„Er muss nicht mehr aussehen wie sein Vater“
Vor einem Jahr wurde das Kölner Beschneidungsurteil gefällt. Daraufhin folgte ein gewaltiger Rückschritt im gesetzlichen Kinderschutz, sagt Stefan Schritt vom Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im Verein MOGiS. Im Interview spricht er über die Motive des „Worldwide Day of Genital Autonomy“, einem neuen Aktionstag für genitale Autonomie: http://www.diesseits.de/menschen/interview/1367791200/er-muss-nicht-mehr-aussehen-sein-vater
Archiv für die Kategorie „Genitale Integrität“
Weltweiter Tag der genitalen Autonomie
Dienstag, 7. Mai 2013
Internationale Presse zur Beschneidung Sonntag, 31. März 2013
Beschneidung: Kinderärzte kritisieren AAP
Dienstag, 19. März 2013
Das deutsche Beschneidungsgesetz basiert auf fragwürdigen Empfehlungen von US-Kinderärzten (AAP), behaupten zahlreiche Mediziner. Ihre Kritik sei zurückgehalten worden.
Keiner der von der AAP angeführten Vorteile halte einer Analyse nach präventivmedizinischen Kriterien stand. Mitnichten schütze eine Beschneidung vor einer Reihe von Infektionen und Peniskrebs:
- Harnwegsinfektionen treten nur bei einem Prozent der Säuglinge auf, die Komplikationsrate bei Beschneidungen ist dagegen doppelt so hoch. Es müssten also zwei Kinder Komplikationen erdulden, um einem Kind eine Infektion zu ersparen. Die Evidenz für den Schutzeffekt ist überdies unsicher.
- HIV-Infektionen sind in den USA, wo 80% der Männer beschnitten sind, häufiger als in Europa, wo die Beschneidungsrate unter zehn Prozent liegt. Afrikanische Studien sind widersprüchlich, maximal wird ein 60-prozentiger Schutz für den Mann behauptet – für Frauen bietet die Beschneidung des Mannes keinen Schutz. Auf Kondome kann also nicht verzichtet werden.
- Auch bei klassischen Geschlechtskrankheiten zählt man in den USA mehr Fälle als in Europa. Ein möglicher Schutz betrifft nur bestimmte virale Infektionen wie Herpes, nicht aber bakterielle Erkrankungen wie Syphilis. Kondome schützen umfassend.
- Peniskrebs ist in der westlichen Welt extrem selten. Um einen solchen Fall zu verhindern, müssten Ärzte bis zu 322.000 Beschneidungen durchführen. In deren Folge sind statistisch bis zu 40 Todesfälle zu erwarten. Kondome schützen dagegen komplikationslos gegen die zugrundeliegende HPV-Infektion, die den Krebs auslöst. Im AAP-Papier werden Kondome aber gar nicht erwähnt.
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-03/beschneidungsgesetz-kinderaerzteverband-aap
Das deutsche Beschneidungsgesetz basiert auf fragwürdigen Empfehlungen von US-Kinderärzten (AAP), behaupten zahlreiche Mediziner. Ihre Kritik sei zurückgehalten worden.
Keiner der von der AAP angeführten Vorteile halte einer Analyse nach präventivmedizinischen Kriterien stand. Mitnichten schütze eine Beschneidung vor einer Reihe von Infektionen und Peniskrebs:
- Harnwegsinfektionen treten nur bei einem Prozent der Säuglinge auf, die Komplikationsrate bei Beschneidungen ist dagegen doppelt so hoch. Es müssten also zwei Kinder Komplikationen erdulden, um einem Kind eine Infektion zu ersparen. Die Evidenz für den Schutzeffekt ist überdies unsicher.
- HIV-Infektionen sind in den USA, wo 80% der Männer beschnitten sind, häufiger als in Europa, wo die Beschneidungsrate unter zehn Prozent liegt. Afrikanische Studien sind widersprüchlich, maximal wird ein 60-prozentiger Schutz für den Mann behauptet – für Frauen bietet die Beschneidung des Mannes keinen Schutz. Auf Kondome kann also nicht verzichtet werden.
