Blasphemieverbot – einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft – nicht etwa in Pakistan, sondern in der Schweiz im 21. Jahrhundert. http://www.news.ch/Blasphemieverbot+einer+aufgeklaerten+Gesellschaft+unwuerdig/544876/detail.htm

13 Kommentare zu „Blasphemieverbot – einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig“

  1. Anita sagt:

    soll sich mal einer an meinem Kaffeesatz vergreifen… Ui das kann teuer werden, der ist mir nämlich heilig

  2. Thomas von Aquin sagt:

    Die Forderung, das Blasphemieverbot aufzuheben führt unweigerlich zur Überlegung, inwieweit Gefühlsverletzungen überhaupt juristisch zu ahnden sind? Denn das Blasphemieverbot ist nichts anderes als der Schutz eines religiösen Ehrgefühls. Beim Fallbeispiel “Gipfelkreuze im Kanton Fribourg” wird zusätzlich zum Sachschaden also noch die Verletzung des religiösen Ehrgefühls geahndet (ob die Gipfelkreuze nun tatsächlich religiösen Symbolcharakter haben oblag in diesem Fall der richterlichen Auslegung). Fällt das Blasphemieverbot weg, reduziert sich dieser Fall (und auch andere Fälle) auf einen rein ökonomischen Massstab. Wollen wir also nur noch ökonomische Masststäbe als Teil unserer Rechtsprechung zulassen? Oder gibt es da noch etwas anderes? Nehmen wir ein anderes (fiktives) Beispiel: A) Eine Gruppe Jugendliche verwüstet das Blumenbeet im Garten eines unbeliebten Lehrers. B) Eine Gruppe Jugendliche verwüstet das Grab eines unbeliebten ehemaligen Lehrers. Obwohl die Schwere der Tat nach ökonomischen Massstäben in beiden Fällen etwa die gleiche ist, ruft das Vergehen B) wohl die weitaus grössere Betroffenheit hervor, wahrscheinlich nicht nur bei streng religiösen Anverwandten. Vergehen B) könnte als pietätlos bezeichnet werden, also als mangelnden Respekt oder mangelnde Ehrfurcht vor den Toten. Die Schwere des Vergehens zeichnet sich zusätzlich zum Ökonomischen auch auf der Gefühlsebene ab. Sollte das bei einer Verurteilung ebenfalls berücksichtigt werden? Man könnte noch weiter von der Religion wegkommen und weitere Beispiele machen, schlussendlich würden wir uns wahrscheinlich darin einig werden, dass eine Ehr- oder Gefühlsverletzung durchaus ein rechtlicher Strafbestand sein kann und sein soll. Damit reduziert sich die Blasphemieverbots-Debatte schlussendlich auf die Frage, ob das religiöse Ehrgefühl rechtlich schützenswert ist? Bei der Beantwortung dieser Frage spielt sicherlich die Verankerung dieses Ehrgefühls in der Gesellschaft eine zentrale Rolle. Ist es tatsächlich praktisch nicht mehr vorhanden? Ich weiss es nicht genau, behaupte aber dennoch, dass es etwas verbreiteter ist, als das Ehrgefühl in Bezug auf den Kaffeesatz…

  3. Fredi H. sagt:

    Was hat ein unbeliebter Lehrer mit Blasphemie zu tun? Beleidigung von Menschen und auch ihren Tieren und Pflanzen finde ich nicht gut, aber deswegen müssen auch nicht drakonische Strafen auferlegt werden. Manchmal reicht schon eine Entschuldigung oder auch die Einsicht.
    Wenn es aber soweit kommt, dass man verhaftet wird, wenn man einen Gesslerhut oder ein dastehendes Kreuz nicht andächtig grüsst, dann sind wir Menschen wohl wieder da, wo auch wohl der historische Jesus (falls er gelebt hat) stand. Wir müssen dann feststellen, dass die Menschen für die Gesetze, für die Religion, für starren Regeln, für den Sabbat da sind, und nicht umgekehrt. Wenn dann schon die Kritik daran, die Kritik auch an von Gott sanktionierten Geboten, als Gotteslästerung angesehen wird, so wird in einem solchen Staat nicht mehr Humanität, Nächstenliebe und keine Spur von Barmherzigkeit unter den Menschen mehr aufkeimen können. Sokrates und Jesus wurden hingerichtet, weil sie nur aufrichtig denken und handeln wollten, eben menschlich! Was ist uns mehr wert (= heilig), die Regeln des Zusammenlebens oder die Menschen selber, für die solche Regeln doch sind?

  4. Thomas von Aquin sagt:

    @ Fredi H.:

    Sie haben offenbar meine Überlegungen gar nicht verstanden. Kurz zusammengefasst ist meine Aussage jene, dass es beim Blasphemieverbot gar nicht (direkt) um Gott, sondern um das religiöse Ehrgefühl geht, also das Gefühl einer Gruppe von Menschen. Die Verletzung eines solchen Ehrgefühls wird in unserer Gesellschaft nicht nur in Bezug auf Religion geahndet, sondern bspw. auch in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe etc. Entscheidend ist also nicht die Ehrverletzung Gottes, sondern die Ehrverletzung der religiösen Menschen. Natürlich kann nicht jede Ehrverletzung geahndet werden, sonst verurteilen wir jeden, der einen anderen irgendwie kränkt. Trotzdem gibt es eben doch Beispiele, wo eine Sanktionierung Sinn macht. Die Frage ist nun, inwieweit dies bei der Religion Sinn macht, bzw. eben wie stark dieses religiöse Gefühl in der Gesellschaft verankert ist.

    Der Vergleich mit dem Gesslerhut geht übrigens zu weit, es wird ja von niemanden verlangt, dass er ein Gipfelkreuz anbetet.

  5. Zur Frage der Heraushebung des Verletzen religiöser Gefühle gegenüber den herkömmlichen Gefühlen habe ich auch ein paar Gedanken dargelegt: http://www.news.ch/Es+ist+ein+Kreuz+mit+diesen+Gipfeldekorationen/541548/detail.htm

  6. Grazia sagt:

    Blasphemieparagraphen setzen einen sehr breit abgestützten Konsens darüber voraus, wie oder was der “Gelästerte” denn sei und was “ihn” herabwürdigen könnte. Die Idee, dass der Weltenlenker sich auf prosaische Kategorien wie unsere kindlichen “Gefühle” reduzieren lässt spricht ja nicht wirklich für die überirdischen Qualitäten der Gottheit. Und da wir in einer sehr durchmischten und vor allem immer säkulareren Gesellschaft leben, in der Menschen sich ihren sehr persönlichen “Glauben” erfinden, kann es keine Einigkeit über den Gegenstand des Gesetzes geben. Nur schon aus diesem banalen Grund sind solche Paragraphen m.E. ersatzlos zu streichen. Die Tatsache, dass sie weiter in Gesetzbüchern schlummern, bis eine/r genug Lärm veranstaltet, um Justizia zu wecken öffnet der Willkür Tür und Tor.
    Eine andere Sache ist die Verletzung der Menschenwürde. Diese gilt es zu schützen. Im Unterschied zur religiös motivierten Beleidigung, die ja nicht in der Person und Persönlichkeit des Herrn X oder Frau Y ihren Ursprung hat, gehört die Würde zu den nicht verhandelbaren dem Menschen aufgrund seines blossen Menschseins zuzustehenden Rechten. (Schliesslich belächle ich ja nicht den Gläubigen als Menschen sondern bestimmte seiner Ideen, die im übrigen ja von Wildfremden – Jahrhunderte vor seiner Geburt und ohne sein Zutun und Mitspracherecht – verankerten Ueberzeugungen!)
    Diesen Anspruch habe ich an eine aufgeklärte, wissensbasierte und humanistisch geprägten Gesellschaft. Auch hier lohnt die Mühe einer möglichst peniblen Definitions- und Interpretationsarbeit.

  7. Thomas von Aquin sagt:

    Das sind meines Erachtens alles Ausreden. Es geht gar nicht um Gott oder was dieser darüber denken könnte. Es geht um das religiöse Ehrgefühl und um die Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einem solchen gemeinschaftlichen religiösen Ehrgefühl. Sind diese Gefühle nun tatsächlich weniger wert, weil sie sich auf eine Gemeinschaft beziehen, die sich ihrerseits auf einen (nicht beweisbaren) Gott bezieht? Sind sie denn nicht auch human und erlebbar?

