Kt. ZH: Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für jur. Personen steht

ref.ch
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich haben genügend Unterschriften zur Einreichung der Kirchensteuerinitiative gesammelt. Am 16. März werden sie die Unterschriftenbogen der Direktion der Justiz und des Innern übergeben.

http://www.ref.ch/index.php?id=127&tx_ttnews[tt_news]=5125&tx_ttnews[backPid]=21

8 Kommentare zu „Kt. ZH: Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für jur. Personen steht“

  1. GG sagt:

    Dieser Initiative, im Wahlkampffieber von der Jung-Partei lanciert, hat sich in einem Zufallsmehr auch die Mutterpartei angeschlossen. Ich fürchte sie wird ein weiteres Kapitel der “Pleiten, Pech und Pannen”-Strähne des niedergehenden Freisinns schreiben. Es gibt todessehnsüchtige Verzweifelte, die noch jemand in den Selbstmord mitreissen möchten. Ich hoffe der Souverän wird die Kirche vor diesem allzu durchsichtigen populistischen Steuerspar-Manöver beschützen.

  2. Agnosdicker sagt:

    @GG: Dass die Freisinnigen ihre Initiative unter dem Thema “Steuererleichterung” einordnen, finde ich auch suboptimal. Die Idee an sich jedoch ist sehr zu begrüssen, denn es mutet absurd an, dass Nichtgläubige für den Unterhalt der Kirche aufkommen müssen. Oder wollen Sie Hundesteuer bezahlen müssen auch wenn sie gar keinen Vierbeiner halten, Herr Girardet?

  3. Stefan Mauerhofer sagt:

    Die privilegierten Kirchen und ihre davon profitierenden Vertreter sind immer dagegen, wenn es um mehr Gerechtigkeit geht. Die Privilegien der einen sind die Diskrimierungen der anderen.

  4. GG sagt:

    Lieber Agnosdicker. Nee hundesteuer nicht. Aber ich beteilige mich gern an den Robbidog ständern und versäuberungswiesen, welche meine Gemeinde bereitstellt. Ein in der Wolle gefärbter Atheist würde sofort die Gemeinderechnung nach “Hundekosten” durchstöbern und dann bis nach Lausanne auf einen Abzug von 4, 5 Rappen von seiner Gemeindesteuer klagen. Wenn alle so “konsequent” wären, dann könnten wir die Schweiz schliessen und einen juristische Selbsthilfgruppe werden unter UNO-Protektlorat. Aber das ist ja auch das Fernziel der Agnosdicker. ;)

  5. GG sagt:

    Lieber Mauerhofer, das Beste an Ihrem Kommentar ist ein gewisser Sinn für Sprachspiele:

    “PRivilegierten Kirchen und ihre davon PRofitierenden Vertreter” sehr hübsch, darüber hinaus habe ich wenig gefunden in ihrem Post, was auf Hirnschmalz deuten würde. Aber ich bin ja auch nur ein dummer PR-Schreiber der Kirche, wie männiglich hier weiss.

  6. Agnosdicker sagt:

    @GG: Sie bedienen sich der üblichen Taktik derjenigen, die nicht mit Argumenten aufwarten können: Strohmänner aufstellen. Meine Frage war ganz einfach: wollen Sie Hundesteuer bezahlen müssen auch wenn sie gar keinen Vierbeiner halten, Herr Girardet? Wenn nicht, warum nicht?
    Vor genau dieser Fragestellung nämlich steht jeder, der gezwungen wird, eine Sache zu finanzieren, die er überhaupt nicht unterstützen mag.

