NZZ
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde einer Freidenkerin abgewiesen, die die Bezahlung der Pfarrerlöhne mittels der Kantonssteuer ablehnt.
Atheisten müssen sich damit abfinden, wenn mit ihren allgemeinen Kantonssteuern auch Pfarrerlöhne bezahlt werden. Laut Bundesgericht ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit dadurch nicht verletzt. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde einer Bernerin abgewiesen.
Die Frau ist bereits 1991 aus der evangelisch-reformierten Landeskirche ausgetreten und zahlt seither keine Kirchensteuer mehr. 2006 verlangte sie, dass ihre allgemeine Kantonssteuer um den Anteil von 0,813 Prozent reduziert wird, den der Kanton Bern von seinem Gesamtbudget für Pfarrerlöhne ausgibt.
Von der Erhebung der allgemeinen Kantonssteuern gehe kein religiöser Zwang aus und die Verwendung der Steuererträge sei grundsätzlich nicht zweckgebunden. Die Steuerpflicht könne daher nicht mit Argumenten bestritten werden, welche die Verwendung der finanziellen Mittel durch den Staat betreffen würden.
Bei Mittelverwendung frei
Die Beschwerdeführerin hatte beklagt, dass sie als Freidenkerin das Salär der 445 Berner Pfarrer mittragen müsse, das sei inakzeptabel und verletze ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die kantonalen Instanzen gaben dem Begehren nicht statt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun ebenfalls abgewiesen.
Laut Gericht ist es zwar verständlich, wenn sie als Atheistin nicht indirekt an die Besoldung der Pfarrer beitragen möchte. Wenn der Kanton Bern im Unterschied zu anderen Kantonen die Pfarrer selber besolde, ändere dies aber nichts daran, dass die Bezahlung der Kantonssteuer ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletze.
Steuern auch für Waffen
Dass die Erfüllung öffentlicher Abgabepflichten nicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abgelehnt werden könne, decke sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.
So könne etwas die Zahlung von Steuern nicht unter Berufung auf Gewissengründe verweigert werden, weil 40 Prozent davon für Rüstungsgüter ausgegeben würden. Ebenso wenig sei es zulässig, Sozialversicherungsbeiträge nicht zu leisten, weil damit zum Teil Abtreibungen finanziert würden.
Angesichts des verschwindend kleinen Anteils von 0,8 Prozent des Gesamtbudgets und der Anzahl Steuerpflichtiger im Kanton Bern könne im übrigen nicht die Rede davon sein, dass die Betroffene mit ihren Steuern in einem auch nur ansatzweise feststellbaren Umfang an die finanzielle Unterstützung einer Religionsgemeinschaft beitrage.











Passt mir zwar nicht wirklich, zum Glück wohne ich nicht im Kt. Bern, aber das Argument ist schon schlüssig. Wählen und Abstimmen sind wohl die einzigen effektiven Mittel, um die Ausgaben des Kantons (etc.) zu steuern.
Seit ihr noch klar im Kopf? Jetzt spinnt ihr total.
Soll ich jetzt verlangen keine Sozialhilfe, AIDS-Behandlung, Abtreibung,… mehr für Satanisten und Atheisten bezahlen zu wollen?
Immerhin habe ich ein gutes Gewissen. Für meinen Lohn bin ich seit jeher selbst verantwortlich gewesen. Dementsprechend musste ich mich anstrengen. Nicht so die Pfaffen. Denen kann es egal sein, ob jemand Kirchensteuern zahlt oder nicht. Sie bekommen ihren Zaster sowieso und zwar mit höchstrichterlicher Unterstützung. So können sie sich stressfei der schweisstreibenden Seelsorge widmen.
Ich schäme mich für unsere Gerichte. Von denen ist inbezug auf vollständige Trennung von Kirche und Staat wohl nichts zu erwarten.Dieses Urteil zeigt klar auf, wie fragwürdig und abscheulich die Verbandelung Kirche-Staat-Gerichte sind. Ei der Daus, warum kommt mir in diesem Zusammenhang immer das Wort “mafiös” in den Sinn? Ts, ts ts, na sowas. Die Afghanen haben ihre Talibans wir haben unsere Christibans und die ihnen zudienenden Gerichte. Pfui Teufel kann man da nur sagen. Und in ein paar Tagen sitzen sie alle unter dem Christbaum und feiern das wohl verlogenste Fest, das die Menscheit kennt.
Sei still du Nacht, die neuen Mär sind in die Jahre gekommen. abgedroschen und durchschaut, besser erlöse uns von all dem Bösen in Gericht, Kirche und Staat.
@Denis Nein das sollen sie nicht, sie können aber durchaus verlangen das sie Satanisten Pfarrer und Atheisten Pfarrer (lol) nicht mit ihren Steuern unterstützen müssen. Aber das wäre ja bereits der fall.
Ich finde es nicht okay das ich auch noch dafür zahlen muss das diese steinzeitliche Wüstenphilosophie verbreitet wird. Wenn sie sich Sonntags nichts schöneres vorstellen können als sich ins Gesicht lügen zu lassen dann bezahlen sie das gefälligst selbst.
Ich kann da 0.E nur zustimmen. Es geht nicht darum bedürftigen Menschen die staatliche Unterstützung zu verweigern, sondern darum, dass der Staat alle Märlivereine gleich behandeln soll und dass einige historisch gewachsene Ungerechtigkeiten endlich abgeschafft werden.
Natürlich kann der Staat sein Geld ausgeben wie er will, doch muss er dabei seinen eigenen Grundsätzen treu bleiben, sonst verliert er jede Glaubwürdigkeit. Wenn der Staat die Gehälter der Kaninchenzüchtervereine bezahlt, aber nicht der Schafzüchtervereine, dann ist er nicht glaubwürdig. Am besten bezahlt der Staat nur die Gehälter der eigenen Angestellten und lässt die Vorbeter von ihren jeweiligen Anhängern alimentieren. Kirche und Staat müssen getrennt werden.
DAS wäre doch mal eine Sache, die direktdemokratisch von jeder Gemeinde selbst entschieden werden sollte. Wollen wir den Pfarrer mitfinanzieren? Wenn ja in welcher Form und unter welchen Bedingungen? Das würde sicherlich auch als Motivationsschub und Qualitätssteigerung auf die angebotenen “Dienstleistungen” wirken.