Kt. Thurgau: Kirchensteuer für juristische Personen bleibt

DRS
SVP-Kantonsrat Vico Zahnd hatte mit seiner Motion verlangt, es den Firmen freizustellen, Kirchensteuern zu bezahlen. Er fand es stossend, dass Unternehmen auch dann Kirchensteuern bezahlen müssen, wenn die Eigentümer aus der Kirche ausgetreten sind.

Soziales Engagement der Kirchen
Sein Anliegen stiess aber bereits bei der Kantonsregierung nicht auf Gegenliebe. Sie befand, es sei gesellschaftspolitisch sinnvoll, die bisherige gesetzliche Regelung beizubehalten. Die Kirchen leisteten nämlich einen grossen Teil sozialer Arbeit.

Finanzdirektor Bernhard Koch verwies darauf, dass die beiden Landeskirchen 2010 rund 72 Millionen Franken Kirchensteuern eingenommen haben. Davon seien 9,2 Millionen Franken von Firmen bezahlt worden. Falle diese Einnahme weg, müssten die Kirchensteuern der natürlichen Personen erhöht werden.

Kantonsrat unterstützt Regierung
Dieser Meinung schlossen sich die meisten Ratsmitglieder an. Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen betonten die christlichen Wurzeln der Schweizer Gesellschaft und den sozialen Einsatz der Landeskirchen.

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/ostschweiz/243937.unternehmen-bezahlen-weiterhin-kirchensteuer.html

Alle Fraktionen lehnten die Motion ab!

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/art123841,1689659

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen

10 Kommentare zu „Kt. Thurgau: Kirchensteuer für juristische Personen bleibt“

  1. Erstens ist es sehr wohlwollend und wahrscheinlich auch ziemlich unfundiert, wenn man behauptet, dass die Kirche viel soziales Engagement zeige. Man sollte sich z.B. das Buch von Carsten Frerk “Violettbuch Kirchenfinanzen” durchlesen. Die Verhältnisse in der Schweiz wurden leider noch nicht derart gut durchleuchtet. Ein Fazit ist, dass der Kirche viele Dienstleistungen wertvoll sind, aber nicht von ihr selber bezahlt werden. Wie sieht es z.B. bei Spitalseelsorgern im Thurgau aus, werden diese tatsächlich aus den Kirchensteuern bezahlt?
    Zweitens: Wieso wird behauptet, dass dann die Kirchensteuern für natürliche Personen erhöht werden müssten? Falls die Kirche Dienstleistungen anbietet, auf welche die (Gesamt-)Gesellschaft angewiesen ist oder nicht verzichten will, so müssen diese Dienstleistungen auch unabhängig von religiöser Zugehörigkeit angeboten werden. Wenn es um soziale Dienste geht, so muss ein Anforderungskatalog erstellt werden und dann sollen sich auch private Trägerschaften um die Übernahme dieser Aufgaben bewerben können. (Z.B. Kinderkrippen u.ä.) Meiner Meinung nach: Wenn weniger Leute Kirchensteuer bezahlen, so darf die Kirche auch nur noch weniger Geld ausgeben. Man stelle sich das Beispiel eines fiktiven thurgauerischen Dorfes Freidenkwyla vor, in welchem ein einziger Mann noch nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Soll er etwa die 100’000 Franken für die Pfarrei bezahlen, oder müsste nicht viel eher die Kirche ihr Angebot und die Kosten herunterfahren? Wenn die Kirche aber vorwiegend Dienste für Religiöse (Bewahrung der Reinheit der Lehre, Pfarrerlöhne, Kultus…) anbietet, so muss es auch gerade für juristische Personen möglich sein, sich von dieser Zahlpflicht befreien zu lassen. Man denke z.B. an den Buchladen, der von einer agnostischen Homosexuellen betrieben wird, welche also auch noch ihre Verleumdung mitfinanziert, man denke an den Kebapladen von Ali und Murat, man denke an den Duftkerzenladen mancher Eso-Tanten…
    Drittens: Die Betonung von christlichen Wurzeln deut meiner Meinung nach darauf hin, dass hier einiges vermischt wird. Eine solche Argumentation ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Glaubensfreiheit höchst fragwürdig.
    Und noch ein Aphorismus von Karlheinz Deschner zum Thema Kirche vs. Einzelmenschen/Handlungen von guten Menschen: “Die guten Christen sind am gefährlichsten – man verwechselt sie mit dem Christentum.”

  2. Juri sagt:

    Man sollte den Firmen zumindest die Wahl geben, ob der Betrag der Kirche oder einer gemeinnützigen Organisation zu gute kommen soll.

    Ob die Kirchen ihre Steuer bzw. Mitgliederbeitrag bei schwindenden Einnahmen erhöhen will, ist doch ohnehin deren Sache. Dem Staat kann dies gleich sein, denn es gehört nicht zu dessen Aufgaben sich über die Höhe von “Abo”-Gebüren zu sorgen.

  3. Grazia sagt:

    Was wäre schlecht daran, wenn die Kirchensteuern für Mitglieder der Landeskirchen angehoben würden? Verursacherprinzip? Wenn die Regierung befindet, die Kirchen leisten wertvolle soziale Arbeit sollte diese erfasst werden und der Souverän kann dann darüber entscheiden, ob die Gemeinschaft diese weiter zahlen soll. Wieso Firmen zwangsbesteuert werden ist nicht nachvollziehbar. Sie kann weder gläubig sein noch sich taufen lassen und den Bankrott lässt sich auch nicht wegbeten.

  4. Stefan Mauerhofer sagt:

    Meine Firma zahlt schliesslich auch nichts an meinen Astronomieverein und an meinen Gewichtheberverein, obwohl da zu 100% ehrenamtlich gearbeitet wird und nicht nur zu 60% wie bei den Engagements der Landeskirchen. Alle Vereine (und dazu gehören auch die Kirchen) sollten gleich behandelt werden.

  5. Gewichtheberverein? Pha, Schwerkraft ist schliesslich nur eine Theorie.

  6. Claude Fankhauser sagt:

    @Andreas:
    INTELLIGENT FALLING FTW!!!

    :D

  7. Walo sagt:

    @Herr Mauerhofer: Tja, die Kirche ist halt kein Verein ;)

  8. Freiherr sagt:

    @ Herr Walo:

    Leider!

  9. Stefan Mauerhofer sagt:

    @Walo: Doch, nur werden sie im Moment noch privilegiert, was eine Frechheit ist.

  10. Walo sagt:

    @Herr Mauerhofer: Sie behaupten etwas, das sie nicht belegen können. Scheinbar kennen sie nicht genau die richtige Definition eines Vereins, rechtlich gesehen. Daher ist die Kirche niemals ein Verein.

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