- Auch bei klassischen Geschlechtskrankheiten zählt man in den USA mehr Fälle als in Europa. Ein möglicher Schutz betrifft nur bestimmte virale Infektionen wie Herpes, nicht aber bakterielle Erkrankungen wie Syphilis. Kondome schützen umfassend.
- Peniskrebs ist in der westlichen Welt extrem selten. Um einen solchen Fall zu verhindern, müssten Ärzte bis zu 322.000 Beschneidungen durchführen. In deren Folge sind statistisch bis zu 40 Todesfälle zu erwarten. Kondome schützen dagegen komplikationslos gegen die zugrundeliegende HPV-Infektion, die den Krebs auslöst. Im AAP-Papier werden Kondome aber gar nicht erwähnt.
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-03/beschneidungsgesetz-kinderaerzteverband-aap
“Religionen sind keine Anleitungen zum guten Leben”
Samstag, 26. Januar 2013
Der österreichische Philosoph Konrad Paul Liessmann über das gute Leben und den rechten Glauben, weltliche Gesetze und göttliche Offenbarungen: http://derstandard.at/1358304758111/Religionen-sind-keine-Anleitungen-zum-guten-Leben
Der österreichische Philosoph Konrad Paul Liessmann über das gute Leben und den rechten Glauben, weltliche Gesetze und göttliche Offenbarungen: http://derstandard.at/1358304758111/Religionen-sind-keine-Anleitungen-zum-guten-Leben
Beschneidung: Wo liegt die Deutungshoheit über das Kindeswohl im pluralistischen Verfassungsstaat?
Samstag, 5. Januar 2013
Radio-Ausstrahlung einer Debatte vom 6. Dezember 2012 an der Universität Köln:
Für Juden und Muslime herrscht nun Rechtssicherheit. Sie dürfen ihre Söhne unter bestimmten Voraussetzungen rituell beschneiden lassen.
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz, das rituelle Beschneidungen regeln soll, noch im Dezember 2012 über die parlamentarischen Hürden gepeitscht. Plötzlich wurde dieser Eingriff, der in Deutschland schon lange praktiziert wird, heftig umstritten, weil das Landgericht Köln dem im Sommer 2012 einen Riegel vorgeschoben hatte. Das Kölner Gericht urteilte, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen im frühen Kindesalter einer Körperverletzung gleichkämen und somit strafbar seien.
Alles für immer geregelt, keine Diskussionen mehr?
Wer unseren Hörsaal verfolgt, für den wird die Aufregung keineswegs für immer vorbei sein. Die Diskutanten sprechen die Schwächen der neuen Gesetzeslage offen an und einige von ihnen prophezeien sogar weitere Rechtsprobleme. Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Köln hatte am 6. Dezember 2012 Befürworter und Gegner von Beschneidungen zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. Das Thema:
Beschneidung: Wo liegt die Deutungshoheit über das Kindeswohl im pluralistischen Verfassungsstaat?
Die Gesprächsteilnehmer
Miteinander sprachen: die Rechtswissenschaftler Wolfram Höfling und Reinhard Merkel, beide Mitglieder im Deutschen Ethikrat, Gil Yaron, Arzt aus Tel Aviv sowie der Philosoph Michael Schmidt-Salomon. Die Gesprächsleitung hatte Professor Dan Wielsch aus Köln.
Radio-Ausstrahlung einer Debatte vom 6. Dezember 2012 an der Universität Köln:
Für Juden und Muslime herrscht nun Rechtssicherheit. Sie dürfen ihre Söhne unter bestimmten Voraussetzungen rituell beschneiden lassen.
