Das Universitäre Kinderspital beider Basel (UKBB) will an der bisherigen Praxis der Durchführung von rituellen Beschneidungen festhalten. Das wurde heute beschlossen. Solange sich an der geltenden Rechtlage in der Schweiz nichts ändere, wolle man von einer Änderung absehen.
http://kipa-apic.ch/index.php?pw=&na=0,0,0,0,d&ki=233823
Die christlichen Kirchen beider Basel begrüssen den Entscheid, wie sie gleichentags mitteilten.
http://www.kath.ch/index.php?PHPSESSID=dukpgu5dpqn737kv01fii67lk5&na=11,11,0,0,d,82894





FAQ zu Beschneidung > 






Gibt es denn nicht generell ein Gesetzt, daß medizinische Eingriffe an Minderjährigen ohne medizinische Indikation nicht gestattet sind?
Nein, das gibt es so nicht. Und genau deshalb lässt sich die Beschneidungsfrage nicht ganz so einfach beantworten.
Die körperliche Integrität eines Kindes ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Dies ist eines der grundlegenden Argumente der Befürworter eines Beschneidungsverbots, welches bestimmt auch berechtigt ist. Was dabei oft vergessen geht, ist aber, dass die körperliche Integrität eines Kindes in gewisen Belangen durchaus eingeschränkt wird und zwar durch jede Art von medizinischen Eingriffen, die nicht reversibel sind (Operationen etc.). Man könnte sogar noch etwas weiter gehen und einwerfen, dass z.B. auch die Art und Weise wie ein Kind ernährt wird in die körperliche Integrität eingreift, auch wenn dies nicht punktuell geschieht, wie bspw. bei einer Operation, so hat sie doch sehr nachhaltige und teilweise schwerwiegende Folgen für die Gesundheit eines Kindes.
Natürlich steht es für uns ausser Frage, dass wir medizinische Eingriffe an Kindern durchführen sollten, wenn diese medizinisch gerechtfertigt sind. Hier machen wir also eine erste Unterteilung von Eingriffen und verweisen auf die medizinische Notwendigkeit oder die medizinische Indikation als Grund zur Einschränkung der körperlichen Intergrität. Durch diese Unterscheidung sind wir aber auch verpflichtet diese medizinische Notwendigkeit zu definieren. Wir könnten also vereinfacht gesagt sagen, dass wenn ein medizinischer Eingriff klar messbare körperliche Leiden mindert, so soll er erlaubt sein. Ich denke auch darauf, könnte man sich ohne weiteres einigen.
Was ist aber nun mit all den übrigen Eingriffen, die nicht unbedingt medizinisch notwendig sind? Sollen sie allesamt verboten werden? Darunter würden dann präventiv-medizinische Eingriffe fallen (wie z.B. Beschneidung aus präventiv-medizinischen Überlegungen (die in einigen Ländern vielleicht sogar als medizinisch indiziert gelten könnte und auch in den USA noch teilweise praktiziert wird), Impfungen oder präventive Entfernung der Rachenmandeln) und auch jegliche Eingriffe ästhetischer Natur wie Zahnspangen oder Ohrenkorrekturen). Wir haben hier also die beiden Unter-Kategorien “präventiv-medizinisch” und “ästhetisch”.
Wenden wir uns erstmals der ersten Kategorie zu, den präventiv-medizinischen Eingriffen. Wollen wir sie alle verbieten? Ich denke es gibt gute Gründe, dies zu verneinen. Denn einige davon sind aus der Sicht der körperlichen Gesundheit eines Kindes durchaus sinnvoll, indem sie das Risiko eines späteren Leidens erheblich minimieren. Wie wollen wir aber entscheiden, welche davon wirklich sinnvoll sind? Wir sind hier wiederum auf eine Einschätzung aus medizinischer Sicht angewiesen. Diese kann sich im Laufe der Zeit allerdings verändern und hängt auch von anderen Faktoren ab, wie z.B. dem allgemeinen hygienischen und medizinischen Umfeld in einem Land. Wir sollten Eingriffe dieser Kategorie also differenziert und im Einzelfall bewerten, ein grunsätzliches Verbot dieser Kategorie ist nicht erstrebenswert. Wie viel Sinn macht es aber, einzelne Eingriffe dieser Art nicht nur nicht zu praktizieren, sondern auch zu verbieten? Die präventive Entnahme der Rachenmandeln bei Kleinkindern war lange Zeit medizinischer Standard, heute wird es nicht mehr gemacht. Verboten ist es allerdings auch nicht. Der medizinische Paradigmenwechsel machte das unnötig. Sollten wir eine präventive Beschneidung also nicht auch den medizinischen Paradigmen (eines bestimmten Landes, z.B. dem unseren) überlassen?
Schlussendlich muss man sich in diesem Zusammenhang auch fragen: Wenn eine Beschneidung der Vorhaut medizinisch tatsächlich so verwerflich wäre, dass man sie als Verstümmelung werten muss, wieso wird sie dann von Ärzten überhaupt noch durchgeführt? Einerseits gibt es sehr wohl Ärzte und medizinische Verbände, die sich gegen Beschneidungen aussprechen, andererseits gibt es unter ihnen auch Gegner eines Verbots. Ein klares medizinisches Paradigma scheint es also auch nicht zu geben.
Werfen wir waber erst noch einen Blick auf die zweite Unter-Kategorie, den ästhetishen Eingriffen an Kindern. Diese Eingriffe erleichtern dem Kind bestimmt in vielen Fällen das Leben in der Gesellschaft (auch wenn sie z.T. vorübergehend sehr unangenehm oder schmerzlich sein können). Man muss sich aber ganz klar bewusst sein, dass diese eingriffe, wenn auch medizinischer Art, nicht medizinisch notwendig sind. Sie lassen unsere Kinder schlicht dem gesellschaftlich geprägten (!) Schönheitsideal entsprechen. Mit welcher Begründung können wir also die Schönheitsideale unserer Gesellschaft als Grund für solche Eingriffe gelten lassen, religiöse Normen (die auch gesellschaftlichen Charakter haben) hingegen nicht?
Offen bleibt zum Schluss auch die Frage, wie stetige Einwirkungen auf die körperliche Integrität eines Kindes (Ernährung etc.) in diesem Zusammenhang zu kategorisieren wären?
Wer kann mir also all diese Fragen mit stichhaltigen Erklärungen beantworten?
Achtung vor Nebelpetarden:
Tatsächlich gibt es medizinische Praktiken wie die präventive Mandel-OP, die aufgegeben wurde. Hier ist aber genau der Punkt: Es gibt eben keine Religion, die auf dem Mandelentfernen als absolutes göttliches Gebot beharrt. Deshalb musste das auch nie verboten werden, sondern wurde die Praxis einfach geändert.
Es fordert ja eigentlich auch niemand ein gesetzliches Verbot. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass nach allgemeinen heutigen Massstäben eine Beschneidung als Körperverletzung zu bewerten sei, die sich nicht mit religiösen Argumenten rechtfertigen lasse. Darin sind sich zwar nicht alle Juristen einig, aber deren Zahl wächst, und mit der öffentlichen Debatte dürfte deren Zahl weiter zunehmen, weil einfach die Argumente der Gegenseite nicht zu überzeugen vermögen.
Alle anderen Fälle die TvA aufzählt sind ebenso verschleiernd: natürlich gibt es Moden, was präventive wie ästhetische Eingriffe anbetrifft. Aber auch hier gilt: es gibt kein institutionalisiertes Dogma, das die Religionsangehörigen darauf verpflichtet ihren Kindern etwas Bestimmtes anzutun. Damit sind alle solchen Praktiken grundsätzlich einer öffentlichen Debatte zugänglich und können Eltern durch Aufklärung auch von potenziell schädlichem Verhalten gewarnt werden.
So wird heute vom Spinatverfüttern (wegen dem hohen Nitratgehalt) abgeraten, während Spinat vor 50 Jahren noch von der Medizin wegen seinem Eisengehalt empfohlen wurde, was sich erst vor ca 30 Jahren als Berechnungsfehler entpuppte.
My name is nobody.
Niemand? Doch ich fordere sowas!
@ Reta Caspar:
“Achtung vor Nebelpetarden.”
Hä? Was verschleiere ich denn?
“Es gibt eben keine Religion, die auf dem Mandelentfernen als absolutes göttliches Gebot beharrt. Deshalb musste das auch nie verboten werden, sondern wurde die Praxis einfach geändert.”
Was hiesst das? Dass man Beschneidungen verbieten will, NUR WEIL sie religiös motiviert sind? Nicht weil sie medizinisch verwerflich sind? Wie begründen Sie das? Wenn Beschneidungen verboten werden sollen, mit dem Argument, dass sie ein medizinisch nicht gerechtfertigter Eingriff in die körperliche Integrität eines Kindes sind, müssen auch präventive Mandelentfernungen verboten werden. Das ist nur konsequent.
“Es fordert ja eigentlich auch niemand ein gesetzliches Verbot.”
Doch, genau das wird gefordert. Es geht darum Rechtssicherheit zu schaffen, was entweder ein Verbot oder eine ausdrückliche Zulassung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit besteht im Übrigen deswegen, WEIL auch die rechtligen Argumente der Gegenseite zu überzeugen vermögen. Sogar das Kölner Landesgericht hat in seinem Urteil dargelegt, dass die Gegenposition “sicherlich nicht unvertretbar” sei.
“Aber auch hier gilt: es gibt kein institutionalisiertes Dogma, das die Religionsangehörigen darauf verpflichtet ihren Kindern etwas Bestimmtes anzutun.”
Heisst das wiederum, dass Beschneidungen nur deshalb nicht zulässig sind, weil sie einem religiösen Gebot entsprechen? Sind also nicht religiös bedingte Beschneidungen zulässig? Wollen Sie explizit religiös motivierte Beschneidungen verbieten, oder Beschneidungen (ohne medizinische Notwendigkeit) ganz allgemein? Im Übrigen sind religiöse Normen auch nur eine Art von gesellschaftlichen Normen, die rechtlich nicht bindend sind. Auch die Schönheitsideale fallen darunter. Der Druck, den userer Gesellschaft durch die Vermittlung von spezifischen Schönheitsidealen auf die Individuen und auch auf die Eltern ausübt, ist meines Erachtens ebenso gross, wie der Druck religiöser Normen.
Eltern können im übrigen bei uns frei entscheiden, ob sie ihr Kind beschneiden lassen wollen oder nicht, auch wenn sie einer Religion angehören, die ihnen dies an sich gebietet. Dass dieses Gebot längst nicht mehr die Bedeutung hat wie einst und sich auch immer mehr Eltern gegen eine Beschneidung entscheiden, wurde in einigen Beiträgen hier sehr schön aufgezeigt. Wieso also ein Verbot?
Mir ist bewusst, dass es noch eine mehr religions-spezifische Debatte gibt zum Beschneidungsverbot (Stichwort: Religionsfreihei). Ich bin jetzt aber vor allem mal auf die medizinische Seite eingegangen. Bleiben wir hier vorerst doch dabei.