Bern: Motion verlangt Anti-Diskriminierungsklausel in Leistungsverträgen

Die Motionäre Michael Köpfli und Claude Grosjean, beide GLP, verlangen aufgrund der kürzlichen Entlassung bei einer von der Zürcher Heilsarmee im Leistungsauftrag betriebenen Institution vom Berner Gemeinderat:

1. Keine Leistungsverträge mit Organisationen abzuschliessen, welche eine diskriminierende Personalpolitik betreiben. Insbesondere darf die Personalpolitik des Leistungsvertragspartners keine rassistischen, xenophoben, sexistischen oder homophoben Elemente enthalten.

2. Diesen Grundsatz künftig in den Leistungsverträgen zu verankern und eine Klausel einzuführen, welche die Auflösung des Leistungsvertrags ermöglicht, wenn bekannt wird, dass der Leistungsvertragspartner gegen diesen Grundsatz verstösst.

In ihrer Pressemitteilung betonen die Motionäre: “dass wir mit unserem Vorstoss keine Leistungen in Frage stellen möchten, welche heute durch Leistungsvertragspartner in resp. für die Stadt Bern erbracht werden. Falls unser Vorstoss dazu führt, dass ein Vertrag nicht erneuert werden kann, werden wir den Abschluss eines Vertrags mit einer anderen Organisation oder eine stadtinterne Lösung unterstützen. Allfällige Mehrkosten für die Stadt sind dabei in Kauf zu nehmen, denn bei rassistischer, xenophober, sexistischer oder homophober Diskriminierung der Angestellten oder gar Entlassungen aus solchen Beweggründen muss absolute Nulltoleranz herrschen.”

2 Kommentare zu „Bern: Motion verlangt Anti-Diskriminierungsklausel in Leistungsverträgen“

  1. Gratulation an die Initianten! Das ist der einzig richtige Weg. Wer Paralleljustiz zelebrieren will, soll definitiv keine Staatsgelder kriegen.

  2. Reta Caspar sagt:

    In Zürich haben SP und FDP-Kantonsparlamentarier aufgrund der Vorkommnisse bei der Heilsarmee eine Interpellation eingereicht mit folgenden Fragen:

    1. Wie stellt der Regierungsrat die Einhaltung der Grundrechte bei durch den Kanton
    finanzierten privaten Institutionen sicher? Welche Mittel hat der Kanton dazu?

    2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmun-
    gen in diesem Fall eingehalten wurden?

    3. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass bei Platzierungen von Kindern neben der
    Einhaltung des pädagogischen Konzepts insbesondere auch die freiheitliche Entwick-
    lung jedes Individuums gewährleistet sein muss?

    4. Wie will der Regierungsrat die Rahmenbedingungen in Zukunft anpassen und deren
    Einhaltung sicherstellen?

    KR-Nr. 143/2012

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