In seiner Motion verlangt Roland Bialek (EVP), das Gesundheitsgesetz sei wie folgt zu ergänzen: “Die seelsorgerische Betreuung der Patienten ist zu gewährleisten; sie wird durch die Spitalpfarrdienste der anerkannten Landeskirchen und die Gemeindepfarrämter wahrgenommen. Sie haben Anspruch auf Mitteilung von Name und Adresse von Angehörigen ihrer Glaubensgemeinschaft, sofern die Patienten die Weiterleitung ihrer Daten nicht abgelehnt haben.”
Die Motion wurde unterzeichnet von:
Dr. Roland Bialek, EVP, Buchs
Alexandra Abbt, CVP, Islisberg
Dieter Egli, SP, Windisch
Roger Fricker SVP, Oberhof
Dr. Daniel Heller, FDP Erlinsbach
Martin Köchli, Grüne, Boswil
Dr. Peter Schuhmacher, GLP, Wettingen
Position der FVS
http://www.frei-denken.ch/de/2012/04/kt-ag-datenschutz-im-spital-gewahrleisten/
Schlagworte: Spitalseelsorge





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