Die Reformierten führen in Erlenbach ein Männerhaus.
Im Tages Anzeiger steht dazu:
“Anders als das «Zwüschehalt, das sich ausschliesslich über private Spenden finanziert, steht das «Zeit-Haus» unter dem Dach der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Erlenbach. So könne man das Angebot günstig halten, sagt Cabalzar. Die Arbeit des Pfarrers wird von der Kirchgemeinde bezahlt und den betroffenen Männern nicht verrechnet. «Der Tagesansatz im Männerhaus beträgt rund 23 Franken», hält Cabalzar fest. «Bei den Frauenhäusern liegt er im Schnitt bei 250 Franken.»”
“Ein weiterer Grund für die niederen Tarife sind die günstigen Mietbedingungen. Der Besitzer der Erlenbacher Liegenschaft, Mario Gianesi, hat dem Pfarrer das Haus an der Schifflände 15 zu grosszügigen Konditionen überlassen. Von Anfang an war aber klar, dass es sich dabei nur um eine vorübergehende Vereinbarung handelt.”
http://epaper3.tagesanzeiger.ch/ee/taz/ges/2012/02/14/001/
Tatsache ist, dass einige ehemalige Konfirmierte die Liegenschaft offenbar in ehrenamtlicher Tätigkeit benutzbar gemacht haben und die Kirchgemeinde Erlenbach CHF 6000.- für die Ausstattung zur Verfügung gestellt hat. http://www.reformiert.info/artikel_6641.html
Tatsache ist, dass die Männer in diesem Heim Zimmer mieten können zu einem Tarif von CHF 460.- bis 700.- pro Monat.
Tatsache ist, dass das Projekt auch Gespräche mit der Paar- und Eheberatung im Bezirk Meilen vermitteln – zu den dort üblichen Ansätzen. Diese Stelle wird je zu 50% durch die politischen Gemeinden des Bezirks Meilen und die reformierten/katholischen Kirchgemeinden finanziert.
Tatsache ist, dass die Reformierten aus allgemeinen Staatssteuern jährlich 30 Millionen für gemeinnützige Projekte erhalten.
Tatsache ist, dass das Projekt «Zwüschehalt des Vereins verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter mit Sitz in Brugg etwa gleich alt ist und keinerlei Subventionen erhält. Die Kosten für den Aufenthalt richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen.
Tatsache ist, dass die Reformierten keine Frauenhäuser führen.
Tatsache ist einmal mehr, dass sich die Reformierten mit minimalem und intransparentem finanziellen Eigeneinsatz maximale Lorbeeren ergattern wollen und staatliche Angebote als teuer darstellen.
Tatsache ist wohl, dass fast das ganze Projekt durch die öffentliche Hand finanziert wird. Der reformierte Pfarrer wirkt als Seelsorger. Vermutlich ist die Mehrzahl der Betroffenen auch Kirchensteuerzahler und deshalb diese Tätigkeit nicht gemeinnützig sondern eine Leistung an Mitglieder.
Übrigens: Die Tarife für Handhabung Kasualien für Nichtkirchenmitglieder in Erlenbach:
Abdankungen: Für die Benützung der Kircheninfrastruktur Fr. 1‘500.– (inkl. Sigrist etc., jedoch ohne Pfarrer). Für die Leistung der Pfarrperson wird zusätzlich Fr. 1‘500.– verrechnet. Auch hier: Marktpreise, keine Gemeinnützigkeit.





FAQ zu Beschneidung > 






Das ist ja ein völlig deplatzierter Vergleich. Frauenhäuser bieten zwecks Krisenintervention gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern (!) eine vorübergehende Unterkunft (meines Wissens nicht gegen Miete), Schutz (Sicherheitsdispositiv) und psycho-soziale Beratung. Das ist ein viel umfassenderes und aufwändigeres Angebot.
“Vermutlich ist die Mehrzahl der Betroffenen auch Kirchensteuerzahler…”
Da etwa Dreiviertel der Bevölkerung des Kantons Zürich einer Landeskirche angehören, schätze ich die Wahrscheinlichkeit dafür als sehr hoch ein…
“…und deshalb diese Tätigkeit nicht gemeinnützig sondern eine Leistung an Mitglieder.”
Ist sich der Autor/die Autorin sicher, dass diese Schlussfolgerung wirklich zutrifft? Die Tätigkeit wäre doch erst dann nicht gemeinnützig, wenn Nicht-Mitglieder von den Leistungen ausgeschlossen wären. Leistungen werden an Mitglieder erbracht, aber nicht nur.
Gemeinnützigkeit wird angenommen, wenn der Destinatärkreis grundsätzlich offen ist und der Zweck im Allgemeininteresse liegt, so beispielsweise bei Tätigkeiten in karitativen, humanitären, gesundheitsfördernden, ökologischen, erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereichen. Ein weiteres Element der Gemeinnützigkeit liegt in der Uneigennützigkeit, d. h., es sollen keine eigenen Interessen verfolgt werden.
Die Landeskirchen müssen den Tatbeweis der Gemeinnützigkeit nicht erbringen. Sie sind in der Regel via Steuergesetz steuerbefreit.
Juristisch, aber auch politisch könnte man sich etwa fragen, ob die Kirchen wirklich keine eigenen Interessen verfolgen. Immerhin begründen sie politisch ihren Sonderstatus gegenüber anderen – auch anderen karitativen – Organisationen mit diesen sozialen Engagement und sie drohen unverhohlen damit, im Falle eines Wegfalls von Kirchensteuern juristischer Personen ihre Projekte einzuschränken.
“Ein weiteres Element der Gemeinnützigkeit liegt in der Uneigennützigkeit, d. h., es sollen keine eigenen Interessen verfolgt werden.”
Witzige Definition: In der Theorie klingt das ja schön, aber wie soll das praktisch machbar sein? Wenn eine Organisation für ein gemeinnütziges Projekt sammelt, dann ist das doch automatisch auch Eigenwerbung und die ist in eigenem Interesse…
Der letzte Punkt ist nun vollends lächerlich. Mit der gleichen Logik könnte man auch das Recht auf Schwarzfahren im öffentlichen Verkehrt propagieren.
Kasualien sind nun einmal definitionsgemäss das Kernangebot für diejenigen die sich als Mitglieder sehen wollen. Da sind die SBB viel schlimmer: dort kann man nicht mehr auf dem Zug das ticket (zum Marktpreis) lösen, man kriegt gleich die Busse aufgebrummt.
Tja, GG, der letzt Punkt ist der eben schwache Punkt der Reformierten. Sie behaupten seit Jahrzehnten, dass sie so viele Leistungen auch an Nichtmitglieder erbringen und deshalb Anspruch auf Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln hätten, während sie in Tat und Wahrheit vielerorts solche Dienstleistungen eben in Rechnung stellen. Man muss sich halt einfach entscheiden, was man will.
Die Reformierten unterstützen neu das Projekt “Zwüschehalt” neu für zwei Jahre mit total CHF 50’000.-
http://www.ref.ch/index.php?id=127&tx_ttnewstt_news=5063&tx_ttnewsbackPid=21