Konfessionslose fordern Aufhebung des des Tanz-, Kultur- und Sportverbots an Feiertagen

Zürich, 19. September 2011. Lang ist die Liste der Tätigkeiten, die Zürchern an so genannt hohen Feiertagen untersagt sind: §3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes (RLG) verbietet Sport-, Tanz- und Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen im Freien. Gar gänzlich untersagt sind kommerzielle Ausstellungen, Schaustellungen, Umzüge, Demonstrationen, öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur und Schiessübungen.

Andreas Kyriacou und vier Mitunterzeichner der Nationalratsliste konfessionslose.ch fordern mit einer heute eingereichten Einzelinitiative die ersatzlose Streichung dieser Verbotsliste. Ebenfalls fallen soll die Aufzählung der so gennant “hohen Feiertage”.

Unangetastet lassen wollen die Initianten hingegen die Bezeichnung von Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag als öffentliche Ruhetage und §2, welcher Tätigkeiten untersagt, die «dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe» ernstlich stören würden.

Die Initianten begründen Ihr Anliegen mit der Tatsache, dass im Kanton Zürich inzwischen mehr Personen wohnen, die nicht einer Landeskirche angehören, als Mitglieder der reformierten bzw. der römisch-katholische Landeskirche. Gemäss der Nationalfondsstudie von Jörg Stolz et al. (2011) haben 64% der Bevölkerung ein distanziertes Verhältnis zu Religion und nehmen nicht oder nur selten an kultischen Anlässen teil.

Die Gesetzgebung solle diese zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft abbilden und auf unzeitgemässe, religiös motivierte Verhaltensvorschriften für die Gesamtbevölkerung verzichten, so Kyriacou.

http://www.konfessionslose.ch/wp/

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10 Kommentare zu „Konfessionslose fordern Aufhebung des des Tanz-, Kultur- und Sportverbots an Feiertagen“

  1. Auf konfessionslose.ch ist eine Stellungnahme abgedruckt und der Originaltext der Initiative verlinkt.

  2. H. Maurer sagt:

    “öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur ” Cool, dann machen wir halt eine Fliegendes Spaghetti-Monster Prozession… Arrrr.. apropos, heute ist “talking like a pirate day” :D Da treten wir dann den elenden Landratten kräftig ins Popöchen ;)

  3. Das Volk, das am längsten in der Geschichte der Menschheit trotz Auflösung des politischen Territoriums bestand hatte: die Juden haben durch das Gebot der Sabbath-Heiligung ihr Rückgrat und im Jom Kippur ihren Halt. Ein Angriff auf die Feiertagsregelungen ist ein widervernünftiger Eingriff in eine gewachsene historische Struktur. Alle Gesellschaftsordnungen, die vom 7-Tage Rhythmus abzuweichen versuchten, ware nicht von Dauer. Die Jakobiner nicht und auch die Sowjets nicht.
    Die Anhänger des Spaghetti-Monsters sind gerne eingeladen ihre Religion so weit theologisch zu bewehren, dass sie eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in einem demokratischen Entscheid werden kann. Prozessionen für das Spaghetti-Monster würde ich aber im Rahmen des Religionsfriedens nicht empfehlen.

  4. Grazia sagt:

    Sind diese Tage nicht als Feiertage definiert? Soll jeder für sich entscheiden, wie er feiert, solange er keinem schadet. Der eine tut’s im Stillen, der andere bei einer Pasta-Party. Ist so ein Versammlungsverbot verfassungskonform oder eher diskriminierend? Das Bevormundende religiös begründeter Paragraphen zeigt sich hier besonders deutlich. Niemand verbietet es einem Katholiken oder Protestanten etc., seine “hohen” Feiertage zu feiern wie er es aus Tradition oder sonstigen Gründen tut. Er jedoch verlangt, dass andere sich seinen Vorstellungen unterzuordnen hätten. Ein merkwürdiges Toleranz- und Rechtsverständnis.

  5. Girardet, schon wieder zu faul, um erst zu lesen und dann zu kommentieren?

  6. Die Absurdität des Verbots zeigte sich am vergangenen Sonntag in Winterthur: Auf dem Sportplatz Deutweg hätten Rugbyspiele ausgetragen werden sollen, die vom Sportamt erst bewilligt, dann aber in letzter Minute untersagt wurden – weil der eidgenössische Bettag auf ebendiesen Sonntag fiel. Der Rugbyclub Winterthur muss nun aufgrund des zwinglianischen Überbleibsels mit einer Forfaitniederlage rechnen.

  7. H. Maurer sagt:

    Zumal vergangenen Sonntag durchaus sportliche Aktivitäten in der Schweiz ausgeübt wurden.
    Nur halt kein Rugby in Winterthur. Da kann man echt nur den Kopf schütteln und sich an die Stirn tippen.

  8. Markus sagt:

    Schade um den Rugbyclub Winterthur. Aber die gesetzliche Grundlage im Kanton sollte auch im Rugbyverband bekannt sein, dann verpasst man den Winterthurern ein Auswärtsspiel.

  9. Stefan Mauerhofer sagt:

    Unnötige Gesetze abschaffen, das haben doch die FDP und die SVP auf ihre Fahnen geschrieben.

  10. Freiherr sagt:

    Kaercherung des staatlichen Rechts von jeglicher bibeltheokratischer Moralinseure, die Opfer (er)zeugt statt schuetzt!

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