Die Freidenker Sektion Wallis darf auf ein weiteres produktives Vereinsjahr zurückblicken.
Beim Artikel zum Zweijahres-Jubiläum auf der Sektions-Webseite sind die wichtigsten Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Jahres verzeichnet: http://wallis.frei-denken.ch/?p=2605
Es existiert auch ein Jubiläums-Artikel zum ersten Jahr: http://wallis.frei-denken.ch/?p=1906
Vielleicht ist die Presseschau April auch für einige Leserinnen und Leser ausserhalb des Kantons Wallis von Interesse: http://wallis.frei-denken.ch/?p=2600. In ihr ein Artikel zur Sterbehilfe, die Dokumentation zum «Fall Stupf» in Eischoll, der nationale Aufmerksamkeit erregte und die Zeitungsartikel und Leserbriefe zur Diskriminierung der Freidenker im Jodernheim Visp.





FAQ zu Beschneidung > 






Ich sehe das ähnlich: ohne Taufeintrag fehlt (eigentlich) die Rechtsgrundlage um Kirchengelder einzuziehen. Jedoch haben wir im Wallis die sogenannte Ordentliche Reduktion anstatt einer ausgewiesenen Kirchensteuer. D.h. die Gemeinden kommen für die Defizite ihrer Pfarreien auf und generell kommen alle Bürger für die Kirche auf; d.h. im Wallis muss kein Taufeintrag als Rechtsgrundlage erbracht werden. Wer möchte, kann dann bei der Gemeinde eine Rückforderung stellen. Die Gemeinde berechnet dann – mehr Handgelenk-mal-Pi – die sogenannte Ordentliche Reduktion, also was die Person dann zurückerhält. Im Jahresrhythmus läuft dieses Anrecht auf Rückforderung der Kultuskosten für die jeweilige Steuerperiode ab. Wer von seinem Recht nicht rechtzeitig Gebrauch macht, bekommt die Kultuskosten nicht mehr zurück. Es gibt hierzu aktuell einen Fall aus der Gemeinde Kippel VS:
http://www.scribd.com/doc/63795564/WB-20110902-Kirchenfinanzierung-Wallis
Abgesehen davon zahlt der Staat Wallis grosszügige Beiträge an die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen, und dieses Geld kann entsprechend einem Bundesgerichtsurteil überhaupt nicht zurückgefordert werden…