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz, das rituelle Beschneidungen regeln soll, noch im Dezember 2012 über die parlamentarischen Hürden gepeitscht. Plötzlich wurde dieser Eingriff, der in Deutschland schon lange praktiziert wird, heftig umstritten, weil das Landgericht Köln dem im Sommer 2012 einen Riegel vorgeschoben hatte. Das Kölner Gericht urteilte, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen im frühen Kindesalter einer Körperverletzung gleichkämen und somit strafbar seien.
Alles für immer geregelt, keine Diskussionen mehr?
Wer unseren Hörsaal verfolgt, für den wird die Aufregung keineswegs für immer vorbei sein. Die Diskutanten sprechen die Schwächen der neuen Gesetzeslage offen an und einige von ihnen prophezeien sogar weitere Rechtsprobleme. Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Köln hatte am 6. Dezember 2012 Befürworter und Gegner von Beschneidungen zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. Das Thema:
Beschneidung: Wo liegt die Deutungshoheit über das Kindeswohl im pluralistischen Verfassungsstaat?
Die Gesprächsteilnehmer
Miteinander sprachen: die Rechtswissenschaftler Wolfram Höfling und Reinhard Merkel, beide Mitglieder im Deutschen Ethikrat, Gil Yaron, Arzt aus Tel Aviv sowie der Philosoph Michael Schmidt-Salomon. Die Gesprächsleitung hatte Professor Dan Wielsch aus Köln.
Bundesrat beantwortet Interpellation zur Knabenbeschneidung
Samstag, 29. Dezember 2012
Eingereichter Text von NR Jacqueline Fehr:
Aus Sicht der Kinderrechte ist die Sache klar: Die Uno-Kinderrechtskonvention gibt in mehreren Artikeln vor, dass körperliche Eingriffe ohne Einverständnis der betroffenen Person nicht erfolgen dürfen (Art. 3 Abs. 1, Art. 19 sowie Art. 12 Abs. 1).
Auch die Bundesverfassung schützt die körperliche Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2) und betont diese insbesondere für Kinder: “Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit” (Art. 11 Abs. 2).
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Knaben werden in der Schweiz in welchem Alter durch wen beschnitten? Wie viele Beschneidungen sind medizinisch indiziert? Unter welchen medizinischen Bedingungen (u. a. Narkose) werden die Eingriffe durchgeführt?
2. Wie viele kosmetische Genitaloperationen werden an Kindern gemacht, die mit atypischem Geschlecht zur Welt kommen?
3. Falls diese Daten nicht verfügbar sind, ist der Bundesrat bereit, sie zu erheben?
4. Inwiefern sind medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidungen und kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit der Uno-Kinderrechtskonvention, der Bundesverfassung und dem Schweizerischen Strafgesetzbuch vereinbar? Sind spätere juristische Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten mit Sicherheit auszuschliessen?
5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um der Kinderrechtskonvention und der Bundesverfassung auch in diesem Kontext mehr Nachachtung zu verschaffen? Wie will er dafür sorgen, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe erst in einem Alter erfolgen, wo sich die Betroffenen dazu eine freie Meinung bilden können?
6. Wie will der Bundesrat die breite Öffentlichkeit für das Gebot der körperlichen Unversehrtheit – auch im Zusammenhang mit rein kosmetischen Eingriffen wie Ohrlöcher und Tätowierungen – sensibilisieren? Welche Möglichkeiten des Dialogs sieht er mit jenen Religionsgemeinschaften, bei denen die Beschneidung ein altes kulturelles Erbe ist? Wie können Familien, deren Kinder mit einem atypischen Geschlecht zur Welt kommen, besser begleitet werden, damit sie die Kraft haben, die Operation aufzuschieben?
Antwort des Bundesrates vom 30.11.2012
1. In den meisten Fällen werden Beschneidungen ambulant durchgeführt. Aus diesem Grund gibt es keine Statistik über die Zahl der Eingriffe und die medizinischen Bedingungen, unter denen diese durchgeführt werden. Die einzige bisher bestehende Statistik erfasst den stationären Sektor (Medizinische Statistik der Krankenhäuser) und ist für eine angemessene Analyse dieser Frage nicht geeignet.
