Viele Menschen sind immer noch Mitglied einer Kirche, obschon sie innerlich schon längst auf Distanz gegangen sind. Manchmal gibt ein persönliches Erlebnis den Ausschlag, die Konsequenzen zu ziehen, manchmal eine gute Gelegenheit.
Jede Person hat das – von der Verfassung geschützte – Recht, jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der Kirche auszutreten!
Generelles
Austritt via Umzug: Durch die Abmeldung auf der Gemeindeverwaltung verlassen Sie auch die entsprechende Kirchgemeinde. Wenn Sie bei der Neuanmeldung in der neuen Wohngemeinde die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft auf dem Anmeldeformular mit konfessionsfrei o. ä. bezeichnen, werden Sie dort nicht mehr als Kirchenmitglied registriert und keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Achtung: Dieser so genannte “stille Kirchenaustritt” ist mit Inkraftsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes per 1.1.2008 beim Inlandumzug praktisch verunmöglicht. Darin werden die Kantone verpflichtet dafür zu sorgen, dass u. a. die “Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft” wie alle anderen minimalen Registerdaten beim Umzug an die neue Wohngemeinde weitergemeldet werden.
Sofortiger Austritt per eingeschriebenen Brief an die zuständige Kirchgemeinde (Kopie an die Steuerbehörde der Wohngemeinde empfiehlt sich).
Wir bieten Ihnen einen Standardbrief an. Jede erwachsene Person kann damit für sich und allfällige minderjährige Kinder per sofort den Austritt erklären. In einigen Kantonen bestehen Fristen oder z.B. die Vorgabe einer beglaubigten Unterschrift (Kanton SG: Ref. Kirche Art. 24 Kirchenordnung, Kath. Kirche Art. 6 Kirchenverfassung). Diese werden von Austrittswilligen als Schikanen empfunden, wurden vom Bundesgericht jedoch – zur Vorbeugung gegen übereilte Entscheidungen – explizit zugelassen.
Wichtig für Sie: Auch bei der Vorgabe einer Bedenkfrist ist der Austritt rückwirkend per Erklärungsdatum gültig.
Austrittsschreiben
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellt Fragen zum Kirchenaustritt
Falls sich Probleme mit dem Kirchenaustritt ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Schlagworte: Kirchenaustritt









Das Problem existiert, weil für die Burokraten in manchen Kantonen die Menschen in einer Kirche geboren werden (auch ohne Taufe) und deshalb brauchen ein Kirchenaustritt um frei von der Kirchensteuer zu werden.
Braucht man ein neuen Artikel in der Bundesverfassung oder vielleicht nur ein neues Absatz des Art. 15 um das laizistisches Prinzip einzuführen? Ich bin kein Jurist, weiss nicht.
[...] Der Austritt gestaltet sich auch keineswegs so kompliziert, wie dies oftmals behautpet wird. Ein intimes Gespräch mit dem Dorfpfarrer, ein tausendseitiger Begründungsbrief, etc. gehören schon lange der Vergangenheit an. Also zumindest im Kanton Graubünden. Ein einfaches “Hiermit trete ich aus der Kirche aus” an die Kirchgemeinde genügt theoretisch. Genaueres inklusive einer (eher schlechten) Briefvorlage findet man auf atheisten.ch oder bei den Freidenkern. [...]
Ich bin mit 17 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Bei mir war es so, dass mein wohl etwas radikal verfasstes Austrittsgesuch die Gemüter in der Kirchgemeinde erhitzte, woraufhin der Dorfpfarrer fragte, ob er mit mir ein persönliches Gespräch führen dürfe. Ich habe daraufhin zugesagt und ihm meine Sicht der Dinge erklärt und habe ihn zusätzlich um eine Bestätigung meines Austritts gebeten. Auf diese Bestätigung warte ich seit fast 5 Jahren, obwohl ich zwei Mal darum gebeten habe.
Zusätzlich benötigte ich etwa 3 Jahre nach meinem Kirchenaustritt eine Niederlassungsbescheinigung meiner Wohngemeinde. Auf dieser war bei meiner Konfession weiterhin “Röm. Katholisch” aufgeführt.
Ich habe das Gefühl mein Austritt wurde von den verantwortlichen Stellen schlicht und einfach als “Jugendsünde” bzw. “jugendlicher Leichtsinn” abgetan.
