Kt. FR: Somalierin wegen Beschneidung der Halbschwester verurteilt

60 Tage gemeinnützige Arbeit wegen Mitverantwortung an einer Beschneidung. Das Kantonsgericht in Freiburg sprach die Strafe auf Bewährung aus. Es hob damit laut einem Artikel der Freiburger Zeitung «La Liberté» den Freispruch auf, den das Strafgericht des Saanebezirks im Jahr 2010 gefällt hatte. Das Kantonsgericht befand die Afrikanerin der Aussetzung für schuldig. Sie gefährdete mit anderen Worten die Gesundheit der Halbschwester.

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13 Kommentare zu „Kt. FR: Somalierin wegen Beschneidung der Halbschwester verurteilt“

  1. Anita sagt:

    Solche Strafen sincd lächerlich und halten niemand von einer solchen Schandtat ab.
    Solche Leute gehören für mind. 3 Jahre hinter Gefängnismauern.

  2. Barbara sagt:

    Das Thema Beschneidung der Frau sollte dringend hier bei uns ernst genommen werden. Ich möchte nicht wissen, wieviele Beschneidungen hinter Gardinen bei uns geschehen. Niemand kann mir sagen, dass afrikanische Mädchen hier in der Schweiz, auch solche, die hier erst geboren werden, nicht im Kleinkindalter beschnitten werden. Hier gilt meiner Meinung nach für Eltern sofortige Ausreise und Bestrafung im höchsten Masse.

  3. Hans sagt:

    Anita, leider hast Du Recht! Was sind das für “RichterInnen”?

  4. Agnosdicker sagt:

    Es bleibt anhand des Berichtes unklar, wieweit sich die Somalierin an der Beschneidung ihrer Halbschwester mitschuldig gemacht hat. Daher denke ich, es ist Vorsicht angebracht beim Ruf nach härterer Bestrafung.

  5. li sagt:

    Hier der Artikel: http://www.frei-denken.ch/de/2012/07/kt-fr-somalierin-wegen-beschneidung-der-halbschwester-verurteilt/
    Die Frau hat ihre Halbschwester, die sie als Ersatzmutter betrachtete, aus der Schweiz zurück nach Somalia gebracht, wo sie nach einiger Zeit im Alter von ca 13-14 in Anwesenheit ihrer biologischen Mutter verstümmelt wurde. Das Mädchen hat’s geschafft, nach Kenia zu fliehen und zurück in die Schweiz zu kommen und hat jetzt einen Job.
    Die Verurteilte ist vom Kinderschutz angeklagt worden, die junge Frau wollte das nicht, da sie auch so schon von den Mit-SomalierInnen ausgegrenzt wird.
    Da der Grund für die Rückverfrachtung des Mädchens nach Somalia war, dass sie den Koranunterricht geschwänzt hat und nach der Schule mit Freundinenn zusammen war (wesgegen die Ersatzmutter von der somalischen Gemeinde schief angeschaut wurde), finde ich das Urteil viel zu mild.
    Da die somalische Gemeinschaft der Ersatzmutter recht gibt, müssten auch Massnahmen getroffen werden, um die Mädchen der Gemeinschaft zu schützen.
    Weiteres Problem ist, dass die Ersatzmutter ist nicht arbeitsfähig, da sie sich verschleiert und Männern nicht die Hand gibt, und deshalb eine Rente bekommt.

  6. Anita sagt:

    @ Hans
    Schlage vor, dass man den Richern auch mal was abschneidet und den Weibern unter ihn gerade auch noch. Wetten dass………

  7. Anita sagt:

    All diese Geschichten sind hier in der Schweiz nur darum möglich, weil wir mit diesen Leuten bezüglich ihrer Traditionen kuscheln.
    Warum sind wir nicht in der Lage, ganz klar zu machen, welche Gesetze bei uns gelten. Wir müssten auch sofort auf Verstöse reagieren, aber nicht in der Weise, wie nun geschehen.
    Traditionen hin oder her, hier nicht. Andernfalls soll die ganze Gesellschaft dorthin zurück verfrachtet werden, wo sie herkommt.
    Schliesslich profitieren diese Leute von so mancherlei hier. Nicht zuletzt vom Rechtsschutz der ihnen selbst zugute kommt.
    Eine tota verrückte Welt!