2. Von 2006 bis 2010 hat die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für medizinische Massnahmen bei “Intersexualität” für durchschnittlich 30 Kinder pro Jahr erstattet. Die Zahl der durchgeführten Operationen ist nicht bekannt, da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird.
3. Allgemein möchte der Bundesrat die Datenlage im Bereich der ambulanten Leistungen verbessern. Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Gesundheit arbeiten derzeit gemeinsam an einem entsprechenden Konzept (Projekt Mars: “Modules ambulatoires des relevés sur la santé”). Ziel des Projekts ist es, die bestehenden Daten über den stationären Sektor durch Daten über die Versorgung im ambulanten Sektor zu ergänzen. Erfasst werden sollen insbesondere die Arbeit der Leistungserbringer, ihr Leistungsangebot, ihre Infrastruktur, ihre Organisation, ihre Betriebskosten, ihre Ausbildungs- und Spezialisierungsangebote sowie Informationen über die erbrachten Leistungen und die Betreuung der Patienten. Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über Beschneidungen und “geschlechtsbestimmende Operationen” ausgewertet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine vorgezogene spezifische und ausschliessliche Erhebung dieser beiden Fragen, verglichen mit den zu erwartenden Vorteilen, einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würde.
4. Bei diesen Eingriffen stellt sich die Frage der Interessenabwägung zwischen den Rechten der Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. In der Schweiz gehört zu den Rechten der Eltern auch das Recht, einen Eingriff zuzulassen, der die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes beeinträchtigt. Zwei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein, nämlich dass das Kind noch nicht urteilsfähig ist und dass die Eltern ihr Recht zum Wohle des Kindes ausüben. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, müssen die “Vorteile” eines Eingriffs für das Kind umso grösser sein, je invasiver dieser ist. Mit der Annahme des neuen Artikels 124 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) zur Bestrafung der Verstümmelung weiblicher Genitalien wollte das Parlament die Anwendung dieses Artikels nicht auf die Beschneidung ausdehnen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Strafverfolgung ist Sache der Justiz. Es steht dem Bundesrat aufgrund der Gewaltenteilung nicht zu, sich zu möglichen Strafurteilen zu äussern, mit denen das medizinische Personal, das Beschneidungen durchführt, konfrontiert sein könnte. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über solche Verurteilungen in der Schweiz.
5./6. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder hat in den Augen des Bundesrates hohe Priorität. Der Bundesrat hat aufgrund der Interpellationen Kiener Nellen 11.3265, “Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung”, und Glanzmann 11.3286, “Kosmetische Genitaloperationen bei Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen”, die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin beauftragt, zu den ethischen Fragen im Zusammenhang mit der “Intersexualität” Stellung zu nehmen. Der Bericht der Ethikkommission wurde im November 2012 veröffentlicht. Der Bundesrat wird die an den Bund gerichteten Empfehlungen prüfen und über die daraus folgenden Schritte entscheiden. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen weiter gehenden Handlungsbedarf.
Im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelungen engagiert sich der Bund seit 2003 mit einer Präventions- und Sensibilisierungsarbeit und widmet sich seit 2005 der Umsetzung der Motion Roth-Bernasconi 05.3235, “Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen”. Mit seinem Engagement im Bereich der Präventions- und Sensibilisierungsarbeit bezweckt der Bund, dass die betroffenen Migrantinnen und Migranten über die gesundheitlichen und rechtlichen Auswirkungen von weiblichen Genitalverstümmelungen informiert sind und diese Praxis aufgeben. Ausserdem werden Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesen für das Thema sensibilisiert, damit sie einen Beitrag zur Präventionsarbeit leisten können und beschnittene Frauen eine adäquate Versorgung erhalten.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123920
Eingereichter Text von NR Jacqueline Fehr:
Aus Sicht der Kinderrechte ist die Sache klar: Die Uno-Kinderrechtskonvention gibt in mehreren Artikeln vor, dass körperliche Eingriffe ohne Einverständnis der betroffenen Person nicht erfolgen dürfen (Art. 3 Abs. 1, Art. 19 sowie Art. 12 Abs. 1).