  7. GG sagt:

    Lieber Agnosdicker, wir gehen von unterschiedlichen Wahrnehmungen der Rechtslage aus. Sie meinen die Kirche sei eine Art Kegelclub, eine “private Sache”, ich hingegen gehe von der heute noch gültigen Rechtssituation aus, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen nich zufällige Privatvereine sind, sondern die Träger der “Legitimationshülle” in die hinein auch der der liberale Staat des Kantons Zürich als Teilglied der Anno 1815 im Grossmünster zu Zürich feierlich beschworenen Bundesvertrags gilt. “Gott” ist also “Bundesgenosse. Nicht nur 1291 bis 1798, sondern auch wieder ab 1815. “Gott” ist somit der Garant Rechtsstaatlicher Kontinuität. Die Zürcher Landeskirche ist denn auch die Dauerhafteste Institution des Kantons Zürich. Sie besteht seit 1526 etwa und hat durch alle bisherigen Verfassungsumstürze und Krisen Bestand gehabt. Von der “Legitimitätshülle” hat auch bisher der liberale Staat profitiert, weshalb er auch die juristischen Personen zu Steuerzahlungen beizog, Steuerzahlungen die notabene nötig wurden, nachdem das feudale System der Finanzierung der Kirche (über Kernen, Wein, und Hühner) von den Franzosen 1798 abgeschafft wurde. Es handelt sich hier darum um Fragen der Nachhaltigkeit des Wirtschaftsstandorts und der Rechtssicherheit. Solche Gedanken sind einem “Agnosdicker” nur schwer zugänglich, da es sich um sehr grundsätzliche Staatsprinzipien geht. Ich erwarte auch nicht, dass Sie sie nachvollziehen oder teilen können, denn in ihren Kreisen ist eine Geschichtsbetrachtung im Schwange, welche alles, was vor 1798 stattgefunden hat als “Peanuts” bezeichnet. Die heutige Piraten-Generation ist an ein Naschläufertum orientiert, das nicht einmal das Urheberrecht anerkennen will. Einer solchen Generation Rechts- und Besitztitel zu erklären die älter als 20 Jahre sind, sprengt meist den Rahmen ihres Horizontes. Ich habs dennoch versucht.

  8. GG sagt:

    “Vor genau dieser Fragestellung nämlich steht jeder, der gezwungen wird, eine Sache zu finanzieren, die er überhaupt nicht unterstützen mag.”

    Es gibt nun mal “Kontingenzen”, lieber Agnosdicker. Sie müssen mit ihren Steuerleistungen auch den Kauf des Gripen mitfinanzieren, ob sie wollen oder nicht – wenn dieser Beschluss im Rahmen der Rechtsordnung korrekt gefällt wurde. Der Beschluss des Staates seine Verpflichtungen gegenüber der Zürcher Landeskirche durch ein bestimmtes Steuerrecht abzulösen ist auch demokratisch korrekt zustande gekommen. Hätte die Junge FDP etwas mehr staatssinn und Kenntnisse in Rechtsgeschichte, dann könnte sie dies einsehen. Aber heute ist für die Lenkung einer Partei nur noch BWL, Marketing und Werbestrategie nötig. Die FDP unterschätzt aber in ihrer BWL-Abgehobenheit die Kenntnisse um staatspolitische Zusammenhänge, die noch im Volk vorhanden sind. Der Vorschlag der JFDP ist darum eine typische “Jugendsünde”. Und es ist nur tragisch, dass der verluderte absteigende Zürcher Freisinn – wenn auch nur sehr knapp – auf diese Schnapsidee eingestiegen ist.

    Es ging im wesentlichen um Wahlkampfmarketing. Da die Verblödung auch im Parlament weit fortgeschritten ist, kann es sein, dass der Kantonsrat auf diese Schalmeienklänge (Steuersenkung zur “Stärkung” des Wirtschaftsstandorts!) hereinfallen wird. Jeder halbwegs seriöse Wirtschaftshistoriker wird ihnen erklären können, dass der Wirtschaftsstandort Zürich ohne Zwingli-Kirche kaum zu Weltgeltung gekommen wäre. Dies weiss auch noch das Volk, darum wird diese Vorlage spätestens an der Urne scheitern und einen weiteren Verlust von “Gspüri” im Freisinn – der ehemaligen Staats-Partei, welche die Besteuerung der juristischen Personen “erfunden” hat – dokumentieren.

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