    Alle Gesetze die sich auf Gefühlsverletzungen beziehen stützen sich schlussendlich auf vom Mensch geschaffene Wertsysteme wie auch die Würde oder die Rassen- und Länderzugehörigkeit. Das ist nichts naturgegebenes. Einige dieser Gefühle herabzustufen, einzig aufgrund ihres Bezuges zum Wertsystem Religion, verdient das Prädikat “aufgeklärt” in keiner Art und weise. Es widerspiegelt offenbar vielmehr eine Abneigung gegen alles Religiöse.

    Wie würden Sie denn in meinem anfänglichen Beispiel mit den Vergehen A) und B) entscheiden? Sind diese Vergehen geich hart zu bestrafen? Oder geht hier die Menschenwürde über den Tod hinaus? In einem rein vernunftbasierten Wertesystem bestimmt nicht, da wäre ein Grab ja nichts weiteres als ein Garten über ein paar alten Knochen. Ich denke in diesem Beispiel würde sich aber dennoch ein Konsens finden lassen, der die Grabschändung härter bestrafen will. Ein ebensolcher Konsens herrschte bisher auch zum Blasphemieverbot. Ob dieser Konsens heute noch im gleichen Masse existiert, gilt es zu prüfen.

  8. Reta Caspar sagt:

    Die Frage lautet doch: Sind religiöse Ehr- und Zugehörigkeitsgefühle schützenswerter als andere Ehr- und Zugehörigkeitsgefühle?
    Art. 261 ist ein Spezialschutz für die Religionen.
    Art. 261bis StGB schützt die Zugehörigkeitsgefühle verschiedener Art, auch die religiösen.

  9. Thomas von Aquin sagt:

    Sie ist ja gar nicht schützenswerter, das steht auch nirgends. Was spricht aber gegen einen eigenen Artikel? Im Rassismusartikel ist die Religion wahrscheinlich eher aus historischen Gründen mit drin. Angehörige einer Religion bilden in der Regel ja keine eigene Ethnie (auch wenn das in der Vergangenheit auch schon so ausgelegt und missbraucht wurde).

  10. Grazia sagt:

    Der Widersinn besteht darin, dass der Staat, der zu Neutralität verpflichtet ist, einer Gruppe von Leuten aufgrund persönlicher Befindlichkeiten hilft, die Freiheit aller andern – hier der Andersdenkenden oder -glaubenden – massiv einzuschränken. Denn erstere berufen sich auf Gottesrecht, dem sie sich unterwerfen, um das in einer Demokratie übergeordnete Verfassungsrecht, das sich freie selbstbestimmte Menschen geben, zu beugen. Es ist der erfolgreichen Sozialisation zu Toleranz und Langmut geschuldet, dass wir solche absolutistischen Relikte wie religiöse Ehre weiter(er)tragen. Das mag eine gewisse Berechtigung haben, wenn damit der öffentliche Frieden gewahrt bleibt. Einen besonderen Schutz verdient sie m.E. jedoch nicht. Dadurch entziehen sich bestimmte Ueberzeugungen der Auseinandersetzung mit der Gemeinschaft, die ja als Korrektiv wirkt und die wir in andern Bereichen ja auch als zumutbar erachten.

  11. Thomas von Aquin sagt:

    Der Artikel 261 StGB bezieht sich meines Wissens nicht auf eine bestimmte Religion. Es wird durch diesen Artikel auch kein nicht-religiöser Mensch in seinem Nicht-Glauben eingeschränkt, weil (entgegen ihrer ausufernden Behauptung es handle sich um ein “absolutistisches” Relikt) niemand gezwungen wird etwas zu verehren. Im weiteren Sinne ist natürlich jedes Gesetz eine Einschränkung, ob religiös oder nicht. Das StGB entspringt dabei aber ebenfalls einem demokratischen Prozess und so kann dieser Artikel bei Bedarf auch wieder entfernt werden. Wieso bemühen sich die Freidenker nicht darum? Wie wäre es mal mit einer Initiative? Das würde ich sehr begrüssen, weil es die Debatte enorm beflügeln würde.