Auch die Bundesverfassung schützt die körperliche Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2) und betont diese insbesondere für Kinder: “Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit” (Art. 11 Abs. 2).
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Knaben werden in der Schweiz in welchem Alter durch wen beschnitten? Wie viele Beschneidungen sind medizinisch indiziert? Unter welchen medizinischen Bedingungen (u. a. Narkose) werden die Eingriffe durchgeführt?
2. Wie viele kosmetische Genitaloperationen werden an Kindern gemacht, die mit atypischem Geschlecht zur Welt kommen?
3. Falls diese Daten nicht verfügbar sind, ist der Bundesrat bereit, sie zu erheben?
4. Inwiefern sind medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidungen und kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit der Uno-Kinderrechtskonvention, der Bundesverfassung und dem Schweizerischen Strafgesetzbuch vereinbar? Sind spätere juristische Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten mit Sicherheit auszuschliessen?
5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um der Kinderrechtskonvention und der Bundesverfassung auch in diesem Kontext mehr Nachachtung zu verschaffen? Wie will er dafür sorgen, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe erst in einem Alter erfolgen, wo sich die Betroffenen dazu eine freie Meinung bilden können?
6. Wie will der Bundesrat die breite Öffentlichkeit für das Gebot der körperlichen Unversehrtheit – auch im Zusammenhang mit rein kosmetischen Eingriffen wie Ohrlöcher und Tätowierungen – sensibilisieren? Welche Möglichkeiten des Dialogs sieht er mit jenen Religionsgemeinschaften, bei denen die Beschneidung ein altes kulturelles Erbe ist? Wie können Familien, deren Kinder mit einem atypischen Geschlecht zur Welt kommen, besser begleitet werden, damit sie die Kraft haben, die Operation aufzuschieben?
Antwort des Bundesrates vom 30.11.2012
1. In den meisten Fällen werden Beschneidungen ambulant durchgeführt. Aus diesem Grund gibt es keine Statistik über die Zahl der Eingriffe und die medizinischen Bedingungen, unter denen diese durchgeführt werden. Die einzige bisher bestehende Statistik erfasst den stationären Sektor (Medizinische Statistik der Krankenhäuser) und ist für eine angemessene Analyse dieser Frage nicht geeignet.
2. Von 2006 bis 2010 hat die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für medizinische Massnahmen bei “Intersexualität” für durchschnittlich 30 Kinder pro Jahr erstattet. Die Zahl der durchgeführten Operationen ist nicht bekannt, da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird.
3. Allgemein möchte der Bundesrat die Datenlage im Bereich der ambulanten Leistungen verbessern. Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Gesundheit arbeiten derzeit gemeinsam an einem entsprechenden Konzept (Projekt Mars: “Modules ambulatoires des relevés sur la santé”). Ziel des Projekts ist es, die bestehenden Daten über den stationären Sektor durch Daten über die Versorgung im ambulanten Sektor zu ergänzen. Erfasst werden sollen insbesondere die Arbeit der Leistungserbringer, ihr Leistungsangebot, ihre Infrastruktur, ihre Organisation, ihre Betriebskosten, ihre Ausbildungs- und Spezialisierungsangebote sowie Informationen über die erbrachten Leistungen und die Betreuung der Patienten. Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über Beschneidungen und “geschlechtsbestimmende Operationen” ausgewertet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine vorgezogene spezifische und ausschliessliche Erhebung dieser beiden Fragen, verglichen mit den zu erwartenden Vorteilen, einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würde.