[...] Und kontrollieren, ob als “konfessionslos” registriert bei der Einwohnerkontrolle. Kostenlose Unterstützung und Austrittsformular hier. 11. Juni 2010 | Kategorie: Panorama | Kommentare [...]
Ich habe Mitte Dezember 2011 mein Kirchenaustrittsschreiben eingeschrieben der Kirchgemeinde Erlöser in Zürich versendet. Mitte Januar habe ich einen Brief erhalten, in welchem ich für ein persönliches Gespräch gebeten wurde. Zitat: “Das Gespräch soll nicht Ihre Entscheidung in Frage stellen, sondern ihre Gründe sollten im Vordergrund stehen.” Super ich habe dann angerufen.
Ich habe lediglich erwähnt das ich mein Kirchenaustrittsschreiben eingereicht habe. Die nette Dame hat prompt gewusst “Ja dann haben Sie sicher einen Brief von uns erhalten” was auf eine gängige Praxis hinweist. Ich habe Sie dann gebeten den Kirchenaustritt zu bestätigen und das ich keine Gründe für meinen Austritt offenlege und schon gar kein persönliches Gespräch wünsche. Die Antwort war: “dann werden wir ihr Schreiben der zuständigen Stelle weiterleiten.” Bedeutet für mich das mein Gesuch bis zu meinem Telefon stagniert wurde und man mich beim Gespräche hätte umzustimmen versucht. Nochmal:”Das Gespräch soll nicht Ihre Entscheidung in Frage stellen, sondern ihre Gründe sollten im Vordergrund stehen.” Toller Verein, zum Glück bin ich bald weg.
Markus A. sagt:
13. Januar 2012 um 14:02
Gratuliere zum Kirchenaustritt! Bei mir haben sie damals genau dasselbe gemacht. Musste vorher mit der Kirchgemeinde telephonieren, die haben mich nach meinen Gründen befragt. Ich: “Im Religionsunterricht hat der Pfarrer meine Kritik nie ernst genommen, und jetzt, wo ich austreten will und ihnen meine Kirchensteuer entgehen wird, interessiert sie das plötzlich? Zu spät.”
[...] Passende Formulare findet man gratis hier >>> [...]
Ein Erfahrungsbericht der speziellen Sorte: http://www.einfach-uebel.com/so-meldet-man-sich-von-der-kirche-ab/
Eine schöne Formulierung hat mein Dorfpriester in seinem Bestätigungsschreiben gewählt:
Der komplette, ausführliche Artikel zu meinem Kirchenaustritt findet sich hier: http://www.abgott.ch/misc/?p=10
Offensichtlich herrschen bezüglich Kirchenaustritt verschiedene Vorgehen. Bei mir war es mit einem Gang auf die Gemeinde getan. Unterschrift und fertig. Hat höchstens 5 bis 10 Minuten gedauert. Etwas anderes hätte ich nicht akzeptiert. Für solche Eventualitäten habe ich ein probates Mitte: Ich mache klar, und zwar unmissverständlich , dass ich erst gehen werde, wenn das Problem gelöst ist. Bei mir funktioniert das immer, egal wo.
Probiert es doch einmal aus. Nur Mut!!!!!
Nach dem Austritt hab ich einen Brief vom Pfarrer erhalten: Wenn ich das Gespräch wolle, dann.
Ich habe ihn dann angerufen und gefragt, wer den hier das Gespräch suche. Na ja, als dies klar gestellt war, meinte ich wenn er unbedingt……. Es gab dann ein gutes Gespräch mit einem Gegenüber, das viele Sachen in dieser Institution ebenfalls in Frage stellt. Vor allem den ganzen Pomp in Rom. Die Missbrauchsgeschichten waren damals noch nicht bekannt sonst hätte das Gespräch noch lange gedauert.
@Valentin Abgottspon
Sie als derart Verwirrter haben Glück, dass Sie nicht vor ein paar Hundert Jahren gelebt haben. Man hätte Sie vermutlich längst in christlicher Nächstenliebe auf dem Scheiterhaufen entsorgt.
Emanuel, haken Sie doch bei der Gemeinde nach und sollten Sie in den seither verflossenen 5 Jahren Kirchensteuern bezahlt haben, verlangen Sie deren Erstattung….mit Kopien an die zuständige Kirch- und Steuerverwaltung…. Wahrscheinlich wird eine Reaktion dann weniger lange auf sich warten lassen…..
http://www.frei-denken.ch/de/2008/02/faq-zum-kirchenaustritt/