angewiesen, die jeweils am 1. November, dem Fest Allerheiligen, aufgenommen wird. 1 Million Franken müssen dieses Jahr auf diesem Wege zusammenkommen.

Im Bistum Sitten mit seinen 225.000 katholischen Gläubigen bestimmt das 1991 eingeführte kantonale Gesetz bezüglich der Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen, dass die Pfarreien und das Bistum ihren laufenden Haushalt eigenständig verwalten. Von den insgesamt 156 Pfarreien des Bistums kennen bloss sechs eine Kirchensteuerpflicht. Im Kanton Wallis kommen für die Fehlbeträge der Pfarreien in der Regel die politischen Gemeinden auf. Anders verhält es sich bei der Bistumsverwaltung: Diese kann ihre jährlichen Fehlbeträge nur mit der Durchführung von Kollekten decken.

Bei Ausgaben von 2,26 Millionen Franken im laufenden Jahr – das sind zu knapp 70 Prozent Personalkosten für insgesamt 15 Vollzeitstellen – fehlt eine 1 Million Franken. Vom Kanton Wallis kann das Bistum Sitten eine Subvention von 420.000 Franken erwarten.

Kein Vermögen und zurückgehende Kollektenerträge
Das Bistum Sitten hänge von der Unterstützung der Gläubigen ab, unterstrich Stéphane Vergère, Verwaltungsdirektor des Bistums, am Donnerstag gegenüber Kipa: “Entgegen einer weitverbreiteten Meinung verfügt das Bistum über kein Vermögen!” Die Rebberge und die Immobilien rund um die Kathedrale in Sitten seien nicht im Besitz des Bistums, sondern gehörten den Chorherren.

In den letzten Jahren sind die Erträge aus den Kirchenkollekten zurückgegangen – parallel zum allgemeinen Rückgang des Gottesdienstbesuches auch im traditionell katholischen Kanton Wallis. Zugenommen haben hingegen per Einzahlungsschein überwiesene Spenden. Legate sind dagegen laut Vergère eher selten, und auf sie ist bei einer Finanzplanung ohnehin kein Verlass.

Der Kanton Wallis kennt keine kirchenrechtliche Körperschaft, durch die das Bistum über eine Kirchensteuerpflicht finanziert werden könnte.

http://www.kipa-apic.ch/index.php?na=0,0,0,0,d&ki=224507

Experten verlangen mehr Transparenz bei der Kirchenfinanzierung

Dienstag, 6. September 2011

Walliser Bote
Wie viel Geld erhalten in der Schweiz Religionsgemeinschaften vom Staat und von ihren Mitgliedern? Eine Studie gibt Auskunft. Die öffentliche Finanzierung der römisch- katholischen und der evangelisch- reformierten Kirchen in der Schweiz beträgt jährlich mindestens 556 Millionen Franken.

Die Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich im Jahr über 1,3 Milliarden Franken Kirchensteuern, wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen gross sind. Die katholischen Kirchen im Kanton Wallis erhalten vergleichsweise wenig Geld. Dies das Fazit einer Studie, in der das Forschungsbüro Ecoplan erstmals Kosten und Nutzen von Religionsgemeinschaften berechnete.

Artikel auf: http://www.kath.ch/index.php?&na=11,10,0,0,d,69257

Kt. GR: Firmen sollen keine Kirchensteuer zahlen

Freitag, 26. August 2011

Südostschweiz
Die Jungfreisinnige Partei Graubünden hat heute Vormittag ihre kantonale Initiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» präsentiert. Damit möchte sie juristische Personen von der Kirchensteuer befreien.

http://www.suedostschweiz.ch/politik/firmen-sollen-keine-kirchensteuer-zahlen

Kt. GR: Konsequenzen des Wegfalls der Kirchensteuern von juristischen Personen

Freitag, 29. Juli 2011

Südostschweiz
Die Evangelisch-reformierte und die Katholische Landeskirche müssten bei einer Annahme der Initiative auf viel Geld verzichten, geben doch die juristischen Personen im Kanton jährlich über zehn Millionen Franken an Kirchensteuern ab. Bei der Katholischen Landeskirche fällt das noch schwerer ins Gewicht als bei der Evangelisch-reformierten. Die Kasse der Katholiken wäre auf einen Schlag leer, die Protestanten würden gut die Hälfte ihrer Gesamteinnahmen verlieren.

http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/den-kirchen-droht-millioneneinbusse

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen

Kt. FR: Volksmotion zur Freiwilligkeit der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen

Freitag, 22. Juli 2011

Die Freiwilligkeit der Kirchensteuerpflicht für Firmen verlangen die Jungfreisinnigen des Kantons Freiburg. Sie haben am 21. Juli beim Kantonsparlament eine entsprechende Volksmotion mit 351 Unterschriften eingereicht. Für eine Volksmotion werden im Kanton Freiburg 300 Unterschriften benötigt.