4. Bei diesen Eingriffen stellt sich die Frage der Interessenabwägung zwischen den Rechten der Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. In der Schweiz gehört zu den Rechten der Eltern auch das Recht, einen Eingriff zuzulassen, der die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes beeinträchtigt. Zwei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein, nämlich dass das Kind noch nicht urteilsfähig ist und dass die Eltern ihr Recht zum Wohle des Kindes ausüben. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, müssen die “Vorteile” eines Eingriffs für das Kind umso grösser sein, je invasiver dieser ist. Mit der Annahme des neuen Artikels 124 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) zur Bestrafung der Verstümmelung weiblicher Genitalien wollte das Parlament die Anwendung dieses Artikels nicht auf die Beschneidung ausdehnen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Strafverfolgung ist Sache der Justiz. Es steht dem Bundesrat aufgrund der Gewaltenteilung nicht zu, sich zu möglichen Strafurteilen zu äussern, mit denen das medizinische Personal, das Beschneidungen durchführt, konfrontiert sein könnte. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über solche Verurteilungen in der Schweiz.
5./6. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder hat in den Augen des Bundesrates hohe Priorität. Der Bundesrat hat aufgrund der Interpellationen Kiener Nellen 11.3265, “Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung”, und Glanzmann 11.3286, “Kosmetische Genitaloperationen bei Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen”, die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin beauftragt, zu den ethischen Fragen im Zusammenhang mit der “Intersexualität” Stellung zu nehmen. Der Bericht der Ethikkommission wurde im November 2012 veröffentlicht. Der Bundesrat wird die an den Bund gerichteten Empfehlungen prüfen und über die daraus folgenden Schritte entscheiden. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen weiter gehenden Handlungsbedarf.
Im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelungen engagiert sich der Bund seit 2003 mit einer Präventions- und Sensibilisierungsarbeit und widmet sich seit 2005 der Umsetzung der Motion Roth-Bernasconi 05.3235, “Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen”. Mit seinem Engagement im Bereich der Präventions- und Sensibilisierungsarbeit bezweckt der Bund, dass die betroffenen Migrantinnen und Migranten über die gesundheitlichen und rechtlichen Auswirkungen von weiblichen Genitalverstümmelungen informiert sind und diese Praxis aufgeben. Ausserdem werden Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesen für das Thema sensibilisiert, damit sie einen Beitrag zur Präventionsarbeit leisten können und beschnittene Frauen eine adäquate Versorgung erhalten.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123920
Deutschland: Bundestag beschliesst Beschneidungsgesetz
Mittwoch, 12. Dezember 2012
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen zugestimmt. Das Parlament billigte die Neuregelung, mit der der Eingriff künftig zulässig sein soll, wenn er nach Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Für die Regelung votierten in namentlicher Abstimmung bei 46 Enthaltungen 434 Abgeordnete, 100 stimmten dagegen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-neues-beschneidungsgesetz-a-872547.html
Vor dem Parlamentsgebäude gab es derweil eine Kundgebung der Beschneidungsgegener und eine Perfomance “Bloodstained men & their friends”: http://hpd.de/node/14593

Der Bundestag hat dem Gesetz zur Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen zugestimmt. Das Parlament billigte die Neuregelung, mit der der Eingriff künftig zulässig sein soll, wenn er nach Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Für die Regelung votierten in namentlicher Abstimmung bei 46 Enthaltungen 434 Abgeordnete, 100 stimmten dagegen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-neues-beschneidungsgesetz-a-872547.html
Vor dem Parlamentsgebäude gab es derweil eine Kundgebung der Beschneidungsgegener und eine Perfomance “Bloodstained men & their friends”: http://hpd.de/node/14593

Kt. AG: Regierung findet Knabenbeschneidung akzeptabel
Freitag, 7. Dezember 2012
Er vertrete die Auffassung, dass die rituelle Beschneidung von Knaben als Teil der Religionsfreiheit wegen der «sehr geringen» Auswirkungen auf die persönliche Integrität akzeptiert werden kann, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss des Schweizer Demokraten René Kunz zusammenfassend fest.