  8. Thomas von Aquin sagt:

    Rechtsprechung beruht hierzulande nicht auf dem Gerechtigkeitsgefühls des Richters oder der Richterin sondern auf unserer Gesetzgebung. Ein gewisser Interpretationsspielraum bleibt gelegentlich.

    Trotzdem werden vor allem bei Verbrechen, die emotional betroffen machen, immer wieder Stimmen laut, die drakonische Strafen fordern. Oft auch aus Kreisen, die sich sont für eine sehr humane Gesellschaft einsetzen. Ein Widerspruch?

  9. Grazia sagt:

    Toleranz gegenüber Intoleranz ist eine feige Kapitulation und hat mit “Interpretationsspielraum” nicht das Geringste zu tun. Wir haben Gesetze, die Körperverletzung ahnden. Kann ich denn aus “emotionalen” Gründen jemandem die Nasenspitze abschneiden, weil sie mir nicht gefällt? Ausnahmen wie die “rituelle Beschneidung” schaffen genau jene Rechtsunsicherheit und Grauzone, die für solche Dinge missbraucht werden (können). Deshalb ist der Grundsatz dass das Gesetz für ALLE gleich sei so simpel wie fundamental.

  10. Grazia sagt:

    Der RUf nach drakonischen Strafen erkläre ich mir persönlich mit dem tief empfundenen Gerechtigkeitsgefühl, das wir in uns tragen. Dass jemand das Vertrauen, die Freiheit zum Schaden von Schutzbefohlenen nutzt, ist für viele schlicht nicht nachvollziehbar. Dass Barbarei in einer offenen Gesellschaft geduldet wirft ein arg schräges Licht auf die Justiz. Man kann in diesem Fall ja argumentieren, dass das Schlimme ja nicht rückgängig gemacht werden kann und eine harte Strafe gegen diese Frau im Grunde wenig Läuterung zu bringen verspricht.Ausserdem wird die Wiederholungsgefahr nicht gegeben sein. Eine härtere Sanktion hätte hier m.E. vor allem Abschreckungscharakter, was m.E. doch sehr wünschenswert wäre…. Und nicht mal das kriegen wir hin.

  11. Thomas von Aquin sagt:

    Ja, wir haben Gesetze, die Körperverletzung ahnden. Wir haben aber auch noch einen Haufen anderer Gesetze zum Thema, die ebenfalls mit einbezogen werden müssen. Mir ist schon klar, dass der Wunsch nach einer härteren Strafe aus einem Gerechtigkeitsgefühl entspringt und das ist ja auch gerechtfertigt. Darum gehts gar nicht.

    Nicht verstehen kann ich, wenn juristische Laien Gerichte immer wieder als “lasch”, “nachlässig” oder sogar “tolerant gegenüber Intoleranz” beschimpfen und dies ohne jegliche fachliche Kompetenz in den juristischen Sachfragen. Wissen Sie, welche Gesetze, Verordnungen und juristische Paradigm in diesem Falle greifen? Können Sie eine fachliche Einschätzung abliefern? Gerichte sind nicht dazu da, ihr Gerechtigkeitsgefühl walten zu lassen, sondern um die juristische Sachlage zu beurteilen. Diese Unterscheidung machen viele leider nicht!

  12. Grazia sagt:

    Je mehr Justiz und Gerechtigkeit auseinanderdriften desto schneller wird sich die Haltung verbreiten: legal, illegal, schnurzegal. Im übrigen ist es die höchste Pflicht des Staates, so wir uns einen halten, das Individuum zu schützen. Wenn unsere Behörden dieser Aufgabe nicht gewachsen sind verlieren sie Stück um Stück an Legitimität.

  13. Thomas von Aquin sagt:

    Gerechtigkeit ist immer subjektiv. Wenn Sie glauben, dass die Justiz nicht mehr nach den moralischen Normen der Gesellschaft urteilt, liegt es an der Legislative, die entsprechende Gesetzgebung anzupassen. Gewaltentrennung ist das Stichwort.

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