  12. Fredi H. sagt:

    @Thomas von Aquin: vom 12.6.12
    In der Wikipedia steht:
    “Blasphemie (altgr. ἡ βλασφημία, τῆς βλασφημίας – blasphêmía – die „Rufschädigung“, zusammengesetzt aus βλάπτειν – bláptein – „Schaden bringen, benachteiligen“ und ἡ φήμη – phếmê oder dorisch ἡ φάμα – pháma – „die Kunde, der Ruf“) bezeichnet ursprünglich eine „Gotteslästerung“. Darunter wird unter anderem das Verneinen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion bezeichnet.”
    Es geht also um bestimmte Glaubensinhalte einer Religion und nicht um das Ehrgefühl der Menschen, die dieser Religion angehören. Wenn jemand z.B. flucht, so beleidigt er nicht einen Menschen, der diesen Fluch hört, sondern seine Religion. Vielleicht kann jemand durch Fluchen auch die vielen verinnerlichten religiösen strengen Über-Ich-Ideale zu entwerten versuchen, sich von den verinnerlichten Jenseits-Angstvorstellungen zu entledigen. Es sollte auch das Menschenrecht geben, dass niemand einen anderen Menschen mit Jenseitsdrohungen (Hölle, Fegfeuer etc.) bedrohen oder religiös erpressen dürfe, so habe ich es von Dr. Paul Schulz gehört. Wenn nun Fundamentalisten auf Flüche mit dem Blasphemieverbot reagieren, so ist das vor allem aus Angst, dass ihre Felle davonschwimmen könnten, dass sich Glaubensangehörige davonmachen könnten, auch wenn sie von Geburt auf mit vielen Glaubensinhalten behandelt wurden. Oder ist auch das schon Blasphemie, wenn ich behaupte, dass Jesus von Nazareth ein Mensch war wie ich und du, nur dass er mit seiner Ethik sowohl bei fundamentalistischen Juden und auch vielen anderen, inhuman handelnden Menschen, ein Ärgernis wurde, ein Eckstein, den alle am liebsten entfernen wollten. Aber anstatt, dass sie seine Ethik zu Herzen nahmen, haben sie ihn vergöttlicht und zu einem Messias oder Christus gemacht. Und bis heute stellen nun diese Menschen seinen Kreuzestod zur Schau, was ich geschmacklos finde.

  13. Thomas von Aquin sagt:

    Das alles wäre richtig, wenn es im StGB denn tatsächlich einen Blasphemieartikel im eigentlichen Sinne gäbe. Gibt es aber nicht. Weder wird das Wort Blasphemie erwähnt, noch wird eine Beleidigung von Gott geahndet. Deshalb dürfen die Freidenker ja auch Plakate mit dem Slogan “Da ist wahrscheinlich kein Gott” in der Öffentlichkeit aufhängen. Und gerade das ist ja der springende Punkt: In dem StGB-Artikel geht es nicht um den Schutz der Glaubensinhalte sondern um den Schutz der Gläubigen und deren Gemeinschaften. Damit wird der Behauptung ein solcher Artikel sei “unaufgeklärt” schlicht die Grundlage entzogen.

    Die Frage die man sich nun aber stellen kann ist: Braucht es diesen Schutz der Gläubigen? Diese Frage ist aber eben politisch und keien Aufklärungsfrage. Ich denke, da der Staat dazu verpflichtet ist, seine Bevölkerung zu schützen, hat er auch ein Interesse daran, den Glaubensfrieden aufrecht zu erhalten. Insbesondere auch darum, weil immer noch über 85 % der Bevölkerung einer Glaubensgemeinschaft angehören. Inwieweit all diese Menschen tatsächlich noch die von ihrer Gemeinschaft vorgegebenen Glaubensinhalte leben ist für den Staat hingegen irrelevant, er will ja nicht die Inhalte schützen, sondern die Gemeinschaften. Man kann in dieser Frage natürlich auch anderer Meinung sein, aber dann sollte man die “gottesstaatlichen” Argumente doch bitte aussen vor lassen.

    Übrigens: Durch den sogenannten “Blasphemieartikel” sind schlussendlich auch die Atheisten als (Nicht)Glaubensgemeinschaft geschützt.

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