Das Landgericht Köln hat Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung verurteilt. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf das ihr vorliegende Urteil. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit könnten diesen Eingriff rechtfertigen. Laut dem Blatt stellte damit erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe. Jährlich würden in Deutschland mehrere Tausend jüdische und muslimische Jungen beschnitten. Die Ärzte hätten bisher in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus religiösen Gründen beschnitten. Sie konnten sich darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben.
Endlich wird die Beschneidung von Knaben von einem europäischen Gericht als das benannt, was sie ist: eine Körperverletzung im Namen eines “Gottes” eines Wüstenvolkes. Es gibt Traditionen, die aufzugeben sind, weil sie sich mit dem – sich hierzulande erst entwickelnden – Verständnis der Menschenrechte von Kindern nicht vereinbaren lassen.
Es ist beschämend, wie sich Katholiken und Reformierte im Namen der Religionsfreiheit hinter ihre abrahamitischen Glaubengenossen stellen, wenn es darum geht, das Recht der Religiösen auf den uneingeschränkten Zugriff auf die kindlichen Sexualorgane zu sichern.
Es ist zwar leider zu erwarten, dass nach diesem Urteil die “diagnostizierten” Fälle von Phimose (Vorhautverengung) noch mehr zunehmen werden. Ironie des Systems: Damit werden verpönte religiöse Praktiken sogar durch die Krankenkassen – d.h. durch uns alle – bezahlt.
Trotzdem: Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen religiös begründetes Unrecht an wehrlosen Kindern – nach der gesetzlichen Bestrafung der Beschneidung von Mädchen nun auch die Strafbarkeit der Beschneidung von Knaben.
Nur auf diesem Weg können Traditionen, die jeder vernünftig denkende und fühlende Mensch anwidern müssen, zum Verschwinden gebracht werden.
http://www.frei-denken.ch/de/2012/02/deutschland-debatte-um-knabenbeschneidung/
Schweiz
http://www.frei-denken.ch/de/2012/05/hande-weg-von-kindlichen-genitalien/
http://www.frei-denken.ch/de/2012/01/beschneidung-von-knaben-in-der-schweiz/
USA
http://www.stopinfantcircumcision.org/SICSlink.htm
Allianz der Religiösen
Zentralrat der Juden in Deutschland
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“
http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3705.html
Zentralrat der Muslime in Deutschland
http://www.stern.de/news2/aktuell/zentralrat-der-muslime-kritisiert-beschneidungs-urteil-1846762.html
Auch die Katholiken solidarisieren sich
http://www.kipa-apic.ch/index.php?&pw=&na=0,0,0,0,d&ki=233058
… und schliesslich natürlich auch auch die Evangelischen:
Reaktion der Politik
Deutschland
Bundesregierung will Straffreiheit: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-will-straffreiheit-fuer-beschneidungen-a-844273.html





FAQ zu Beschneidung > 






Ein gutes Urteil
Die Religion darf sich keine Sonderrechte zulasten wehrloser Schutzbefohlener ausbedingen. Wie lässt sich vertreten, dass Körperstrafe sanktioniert wird, Verstümmelung hingegen geduldet wird?
Das Argument der Religionsfreiheit wird hier um 180 Grad verdreht: das Kind kann nach dem Eingriff nicht mehr selbst entscheiden, somit wird SEINE Religionsfreiheit missachtet.
Was juristisch in erster Linie betroffen ist, ist das religiöse Erziehungsrecht der Eltern, das in Deutschland bis zum 14., in der Schweiz bis zum 16. Lebensjahr (Art. 303 ZGB) gilt. Die UNO-Kinderrechtskonvention statuiert hingegen das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und beschränkt das Recht von Eltern darauf, das Kind bei der Ausübung seines Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten (Art. 14). Dass dazu auch die sexuelle Verstümmelung gehören soll, ist absurd.
Zudem besagt
Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Mißhandlung, Verwahrlosung]
a Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
[...] Beschneidung ist Körperverletzung – Kindstaufe ist seelisches Missbrauchsverbrechen [...]
Das mit der Kindstaufe wär jetzt aber nicht nötig gewesen, mh?