SFTV und die Gretchenfrage

NZZ Folio
Die Kirchen haben, wie alle anderen Institutionen, nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen kein «Recht auf Antenne» und somit keinen Anspruch auf Sendezeit, Auftritt oder Werbung. Und doch sind sie jeden zweiten Sonntag auf Sendung, ermöglicht durch den Programmauftrag des Schweizer Radios und Fernsehens. Darin steht geschrieben, dass Sendungen sich mit reli­giösen Ereignissen und Institutionen auseinandersetzen, dass religiöse Erfahrungen und Werte vielfältig vermittelt werden sollen.

Wohnten vor zehn Jahren im Schnitt noch 45 000 Menschen den Gottesdiensten bei, waren es 2010 nur noch 26 000; im vergangenen Jahr betrug die Quote dann wieder 31 000. Trotz diesem Anstieg: Es wird in Zukunft kaum einfacher werden, Menschen vor einen Bildschirmgottesdienst zu locken, in einer säkularisierten Gesellschaft, in der kaum noch jemand regelmässig zur Kirche geht. In einem ersten Schritt hat das Schweizer Fernsehen das Budget von rund 80 000 auf 50 000 Franken pro Übertragung reduziert.

Ganzer Artikel: http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/4ce70c09-ea79-4c8f-9bcd-c9a5f659cfcd.aspx

Ein weiteres Fenster kriegen die “Landeskirchen” jeden Samstag mit dem “Wort zum Sonntag” und auch sonst sind die Kirchen fast omnipräsent im Schweizer Fernsehen. Mehr dazu auf  http://www.frei-denken.ch/de/2010/10/religion-im-schweizer-fernsehen/

2 Kommentare zu „SFTV und die Gretchenfrage“

  1. Grazia sagt:

    “…Die Kosten sind aber nicht Bühlers grösste Sorge. Schliesslich ist es das Schweizer Fernsehen, das für den Anteil Technik und Redaktion, also für fast alle Produktionskosten, aufkommt..” Auch eine Kirchenfinanzierung mit öffentlichen Geldern (via Billag bald schon auch von Firmen mitgetragen).

  2. Grazia sagt:

    Also werden für Kultuszwecke neu 1 Mio (vormals 1,6 Mio) aus Billaggebühren (allgem. TV-Steuer) zusätzlich zu den Zuwendungen aus Lotteriegewinnen u.v.a.m. abgeschöpft. Wieviele Töpfe da sonst noch angezapft werden? In Kt SZ war es bis zur Abschaffung der Handänderungssteuer so, dass die Kirchen bei jedem Geschäft einen Anteil erhielt.

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