Im Kanton Freiburg betrug dieser Steuerertrag 2005 88 Millionen Franken.
Erfahrungen mit der Freiwilligkeit der Steuer hat der Kanton Neuenburg gemacht:
http://www.frei-denken.ch/de/2010/11/kt-ne-philip-morris-zahlt-keine-kirchensteuer-mehr/

http://www.kipa-apic.ch/index.php?na=0,0,0,0,d&ki=222193

FVS:  7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen

Zürcher Freidenker begrüssen Initiative der Jungfreisinnigen, plädieren aber für mehrheitsfähige Variante

Donnerstag, 7. Juli 2011

Die Zürcher Freidenker gratulieren den Jungfreisinnigen zu ihrem Ansinnen, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen abzuschaffen. Unternehmerische Zwangsabgaben an Religionsgemeinschaften sind ein rechtsstaatliches Ärgernis, welches beseitigt gehört. Die Freidenker hoffen, dass ein Zürcherisches Ja schweizweit Signalwirkung haben wird. Umso wichtiger ist es aus ihrer Sicht, dass ein mehrheitsfähiger Initiativtext zur Abstimmung gebracht wird. Nach Einschätzung der Zürcher Freidenker dürfte eine reine Abschaffungsinitiative, welche links der religiösen Mitte mehrheitlich primär als Steuersenkungsvorlage eingestuft werden dürfte, an der Urne wenig Chancen haben. Was nötig ist, ist eine Vorlage, die den Staat mit den nötigen Mitteln alimentiert, um zur Zeit an die Kirchen delegierte soziale Aufgaben selbst übernehmen zu können oder auszuschreiben.

Es gilt nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Beiträge zu kompensieren, die heute zwangsweise an die Kirchen umgeteilt werden, denn die Kirchen arbeiten als soziale Dienstleister höchst ineffizient – gemäss Nationalfondsstudie von Marti et al. (2010) macht soziales Engagement nur rund ein Drittel der kirchlichen Dienstleistungen aus. Dieser Anteil soll aber sichergestellt werden.

Ein von Marc Wäckerlin (Piratenpartei Winterthur) eingebrachter Vorschlag zielt in die richtige Richtung: Er schlägt eine über zehn Jahre gestaffelte Reduktion der Kirchensteuer für juristische Personen bei gleichzeitiger sanfter Erhöhung der Staatssteuer vor. Während dieser Übergangszeit soll die Staatssteuer für juristische Personen jährlich um die Hälfte (oder als Variante: ein Drittel) des bei der Kirchensteuer eingesparten Betrags angehoben werden. Nach zehn Jahren wäre die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft, die Staatssteuer wäre um die Hälfte bzw. ein Drittel dieses Betrags erhöht. Die Unternehmer würden von der Vorlage finanziell profitieren aber weiterhin einen Beitrag an sozial sinnvolle oder notwendige Dienstleistungen entrichten. So wäre ein Modell geschaffen, welches unternehmensfreundlich und gerecht zugleich ist – und an der Urne beste Chancen auf  Mehrheiten links und rechts der religiösen Mitte hätte.

Die Freidenker appellieren an die Jungfreisinnigen, die Initiative nicht als blosses Wahlkampfinstrument zu nutzen sondern sie wirklich mit dem Ziel, die Kirchensteuer via Volksabstimmung zu beerdigen, zu lancieren.

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen

Kt. GR: Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen

Donnerstag, 7. Juli 2011

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung wollen die jungfreisinnigen graubünden (jfgr) die juristischen Personen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Das Initiativbegehren, welches Ende August eingereicht wird, würde das Bündner Gewerbe um mehrere Millionen entlasten.

Der Kirchensteuerzwang für juristische Personen (Firmen und Selbständigerwebende) ist sachfremd, ungerecht und ein Relikt aus dem Mittelalter. Jeder Einwohner des Kantons Graubünden kann wählen, ob er einer Konfession angehören will oder nicht. Juristische Personen geniessen diese Freiheit bis
jetzt nicht. Sie sind verpflichtet Kirchensteuern zu bezahlen, obwohl sie gar nicht Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sein können und sich ebenso wenig auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können. Störend ist dabei aber nicht nur die Tatsache, dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen1 und dem Ausland führt, sondern vor allem auch die fehlende Mitsprache und die Verwendung dieser Gelder, welche gegen eine solche Zwangsabgabe
spricht. Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen entlastet das Gewerbe um durchschnittlich mehrere Millionen Franken.

http://www.jfgr.ch/medien/

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen

Kt. ZH: Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen

Mittwoch, 6. Juli 2011

Die Zürcher Jungfreisinnigen lancieren eine kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für Firmen. Wie sie mitteilen, soll die Unterschriftensammlung Ende August 2011 beginnen.

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/jungfreisinnige_kirchensteuer_1.11221982.html

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Jungfreisinnige-wollen-Kirchensteuer-fuer-Firmen-abschaffen/story/12013798

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen