Der Bergführer, der in den Freiburger Voralpen drei Gipfelkreuze zerstört hat, ist am Mittwoch von einem Gericht in Bulle zu einer Busse von 90 Tagessätzen à 10 Franken bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Er hat laut Gericht die Glaubens- und Religionsfreiheit verletzt. Der Bergführer will seine Taten nicht wiederholen. Sowohl bei der Anhörung als auch nach dem Urteil sagte er, dass er sein Ziel erreicht habe. Dieses habe darin bestanden, eine Debatte über diese Frage auszulösen. Er bedaure die Sache nicht und wende sich nun anderen Sachen zu. Sein Verteidiger will das Urteil weiterziehen.
http://www.suedostschweiz.ch/boulevard/bergfuehrer-zerstoert-gipfelkreuze
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/339052.geldstrafe-fuer-den-gipfelkreuz-zerstoerer.html
Entschied der Richter im stockkaltholischen Kanton Fribourg, dass ein Gipfelkreuz ein Kultplatz sei und das Besteigen des Gipfels als kultische Handlung gelten soll?
Mit diesem Urteil sollte man sich nicht zufrieden geben. Die FVS hat die Sachbeschädigung verurteilt, die Verletzung der Religionsfreiheit aber stets bestritten. In diesem Punkt würde sie den Verurteilten auch beim Weiterzug unterstützen.
Sachbeschädigung vom Gericht nicht beurteilt
Zwei der Kläger, die Pfarrei Broc und die Société de jeunesse d’Estavannens waren als Klägerinnen ausgeschieden. Mit Pro Natura, die offenbar Eigentümerin eines der Kreuze gewesen ist, habe sich der Beklagte auf eine aussgerichtliche Entschädigung von etwas über CHF 1000 geeinigt.
Kreuze stehen wieder
Die Jeunesse d’Estavannens hat wieder ein Kreuz auf dem Merlas aufgestellt. Junge Mitglieder der Greyerzer Sektion des SAC haben jenes auf dem Vanil-Noir repariert.
Ob dazu die erforderliche kantonale Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone eingeholt worden ist, ist nicht bekannt.
Auf mehrmalige Nachfrage beim Fribourger Kantonsbauamt antwortete der für dieses Gebiet nicht zuständige Kurt Rothermann telefonisch, er habe keinen Hinweis auf eine Bewilligung gefunden, was aber nicht heisse, dass es keine gegeben habe. Im Fall des Vanil-Noir sei evtl. keine nötig gewesen, beim Merlas wahrscheinlich schon. Weitere Auskünfte müsse man bei den Gemeinden und Oberämtern einholen. Eine generelle kantonale Ausnahmeregelung wie etwa im Kanton Graubünden gebe es im Kt. FR nicht. Auskunft vom 12.6.2012
http://www.lematin.ch/suisse/proces-scieur-croix-s-ouvre-bulle/story/12093154
SFTV Video: http://www.youtube.com/watch?v=xD20XPawBNI&feature=channel&list=UL
Schlagworte: Gipfelkreuz





FAQ zu Beschneidung > 






Toll, ein Freipass für Gipfeldeko! Endlich mehr Vielfalt in unseren Bergen durch Om-Zeichen, Davidsterne, Halbmonde, Pentagons, Räder des Lebens, Swastikas, Toris und noch mehr. Freidenker, platziert euer 5-Meter-Logo in den Freiburger Bergen!
Kämpft weiter. Auch in bin der Meinung, dass Kreuze nicht an jeden und unmöglichen Ort gehören; das verletzt meine Religionsfreiheit. Vor allem auf Berggipfeln möchte ich nicht dauernd an die Greuel, die Unterdrückung und das Machtgehabe der kath. Kirche/Vatikan erinnert werden. Weg damit!
Du sollst dir kein Bildnis machen!
@ Peter: Sie müssen in dem Fall den Herrn Kollegen Armin meinen, denn soweit ich mich erinnern mag, sind Sie und ich noch nicht per Du
Möchten Sie diesen Bibelspruch nicht mit ein paar persönlichen Gedanken ergänzen, damit wir Ihnen folgen und hier vielleicht auch eine angeregte Diskussion führen können? Wovon soll man sich kein Bildnis machen und weshalb und was hat das mit Gipfelkreuzen zu tun?
[...] Absägen von Gipfelkreuzen verletzt die Religionsfreiheit | Freidenker-Vereinigung [...]
Interessant: Beim Prozess gegen den Gipfelkreuzabsäger Bussard hat der Gerichtspräsident offenbar das Kreuz im Gerichtssaal vorgängig abhängen lassen.
http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/regional-diagonal/59751.bt10224166.html
Das Kreuz mag am Freitag nicht im Gerichtssaal gehängt haben. Dafür wiegt es tonnenschwer auf dem Urteil.
Wieso wurde es entfernt? Wohl kaum aus Respekt vor den “Gefühlen” des Angeklagten. Eher um vor laufender Kamera nicht dazu Stellung nehmen zu müssen. Denn was das Kreuz in einem Gerichtssaal soll ist noch erklärungsbedürftiger als die Gipfelkreuze…
Offenbar wollte der Richter nicht provozieren:
“Malgré ce jugement net, un indice montre que l’officialité fribourgeoise n’est pas si à l’aise que ça avec l’utilisation des symboles religieux dans le canton. La croix qui orne habituellement la salle du Tribunal de la Gruyère, au château de Bulle, avait été retirée pour l’occasion. A la demande du juge, pour ne pas provoquer.”
http://www.letemps.ch/Page/Uuid/2e4b0a36-99f6-11e1-a85b-89610b17fb8e/Le_scieur_de_croix_un_vandale_ordinaire
Provoquer qui ou quoi – das ist und bleibt für mich hier DIE Frage.
Ich denke, er wollte keine Fernsehbilder und Zeitungsfotos provozieren/fabrizieren, in denen der Richter unterm Kruzifix oder Kreuz einen Kreuzbeschädiger verurteilt/beurteilt.
Ich nehme einmal an, dass das religiöse Symbol mittlerweile wieder seinen Weg zurück in den Gerichtssaal gefunden hat.
Freiburger Nachrichten: Samstag 12. Mai 2012, Region
Patrick Bussard zieht Urteil nicht weiter
Der Greyerzer Bergführer Patrick Bussard akzeptiert seine bedingte Geldstrafe wegen Verletzung der Glaubensfreiheit. Er hatte im Winter 2009/2010 ein Gipfelkreuz zerstört und zwei weitere beschädigt. «Mein Mandant hat sein Ziel – dass über den Sinn von Gipfelkreuzen diskutiert wird – erreicht», sagte sein Anwalt Jean Lob auf Anfrage. Bussard sei zu Beginn wegen Sachbeschädigung und Verletzung der Glaubensfreiheit angeklagt gewesen. «Angesichts dessen ist das Urteil nun kein eigentlicher Misserfolg.» Darum ziehe Bussard das Urteil nicht weiter. Der Polizeirichter des Greyerzbezirks hatte Bussard am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Franken und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Bewährung läuft über drei Jahre. Zudem muss Bussard die Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen.
http://193.247.189.70/fn/smifrontendprod/vtArtikel.cfm?id=148885&b1=&o1=AND&b2=&o2=&b3=&re=&ra=AM&da=&startrow=31
Auf mehrmalige Nachfrage beim Fribourger Kantonsbauamt antwortete der für dieses Gebiet nicht zuständige Kurt Rothermann telefonisch, er habe keinen Hinweis auf eine Bewilligung gefunden, was aber nicht heisse, dass es keine gegeben habe. Im Fall des Vanil-Noir sei evtl. keine nötig gewesen, beim Merlas wahrscheinlich schon. Weitere Auskünfte müsse man bei den Gemeinden und Oberämtern einholen. Eine generelle kantonale Ausnahmeregelung wie etwa im Kanton Graubünden gebe es im Kt. FR nicht.
Beamtenwillkür in ihrer schönsten Form: niemand weiss, niemand kann, niemand wars. Nicht in einer Bananenrepublik, nicht in China. Im Rechtsstaat Schweiz.