Kt. TI: Burka kommt vors Volk

20 Min
Im Südkanton wird zum ersten Mal in der Schweiz das Stimmvolk über ein Burkaverbot abstimmen. Die dazu nötigen 10 000 Unterschriften sind beisammen.

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22173412

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6 Kommentare zu „Kt. TI: Burka kommt vors Volk“

  1. Freiherr sagt:

    Nachdem die Widmere als Juxitzministerin einen reichen Kinderschaender politisch laufen gelassen statt juristisch ausgeliefert hat, wollte sie auch Ausnahmen von einem allfaelligen Vermummungsverbot fuer reiche Turistinnen….

    Gleichheit vor dem Gesetz ade! Oder: “Je reicher umso gleicher!”

  2. Anita sagt:

    Was mich persönlich an dieser frauenabwertenden elenden Verhüllung stört, ist das miserable Frauenbild, das damit in die Öffentlichkeit getragen wird. Es bringt für mich zum Ausdruck: “schon eine Schande, dass es dich als Frau überhaupt gibt, verschone den Rest der Welt von deinem Anblick und “strupf dr wenigstens en Sack über de Grind” ! Wenn diese Fundamentalisten sogar ihren schulpflichtigen Mäden solche Fasnachtsbekleidung zumuten, dann denke ich, dass die ihre Kinder nicht genug lieben, sonst würden sie ihnen sowas einfach nicht zumuten.

    Darüber hinaus kann sich darunter doch jeder “Glünggi” verstecken.

  3. Claude Fankhauser sagt:

    @Andreas:
    Link fixed.

  4. Dave sagt:

    Wenn jemand in seiner Tracht oder rumlaufen will, dann soll er halt – das tut mir nicht im geringsten weh. Dasselbe mit dem Nacktwandern: Die, die es toll finden, sollen es doch tun. Auch wenn jemand als Alpöhi, als Marshmallow oder als Eskimo verkleidet rumlaufen möchte, ist’s mir auch egal, heimische Sitten hin oder her. Wo bleibt unsere Offenheit für die kulturelle Vielfalt? Das Schwierigste für den Menschen ist wohl, den anderen so sein zu lassen, wie er ist.

  5. Freiherr sagt:

    @ Frau Anita:

    Die saeckulare Welt braucht pseudogynokratische Sittenmandate zur Entkleidung ebensowenig wie zwinglianische, welche die Frau zwangen, ihren Brutsspalt und ihre Beine zu bedecken und das Tragen von Schmuck den “Meistersleuten” vorbehielt und dem “Gesinde(l)” verbot!

    Erwachsene Frauen sollen in der Oeffentlichkeit grundsaetzlich so rumlaufen duerfen wie sie wollen. Aus saeckularer Sicht ist die untere Grenze die Bedeckung der Geschlechtsteile zum Jugendschutz und die Entbloessung des Gesichtes zur Wahrung der oeffentlichen Sicherheit. Verbote der Bedeckung des Gesichtes duerfen aber nicht verdeckt oder gar stinkfrech offen auf die Diskriminierung einer Religion abzielen. Ein Vermummungsverbot muss somit grundsaetzlich fuer alle gelten. Ausnahmen (zB Fasnachtslarven, Kopfpariser bei Aussentemperaturen von unter Minus zehn Grad Celsius) muessten ebenfalls eine gesetzliche Grundlage haben und nicht der Willkuer der Verwaltung ueberlassen werden. Insbesondere geht es nicht an, Oelscheichfrauen und -Konkubienen die Vermummung von der Partei- und Rechtsstaatsverraeterin Widmer bewilligen zu lassen, Lohndoempernachzug aber per Gesetz oder gar mit individuellen Willkuerknebel”vertraegen” zur “Integration” zu verbieten.

    Anders ist die Situation in der staatlichen und gar privaten Lohnsklaverei. Den Lohslavenhaltern wird in der Schweiz eine Verfuegungsmacht uber Verhalten und Bekleidung der Lohnsklaven eingereumt, die weit ueber die Maximierung der Ausbeutung der Arbeitskraft hinausreicht. Sogar bei der Uniformierung oder Naecktigung hat der Lohnsklavenhalter eine freie Hand, die im Zweifel kaum vor dem Kerngehalt der Persoenlichkeitsrechte Halt macht. Schon gar nicht in einem mit Lohndoempern zum Erliegen gebrachten Arbeitsmarkt, der das Kuendigungsrecht farciert. Insbesondere in Kaufheusern und deren Schaufenster sind Menschen und Tiere verlaengerte Propagandaflaechen, die nach dem Gusto des Kaufheuslers miss…. aem gebraucht werden….

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