Vatikan: keine Immunität bei Missbrauchsklagen

Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Skandal um pädophile katholische Priester gilt dies nicht. Der Supreme Court bestätigte somit die Entscheidung eines Bundesgerichts, das die Immunität des Heiligen Stuhls in dem Missbrauchsverfahren aufgehoben hatte.

Weiterlesen in der NZZ.

Schlagworte:

1 Kommentar zu „Vatikan: keine Immunität bei Missbrauchsklagen“

  1. Lars Habermann sagt:

    Christlich-abendländische Unkultur:
    Indem der Papst selbst zeigt, welch sehr dunkle Seiten zur christlich-abendländisch Kultur gehören, wandelt er das (Selbst-) Bild der Kirche von der einzigen die Moral hütenden, zur grössten die Moral gefährdenden Institution. So eine Kirche zerstört wesentliche Voraussetzungen eines funktionierenden Staates. Kirchenaustritte zeugen hier weniger von konsumverlorener Gottlosigkeit, als vielmehr von der Wahrnehmung moralischer Verantwortung. Kann es schlimmer kommen? Die kirchlicherseits im Zusammenhang mit Kindsmissbrauch stets vorgebrachte Äusserung, auch Priester seien nur Menschen und damit fehlbar, trifft zu. Folglich ist nicht auszuschliessen, dass sämtliche strafrechtlich relevanten Delikte, die Menschen und internationale Organisationen begehen, auch von den Menschen innerhalb der Kirche begangen werden. Erst wenn auch diesbezügliche Vertuschungen und Geheimnisträger dem öffentlichen Druck erliegen, kann Unkultur überwunden werden.

Kommentieren


Refresh