Zwischen 2009 und 2011 wurden in aargauischen Spitälern insgesamt 727 Beschneidungen an Knaben durchgeführt, davon waren nur 40, also 5,5 Prozent, religiös bedingt.
Er vertrete die Auffassung, dass die rituelle Beschneidung von Knaben als Teil der Religionsfreiheit wegen der «sehr geringen» Auswirkungen auf die persönliche Integrität akzeptiert werden kann, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss des Schweizer Demokraten René Kunz zusammenfassend fest.
Zwischen 2009 und 2011 wurden in aargauischen Spitälern insgesamt 727 Beschneidungen an Knaben durchgeführt, davon waren nur 40, also 5,5 Prozent, religiös bedingt.
“Als Jude sage ich: Beschneidung ist ein barbarischer Akt“
Mittwoch, 5. Dezember 2012
“Dieses Ritual widerspricht meinen jüdischen Werten”
Samstag, 1. Dezember 2012
Es wäre zutiefst beklagenswert, wenn die Beschneidung von minderjährigen Jungen in Deutschland legalisiert würde, sagt der jüdische Filmemacher Victor S. Schonfeld. Der Brite hat die Risiken des Rituals im Film “It’s A Boy!” dokumentiert. Nun appelliert er an die Bundestagsabgeordneten in Deutschland, die Beschneidung ohne medizinische Gründe nicht zu erlauben.
Victor S. Schonfeld ist ein britischer Dokumentarfilmer und Jude, der vor allem mit “The Animals Film” – eine Dokumentation zum Umgang des Menschen mit den Tieren – bekannt geworden ist. Auf dem britischen Sender Channel 4 lief 1995 seine Dokumentation “It’s A Boy!“, für den Schonfeld jüdische und muslimische Gläubige und Experten interviewte, das Ritual der Beschneidung filmte – und dann mitverfolgte, welche gefährlichen Folgen der Eingriff für den Jungen in diesem Fall hatte. Der Film löste in Großbritannien heftige Diskussionen aus. Schonfeld hat die Dokumentation, die es inzwischen mit deutschen Untertiteln gibt, den Abgeordneten des Bundestages zur Verfügung gestellt, damit diese sich ein Bild von dem Ritual und seinen Risiken machen können.
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-die-beschneidung-dieses-ritual-widerspricht-meinen-juedischen-werten-1.1535701
Es wäre zutiefst beklagenswert, wenn die Beschneidung von minderjährigen Jungen in Deutschland legalisiert würde, sagt der jüdische Filmemacher Victor S. Schonfeld. Der Brite hat die Risiken des Rituals im Film “It’s A Boy!” dokumentiert. Nun appelliert er an die Bundestagsabgeordneten in Deutschland, die Beschneidung ohne medizinische Gründe nicht zu erlauben.
Victor S. Schonfeld ist ein britischer Dokumentarfilmer und Jude, der vor allem mit “The Animals Film” – eine Dokumentation zum Umgang des Menschen mit den Tieren – bekannt geworden ist. Auf dem britischen Sender Channel 4 lief 1995 seine Dokumentation “It’s A Boy!“, für den Schonfeld jüdische und muslimische Gläubige und Experten interviewte, das Ritual der Beschneidung filmte – und dann mitverfolgte, welche gefährlichen Folgen der Eingriff für den Jungen in diesem Fall hatte. Der Film löste in Großbritannien heftige Diskussionen aus. Schonfeld hat die Dokumentation, die es inzwischen mit deutschen Untertiteln gibt, den Abgeordneten des Bundestages zur Verfügung gestellt, damit diese sich ein Bild von dem Ritual und seinen Risiken machen können.
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-die-beschneidung-dieses-ritual-widerspricht-meinen-juedischen-werten-1.1535701





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